Können sich Händler alles erlauben?

hi also auch ich arbeite in einem kleinen computerladen .
ich kann nur den anderen beipflichten nehm es an nimm die 160 und gut ist denn wenn so jemand wie du oder der andere mit der maus zu uns in den laden kommt sei es auch nur 1 tag nach dem kauf und schreit ich will mein geld zurück der bekommt erstmal gar nichts.
denn wie auch oben schon gesagt wurde wir durfen nachbessern das ganze 2 mal.und geld zurück gibts bei uns eh nicht nur in den seltensten fällen eher gibt es eine gutschrift und auch nur dann wenn es ordentlich ausgepackt wurde und nicht wie ein kleinkind an weihnachten zerrissen wurde :)

mfg
PS .der ton macht immer die musik :)
 
Das Problem ist halt nur, dass ich nicht verstehe warum die überhaupt fehlerhafte Ware verkaufen.

@rYn1234: Was heisst er bekommt erstmal garnichts? Also ich hab bisher immer mein Geld zurück bekommen, wenn ich es mit nem Fehler innerhalb von 2 Wochen zurückgebracht hatte. Ansonsten halt Garantie. Aber heisst ja nicht umsonst: "Servicewüste Deutschland"
 
Warum die fehlerhafte Ware verkaufen? WTF.. unterstellst du jetzt Absicht?


2 Wochen bei Artikeln über Versand ist ein MUSS (im normalen Laden eben nicht). Da muss der Verkäufer das Ding zurücknehmen, solange es nicht durch Eigenverschulden kaputt gegangen ist oder sowas.
Danach eben Gewährleistung bzw Garantie, je nachdem. aber der Anbieter ist nicht verpflichtet dir sofort Geld zurückzugeben (und dann eben auch nur den Zeitwert, mehr ist auch nur Kulanz) und darf ausbessern.

Das meinte ryn1234. Wer gleich ankommt und rummeckert von wegen "Kack Laden, Will Geld! *moser moser*" kann nicht immer auf Kulanz hoffen, sondern wird nur so behandelt wie es das Gesetz verlangt.
 
Das Problem ist halt nur, dass ich nicht verstehe warum die überhaupt fehlerhafte Ware verkaufen.

Was können die dafür? Die kriegen die Ware vom Großhändler bzw. Hersteller. Die können ja nicht alles auspacken und selber noch mal testen.

@rYn1234: Was heisst er bekommt erstmal garnichts? Also ich hab bisher immer mein Geld zurück bekommen, wenn ich es mit nem Fehler innerhalb von 2 Wochen zurückgebracht hatte. Ansonsten halt Garantie. Aber heisst ja nicht umsonst: "Servicewüste Deutschland"

Ist nun mal gesetzlich geregelt. Mit gutem Grund. Der Händler soll nicht automatisch der Dumme sein, denn dem entstehen dadurch auch Kosten.

Was die Servicewüste angeht: Jed' Ding hat zwei Seiten. Es gibt genügend Kunden, die meinen, sie hätten Anspruch auf Dinge, auf die sie eben keinen Anspruch haben, und Kunden, die sich wie die Axt im Walde benehmen. Damit bist jetzt nicht Du gemeint.

Nimm' nur mal die Verwechslung der gesetzlich verankerten Sachmängelfreiheit (Gewährleistung) und (Hersteller) Garantie . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
danke jace :)

da wir kein versandhandel betreiben bin ich nicht verpflichtet die ware zurückzunehmen.

das mit euren 14 tagen gilt nur bei onlinekauf.
verwechseln viele leute die kommen rein wollen nen 22 " moni haben jawenn er mir nicht gefällt kann ich ihn doch zurückbringen?
dann schauen sie verdutzt wenn ich ihnen erstmal sage das wir kein hardwareverleih sind und das diese 14 tage regel nicht bei uns zutrifft.

natürlich halten wir uns an das gesetz und dieses schreibt vor nachbesserung 2 mal .) wenn etwas defekt ist und der kunde sein geld will bekommt er dieses eben nicht sondern eine nachbesserung oder im kulanten fall eine gutschrift.
wer nett ist normal bleibt und fragt ob man nicht was machen kann und nicht gleich loslabern ICH WILL (denn ich will auch viel) da ist es ermessensspielraum ob ich kulant bin oder nicht.

zum thema gewährleistung und garantie ihr glaubt gar nicht was kunden oft denken ^^
ich habe doch 2 jahre garantie auf meiner hardware :) fallen erstmal vom stuhl wenn man ihnen gewährleistung und garantie erklärt :)


hoffe nun habe ich das klarstellen können :)
 
Zuletzt bearbeitet:
rYn1234 schrieb:
natürlich halten wir uns an das gesetz und dieses schreibt vor nachbesserung 2 mal .) wenn etwas defekt ist und der kunde sein geld will bekommt er dieses eben nicht sondern eine nachbesserung oder im kulanten fall eine gutschrift.

