kündigung erhalten- was soll ich machen?

Fu Manchu schrieb:
... sind Sozialversicherungen, Haftpflicht und Hausratsversicherung, dann Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gehört zwar nicht zum Thema, aber ich wünsche Dir nicht, dass Du auf solche Versicherungen mal angewiesen bist. Sollte der Fall eintreten, wirst Du die Reihenfolge aktualisieren. Mein Opa hatte Dir geglaubt:D
 
Nur mal so ganz prinzipiell: Wenn du auf Arbeit gehst (für die du ja bezahlt wirst), dann hat dein Chef das Recht auf 100% Arbeitsleistung deinerseits (du bekommst ja auch 100% Lohn). Ein bischen krank gibt es genau so wenig wie ein bischen schwanger oder ein bischen tot. Entweder arbeiten oder zu hause krank sein. Und ich denke mal das es eventuell dieses Verhalten war was deinen Chef an dir missfiel.

Des weiteren: Willst du jetzt wirklich wegen einen 400€ Job den Rechtsweg einschlagen und klagen? Wo bitte schön ist den hier die Verhältnissmäßigkeit? Gut, wenn man nen unbefristeten Vertrag hat, dann würd ich alle Hebel in Bewegung setzten um meinen Job zu behalten. Aber bitte doch nicht bei einen Mini-job.

Btw, wie alt bist du eigentlich? Da du schon 2 jahre diesen Job machst nehm ich mal an du bist über 18, oder?


Dieser Post spiegelt hochgradig meine eigene Meinung wieder.
 
ich bin etwas über 20.
ich wolllte nicht "ein bisschen krank" sein, sondern wollte nur mitteilen das es mir aktuell nicht gut geht und deswegen angst habe umzukippen und unter nen gabelstapler zu kommen.
krankmeldungen werden nur bis 9 uhr angenommen, schwindelig wurde mir aber erst ab etwa 10.45 uhr.

der vertrag war seid etwa einem monat unbefristet, aber halt auf 400 euro basis
 
empty123 schrieb:
nicht gut geht und deswegen angst habe umzukippen

In meinen Augen nicht arbeitsfähig ----> ab nach Hause!

Und es ist vollkommen egal wie spät es ist wenn du dich krankmeldest. Wenn du nicht kannst, dann geht es eben nicht.
Diese Regelung bis 9Uhr wird wohl vielmehr dazu da sein, damit man noch rechtzeitig einen Ersatzmann besorgen kann.

Aber jetzt hilft es eh nichts mehr. Aber hoffentlich regelst du das bei nächsten mal besser. Bei einen Arbeitgeber nach leichterer Arbeit wegen unwohlsein zu fragen ist wohl etwas naiv. Ich schrieb bereits, wenn du 100% Lohn bekommst, dann wird auch 100% Einsatz verlangt.

Und das dieser geschilderte Vorfall jetzt DER Kündigungsgrund ist oder ob man schon im Vorfeld mit dir unzufrieden war wissen wir nicht. Es könnte Gut möglich der berühmte Tropfen gewesen sein, der das Faß, du weißt schon.
Ich bezweifle das man einen Arbeitnehmer wegen so einen Vorfall entläßt wenn man mit ihm im allgemeinen zufrieden ist. Falls es doch ein Fürst der Finsterniss-Chef sein sollte, dann hast du dir damit selbst einen Gefallen getan.
Ich rate aber immer noch, laß diese Anwaltgerede. Kein 400€ Job der Welt ist einen Prozess vor Gericht wert. Außer Hausmeister in der Heffner-Playboy-Villa. Alles andere ist einfach nur Unverhältnissmäßig. Zumal, 400€ Jobs gibt wie Sand am meer.
 
Und wer nach 9:00 Uhr krank wird, muss zur Arbeit erscheinen? Wo gibt es denn sowas?
 
wo schreib ich aktuell noch nicht.

bisher wurde mir stets gesagt das ich immer sehr gute arbeit leiste und alle vollkommen zufrieden sind. mein direkter chef wollte mich sogar von der 400 € stelle nehmen und fest einstellen...

zudem bin ich ja zur arbeit gegangen, weil ich mir dachte "in der abteilung (die normale) das schaff ich, dass is ja net viel körperliche arbeit", hätte ich gewusst das ich in die andere muss heute( wo ich erst 4 mal in 2 jahren war), hätte ich mich krankgemeldet, bzw es versucht wegen der 9 uhr grenze
 
steuerzahler schrieb:
...dass Du auf solche Versicherungen mal angewiesen bist. ... wirst Du die Reihenfolge aktualisieren. ...

So gesehen wird jede Versicherung im Augenblick ihrer Notwendigkeit in der Prio-Liste ganz nach oben rutschen, dann ist selbst die unsinnigste Versicherung plötzlich ganz oben. Aber im allgemeinen ist eine Rechtschutzversicherung eher zweitrangig, es gibt viel wichtigeres, wie bereits weiter oben beschrieben.
 
