Kündigung mit welcher Frist genau

Tammy

Vice Admiral
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Moin,

mein Arbeitgeber hat mein Arbeitsverhältnis zum 15 des nächsten Monats ordentlich gekündigt, genau zu diesem Zeitpunkt endet meine Probezeit.

Mich würde jetzt interessieren, weil der Passus "hilfsweise zum nächstmöglichen, gesetzlichen bzw vertraglichem Termin.

Das bedeutet doch jetzt für mich Arbeiten gehen auf Abruf, wenn ich das korrekt sehe, da ich ja nur 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit habe, kann mich mein Arbeitgeber nach dem 31.03 auch jederzeit morgens wieder nach Hause schicken, oder wie verhält sich das?

Danke schonmal für eure Antworten.
 
Ich verstehe die Frage nicht ganz befürchte ich, aber ich versuche es mal nach besten Wissen und Gewissen :)

14 Tage Kündigungsfrist heißt, dass die Kündigung spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt X eingegangen sein muss, heißt aber nicht, dass man 14 Tage vor Zeitpunkt x schon raus ist.

Du wirst normal bis zum 15. des nächsten Monats arbeiten müssen/dürfen.
 
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Meine Kündigung datiert auf den 15.04.2026 aber ich habe nur 14 Tage Kündigungsfrist, daher liegt dieser Termin ja sogar zu weit in der Zukunft und markiert das Ende meiner Probezeit.

Da aber die o.g. Klausel verwandt wurde, fürchte ich dass ich in der Zeit vom 01.04. bis zum 15.04. jederzeit nach Hause geschickt werden kann, weil man Arbeitsverhältnis ja "hilfsweise" zum vertraglichen gekündigt wurde.
 
So wie @FrankenDoM sagt.

Die Frist beschreibt wann die Kündigung spätestens in deinen Verfügungsbereich gekommen sein muss, um dann zu Termin X rechtskräftig zu sein. Wäre die Frist verstrichen, würde die Kündigung zum
Nächstmöglichen Zeitpunkt greifen, der im Vertrag geregelt ist.
Ergänzung ()

Tammy schrieb:
weil man Arbeitsverhältnis ja "hilfsweise" zum vertraglichen gekündigt wurde.
Das hilfsweise ist lediglich dafür da, um eine Alternative aufzuzeigen falls die späteste Frist nicht eingehalten wurde.
 
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Tammy schrieb:
fürchte ich dass ich in der Zeit vom 01.04. bis zum 15.04. jederzeit nach Hause geschickt
Da würde ich mir keine Sorgen machen.
Die haben Dir einfach rechtzeitig gekündigt, was ich sogar sehr fair finde. Damit hast Du mehr Zeit Dir was Neues zu suchen. Sehr fair bezieht sich nur auf den Zeitpunkt! Ich hab keine Ahnung ob die Kündigung an sich fair ist oder nicht.

Theoretisch kann mir mein Arbeitgeber oder ich ihm heute auch schon zum 31.12.2026 kündigen.
 
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Ich würde auch ebenfalls heute die Kündigung für den 15.04. einreichen. Die 14 Tage sagen doch nur aus, dass dies eine Mindest-Frist ist.
Die Probezeit ist ja genau dafür da, sich gegenseitig beschnuppern zu können und wenn es nicht passt, dann passt es nicht.
Ich würde mir da weniger Sorgen machen, wenn du rechtzeitig deinem Arbeitgeber zeigst, dass ihr doch nicht zusammen passt. Der Arbeitgeber hat somit einfach mehr Zeit bekommen, dann die Stelle neu zu besetzen.
 
Danke euch für mich las sich das so als könnte man mich mit diesem Passus schon unvermittelt nach 14 Tagen rauswerfen anstelle des 15.04

Auch deshalb weil wir nun wirklich nicht im guten auseinander sind.
 