Moment.......der Kunde kann sich aussuchen ob er eine Nachbesserung oder einen Umtausch gegen ein neues Gerät will.

Siehe:
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

P.s. Wenn ein Händler mit 2 Jahren Garantie wirbt, hat er dies aber auch einzuhalten. Dass er dies nicht anbieten muss ist mir durchaus bewusst.
P.s.s. Trotzdem finde ich es nicht ok, dass ATI so ne kacke baut!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kisk


Ich bin mir jetzt nicht ganz im Klaren was du erreichen willst.
Du beschuldigst Händler, mit Absicht kaputte Sachen zu verkaufen. Meiner Meinung lächerlich. Der Fehler trifft nur bei paar Karten auf.. sollen Händler die jetzt aus ihrem Portfolio streichen? Oder jede Karte im voraus Langzeittesten? Ach nein. Das geht ja nicht.

Dass der Austauschvorgang bei dir verdammt lange dauert. Ja da hast du Recht. Grund zur Beschwerde.

Stattdessen willst du den vollen Preis einer fast 1 Jahr alten Karte erstattet bekommen. So läuft das nicht, wie dir schon einige gesagt haben. Dir wurde der Zeitwert angeboten, mehr ist wohl nicht drin.



Mit dem letzten Post hast du natürlich Recht.

ryn allerdings auch. Schließlich hat er nicht abgestritten, dass der Kunde sich zwischen Nachbesserung oder Umtausch aussuchen kann, sondern nur das der Kunde zwischen Geld und Nachbesserung aussuchen kann.
Dies ist korrekt, wie dein Text sagt. "die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig."
 
lol. sei froh dass du noch 160 € bekommst, leh dir noch 30 € zu und hol dir die 3870 ,für 180 €, de locker doppel so schnell ist als deine XT.
 
Wenn du noch schnell genug bist kriegste bei Discount 24 ne 1950XT von Powercolor für 160 und dann ist gut.Der Preis den Compuland dir anbietet ist mehr als kulant, du hast die Karte schließlich auch 10 Monate genutzt und die geben dir was sie heute neu kostet. Was soll diese Anspruchshaltung denn, du weißt wie jeder der Hardware kauft das vor allem Grafikkarten und Cpu nach 6 Monaten schon überholt sind.
Gruß
 
Jace schrieb:
@Kisk


Ich bin mir jetzt nicht ganz im Klaren was du erreichen willst.
Du beschuldigst Händler, mit Absicht kaputte Sachen zu verkaufen. Meiner Meinung lächerlich. Der Fehler trifft nur bei paar Karten auf.. sollen Händler die jetzt aus ihrem Portfolio streichen? Oder jede Karte im voraus Langzeittesten? Ach nein. Das geht ja nicht.

Ich geb ja nicht Compuland sondern ATI die schuld für den Fehler. Ich piss aber halt dem ans Bein, an den mein Geld ging, den von ihm erwarte ich ja auch ein voll funktionierendes Gerät. Die können sich ja dann auch mal bei ATI melden und fragen was da eigentlich los ist.

Die von Compuland haben mich aber auch damit auf die Palme gebracht, indem sie mir ne 8600gts als eine schnellere Graka als meine x1950xt "verkaufen" wollten. Vielleicht ist dies aber auch nur auf reine Unwissenheit des Verkäufers zurück zu führen.

Warum ich mein komplettes Geld zurück will ist ganz einfach: Ich kaufe eine Graka für 230€. Die funktioniert nach ner kurzen Zeit nicht so wie sie soll. Nach Gewährleistungstausch gleicher Fehler. Nun schicke ich die zurück und bekomme statt ner Graka nur 160€. Für mich bedeutet das, dass ich dem Händler halt mal so 70€ schenke. Das hätte ich ja auch gleich machen können und hätte mir somit ne menge Ärger gespart. Wo bleibt da die Logik? Ich mein der Händler freut sich: Grakas behalten bzw. vom Hersteller gegen neue getauscht und um 70€ reicher.
 
Lies meinen Test, kauf dir ne 3850HD für 150€, werde mit der Leistungssteigerung glücklich.

Und immer noch 10€ gespart, ohne ne Kolik:freak:
 
Warum sollte der Händler sich freuen?
Du kaufst ne Grafikkarte und benutzt sie 11 Monate (keine kurze Zeit), dann geht sie kaputt. Der Händler schlampt beim Austausch, also willst du ne neue oder Geld. VErständlich.
Wie so ein Restwert zustande kommt, hat man dir schon erklärt. Wenn du immer noch darauf beharrst, dass dir der ursprüngliche Kaufpreis zusteht und nicht wieviel die Karte aktuell wert ist, kann dir leider niemand helfen.
Die 8600GTS ist natürlich schwächer als deine alte Karte, das ist wohl wirklich Unwissenheit vom Händler. Der ist wohl eher nach Preis gegangen. 160€ ist der Restwert der alte, also gibts ne neue um den Dreh.

