Falko_HST
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 298
hallo habe meinen Garten sein 2008
wollte Küdigen und im vertrag steht bis zum 30 November schriftlich kündigen
und für die Kündigung des vertragesgelten dieBestimmungen des Bundeskleingartengesetzes
nun hat man mir gesagt das ne neue satzung raus gekommen ist und ich soll einen nachpächter suchen
was ist für mich richtig der Vertag oder die neue Satzung
und was ich nicht verstehe im vertrag
Festlegung , die sich aus dem Verwaltungsabkommen ergeben sowie Nachträge , Änderrungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind als anlage Bestandteil diese Vertrags
ist damit gemeint wenn was neue für die Satzung ist müsste ich es unterschreiben ???
wenn ja das habe ich nicht
wollte Küdigen und im vertrag steht bis zum 30 November schriftlich kündigen
und für die Kündigung des vertragesgelten dieBestimmungen des Bundeskleingartengesetzes
nun hat man mir gesagt das ne neue satzung raus gekommen ist und ich soll einen nachpächter suchen
was ist für mich richtig der Vertag oder die neue Satzung
und was ich nicht verstehe im vertrag
Festlegung , die sich aus dem Verwaltungsabkommen ergeben sowie Nachträge , Änderrungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind als anlage Bestandteil diese Vertrags
ist damit gemeint wenn was neue für die Satzung ist müsste ich es unterschreiben ???
wenn ja das habe ich nicht
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