"Kundenfang" bei Saturn (MMS E-Commerce GmbH)

Darkskater

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Hallo zusammen,

auf diesem Weg möchte ich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: zum Einen etwas Dampf ablassen und zum Anderen potenzielle Kunden auf die möglicherweise auf sie zukommenden Probleme hinweisen.
Ich bestellte am 07.02.2021 den 27GL850-B bei Saturn im Onlineshop, da dort die 19%-Aktion lief und der Monitor somit ziemlich günstig war im Vergleich zur Konkurrenz. Angegeben war als Liefertermin der 22.02.2021.
Um es kurz zu machen: der Monitor ist bis heute noch nicht versendet worden und der Kundendienst teilt mir jedes mal mit, ein neuer Liefertermin kann nicht genannt werden, da Information bzgl. der Lieferung vom Hersteller fehlt.
Gestern war ich dann etwas verwundert, weil der Monitor wieder im Onlineshop von Saturn (natürlich auch MediaMarkt) gelistet ist mit einem Liefertermin Ende März.
Für mich ist das Ganze eine ziemlich perverse Masche, um auf Kundenfang zu gehen. Wie kann ein Händler einen Artikel in seinem Shop wieder listen, obwohl die Bestellungen vom letzten Monat nichtmal "abgearbeitet" wurden?
Und wieso bekommen andere Händler wie z.B. Mindfactory immer wieder neue Monitore geliefert, wenn Saturn doch scheinbar nichtmal Informationen vom Hersteller bekommt, wann wieder neue Geräte lieferbar sind?
Zwischen der Aussage "wir haben vom Hersteller noch keine Informationen bzgl. des neuen Liefertermins" und der Neuaufnahme in den Onlineshop lagen gerade einmal 3 Tage.
Wäre der Preis nicht so gut gewesen, wäre ich schon lange vom Kaufvertrag zurückgetreten...
 

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Lieferung 23.04-24.03. Das sind noch fast 2 Wochen. Also ist er auch noch nicht bei Saturn angetroffen. Was macht Dich so sicher, dass Du von den kommenden keinen abbekommst?
 
Hast du denn deinen Verkäufer bereits schriftlich oder zumindest in Textform unter Fristsetzung zur Lieferung aufgefordert und eventuell dabei auf deine Erkenntnisse verwiesen?


Rücktritte sind ohne vorherige Schritte nicht immer ganz so einfach durchzusetzen. Es lohnt sich also stets vorzubauen und - um mal deine Worte zu bemühen - zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
 
BlubbsDE schrieb:
Lieferung 23.04-24.03. Das sind noch fast 2 Wochen. Also ist er auch noch nicht bei Saturn angetroffen. Was macht Dich so sicher, dass Du von den kommenden keinen abbekommst?
1.) Ich sollte eine Mail bekommen, sobald der neue Liefertermin bekannt ist -> kam nichts
2.) Telefonischer Support weiß von einem neuen Liefertermin auch nichts
3.) kurzes googeln zeigt haufenweise ähnlicher Fälle

Habe jetzt keine Statistik geführt, aber vom Gefühl her tritt dieses "Problem" häufig dann auf, wenn von Saturn etwas besonders günstig angeboten wird. Der Monitor z.B. kostet seit meiner Bestellung laut Geizhals fast immer >420€. Ich habe ihn bei Saturn für <370€ bekommen.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Hast du denn deinen Verkäufer bereits schriftlich oder zumindest in Textform unter Fristsetzung zur Lieferung aufgefordert und eventuell dabei auf deine Erkenntnisse verwiesen?


Rücktritte sind ohne vorherige Schritte nicht immer ganz so einfach durchzusetzen. Es lohnt sich also stets vorzubauen und - um mal deine Worte zu bemühen - zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
Nein, bisher nur über das Kontaktformular.
Werde aber kommende Woche ein Schreiben fertig machen und per Einschreiben rausschicken.
Im Zweifel müsste ich auch auf den PayPal Käuferschutz zurückgreifen können.
 
Dich stört, dass ein Artikel den du bestellt hast nicht lieferbar war, der Händler jetzt einen ungefähren Liefertermin hat und den Artikel deshalb in seinem Shop wieder listet?