Aber dreh den Spieß mal um. Wenn du eine 230€ Karte gekriegt hättest. Du zahlst 230€ für eine 1950XT vor nem Jahr. Dann kriegst du ne 8800GTS ausgetauscht dafür. Wo ist da die Logik?
 
danke jace endlich einer der es kapiert.
ich habe nämlich wirklich nur gesagt er bekommt kein geld zurück.das nachgebessert oder umgetauscht werden muss ist klar .)

was viele halt auch nicht wissen ich habe 1 jahr garantie 1 jahr gewährleistung :)
nach 1 jahr musst du mir beweisen das der defekt schon von produktion aus besteht und das ist sogut wie unmöglich :)


mfg
 
War das nicht nach nem halben Jahr?

Ausserdem beschwere ich mich ja, weil das so lange dauert mit dem Umtausch. Und weil ATI so nen Mist baut.
 
was viele halt auch nicht wissen ich habe 1 jahr garantie 1 jahr gewährleistung
nach 1 jahr musst du mir beweisen das der defekt schon von produktion aus besteht und das ist sogut wie unmöglich

Jo und damit beweisst du, das du keine Ahnung hast und sowas arbeitet in einem Laden nenene.

Es gibt in Deutschland einen gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelgewährleistung von 24 Monaten. Nach 6 Monaten tritt jedoch eine Beweismittelumkehr ein und der Käufer muss beweisen, das der Defekt des Produktes schon vor dem Kauf vorhanden war was in den allermeisten Fällen nicht möglich ist.

Garantie ist "immer" eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers, wobei der Terminus "lebenslange Garantie" ziemlich problematisch ist, da es keinerlei rechtliche Verbindlichkeiten dazu gibt. Meistens ist damit aber ein Zeitraum von 10 Jahren gemeint. Man sollte diesbezüglich aber immer die AGB bzw. Garantiebestimmungen zu Rate ziehen.
 
sorry aber in meinen augen hast du dich gerade selber disqualifiziert

Wenn du das meinst. Dann schau dir bitte das BGB an. Vorzugsweise bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F
Ansonsten lies dir das bitte durch: http://www.123recht.net/article.asp?a=9599

Vom 01.01.2002 an wird die gesetzliche Gewährleistung für alle Produkte von bisher 6 Monaten auf mind. 2 Jahre angehoben (§ 438 BGB neue Fassung).

Bei der Gewährleistung wird die Beweislast teilweise umgekehrt (vgl. hierzu § 476 BGB neue Fassung). Bisher musste der Kunde beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf der Sache vorlag. Künftig wird generell vermutet, dass die Ware schon beim Verkauf fehlerhaft war, wenn ein Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt. Ausnahme hiervon ist, dass diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

Erst nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer. Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern (vgl. § 440 BGB neue Fassung). Wenn das nicht gelingt, gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder dem Verhalten des Verkäufers etwas anderes ergibt. Der Kunde kann nach dem fehlschlagen der Nachbesserung dann Preisminderung (gem. 441 BGB neue Fassung) oder Rücktritt vom Kauf (vgl. §§ 323, 326 Abs.1 Satz 3 BGB neue Fassung) verlangen.


Das nächste mal wenn du dich mit deinem Halbwissen zu weit aus dem Fenster lehnen willst dann überlege bitte vorher. Danke.

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. Früher waren es grundsätzlich nur sechs Monate.


Nach neuem Recht kann der Verbraucher sich in einem solchen Fall sogar noch Zeit lassen, um das Gerät zu reklamieren. Wichtig ist allerdings, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Erwerb vorgelegen hat. Bei späteren Reklamationen liegt die so genannte Beweislast beim Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ryn1234

das solltest du eigentlich wissen wenn du in nem laden arbeitest, schäm dich :)
 
Drachton schrieb:
Hab das bei Norskit auch versucht; keine Chance. Ich hätt sie verklagen können, aber dann in Norwegen. War beim Anwalt, der meinte die Wahrscheinlichkeit ist gering das ich gewinnen würde

warum solltest du bitte gegen norsk in norwegen vorgehen? der sitzt der gesellschaft mit der du geschäfte gemacht hast ist eindeutig deutschland. Die betreiberfirma von norskit.de ist e-tale GmbH mit sitz in Alfeld. Wo sollte da also ein problem sein gerichtlich gegen die vor zu gehen?

@rYn1234

devastor hat mit seiner kompletten ausführung recht...
 
Zuletzt bearbeitet:
devastor hat Recht.
Anzumerken ist noch. dass die Garantie im gegensatz zur Gewährlseitung unabhängig vom Auftreten des fehlers ist.
Das heißt, es muss gar nix bewiesen werden, allerdings ist der Händler außen vor. Zwar ist in vielen Fällen eine einjährige Garantie üblich, aber das heißt nicht, dass es so sein muss, weil wie gesagt: freiwillige leistung.
In Deutschland ist eine lebenslange Garantie nicht zulässig, weshalb Tubberware "nur" noch 30 Jahre Garantie hat.
 
Zurück
Oben