@Haudrauff: wo liegt denn bei Dir die finanzielle Grenze, und um die scheint sich ja Dein Denken zu drehen, um um sein Recht zu kämpfen. Für manche sind 400€ halt gar keine Denkgröße, aber für immer mehr der Strohhalm.

Deine Äußerungen sind arrogant und anmaßende Vermutungen.

Wenn in langjähriger Tätigkeit, und dazu zähle ich in der heutigen Zeit 2 Jahre, gute Arbeit geleistet wurde, und was gibt Dir das Recht die geschilderte Zufriedenheit des Abteilungschefs zu hinterfragen, dann ist doch wohl der "Chef" in seiner Pflicht einen Mitarbeiter, der sich pflichtbewusst zu Arbeit schleppt, als Krank nach Hause zu schicken oder bei Unabdingbarkeit schonend einzusetzen.
Jeder Chef hat auch Verantwortung für das Wohl seiner Mitarbeiter/Unterstellten.

@Fu Manchu: mag ja sein, aber hier nicht relevant!
 
ganz im ernst: ich wusste ja das einige leute kaltherzig sind, aber das mein chef so handelt hätte ich nie gedacht..aber gut, er ist net der aller oberste, wenn sich die sache net klärt dann geh ich zum obersten..

bin echt ma gespannt was ihr sagt wenn ich euch evtl am montag sage welches unternehmen es ist
 
steuerzahler schrieb:
Deine Äußerungen sind arrogant und anmaßende Vermutungen.

Und genau aus diesem Grund hab ich in meinem ersten Post den Zusatz: "Dieser Post spiegelt hochgradig meine eigene Meinung wieder."

Aber weil ich jetzt nicht weiterhin nur meine eigene Meinung wiedergeben will, hab ich mal ein bischen gegoogelt zum Thema 400€+kündigung+klagen.
Was soll ich sagen? Hab nix aufregendes gefunden. Wenn du klagen könntest, wegen "vorgeschobenen Kündigungsgrund" oder dergleichen, dann wird dein Chef nicht lange suchen müssen um dir einen rechtsgültigen Kündigungsgrund unter der Nase zu halten. Inklusive schriftlicher Form und 4 Wochen Kündigungsfrist.

Achtung, nun kommt wieder meine Meinung: 400€ Jobs sind ja unter anderem da, um schnell und unproblematisch Leute einstellen zu können. Und im umkehrschluß diese auch wieder schnell und unproblematisch entlassen zu können. Dann wären wir wieder bei der von mir mehrfach gennanten Verhältnissmäßigkeit und dem tatsächlichen nutzen einer Klage.

@empty123
Ich bezweifle, dass hier irgendwem die Kinnlade runterklappen wird wenn du uns den Namen des Unternehmens nennst. Selbst wenn das Rote Kreuz einen ehrenamtlichen Mitarbeiter entläßt wäre es kein Skandal.
Das leben in der freien Wirtschaftswelt ist kein Ponyhof.
 
Na, da wünsche ich Dir viel Erfolg.
Auch wenn es schwer fällt, ruhig und sachlich bleiben. Der betreffende Chef hat ja inzwischen vielleicht auch nachgedacht. Darum würde ich ihn auch nicht übergehen und das Gespräch suchen. Du wolltest ja unbedingt arbeiten und die Firma nicht im Stich lassen, obwohl es Dir nicht gut ging;)


@Haudrauff: Du bist da schon angekommen, wo ich auf keinen Fall hin will. Wir beide werden keine Einigung finden. Wer aufhört zu kämpfen usw. erspare ich mir. Wen das jetzt hier nicht eine immer und ewig verfügbare Meinungsplattform wäre, ich könnte Dir Sache erzählen was alles geht, da würde Dein Kapitalistenherz aussetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ums klagen gehts mir eig weniger aktuell. mir gehts um die art, und einfach um die 4 wochen schutz...denn in der zeit kann ich mir was neues suchen.
und ich glaub auch net das der der mir gekündigt hat das so alleine entscheiden darf,deswegen geh ich im zweifelsfall halt auch ncoh zum obersten.
ich find einfach nur erschreckend wie dieser chef mit dem material mensch umgeht
 
Überlege dir nur mal, ob es nicht vielleicht besser wäre, sich einen neuen Job auf 400 € Basis zu suchen, statt unverhältnismäßig viel Geld für ein Gerichtsverfahren auszugeben, sich wieder in den Job reinzuklagen und dann ständig unter dem angespannten Arbeitgeber-nehmer Verhältnis arbeiten zu müssen, in dem dann jede deiner Aktionen aufs genaueste beobachtet wird und nach Gründen für ne Kündigung gesucht wird...
 
Klar ist es ratsam, sich einen neuen Job zu suchen.
Nur schließt das ja nicht aus, daß man um sein Recht kämpft.
Ich würd auch nicht verzichten und mich unrecht behandeln lassen.

Also, empty, leg gegen die Kündigung schriftlich Widerspruch ein und teile dem Arbeitgeber im Zuge des Widerspruchs mit, daß Du weiterhin Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst.
Vermutlich erhältst Du dann eine ordentliche, schriftliche Kündigung mit Kündigungsfrist.
Wenigstens erhältst Du dann noch anteilig Lohn und hast mehr Zeit, nen neuen Job zu suchen.

