kündigung erhalten- was soll ich machen?

Hmm, was hast Du denn bis jetzt unternommen?
Für den Widerspruch gegen die fristlose Kündigung hast Du nicht lange Zeit.
Der sollte unverzüglich erfolgen, denn sonst stehen Deine Chancen im Falle einer Verhandlung am Arbeitsgericht sehr schlecht.
Hast Du nun Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung gestellt?

Ich finde es zudem nicht besonders gut, daß Du Dir bereits jetzt Gedanken machst, wie Du der Firma eins reinwürgen kannst.

Mal angenommen, Dein Widerspruch hat Erfolg. Dann bist Du also noch 4 Wochen Beschäftigter dieser Firma.
Und selbst wenn der Widerspruch nichts bringt, dann wird die Sache ja vor Gericht so behandelt, als wärest Du nach geltendem Recht für den Zeitraum einer ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin in dieser Firma beschäftigt und mußt dafür bezahlt werden.

Naja, dann würd ich erstmal alles tunlichst unterlassen, was dem Arbeitgeber schadet und eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Auch wenn die Firma ihre Fürsorgepflicht verletzt (Arbeitsschutz ect.), dann würd ich ganz dolle aufpassen, daß mir meine Anschwärzerei nicht als Schädigung des Arbeitgebers/Vertragsbruch ausgelegt werden könnte.

Also, besser Du konzentrierst Dich erstmal auf den Widerspruch (mit allem was dazu gehört) und die Kündigungsschutzklage, statt Rachepläne zu schmieden.
 
Wer hat denn die schriftliche Kündigung unterschrieben?

MfG
Henrsch
 
henrsch, hast ne PN

ich habe bisher nur mit meinem eigentlichen abteilungsleiter und den kollegen gesprochen, mein abteilungsleiter will das ich ihm noch bis maximal samstag zeit gebe.

eine klage kann ich bis 3 wochen nach der kündigung einreichen soweit ich weiß.
ich habe meine arbeit am samstag angeboten, mir wurde aber gesagt von meinem eigentlichen abteilungsleiter das er es so wahrgenommen hat, allerdings mich nun erstmal nach hause schicken muss aufgrund der worte des tages davor.

um wiederspruch gegen die kündigung einzureichen, muss ich da direkt klagen, oder reicht auch erstmal nen brief an das unternehmen?

mfg


edit: ist es eig rechtens das kein grund auf der kündigung steht?(bekomme da immer andere antworten...)
 
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Nein, Du mußt nicht sofort klagen. Den Widerspruch gegen die fristlose Kündigung reichst Du bei der Firma ein.

Erst wenn der Widerspruch durch den Arbeitgeber abgewiesen wird, mußt Du klagen.

Gegen die Kündigung kannst Du nicht viel machen, wohl aber die Einhaltung der Kündigungsfrist einfordern.

Erst beim Arbeitgeber und wenn der auf stur schaltet und damit Deine Rechte mißachtet, erst dann ist das ne Angelegenheit fürs Arbeitsgericht.

Da Dir laut Deinen Aussagen eine Kündigungsfrist zusteht, muß die fristlose Kündigung begründet werden. Denn ohne triftigen Grund darf die ordentliche Kündigung nicht einfach umgangen werden.

Es ist gut, daß Du Dich bereit erklärt hast, weiterhin zu arbeiten.
Im Widerspruch solltest Du, wie geschrieben, Deine Arbeitskraft weiterhin abieten (für die Dauer der ordentlichen Frist).

Und wenn es dann zur Klage kommt, mach deutlich, daß Du Dich angeboten hast, aber weggeschickt wurdest.
 
Man, dieser Fall passt ja schon irgendwie in die Buletten/Kassenbon-Entlassungstaktikschublade der Unternehmen. :rolleyes:

Wenn man dich des "ausfallenden Tons" beschuldigt, solltest du mal fragen, wem gegenüber und vorallem was du gesagt haben sollst. Vielleicht beruht ja alles auf einem Missverständnis.

Wenn in deinem Vertrag so was wie "Kündigung ohne Nennung von Gründen" drinsteht, dann bekommst du bei deiner Frage wahrscheinlich keine gescheite Antwort.

