Können sich Händler alles erlauben?

dogio1979 schrieb:
Anzumerken ist noch. dass die Garantie im gegensatz zur Gewährlseitung unabhängig vom Auftreten des fehlers ist.
Das heißt, es muss gar nix bewiesen werden, allerdings ist der Händler außen vor. Zwar ist in vielen Fällen eine einjährige Garantie üblich, aber das heißt nicht, dass es so sein muss, weil wie gesagt: freiwillige leistung.
In Deutschland ist eine lebenslange Garantie nicht zulässig, weshalb Tubberware "nur" noch 30 Jahre Garantie hat.


völlig richtig. ungläubige können das auch gern noch mal im § 202 Abs. 2 .BGB nachlesenen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich geb meinen Vorrednern absolut recht.

Das Problem hier liegt aber eindeutig auf der Hand: Viele Kunden (und auch Händler) haben überhaupt keine Ahnung, welche Rechte und auch Pflichten sie haben. Dadurch kommt es auch oft dazu, dass Kunden aus Unwissenheit regelrecht verarscht werden.

P.s. Danke Leute für die Unterschtützung, hatte schon fast an mir selbst gezweifelt und befürchtet, dass die Vorlesung "Recht" zwei Semester lang umsonst war ;)
 
Da kommt mir doch glatt ne Idee: Vielleicht sollten wir hierraus einen Sammelthread für Probleme mit Händlern machen? Oder gibt es so etwas schon?

Ich denke hierbei an rechtliche Tipps, die man weitergeben kann ;)
 
Kisk schrieb:
ung, hatte schon fast an mir selbst gezweifelt und befürchtet, dass die Vorlesung "Recht" zwei Semester lang umsonst war ;)

Naja, da bin ich mir nicht sicher, wenn du so ein Schwachsinn verlangst wie den Kaufpreis zurück.
 
dogio1979 schrieb:
Naja, da bin ich mir nicht sicher, wenn du so ein Schwachsinn verlangst wie den Kaufpreis zurück.

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Ich warte schon seit über 4 wochen darauf, dass meine Graka kommt. Könnte also sein, dass meine Graka nicht Lieferbar ist.
 
Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein himmelhoher unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem stimmt es so nicht.
Erstens ist der Händler raus (mehr als 6 Mon.) aus der Sache und es greift die Garantie und die Garantiebedingungen "diktiert" der Hersteller und da wird sicher nix von voller Kaufpreiserstattung drinstehen.
Und außerdem wäre selbst der Händler ein Benutzungsentgelt bzw. eine Wertminderung in Rechnung zu stellen.
 
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