Dann bieten meines Wissens nach die Arbeitsgerichte kostenlose Rechtsberatung an. Mach Dich mal bei Deinem schlau.

Hier etwas zu den Kosten, die Dich im Falle einer Kündigungsschutzklage erwarten: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
 
Ich hab grad per post die schriftliche Kündigung erhalten. Allerdings steht dort der 30. November als Ende drin,also wurden die 4 Wochen schon mal nicht beachtet.
Der Abteilungsleiter meiner eigentlichen Abteilung meinte eben das sich der der mir gekündigt hat gar nicht bewusst darüber war das ich schon 2 Jahre im Unternehmen war.

Für mich steht fest ich werde kämpfen,mit allem was mir möglich ist.gegen die Kündigung lege ich wiederspruchein schriftlich und Frage zudem was aus meinem Lohn und den Überstunden wird.

Die Kündigung kam per einwurfscgreiben,ich habe nix unterschreiben müssen...eigentlich müsste man das doch oder?
 
Mach es doch ganz einfach, schau, dass du kein großes Aufsehen darum machst und nimm die Kündigung so an. Gleichzeitig redest du mit deinem anderen Chef, dass er dich zum 1. Dezember wieder anstellt, evtl. sogar Vollzeit, wenn er von dir so überzeugt ist.
Desweiteren möchte ich dir ans Herz legen, genau ein solche Vollzeitanstellung anzustreben. Ein 22-jähriger hat auf Dauer in einem 400€ Job nichts zu suchen.

Gruß
da_jupp
 
empty123 schrieb:
Die Kündigung kam per einwurfschreiben

Völlig okay, nicht jedes Dokument wird per Einschreiben verschickt. Allerdings isses komisch das die 4Wochen Kündigungfrist nicht eingehalten wurden. Auch wenn die Frist eingehalten wir, so stellen einen Arbeitgeber in diesen Wochen entlasse Mitarbeiter frei. Meiner Erfahrung nach.


Für mich steht fest ich werde kämpfen,mit allem was mir möglich ist.gegen die Kündigung lege ich wiederspruchein schriftlich und Frage zudem was aus meinem Lohn und den Überstunden wird.

Meiner Meinung nach lohnt sich das kämpfen nur für die einhaltung der Kündigungsfrist. Dein Lohn und die Überstunden stehen dir zu, das ist überhaupt kein Thema. Das wird auch dein Arbeitgeben so sehen. Es ist einfach Sinnlos für ihn, wenn er dir dieses verweigern würden.

@da_jupp
Es handelt sich doch nur um einen Minijob neben der schulischen Ausbildung. Vollzeit geht also nicht.
 
Also, ich hab mich da vielleicht auch etwas falsch ausgedrückt. Gegen eine Kündigung selbst wird Dir ein Widerspruch nichts bringen.
Du mußt gegen diese fristlose Kündigung, bzw. diese seltsame Frist, Widerspruch einlegen, die ordentliche Frist einfordern und Deine Arbeitskraft aber auch während dieser Frist zur Verfügung stellen.
Also am Arbeitsplatz erscheinen!
Das kann für den weiteren Verlauf entscheidend sein.
Wenn Du weggeschickt wirst, dann reiche beim Arbeitsgericht Klage ein.
Dein Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Frist verpflichtet, so wie auch Du!
Es sei denn, Du wurdest wegen selben Verhaltens schon abgemahnt oder hast etwas angestellt, das eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Frist, dann klage vor dem Arbeitsgericht.
Einfach schriftlich beim Arbeitsgericht einreichen, dann schickt man Dir den Verhandlungstermin zu.
Wie auch dem Arbeitgeber.

Bei mir war das genau der Zeitpunkt, an dem mein damaliger Chef eingelenkt hat.
Bevor es zur Verhandlung kam, hatte ich das Gehalt für den Zeitraum der Kündigungsfrist auf meinem Konto.
Ein kurzer Brief ans Arbeitsgericht reichte dann aus, um die Klage zurückzuziehen.
Gekostet hat mich all das nur Porto.

Per Google findet man übrigens für alle relevanten Schreiben gute Anleitungen.
(Widerspruch, Kündigungsschutzklage, Rücknahme der Klage)
 
Da ja nun die schriftliche Kündigung eingegangen ist, ist sozusagen alles in Tüten.

Jetzt geht es nur noch um den Punkt, der durch empty123 in seinem Nachtrag in #13 genannt wird.
Die 4 Wochen Kündigungsfrist wurden damit ausgehebelt.
Die Möglichkeit wäre jetzt nur, nach der schriftlich eingegangenen Zusage der Umwandlung des befristeten Vertrages in einen unbefristeten Vertrag, die Kündigungsregelung als "Sittenwidrig" sprich ungesetzlich durch ein Gericht erklären zu lassen.
Ohne anwaltlichen Rat hast Du da schlechte Karten. Ich verweise auf meine ersten Darlegungen.
 
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