Kündigungsfrist

chris2603

Lieutenant
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Apr. 2012
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669
Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu meiner Kündigungsfrist gegenüber meines Arbeitgebers. Ich bin derzeit auf Jobsuchen, weil ich mit meinem derzeitigem Arbeitsplatz nicht zu frienden bin.

Nun ist meine Frage nach meiner Kündigungsfrist, da in meinem Arbeitsvertrag eine Frist von 3 Monaten festgehalten ist gilt diese ja mindestens.

Nun ist es so, dass meine Betriebszugehörigkeit laut Arbeitsvertrag inkl. meiner Ausbildung
(3 J.) gezählt wird, also von August 2007 an.

Ich habe mal in der Schule "gelernt", dass die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr gilt. Und das die Betriebszugehörigkeit die Kündigsfrist um verlängern kann.

Darum nun meine Frage ist meine Kündigungsfrist nun 3 Monate so wie im Arbeitsvertrag oder 3 Monate + X ?

Leider hab ich noch keine Rechtsschutz abgeschlossen, aber ich kann damit rechnen das wenn ich mich verpokere mein Chef notfalls vor Gericht geht. :/

Würde mich sehr über Gute Antworten freuen und bitte mit vermerk kennzeichnen, wenn jemand "halbwissen" abgiebt, danke.

Gruß

Chris2603
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Da steht alles drin, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist, gelten natürlich die, wenn sie nicht gegen das Gesetz verstossen.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Auch das steht da drin.
Wenn Du also die Zeiten unter 25 Jahren hast, werden diese nicht berücksichtigt.
Was sagt Euer Betriebsrat denn dazu? Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft, kannst du Dich dort auch beraten lassen.
 
Betriebsrat gibts nicht und Gewerkschaft bin ich auch nicht.

Danke für den Link :)
 
Wenn in Deinem AV 3 Monate geregelt sind, dann bleibt es auch dabei.
Selbst das Günstigkeitsprinzip ändert nichts daran.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

findet übrigens auch keine Anwendung mehr laut dem Urteil vom EuGH vom 19.01.2010 Diskriminierungsverbot (C-555/07)
 
oh mann...

willst du kündigen oder gehts darum, dass dir gekündigt wird?

was steht in deinem arbeitsvertrag _genau_?
gelten die 3 monate für ag-seitige kündigung oder auch für an-seitige?
die staffelung nach betriebszugehörigkeit lässt zumindest auf ersteres schließen - oder du wirfst was durcheinander.

wenn im av/tv für eine an-seitige kündigung andere fristen als die gesetzlichen (4 wochen zum 15. oder monatsletzten) festgeschrieben sind, gelten diese im entsprechenden wortlaut.

hier ist aber wieder zu klären, was nun bei dir im vertrag steht, denn dein post lässt beide interpretationen zu und verhindert eine passende antwort :)
 
Ich denke, er hat gekündigt. Ich finde dieses Problem an sich eher etwas seltsam. Normal wäre eine sofortige Freistellung von der Tätigkeit. Wer raus will, soll nicht gehalten werden, das gibt doch auch für den AG immer nur Ärger. Im Zweifel sitzt der MA unmotiviert rum, macht Fehler, vertreibt die Kunden usw.

Vielleicht sollte der TE das Thema mit dem Chef mal ansprechen. In der Regel kann man sich einigen. (Du musst ja nicht gerade hingehen und sagen: Hey Chefe, wenn Du nicht spurst, könnte es sein, dass ich aus Versehen den Server schrotte... Das wäre erpresserisch und ganz böse ;) )
 
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