muss ich nicht, da ich das bei cyberport schon öfters mitgemacht habe^^. die wollten mir auch schon benuzten ram as neuware verkaufen. war gesteckt ging zurück, bzw bei einem ram paar habe ich dann eben einen guten nachass bekommen. was du meinst ist dann wohl eher B-ware oder ware, die nur einma ausgepackt wurde bzw dem kunden vorgeführt wurde. zu der ssd muss ich aber sagen, das sieht nicht nach vorgeführt bzw nur ausgepackt aus und auch nicht nach B-wareHolt schrieb:Dann informiere Dich mal über die aktuelle Rechtsprechung.
hier übrigens ein urteil zu ware(Kugellager), die lange gelagert wurde und nicht als neuware verkauft werden darf^^
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 02.04.2015 – Az. 1 U 11/13 – entschieden, dass Kfz-Händler die mehrere Jahre alten Kugellager nicht als „neu“ bewerben dürfe. Dies gelte auch dann, wenn es sich bei den beworbenen Waren um ungebrauchte Waren handele.
Bei der Frage, ob ein Kugellager noch als „neu“ bezeichnet werden dürfe, könne es zwar nicht allein auf den Herstellungszeitpunkt ankommen. Bei einer langen Lagerdauer der hier vertriebenen Kugellager könne eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit aber nicht ausgeschlossen werden, da es sich um technisch sensible Kfz-Ersatzteile handele.
Durch die Bewerbung der Lagerware als „neu“ liege daher eine Irreführung des Verkehrs vor, welche der Händler zu unterlassen habe.
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