Kündigung in einem Sonderfall anfechtbar?

cppnap

Lt. Junior Grade
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Guten Abend,

bei einer guten Freundin von mir wurde die gesamte Abteilung aus "wichtigen betrieblichen Gründen" gekündigt. Dies steht auch auf der Kündigung drauf, die Sie unterschreiben mussten um eine Abfindung zu erhalten. Nun hat sich herausgestellt, dass bei fast allen Mitarbeitern die Kündigung zurückgezogen wurde außer bei Ihr.

Meine Frage ist nun, kann man die Kündigung anfechten? Die "wichtigen betrieblichen Gründe" scheinen ja nicht mehr zu gelten, nachdem die meisten Mitarbeiter weiter dort arbeiten.

Vielen lieben Dank im Voraus und einen schönen Abend :-)
 
Wenn jemand in einer solchen Situation etwas unterschreibt, dann ist das womöglich eher ein Aufhebungsvertrag - sonst ist eine Kündigung ja eine einseitige Willenserklärung.

Ihren Fall ausreichend beleuchten kann ausschließlich ein Anwalt. Empfehlenswert ist hier ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich auf Arbeitnehmer spezialisiert hat.
 
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Klingt für mich auch so, dass hier die Unwissenheit der Arbeitnehmer ausgenutzt wurde.

Eine Kündigung bedarf nur der Schriftform, nicht der Unterschrift von beiden Seiten. Ich tippe, wie Idon auch, dass hier ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen wurde. Möglicherweise, das ist aber geraten, wusste der AG, dass er eine Kündigung nicht durchbekommt und konnte so aber Aufhebungsverträge schmackhaft verkaufen...!?!
 
Eine Frage ist auch ob diejenigen, die jetzt weiter angestellt sind diesen Vertrag überhaupt unterschrieben haben.

Das heißt übrigens nicht, dass ihnen nun keine Kündigung droht. Einen Aufhebungsvertrag vorgelegt zu bekommen bedeutet bei nicht Annahme in der Regel die Kündigung. Allerdings muss diese vorbereitet werden und das kann dauern, je nach Unternehmensgröße auch gerne mal eine halbes Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Antworten!

Also ich habe noch einmal nachgefragt und Sie hat eine "Kündigung" unterschrieben, weil Sie ansonsten die Abfindung nicht bekommen würde.

Das mit dem Aufhebungsvertrag habe ich eben auch im Internet gelesen, weil eine Kündigung nur einseitig ist.

Was mich eben besonders interessiert ist, wenn in der Abteilung jetzt 20 Leute arbeiten - alle haben das Gleiche unterschrieben (was wohl auch so passiert ist) - und dann werden 18 Leute zurückgeholt, dann kann es ja nicht sein, dass Sie nicht zurückgenommen wird?
 
"Kündigung" --> in Anführungszeichen, also doch keine Kündigung, sondern so was ähnliches?
Und aufgrund dieser Info willst du Tipps?
Hör auf Idon, geh zu einem Spezialisten.

Hier geht es doch um richtig viel Geld.
Da kann man auch mal ein paar hundert Euro beim Anwalt lassen.
Selbst wenn es nur drum geht, die Abfindung zu erhöhen.
 
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Eine Ungleichbehandlung zu beurteilen ist schwer, deshalb lasse ich in deinem speziellen Fall die Finger davon.

Grundsätzlich ist es einem Arbeitgeber natürlich erlaubt, manche Personen einzustellen - und manche eben nicht.
 
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Okay alles klar - vielen lieben Dank für die ganzen Kommentare!

Ich werde Ihr das erklären, dass Sie dringend zu einem Spezialisten gehen soll.

Eine angenehme Woche noch :-)
 
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Wäre interessant, wenn du uns auf dem Laufenden hältst.
 
War das eventuell eine Änderungskündigung?
Zumindest würde das die 18 Mitarbeiter erklären, die wieder arbeiten.
aber wäre wirklich interessant, wenn du weiter berichtest
 
cppnap schrieb:
Okay alles klar - vielen lieben Dank für die ganzen Kommentare!

Ich werde Ihr das erklären, dass Sie dringend zu einem Spezialisten gehen soll.

Eine angenehme Woche noch :-)
Und wozu? Anscheinend will die Firma sie doch nicht mehr haben. Sie wird bestimmt ein tolles Leben dort haben, wenn sie sich da irgendwie einklagt....
 
Vielleicht ist ja auch einfach nur die "Rücknahme" der Kündigung bei ihr nicht eingegangen? Klingt jedenfalls komisch, dass bei 20 Kündigungen 18 eine Rücknahme erhalten und zwei nicht. Rechtmäßig wäre das m.E. nicht, weil der Kündigungsgrund nicht mehr greift. Deine Freundin sollte, wie bereits angeregt wurde, schnellstmöglich zum Anwalt.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Abfindung kann man ja mitnehmen...
... und nicht nur das. Gerade in heutiger Zeit ist man(n) (oder in dem Fall Frau) mitunter über jeden Monat froh, in dem man nicht arbeitslos ist, sondern in einem Beschäftigungsverhältnis steckt. Könnte mir vorstellen, dass es länger dauert, bis wir wieder das "vor-Corona-Niveau" am Arbeitsmarkt erreicht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachfragen kann sie ja. Aber einklagen würde ich da nichts. Sie wird da so oder so nicht mehr glücklich (es sei denn der Brief ist auf dem Postweg verloren gegangen und das Unternehmen entschuldigt sich für den hickhack --> Wahrscheinlichkeit? sehr unwahrscheinlich
 
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