WLAN vom Balkon zum Kleingartenverein

rg88 schrieb:
und am Ende den Besuch von der Netzagentur spart.
Oh man, wieso soll sich denn die BNetzA dafür interessieren, wenn man in Deutschland zugelassene und lizenzfreie Geräte nutzt?
 
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t-6 schrieb:
Und dann? Es ist nicht verboten WLANs in Deutschland aufzuspannen. Oder 5000 WLANs.
Die WLAN-Hardware wird ausschließlich auf eigenem Grund aufgespannt.
WLAN wird innerhalb der Regulatorien betrieben.
Es wird nur persönlich genutzt, nicht für "alle".
Da haste recht. Auf eigenem Grund steht die Hardware. Über fremden Grund und Köpfe schickst du dein WLAN. Und du hälst mit der Richtantenne auch die Sendeleistung ein? Ich weiß es nicht genau, ob die Sendeleistung die vom Verstärker gemeint ist, oder die Antenne.
Timberwolf90 schrieb:
Das ist aber mehr als nur stark übertrieben. Gegebenenfalls solltest du einfach mal dazu die Fakten aus einem echten Feldtest heranziehen: Mikrotik 60GHz LHG endurance test
Was für ne Riesenschüssel. Und Ausland. Ich würde mich vorher informieren, ob in meinem Viertel sowas erlaubt wäre. Ich wage es zu bezweifeln.
Punctum Maximum schrieb:
Oh man, wieso soll sich denn die BNetzA dafür interessieren, wenn man in Deutschland zugelassene und lizenzfreie Geräte nutzt?
Weil bei solchen Antennen immer irgendeine Mimose um die Ecke kommt und dich anscheißt, weil se "Kopfschmerzen" bekommt. Und zur Überprüfung, ob's wirklich zugelasse Geräte sind. Denn sowas ist nicht so alltäglich wie ein normaler WLAN Router
 
AGB-Leser schrieb:
Was für ne Riesenschüssel.
Wie dem Datenblatt zu entnehmen ist hat das MikroTik Wireless Wire Dish Kit nicht einmal einen Parabolspiegel-Durchmesser von 40cm, was sogar kleiner als das untere Ende der handelsüblichen Satelliten-Schüsseln, welche in unzähligen Schrebergärten zu finden sind, ist.

Zumal für die zu überbrückende Entfernung von ca. 200m, wie es der TE angegeben hat, auch die kleine und kompakte Variante (130x130x132mm Datenblatt), mit 800m Reichweite, in Form des MikroTik Wireless Wire Cube völlig ausreichend wäre. Wäre ja nicht so, als ob das nicht alles bereits in meinen vorherigen Posts erwähnt wurde.

AGB-Leser schrieb:
Über fremden Grund und Köpfe schickst du dein WLAN. Und du hälst mit der Richtantenne auch die Sendeleistung ein?
Solange man das erworbene Gerät die 2014/53/EU Richtlinie einhält sollte es zu keinen Beanstandungen durch die Bundesnetzagentur kommen denn der verwendete Frequenzbereich von 59–63 GHz wurde für die Allgemeinheit für die Verwehung für Punkt-zu-Punkt Richtfunk freigegeben: Vfg Nr. 76/2020

Für den TE ist es mitunter aber viel wichtiger die, Sichtverhältnisse zu seinem Schrebergarten zu klären, denn ohne direkten unbehinderten Sichtkontakt ist eine Richtfunkverbindung im 60GHz Frequenzband kaum zu realisieren.
 
Raijin schrieb:
Da müsstest du aber schon einen gefühlt 20 Meter hohen Mast aufstellen
Und da Kleingarten-Vorstände bekannt sind für ihre Toleranz gegenüber allem Fremden, halte ich das Projekt für kaum realisierbar.
 
