kündigung erhalten- was soll ich machen?

ich warte nun weiter noch was montag noch geschieht. habe nun schon mit diversen leuten geredet darüber und kann ja eig nur froh sein...
dennoch werde ich irgend so nen amt was für arbeitsschutz zuständig ist, auf diesen fall aufmerksam machen(man bekommt auch keine sicherheitsschuhe obwohl es von nöten ist in der zweiten abteilung), und ich wollte ja aus schutz raus nur darauf hinweisen das mir schwindelig ist, eben damit ich nicht untern stapler komme oder sowas...naja so ist die welt, aber ich denke auch solche chefs werden irgendwann die gerechten strafen bekommen.
 
Dürften wir vllt. erfahren, welcher Kündigungsgrund im Schreiben angegeben wurde? Nicht, dass denen da noch ein gravierender Fehler unterlaufen ist.
 
Kündigung
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder "von heute auf morgen" kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:

* in den ersten 6 Monaten ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist (das muß ausdrücklich geschehen sein), gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
* ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen (der Arbeitnehmer auch ohne Grund). Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als "halber Arbeitnehmer." Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
* ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende (auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers).
* durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
* der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
* vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
* die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
* wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung (schriftlich im Arbeitsvertrag!) endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.

Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein - andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen (entscheidend ist das Eingangsdatum) oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaft (kostenfrei, falls Mitglied) damit zu beauftragen.

Quelle: http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Interessant wäre noch, ob dein Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet ist.

Ist er zweckbefristet, muss dir der Arbeitgeber schriftlich, das "Erreichen des Zweckes" mitteilen und dir wird automatisch mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt.

Ist er zeitbefristet, endet dein Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor dem Befristungsende gekündigt werden ?

Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nur zulässig, wenn die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen wurde.

Ich verstehe das so, dass der Arbeitgeber halt den Schaden hat, wenn er das ordentliche Kündigungsrecht im Vertrag vergisst, und dich nur dann "los wird", wenn die Frist abgelaufen ist oder du dir eine begründete fristlose Kündigung einhandelst.

Die fristlose Kündigung ist auch ohne einen entsprechenden Vorbehalt möglich. Voraussetzung ist aber, dass ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Arbeitsgericht/befristung/index.php?fragenId=7296099

De facto ist deine Kündigung so nicht wirksam, außer du arbeitest erst seit weniger als 6 Monaten dort.
 
steuerzahler schrieb:
Bei Sieg muss das sowieso der Arbeitgeber bezahlen. Nur beim Vergleich Du deine Kosten.
im grunde korrekt, allerdings gilt diese regelung nicht bei arbeitsgerichtsverfahren.
wird gerne falsch gemacht und hinterher gucken die leute doof, wenn sie 500€ abfindung bekommen und 400€ kosten haben ;)

desweiteren ist eine kündigung ohne (schriftliche) begründung durchaus wirksam. der grund muss allerdings ggf. bei einem gerichtsverfahren nachgereicht werden.

es gibt also doch gute gründe, warum nicht jeder rechtsberatung geben darf in diesem land ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt verbreite doch mal keinen Schrecken.
Bei einem Streitwert von 600,- € betragen die Gerichtskosten 35,-€.
Und Abfindungen werden bei Kündigungsschutzklagen dem Streitwert nicht hinzugerechnet.
 
Heretic Novalis schrieb:
...nicht bei arbeitsgerichtsverfahren.

...ggf. bei einem gerichtsverfahren nachgereicht werden.

