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"Kundenfang" bei Saturn (MMS E-Commerce GmbH)
- Ersteller Darkskater
- Erstellt am
Timberwolf90
Commander
- Registriert
- Juli 2009
- Beiträge
- 2.823
In dem Urteil, wird unter anderem behandelt, welche Abweichungen von der tatsächlichen Lieferfrist, als vertretbar anzusehen sind.DuckDuckStop schrieb:Tatsächliche Lieferzeit, Verzögerungen etc. werden dort nicht bewertet.
Quelle: Openjur - OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012 - 2 U 49/12Die „ungefähre“ Festlegung, die die Abkürzung „ca.“ bedeutet, ermöglicht dem Verbraucher ein Verständnis, wonach die Frist – wenn auch unter dem Vorbehalt gewisser Schwankungen – im Wesentlichen festgelegt ist und die tatsächliche Lieferzeit von dem mitgeteilten Zeitrahmen (z.B. 3 Tage) nur in einem geringfügigen Maße (vielleicht 1 – 2 Tage) abweichen darf.
Für den TE ist das auch die Quintessenz, was er aus diesem Urteil mitnehmen soll, denn dieser wartet bereits, nach Verstreichen des ihm mitgeteilten Liefertermins, seit fast 3 Wochen auf die Lieferung seines Monitors.
Mindestens 1 Monat Lieferverzögerung, denn früher wird der TE wohl den Monitor nach aktuellem Kenntnisstand nicht gefeiert bekommen, würde ich bei weitem nicht als geringfügige Abweichung bezeichnen.
Pandora
Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 7.471
Dann soll dieser Verbraucher eben nur Waren bestellen die mit "Lagernd" gekennzeichnet sind.Idon schrieb:Ja, natürlich verkaufen Händler Produkte, die sie noch nicht physisch vorliegen haben. Und ja, natürlich können sich Sachen verzögern. Aber das ist doch alles das Problem des Händlers und nicht des Endkunden. Der in vielen Fällen sogar noch Verbraucher ist.
mrnils3
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 1.454
Schätze mal Saturn ist aktuell einfach extrem überfordert und deren Infrastruktur ist schlecht für den quasi reinen Onlinehandel ausgelegt dazu kommt dann noch Corona. Selbst die Abholung von Produkten ist teilweise ne extreme Katastrophe. Ich durfte letztens über eine Stunde anstehen, obwohl nicht mal 10 Leute vor mir gewesen sind da ein armes Würstchen Warenausgabe und Garantie/Gewährleistung irgendwie regeln musste.
(Warum auch zu schicken lassen, wenn ich vllt 10min laufen von einem entfernt wohne)
Aus meinem Freundeskreis haben auch einige ähnliches erlebt.
(Warum auch zu schicken lassen, wenn ich vllt 10min laufen von einem entfernt wohne)
Aus meinem Freundeskreis haben auch einige ähnliches erlebt.
Die frage, die erstmal zu klären wäre ist:
Liegt überhaupt ein Kaufvertrag vor? Der TE behauptet dies indirekt durch seine Aussage "Wäre der Preis nicht so gut gewesen, wäre ich schon lange vom Kaufvertrag zurückgetreten...", aber liegt explizit eine auftragsbestätigung vor?
Welche Zahlungsart wurde gewählt?
Liegt überhaupt ein Kaufvertrag vor? Der TE behauptet dies indirekt durch seine Aussage "Wäre der Preis nicht so gut gewesen, wäre ich schon lange vom Kaufvertrag zurückgetreten...", aber liegt explizit eine auftragsbestätigung vor?
Welche Zahlungsart wurde gewählt?
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 390
Ja, wurde bestätigt und die Zahlung (PayPal) wurde sofort bei der Bestellung durchgeführt.Bonanca schrieb:Die frage, die erstmal zu klären wäre ist:
Liegt überhaupt ein Kaufvertrag vor? Der TE behauptet dies indirekt durch seine Aussage "Wäre der Preis nicht so gut gewesen, wäre ich schon lange vom Kaufvertrag zurückgetreten...", aber liegt explizit eine auftragsbestätigung vor?
Welche Zahlungsart wurde gewählt?
Ergänzung ()
Update:
Jetzt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass die neue Lieferung an Geräten "voraussichtlich in KW 12" eintreffen wird und ich mein Gerät dann bekomme (FALLS die Geräte tatsächlich ankommen).
Was ganz lustig ist: schaut man sich den Monitor im Onlineshop an, so merkt man schnell, dass die dort angegebene Lieferzeit mit jedem vergangenen Tag automatisch um einen Tag nach hinten geschoben wird.
Sonntag war es noch 23.03 bis 24.03, heute ist es inzwischen 27.03 bis 29.03.
Aber sicher, der wird ganz bestimmt (NICHT) in KW12 oder 13 bei mir eintreffen...
Ja über Ebay per Sofortkauf und Paypal bezahlt.Idon schrieb:
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist hier meine aktuelle Erfahrung.
Ich habe einen TV über den Onlienshop im Angebot günstig bestellt. Er wurde jedoch auch nach 3 Wochen noch nicht geliefert.
Das gemeine für den Kunden ist dabei, dass für einen gültigen Kaufvertrag Saturn laut AGB erst mit der Versandbestätigung zu stande kommt obwohl man zur Vorkasse gezwungen wird.
Ohne einen gültigen Vertrag kann man aber auch keine Frist setzen.
Aufgrund der PS5 Problematik wurden Sie dafür auch verklagt:
https://www.gameswirtschaft.de/wirt...s5-saturn-verbraucherzentrale-sachsen-urteil/
Leider hat sich in den AGB noch nichts getan.
Ich habe einen TV über den Onlienshop im Angebot günstig bestellt. Er wurde jedoch auch nach 3 Wochen noch nicht geliefert.
Das gemeine für den Kunden ist dabei, dass für einen gültigen Kaufvertrag Saturn laut AGB erst mit der Versandbestätigung zu stande kommt obwohl man zur Vorkasse gezwungen wird.
Ohne einen gültigen Vertrag kann man aber auch keine Frist setzen.
Aufgrund der PS5 Problematik wurden Sie dafür auch verklagt:
https://www.gameswirtschaft.de/wirt...s5-saturn-verbraucherzentrale-sachsen-urteil/
Leider hat sich in den AGB noch nichts getan.
Erkekjetter
Commodore
- Registriert
- Sep. 2021
- Beiträge
- 4.619
Das sehen Richter und Anwälte, die nicht grade MMS vertreten zumeist anders.Faru schrieb:dass für einen gültigen Kaufvertrag Saturn laut AGB erst mit der Versandbestätigung zu stande kommt obwohl man zur Vorkasse gezwungen wird.
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