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Timberwolf90 schrieb:
Solange man das erworbene Gerät die 2014/53/EU Richtlinie einhält sollte es zu keinen Beanstandungen durch die Bundesnetzagentur kommen denn der verwendete Frequenzbereich von 59–63 GHz wurde für die Allgemeinheit für die Verwehung für Punkt-zu-Punkt Richtfunk freigegeben: Vfg Nr. 76/2020
Dem widerspreche ich auch nicht. Aber das zählt alles innerhalb von deinem eigenen Grundstück. Was hier ja nicht der Fall ist. Von den belegten Kanälen innerhalb der Funkkeule ja mal abgesehen
 
AGB-Leser schrieb:
Aber das zählt alles innerhalb von deinem eigenen Grundstück.
Davon ist aber nichts in der offiziellen verlinkten Verfügung von der Bundesnetzagentur nichts zu lesen.


Zumal ansonsten solche Initiativen wie z.B. Freifunk, welchen im großen Stil auf grundstück-übergreifende WLAN-Richtfunkstrecken setzt, auch nicht möglich wären.

Die für WLAN verwendeten Frequenzen sind explizit zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen worden. Bei nichtkommerzieller Nutzung ist es auch nicht notwendig, Funkverbindungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten bei der Bundesnetzagentur (ehem. RegTP) anzumelden.
Quelle: Freifunk
 
Proeloe schrieb:
[...] wäre für solche Fälle Starlink eine Alternative?

Ja, ebenso eine Alternative wäre das Verlegen lassen einer Glasfaserleitung als Festverbindung von der Wohnung in den Keller des Hauses, unter der Straße durch und in den Schrebergarten.

Abgesehen von den Zusatzkosten natürlich.
 
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Stell doch spät abends mal jemanden mit Handy am Ohr und einer ordentlichen LED Lampe in dein Garten und du stehst auf dem Balkon.
Dann siehst du ja ob das mit der Sichtverbindung passen würde.

Technisch Lösungen gibt es dafür mehr als genug, ist natürlich eine Frage des Preises.
Je mehr Datenvolumen du im Garten wegballerst, desto schneller amortisiert sich der Hardwarekauf gegenüber einer LTE Lösung mit monatlichen Kosten.

Was du jedoch nicht machen darfst ist in den Gärten dann Internetprovider spielen und die Nachbarn in dein Netz lassen. Also zumindest nicht laut AGB von Vodafone, rein rechtlich ist das - abgesehen vom möglichen Vertragsbruch - kein Problem.
 
Timberwolf90 schrieb:
Davon ist aber nichts in der offiziellen verlinkten Verfügung von der Bundesnetzagentur nichts zu lesen.


Zumal ansonsten solche Initiativen wie z.B. Freifunk, welchen im großen Stil auf grundstück-übergreifende WLAN-Richtfunkstrecken setzt, auch nicht möglich wären.


Quelle: Freifunk
Alles klar, prima. Die wissen ja, wie das geht. Wobei der Verein ja eigentlich als Anbieter gilt.
Möglich wäre das ja nur, weil die kein Geld dafür verlangen. Sobald da Geld im Spiel ist, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Also scheint ja dann, bis auf Logik, nichts dagegen zu sprechen. Und in der Kleingartenanlage wird man kein großen Verbrauch haben, denn da ist man ja anderweitig beschäftigt
 
Sicherlich ist das auch für kleines Geld machbar. Allerdings muss man sich davon verabschieden Gigabit dort hin zu bekommen. Man würde also eine 5 Ghz Richtfunkstrecke mit 2 Ubiquiti Nano Station 5AC Loco zur am nächsten liegenden Parzelle bauen. Sicherlich bekommt man über solche eine Strecke ca. 400Mbit/s. Völlig freie Sicht braucht man nicht unbedingt. Dort vor Ort würde man einen normalen 2,4 Ghz Access Point für die Versorgung vor Ort installieren. Für die Versorgung der Parzelle der Freundin würde ich dann einen TP-Link Cpe 210 ebenfalls bei der 1. Parzelle montieren. Der strahlt in eine Richtung. Man würde den in Richtung der Parzelle der Freundin ausrichten. Was da dann noch ankommt, muss man austesten. Vielleicht 25 bis 50Mbit/s.
Zwingend erforderlich ist 220V bei der 1. Parzelle.
Hier kann man die Strecke mal testen https://link.ui.com/#
Allerdings stellt sich die Frage, wer das bauen soll? Wer sowas noch nie gebaut hat, dem ist das eher nicht zu empfehlen.
Wir hatten hier ja bereits einen Theat, wo jemand mit den Nano Station 5AC eine Richtfunkstrecke im Gebäude über 3 Stockwerke realisiert hat mit immerhin 100Mbit/s.
https://www.computerbase.de/forum/t...-vdsl-extender-mit-kupferkabel.1877672/page-6
 
