dogio1979 schrieb:Anzumerken ist noch. dass die Garantie im gegensatz zur Gewährlseitung unabhängig vom Auftreten des fehlers ist.
Das heißt, es muss gar nix bewiesen werden, allerdings ist der Händler außen vor. Zwar ist in vielen Fällen eine einjährige Garantie üblich, aber das heißt nicht, dass es so sein muss, weil wie gesagt: freiwillige leistung.
In Deutschland ist eine lebenslange Garantie nicht zulässig, weshalb Tubberware "nur" noch 30 Jahre Garantie hat.
völlig richtig. ungläubige können das auch gern noch mal im § 202 Abs. 2 .BGB nachlesenen.
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