Dann hast du ja eigentlich Glück…
Ist es nicht so, dass in der Probezeit von heute auf morgen gesagt werden kann:
Du kannst Morgen zuhause bleiben?
 
Tammy schrieb:
mein Arbeitgeber hat mein Arbeitsverhältnis zum 15 des nächsten Monats ordentlich gekündigt,
Gemäß § 622 III BGB kann das Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag erfolgen und ist nicht an das Monatsende gebunden.

Tammy schrieb:
für mich las sich das so als könnte man mich mit diesem Passus schon unvermittelt nach 14 Tagen rauswerfen anstelle des 15.04
Dein Arbeitgeber kann Dich nicht einfach nach 14 Tagen "rauswerfen". Der Termin am 15.04. bleibt für beide Seiten verbindlich.

Wenn ein konkretes Datum in einem Kündigungsschreiben genannt wird, ist dies die Hauptabsicht des Arbeitgebers an diesem Tag das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das Arbeitsverhältnis endet genau an diesem Tag.

Dein Arbeitgeber kann den Termin nicht nachträglich willkürlich nach vorne ziehen. Da er sich selbst auf den 15.04. festgelegt hat, ist er an diese Erklärung gebunden. Die 14-tägige Mindestfrist in der Probezeit erlaubt es ihm zwar, kurzfristiger zu kündigen, aber er hat sich durch die Nennung des 15.04. für eine längere Frist entschieden.

Du hast Anspruch darauf bis zum 15.04.2026 beschäftigt und bezahlt zu werden.

Dein Arbeitgeber kann Dich nicht plötzlich am 31.03.2026 vor die Tür setzen, nur weil dann die 14 Tage rum sind.

Tammy schrieb:
weil man Arbeitsverhältnis ja "hilfsweise" zum vertraglichen gekündigt wurde.
Die Formulierung "hilfsweise zum nächstmöglichen/nächstzulässigen Termin" ist eine rechtliche Absicherung für den Arbeitgeber: Falls das genannte Datum (der 15. des nächsten Monats) aus irgendeinem Grund rechtlich nicht haltbar wäre (z. B. wegen einer falsch berechneten Frist), soll die Kündigung automatisch zum nächsten rechtlich zulässigen Zeitpunkt gelten.
 
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Was man hier im Allgemeinen vielleicht unter rauswerfen in diesem Kontext versteht: Gerade wenn es kein gutes Verhältnis war kündigen die AG oft fristgerecht, aber sagen dass man ab morgen zu Hause bleiben kann. Man wird dann bezahlt freigestellt. Man ist weiterhin in diesem Falle dann bis zum 15.04. angestellt, aber muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Bezahlung gibts regulär bis 15.04.
 
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Unter dem Gesichtspunkt, das man auch in der Probezeit Urlaubsanspruch erarbeitet, wird das dann damit abgegolten.
 
Nun der Satz "hilfsweise zum nächstmöglichen, gesetzlichen bzw vertraglichem Termin". ist halt eine salvatorische Klausel.

Das ist lediglich eine Absicherung die eigentlich jeder auch immer nutzen sollte auch wenn er private Verträge kündigt. Ich kündige immer zum Datum X mit hilfsweise der frühesten gesetzlichen Regelung egal um welchen Vertrag es geht.

Konkret heisst das hier wenn meine Kündigung so wie geschrieben aus irgendeinem Grund gesetzeswidrig wäre, dann gilt ALTERNATIV das was gesetzlich als frühester Zeitpunkt möglich wäre.

Die Kündigung hier war aber formal wohl gestzeskonform, also tritt "hilfweise...." nicht in Kraft.
 
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illo47 schrieb:
Man wird dann bezahlt freigestellt.
Höchst vorsorglich sollte man aber in einem solchen Fall sich von dem Arbeitgeber kurz schriftlich die Freistellung und die Fortzahlung der Bezüge bestätigen lassen.

Nicht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer später unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz vorhalten kann.
 
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