...rechtsberatung geben darf in diesem land ;)

Zu1: Im Prinzip ja, aber praktisch kaum. Die überwiegende Zahl der Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht enden mit einem Vergleich in der ersten Instanz. Auf die Kostenverteilung dabei hatte ich schon hingewiesen. Ab der zweiten Instanz gilt die Überallregel.

zu2: Auch hier ja. die erste Frage des Richters darauf, ist die nach der Abmahnung oder andere arbeitsrechtliche Schritte. Dann folgt meist das Vergleichsangebot und/oder der Hinweis auf die Kosten in der 2. Instanz

Zu3. dieser Begriff ist hier unpassend;)
 
Bn ma gespannt wie die reagieren wenn ich nen Arbeitszeugnis will...gut das man nicht jedes zeugnis annehmen muss wenn einem etwas daran Net gefällt
 
Dann google doch schon mal ein bischen nach der Arbeitszeugniss-geheimsprache. Da gibt es Sachen, die glaubst du nicht. Da gibt es Schlüsselsätze, die sich positiv anhören, aber dafür etwas anderes bedeuten. Und dagegen kannst du nicht machen.

Ich will dir aber keine Angst machen. In der Regel will niemand einen entlassenen Mitarbeiter noch zusätzlich eins reinwürgen. Außer dein Chef heißt Darth Vadar. Wenn du 2 Jahre dort warst und gut gearbeitet hast, dann wirst du auch ein entsprechendes Zeugniss bekommen.

Ich selbst hatte schon bei 2 Betrieben einen schlechten Abgang. Da hab ich aber von vornherein kein Zeugniss verlangt. Selbst wenn es nur "normal" ausfiel, hätte ich es nicht haben wollen. So hab ich jetzt nur gute Zeugnisse bei meinen Bewerbungen anbei liegen. Falls es einen Chef interessiert hätte warum da 2 Zeugnisse fehlen, hat aber bis jetzt noch keiner danach gefragt, dann hätte ich kurz gesagt, dass man sich halt nicht im guten getrennt hat und fertig. Kann ja passieren, jeder Chef weiß das es in der Arbeitswelt nicht nur gute Trennungen gibt. Es ist durchaus so, dass man zwar gute Arbeit leistet, aber man versteht sich halt nicht auf den zwischenmenschlichen Bereich. Vielleicht war das bei dir ja auch so. Dementsprechend können auch Mitarbeiter mit guter Arbeitsleistung entlassen werden.
Bei dir kommt aber dazu, dass es eben dein erstes Zeugniss dieser Art ist, richtig? Egal, wird schon werden. Dein Chef müsste wirklich, wirklich einer von der ganz fiesen Sorte sein wenn er so einen Berufstarter wie dir eins reinwürgen wollte. Und falls doch, wandert das Zeugniss halt in den Papierkorb. Fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
die geheimsprache kenne ich bestens, von wegen bemüht etc. sowas lerne ich alles in meiner ausbildung ;)

ich bin ma gespannt was das morgen noch gibt, habe mich mit meinem alten abteilungsleiter noch verabredet...
kann ich eig einfach nen brief schreiben an das unternehmen in dem drin steht "hiermit lege ich wiederspruch gegen die kündigung vom ..... ein, weil blablabla...." ?


edit: an welches amt muss ich mich eig wegen arbeitsschutz melden? weil in dem betroffenen unternehmen wird da eher weniger drauf geachtet, und das werde ich dann auch so kunt tun..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube dafür zuständig ist die Berufsgenossenschaft die dein Arbeitgeber angehört.
Dort bist du während deiner Arbeitszeit auch versichert wenn mich nicht alles täuscht.

*edit*
Wenn du Einspruch dagegen einlegst - was du natürlich kannst - dann aber ebenfalls nur gegen Unterschrift bei persönlicher Übergabe oder halt Einschreiben per Post.
Ansonsten hast du am Ende nie was abgegeben ;-)
 
wie kann man das raus bekommen welcher genossenschaft der betrieb angehört?

einschreiben ist dann, dass die unterschreiben müssen richtig?
 
genossenschaft der betrieb
Das sollte in jedem Betrieb sichtbar ausgehängt sein. Das Gewerbeaufsichtsamt Deiner Stadt sollte es aber auch wissen, die interressieren sich (wegen arbeitsschutz) auch für sowas. :lol:
 
Hey,

also ich kenne die Geschichte ja nicht im Detail und will dich auch keineswegs zurechtweisen, mir kommt es aber sehr seltsam vor, dass du einfach gekündigt wirst.

