Komm ich aus dem vertrag noch raus?

postaldude87

Lt. Commander
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Hallo,
ich habe Ende Februar bei sparhandy.de einen Mobilfunkvertrag samt subventionierten HTC One geordert, geworben wurde zu dem Zeitpunkt mit einer Lieferbarkeit ab Kalenderwoche 11/12. Die SIM Karte habe ich natürlich zeitnah erhalten und den Vertrag nutze ich auch schon, mittlerweile wurde die Lieferbarkeit des One aber auf KW 17/18 verschoben und so langsam platzt mir der geduldsfaden, besonders da man das One u.a. bei o2 sofort erhalten kann.
Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen dass ich aus der geschichte nicht mehr rauskomme, da ja sparhandy die Verzögerung nicht zu verantworten hat und ich den Vertrag ja auch schon nutze.
Ich frage mich aber jetzt ob der Händler nicht zu seinem werben mit dem lieferdatum irgendwie stehen muss oder ich sonstwas von ihm einfordern kann, denn ich will das one halt möglichst sofort haben, besonders da eine Kollegin von mir es jetzt - über o2 natürlich - nach Bestellung innerhalb von 2 tagen bekommen hat!

Also kann ich was dran machen oder muss ich warten bis sparhandy bzw. T-Mobile endlich liefern kann?
 
So weit ich weiß kannst Du jeden Fern-Kauf/Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. Oder war es Ladenkauf?
 
Ende Februar.....

Keine Chance, vor allem weil du den Vertrag schon nutzt.

Pech würde ich sagen.
 
- Sparhandy hat keine Filialen.
- Da er von einer Verfügbarkeit in KW 11/12 spricht, wird er den Vertrag schon vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben.
- Nein kommst du so nicht raus.
- Habe selber gerade bei Sparhandy bestellt. Allerdings Vodafone RED M Deluxe mit iPhone 5 - hat 10 Tage gedauert insgesamt (wie von Sparhandy angegeben) und nun ist alles auf dem Weg zu mir. Kann mich eig. nicht beklagen - die Facebook Seite von Sparhandy jedoch, platzt aus allen Nähten vor negativer Kritik!
 
Hatte mit sparhandy bisher auch keine Probleme, könnte mir nur in den arsch beißen dass ich nicht bei o2 bestellt habe, dann hätte ich es längst :-\

Hatte mir schon gedacht dass ich da wohl warten muss...
 
Das war doch bekannt. Sogar mir als nicht Android Kenner ist bekannt, dass das One erst bei o2 erscheint, erschienen ist und andere Provider sich gedulden müssen.
 
kommst nicht raus ,-das 14tägige Umtauschrecht
gilt nicht bei Händyverträgen:mad:
hab das über Rechtsanwalt selber erfahren müssen
--es gibt aber sehr viel Spielraum bei der Kulanz,-
wenn die wollen, geht so einiges...
 
Ich werd da morgen mal anrufen und freundlich fragen, aber wüsste jetzt auch nicht in wie fern die mir auf kulanz entgegen kommen könnten wenn sie wollen, das gerät haben sie ja nicht und dass sie mich aus dem Vertrag lassen (können die das überhaupt?) glaube ich auch nicht, da haben die ja auch nichts von...
Tja dumm gelaufen :-[
 
Ich sehe gerade. Wir sind ja schon in der 15. Kalenderwoche.

Ist die Sucht so schlimm? Dafür den Aufwand zum einen für Dich und zum anderen für den Provider auslösen...?
 
Anrufen solltest du dort keinesfalls! Du wirst erst 6-8 Minuten in der Warteschleife gehalten und dann wird dir plötzlich gesagt "Aufgrund des derzeit hohen Anruferaufkommens ist es uns nicht möglich, persönlich mit Ihnen in Kontakt zu treten" bla bla <- eigene Erfahrung. Keine Chance per Telefon. Schreib 'ne Mail, rechne aber damit, 14 Tage auf eine Antwort zu warten. Sparhandy hat kaum Mitarbeiter und betreut zehntausende Kunden. Servicemäßig stehen die ganz weit hinten.