hildefeuer schrieb:
Völlig freie Sicht braucht man nicht unbedingt.
Das zwar nicht, aber den Bildern nach zu urteilen gibt es überhaupt keine Sicht auf das Ziel. Schlimmer noch: Da ist eine komplette Autobahn mit Hunderten von Tonnen Stahlbeton dazwischen und alle paar Sekunden munter durchs Bild fahrende Störquellen. Die Bäume sind da wohl das kleinste Problem...

Klar, versuchen kann man es, aber ich habe starke Zweifel, dass der Aufwand in einem adäquaten Verhältnis zum Nutzen steht. Aber vielleicht ist die Situation vor Ort auch nicht ganz so schlimm wie es auf den Bildern aussieht. Ich persönlich würde dennoch den einfacheren Weg über einen banalen LTE-Router mit einer günstigen SIM wählen.
 
Das hat mich jetzt doch mal gereizt, eine Simulation zu machen:
Ja es würde funzen 305Mbit/s schnell, keine Hindernisse im Weg, vorausgesetzt am Balkon auf 22m und Kleingarten auf 7m Höhe. An einer Stelle ist es kritisch, da ist der Fessel-Beam 6,5m über Gelände. Da müsten dann LKW mit 5m Höhe durchpassen. Muss er halt einen Mast an der Hütte aufstellen 7m hoch, sonst wird es etwas knapp.
LTE wird er wohl schon probiert haben, sonst käme man ja nicht auf die Idee. Aber immerhin hätte man so Kabel-TV als Stream im Kleingarten, wenn man zu Hause eine Fritze hat. Das allein wäre ja schon ein Grund.
 

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AGB-Leser schrieb:
Alles klar, prima. Die wissen ja, wie das geht. Wobei der Verein ja eigentlich als Anbieter gilt.
Möglich wäre das ja nur, weil die kein Geld dafür verlangen. Sobald da Geld im Spiel ist, sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Du glaubst wirklich und allen ernstes dass kommerzielle Betreiber jeden einzelnen Hotspot anmelden?

Kurzer Praxistest: Wie hätten/haben das wohl Telekom und Vodafone mit ihren eigenen kommerziellen WLAN-Hotspots gemacht, die sie ihren Kunden mehr oder weniger aufdringlich anboten/anbieten? Das wäre schlicht nicht machbar.

WLAN in der Ausprägung um die es hier geht ist anmelde-, gebühren- und lizenzfrei. Unabhängig von der Nutzung.
 
Hayda Ministral schrieb:
Du glaubst wirklich und allen ernstes dass kommerzielle Betreiber jeden einzelnen Hotspot anmelden?
Ohne Ansage sicher nicht, aber als Pauschale bestimmt
Hayda Ministral schrieb:
Kurzer Praxistest: Wie hätten/haben das wohl Telekom und Vodafone mit ihren eigenen kommerziellen WLAN-Hotspots gemacht, die sie ihren Kunden mehr oder weniger aufdringlich anboten/anbieten? Das wäre schlicht nicht machbar.
siehe oben. Und dann einfach aktivieren und die Frequenzbänder zumüllen…
 
Eventuell einen Telefonanschluss beantragen? Erlaubt dass der Kleingartenverein?
 
Binalog schrieb:
Eventuell einen Telefonanschluss beantragen? Erlaubt dass der Kleingartenverein?
Das ist doch nicht günstiger als ein LTE-Router mit Prepaid aufs Jahre gesehen und ist zum größten Teil der Zeit nutzlos. Außerdem bezweifle ich stark, dass die Bundespost dort damals Kabel oder Telefonleitungen hinverlegt hat :D Wieso auch? Ein Schrebergarten soll ja gerade NICHT zum wohnen sein. Schau mal, was die schon für einen Aufstand machen, wenn man in seiner Gartenhütte zuviele Möbel drin stehen hat ;)
 
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