Ich finde es gut, dass du dir nicht auf der Nase rumtanzen lässt und am Ball bleibst. Wäre auch schade, einen Job zu verlieren, in dem man in seinem normalen Arbeitsumfeld mit allen Personen gut klarkommt.
 
ich werde heute oder morgen meinen schriftlichen widerspruch persönlich abgeben, zuvor rede ich noch einem mit dem eigentlichen abteilungsleiter

wird morgen abgegeben, habs verfasst, will aber nochma ne nacht drüber schlafen, net das ich was vergessen hab


edit: sind sicherheitsschuhe vom arbeitsschutz her vorgeschr. in einem lager?
 
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sind sicherheitsschuhe vom arbeitsschutz her vorgeschr. in einem lager?
Nur wenn du auch eine Unterlehrung in die Benutzung der PSA bekommen hast.;)

Nein, pauschal kann man das nicht sagen. Wir kennen die Betriebsvorschriften nicht.
 
so, widerspruch ist persönlich von mir abgegeben worden. habe geschr das ich die antwort gerne bis next freitag hätte(next woche), damit ich eventuelle weitere schritte noch fristgerecht einleiten kann


edit 5.12.09: sind unternehmen eigentlich dazu verplichtet nen betriebsrat zu haben? denn habe grade gesagt bekommen das betreffendes unternehmen keinen hat(groß genug ist es)

edit2: habs schon rausgefunden, keine pflicht

stand der dinge am 10.12: noch keine antwort auf das widerspruchschreiben
 
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krass...was ein kampf und die p***** habn nichma die güte dir zu antworten.....

echt schrecklich,
gibt es nich so etwas wie Menschenrechts Unternehmen oder so ? XD
oder Spiegel TV
würd denen jetz soweiteinen reindrückn wie es nur möglich is ^^


leider ist es heutzutage viel zu oft so, bei meinem vater wars ähnlich und auch extrem s******!!
 
sLoWmO1990 schrieb:
gibt es nich so etwas wie Menschenrechts Unternehmen oder so ?

Auf welchen Planet lebst du denn? ;)

Seit Erfindung der Muschel als Zahlungsmittel gibts sowas hier nicht mehr.
 
hey,so nun is freitag der 11.12. heute kam KEIN brief von betreffender firma, warte nun noch bis morgen ansonsten werd ich nochmals persönlich montag dort aufkreuzen. zudem würde es anfang januar eine anzeige wegen unterschlagung der lohnsteuerkarte geben falls ich diese dann net bekommen habe(überstunden sind dann alle ausbezahlt-hoffe ich doch mal SEHR STARK)
 
nächste woche freitag ist die frist ;) deswegen ja auch montag würde ich dahingehen ;)


edit: heute ist nen schreiben gekommen. kündigung neu ausgestellt zum 15.1.2010(also fristgerecht)
überstunden werden anfang januar ausgezahlt.

dann werden nun noch ein paar dinge wegen arbeitsschutz in betroffenem unternehmen offengelegt
 
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Ich blick hier nicht mehr durch...

Warum willst du einer Kündigung widersprechen? Wenn es eine so große Firma ist wie du sagst, dann finden die 1000 andere Gründe die Kündigung zu vollziehen.

P.S. Du willst klagen, wenn du deine Lohnsteuerkarte bis Januar noch nicht hast? Wenn ich mir die letzten Antworten von dir durchlese, fällt mir ziehmlich schnell auf, dass du eine Schwachstelle deiner ehemaligen Firma suchst. Anschwerzen wird dir aber deine Arbeit nicht zurückbringen.
 
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Prima, empty, so viel zur Unsinnigkeit des Widerspruchs!
Jetzt bekommst Du wenigstens den Dir zustehenden Lohn für die Dauer der Frist.
Und die ganze Abwicklung übers Arbeitsgericht ersparst Du Dir auch..neben den paar Euronen Gerichtskosten.

steuerzahler, sorry, daß ich ihm genau den Unsinn erzählt habe, der mir bei einer Rechtsberatung am Arbeitsgericht dringend empfohlen wurde!
Daß ein Widerspruch nicht die Fristen beim Arbeitsgericht außer Kraft setzt, sollte ja wohl klar sein.

David Aames wurde ja nie geraten der Kündigung zu widersprechen, sondern der fristlosen Kündigung!
 
Was soll der Widerspruch eurer Meinung nach bei einer "fristlosen" Kündigung bewirken? Bis jetzt ist da ja nicht viel passiert.
 
@f_u_n_k_y: tut mir ja Leid, dass Du Dich jetzt angesprochen fühlst:bussi:, aber da haben die beim Arbeitsgericht Dir Mist erzählt. Gehe lieber gleich zu einem richtigen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der muss für seine Arbeit auch gerade stehen.
 
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