Hier noch ein paar Auszüge aus Facebook bzgl. des HTC ONE:

Zitat von Sparhandy vom 08.04.2013 (Montag)
HINWEIS ZUM HTC ONE

Wir wissen, dass viele von euch auf ihr vorbestelltes HTC One warten. Aus diesem Grund, und um den auch hier herumgeisternden Gerüchten ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen, folgende Info:

Es gibt derzeit KEINE freie Ware. Über o2 und Vodafone sind lediglich gebrandete HTC One zu bekommen und auch hier reicht der Nachschub an Geräten nicht um die Nachfrage zu befriedigen.
Ab wann freie Geräte verfügbar sein werden, können wir euch im Moment nicht sagen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir KEINE geschätzten Terminangaben machen werden. Auch nicht „ so ganz ca.“ ;-)

Zitat von Sparhandy vom 26.03.2013
BREAKING NEWS – es gibt Neues aus den Häusern Sony und HTC:

Hallo zusammen! Wir wissen, dass einige von euch schon sehnsüchtig auf ihr neues Sony Xperia Z oder HTC One
warten. Aber wie das eben manchmal so ist, gibt es gute und schlechte Nachrichten. Fangen wir mit den schlechten an.

Wir werden in dieser Woche keine HTC Ones ausliefern. Grund dafür ist, dass HTC sie noch nicht geliefert hat. Aussagen wie – das Gerät ist flächendeckend woanders verfügbar – sind deshalb
nicht korrekt. Auch noch größere Online-Versender wie bspw. Amazon haben keine Geräte vorrätig. Wir halten euch
jedoch kommende Woche per Email über den aktuellen Status informiert.

Die gute Nachricht betrifft somit die Sony Xperia Z Besteller.
Jeder der ein Weißes oder Violettes Gerät bestellt hat
und bis einschließlich gestern freigeschaltet wurde, wird bis Gründonnerstag von uns verpackt und an DHL über-
geben!
Jeder der ein Schwarzes Gerät bestellt hat und bis einschließlich 11.03.13 freigeschaltet wurde, wird eben-
falls bis Gründonnerstag versendet.
Alle anderen müssen sich bis Ende nächster Woche/Anfang übernächster Woche
gedulden.
Wir haben bereits mit dem Versand begonnen, sodass einige von euch bereits eine Versandbestätigung im Postfach haben sollten.

Bitte beachtet, dass es auf Grund der Feiertage zu Verzögerungen in der Auslieferung kommen kann.
Sendungsnummer werden aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben – den Sendungsstatus eurer Bestellung
könnt ihr über den Link in eurer Versandbestätigungsmail beobachten.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld!
 
Ich warte ja schon einen Monat drauf ;-)
Naja so oder so bleibt mir ja jetzt eh nichts anderes übrig als zu warten, danke für eure Tipps soweit:-)
 
Du hast ersteimal einen Vodafon-Vertrag abgeschlossen. Und Vodafon ist es völlig egal ob Sparhandy das versprochene Gerät liefert oder nicht. Der Vertrag ist rechtens und gilt nur zwischen dir und Vodafon.

Sparhandy ist aber natürlich in der Pflicht dir das Gerät zu liefern, was aber mit dem Vertrag nichts zutun hat.

Allerdings kann es durchaus helfen mit Sparhandy zu reden. Womöglich bieten die auch alternativ einen Geldbetrag an und du kannst das Gerät selbst kaufen.
 
Also laut meinem Rechtsverständnis liegt hier ein Sachmangel vor da das Handy nicht wie vereinbart geliefert wurde.

Dafür relevant sind die §434 BGB, §437 BGB, §439 BGB, §440 BGB, §323 BGB

Soweit ich das verstehe musst du dem Händler eine Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung setzen und kannst dann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn die Frist verstreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal etwas abseits des typischen "kommst du nicht mehr raus":

Hättest du die SIM nicht benutzt wärst du noch rausgekommen. Die Zwei Wochen Widerrufsfrist beginnt gemäß § 312d (2) BGB sobald die Ware bei dir angekommen ist. Jedoch handelt es sich bei dir um einen Gebündelten Vertragt in welchem du A) eine Dienstleistung erhältst und B) eine Ware. Hättest du die SIM Karte nicht benutzt, dann wäre es über die Schiene gelaufen das die Ware der maßgebende Bestandteil deiner Kaufentscheidung war. Sprich, du hast dich für den Vertrag wegen des Handys entschieden. Jedoch hast du scheinbar die SIM in ein anderes Telefon gesteckt. Dadurch wird es schwer für dich darzulegen das es nicht die Dienstleistung war die für dich Kaufentscheidend war.

