Bewerbung für Absolventenstelle - Werkstudententätigkeit Nachweis notwendig?

Jack159

Lieutenant
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Dez. 2011
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766
Hallo,

Ich studiere derzeit noch (Informatik), bin jedoch fast fertig und beginne mich demnächst für eine Absolventenstelle zu bewerben. Seit einigen Monaten arbeite ich zudem als Werkstudent nebenbei als Programmierer.

Ich werde mich warscheinlich nicht bei der Firma bewerben, bei der ich derzeit als Werkstudent arbeite, sondern woanders. Natürlich werde ich dann in der Bewerbung meine derzeitige Tätigkeit als Werkstudent angeben.

Ist es aber üblich/notwendig dies mit einer Art Arbeitsbescheinigung zu belegen? Falls ja, wie holt man sich diese am besten? Einfach im Personalbereich nachfragen? Das erweckt ja schließlich den Eindruck, dass man weg möchte...
 
Und wo ist das Problem das die Firma weiß das du weg willst? Du willst ja schließlich auch weg?
Lass dir ein Arbeitszeugnis für deine Tätigkeit ausstellen und fertig. Gehe einfach zu deinem direkten Vorgesetzten und verlange danach, für den Rest ist der Zuständig.
 
Sag einfach deinem Vorgesetzten, dass du die Bescheinigung benötigt. Werkstudenten werden ohnehin nicht so wahrgenommen wie "echte" Angestellte, es stört im Regelfall keinen, dass du weg willst. :)
 
Zur Info: Es ist eine größere Firma.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Vorgesetzter dafür zuständig ist, solch eine Bescheinigung auszustellen, da er nur rein mit technischem Krams zu tun hat. Das müsste dann doch eher über die Personalabteilung laufen oder?

Reicht da nicht auch eine Art Arbeitsbescheinigung ala "Herr X ist seit dem yy.yy.yy bei uns als Werkstudent blabla angestellt" ?

Ich möchte da nicht unnötig vorher Staub aufwirbeln, sondern den Weggang einfach nur dann bekannt machen, wenn ich eine Stellenzusage habe.
 
Natürlich schreibt dein Vorgesetzter das Ding nicht selbst, aber da er mit dir zusammenarbeitet muss er ja zumindest der Personalabteilung sagen, was die nun in das Arbeitszeugnis reinschreiben sollen.
Also gehst du mit dem Anliegen zu deinem Vorgesetzten und dieser leitet alles andere in die Wege.

Was hat das mit Staub aufwirbeln zu tun? Die Leute sind doch nicht doof, die wissen das du demnächst fertig bist und dich dementsprechend auf die Suche machen wirst.
 
Jack159 schrieb:
Zur Info: Es ist eine größere Firma.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Vorgesetzter dafür zuständig ist, solch eine Bescheinigung auszustellen, da er nur rein mit technischem Krams zu tun hat. Das müsste dann doch eher über die Personalabteilung laufen oder?

Ich möchte da nicht unnötig vorher Staub aufwirbeln, sondern den Weggang einfach nur dann bekannt machen, wenn ich eine Stellenzusage habe.

DU stellt deine Liste von geleisteten Arbeiten auf.
Z.B. Erstellung von einem Programm XY für ..., Evaluation von ...
Diese Liste gibst du deinem Vorgesetzen.
Dein Vorgesetzter gibt dann deine Beurteilung ab. Entweder schreibt er diese selbst oder die Personalabteilung.
Was du dir vorstellen kannst oder nicht interessiert keinen. Dein Arbeitszeugnis beantragst du i.d.R. genau bei deinem direkten Chef.

Labtec schrieb:
Natürlich schreibt dein Vorgesetzter das Ding nicht selbst... .

Abhängig von Größe und Firma passiert das durchaus. Aber normalerweise hast du recht und es gibt eine entsprechende Personalabteilung, die sich mit den Formulierungen genau auskennt.
 
Es ist eigentlich nicht üblich eine Bescheinigung vorzulegen.
IdR wird natürlich dann ein Zeugnis ausgestellt bzw. man kanns auch über ein Zwischenzeugnis abfrühstücken.
 
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