Ich würde auch mal mich selbst hinterfragen ob ich evtl. was falsch gemacht haben könnte....

Da es in der Firma mehrere Abteilungen (mit Abteilungsleitern) gibt, gehe ich davon aus, dass es sich um ein größers Unternehmen handelt, somit kann ich mir noch weniger vorstellen, dass man einfach so gekündigt wird, vorallem kann das nicht einfach ein Chef aus einer anderen Abteilung machen, den du erst 4-5 mal gesehen hast (bitte nachsehen falls ich was falsch verstanden habe), das passt nicht zusammen.

Naja ich hoffe mal, dass alles zu deinen Gunsten ausgeht.

Gruß
 
hey,

ich überlege schon die ganze zeit, ich war auch grad nochma im betrieb und habe meine alten kollegen gefragt und den "ersten" abteilungsleiter,also den meiner normalen abteilung. er sagte mir, genau so wie meine kollegen das NIE etwas negatives in bezug zu mir war.
er ist sogar so weit das er sagt, dass er an meiner stelle richtig toben würde und ALLES versuchen.
er würde sogar eine abfindung verlangen, wisst ihr ob das möglich wäre? habe bissl gegoogelt aber meine ergebnisse sagen nein, keine abfinung..
 
Eine Abfindung sollte in deinem Fall nicht zum Einsatz kommen.

Wenn du jedoch aus verschiedenen Gründen vor das Arbeitsgericht ziehen solltest, könnte man, sofern der Richter knädig ist, das Unternehmen zu einer "Einmalzahlung" verdonnern.

Wenn ich richtig mit gekommen bin bei den Threads, dann muss das Unternehmen auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten plus die Option ob zum 15. oder zum Ende eines Monats.
 
Also Alles in Allem sehr suspekt.

Wie groß ist denn das Unternehmen?
Hatte der Kündigende überhaupt Personalbefugnis Dir gegenüber.

Und wenn Du so ein tüchtiger beliebter Mitarbeiter warst/bist warum setzt sich Dein eigentlicher Abteilungsleiter/Chef nicht für Dich ein?

Also eine halbstündige Beratung bei einem Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte Dir das schon wert sein. Kostet ca. 60,- Euro plus MwSt.

MfG
Henrsch
 
@AMD-ATI-Fan

Noch einmal lesen und verstehen.

Er sagt er würde an seiner Stelle (nämlich an der des Gekündigten), nicht er tut für ihn.


MfG
Henrsch
 
Zuletzt bearbeitet: (Wörter zum besseren Verständnis hinzugefügt.)
war aber so gemeint das er tut, er hat meine telenummer, und ich warte auf nen anruf von ihm. er konnte bisher noch nix machen da der der mir die kündigung ausgesprochen hat gestern nicht da war.

ich habe heute mal mit meinem wirtschaftsrechtlehrer gesprochen und noch mit leuten von ner agentur(nein net agentur für arbeit, aber so ähnlich...), beide seiten meinten das ich im falle einer klage vermutlich recht bekommen würde.
zudem schaue ich mich derweil schonwieder nach was anderm um.

ob der jenige befugt war mir zu kündigen bezweifele ich sehr sehr stark, zudem alle mit denen ich im privaten kreis darüber gesprochen habe.
mitarbeiter hat das unternehmen auf jeden über 10, es kommt drauf an was man betrachtet, ob nur die abteilung in der ich laut vertrag angestellt war zählt, oder ob das ganze unternehmen zählt. in der abteilung sinds etwa 12 bis 15 und im ganzen unternehmen auf jeden ma um die 600-800
 
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