JEDOCH: Wenn sie damit geworben haben das dein Handy bis zu Datum XY da sein sollte, und dieses grob überschritten wurde und dem Anbieter ersichtlich hätte sein müssen das er es nicht liefern kann, dann kannst du versuchen über unlautere Werbung deinen Vertrag rückwirkend anzufechten. Sprich, du hast zwar schon begonnen die Dienstleistung zu nutzen, jedoch hättest du dich a priori nicht für den Vertrag entschieden wäre die ersichtlich gewesen das du das Handy nicht zum angepriesenen Zeitpunkt erhalten würdest. Dass der Verkäufer nicht für die Verspätung verantwortlich ist, ist egal, denn der Verkäufer ist für die Vertragspflichten zuständig die er eingeht. Wenn du über diese Schiene gehen willst wendest du dich bitte an den Verbraucherschutz in deinem Bundesland und erklärst denen das es sich um einen sogenannten „Paper-launch“ dreht.

EDIT@ dermatu, einen Vertrag mit unterschiedlichen Pflichten und erfüllungsformen als eine Einheit zu sehen kommt mir gezogen vor. Also hätte ich Zweifel an Sachmangel. Wenn du jedoch eine Anmerkung oder gar Präzedenz dazu hättest wäre mir das sehr willkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der T-Mobile Seite steht, dass das silberne One ohne Branding lieferbar ist. Passt irgendwie nicht mit dem Post von Sparhandy zusammen...
 
Pict schrieb:
Mal etwas abseits des typischen "kommst du nicht mehr raus":

Hättest du die SIM nicht benutzt wärst du noch rausgekommen.
Nein.
Die Zwei Wochen Widerrufsfrist beginnt gemäß § 312d (2) BGB sobald die Ware bei dir angekommen ist. Jedoch handelt es sich bei dir um einen Gebündelten Vertragt in welchem du A) eine Dienstleistung erhältst und B) eine Ware.
So nicht korrekt. Es handelt sich im Prinzip um zwei Verträge. Einmal der Handyvertrag, der wird einzig zwischen Käufer und Vodafon abgeschlossen.
Sparhandy steht nur als Vermittler drin und erhält eine Prämie. Zwischen Sparhandy und dem TE besteht ein weiterer Vertrag. Er verpflichtet sich den Vertrag abzuschließen und erhält dafür das Smartphone. Damit hat Vodafon aber nichts mehr am Hut.

JEDOCH: Wenn sie damit geworben haben das dein Handy bis zu Datum XY da sein sollte, und dieses grob überschritten wurde und dem Anbieter ersichtlich hätte sein müssen das er es nicht liefern kann, dann kannst du versuchen über unlautere Werbung deinen Vertrag rückwirkend anzufechten.
Diese Möglichkeit hat er nicht. Er könnte höchstens Sparhandy auf Schadensersatz (Kosten für den Vertrag) verklagen. Der Handy-Vertrag hat damit nichts zutun.
 
WhiteShark schrieb:
Nein.

So nicht korrekt. Es handelt sich im Prinzip um zwei Verträge. Einmal der Handyvertrag, der wird einzig zwischen Käufer und Vodafon abgeschlossen.
Sparhandy steht nur als Vermittler drin und erhält eine Prämie. Zwischen Sparhandy und dem TE besteht ein weiterer Vertrag. Er verpflichtet sich den Vertrag abzuschließen und erhält dafür das Smartphone. Damit hat Vodafon aber nichts mehr am Hut.

Aha, wusste nicht das Sparhandy kein Anbieter selbst ist.

WhiteShark schrieb:
Diese Möglichkeit hat er nicht. Er könnte höchstens Sparhandy auf Schadensersatz (Kosten für den Vertrag) verklagen. Der Handy-Vertrag hat damit nichts zutun.

Das ganze sieht halt stark nach unlauterer Werbung nach Anlage 5 zu § 3 Abs. 3 UWG aus. Das könnte eigentlich ein Textbuch Beispiel für Lock-Angebote sein.
 
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