Natürlich kann sich innerhalb von 3 Werktagen eine Lieferung ankündigen und natürlich wissen die beim "Kundendienst" nicht wann eine Lieferung voraussichtlich kommt, das sind größtenteils studentische Aushilfen etc. Die können nichts und müssen auch nichts können.
 
Es kann aber doch nicht das Problem des TE sein, wenn ein Händler aus rein wirtschaftlichen Überlegungen Erfüllungsgehilfen einsetzt, die nichts können und nichts wissen (dürfen).

Außerdem liebäugelt der TE mit einem Rücktritt. Das ist ein Sekundärrecht, dafür muss man eben - in aller Regel - etwas Vorarbeit leisten.


Bei ähnlichen Problemen mit ähnlichen Verkäufern habe ich bisher immer nach einem 5-20€ Gutschein für den Shop gefragt und oft auch bekommen. Höhe je nach Vorfall.

@Darkskater

Ich persönlich halte Einschreiben in diesem Kontext für rausgeworfenes Geld im Vergleich zum Verlustrisiko/den Folgen bei Verlust des Briefes.

Ich erstelle das Schreiben, drucke es, unterschreibe handschriftlich, und scanne dann die unterschriebene Version ein.
Das Original geht via Briefpost (80 Cent) raus, der Scan als PDF vorab an die E-Mail-Adresse, notfalls eben info@ oder so, was halt im Impressum steht.
 
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Es ist ja auch kein Problem, sondern die Erklärung warum der Gesprächspartner nicht wusste wann eine neue Lieferung kommen wird.

Aber ich verstehe das Problem auch nicht, Lieferungen können sich nunmal verzögern (erst recht momentan) und jetzt gibt es nen ungefähren Liefertermin und trotzdem ist es nicht in Ordnung? Ja, du hast keine E-Mail bekommen, davon geht die Welt aber auch nicht unter.
 
Drehen wir die Frage doch mal um:
Nehmen wir an der Händler hätte wie angekündigt geliefert und der TE hätte einfach gerade keine Lust gehabt oder faktisch kein Geld und würde sagen: "Jo, kein Thema, ich zahle bei nächster Geldlieferung. Wann genau die kommt weiß ich nicht - ich melde mich dann einfach bei euch bzw. schicke eine Nachricht."


Ja, in dem Fall hätte die Ware zuvor den Besitzer gewechselt, nichtsdestotrotz würde jeder Händler den TE dafür auslachen. Aber wenn die Händler einfach mal verzögern, dann ist das okay?


Und ein zwanghaftes Problem ist das ja auch nicht: Händler könnten ja anfangen nur die Sachen zu verkaufen, die tatsächlich und definitiv in ihren Lagern vorhanden sind.
Und nicht bereits die Sachen, die sich noch im Großhandel oder auf einem Schiff befinden (bzw. eben gerade nicht).
 
Die Fristsetzung kann auch ganz einfach über das Kontaktformular erfolgen, da dieses auch das Hochladen von Dateien unterstützt.

Somit kann man sich die Porto Kosten sparen und erhält auch umgehend eine Empfangsbestätigung mit einer Referenznummer für die jeweilige Anfrage.

Sollte sich nach Ablauf der Fristsetzung immer noch nichts tun, empfiehlt es sich die Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Auch große Unternehmen, die einem zur vor immer im Kreis schicken, kommen dann auf einmal ziemlich schnell in die Gänge.

Mitunter kann sogar eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen, denn von dem mitgeteilten Zeitrahmen für die Lieferung des bestellten Artikels, dürfe nur in einem geringfügigen Maße abgewichen werden. (OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012 - 2 U 49/12)
 
@Idon Ich spiele kein hätte, wäre, wenn.
Idon schrieb:
Aber wenn die Händler einfach mal verzögern, dann ist das okay?
Der Händler verzögert nicht sondern hat keine Lieferung bekommen bisher. Würden Händler anfangen nur Ware zu verkaufen die auf Lager ist würden viele Endverbraucher aber ganz schön doof gucken wie stark die Preise ansteigen.

@Timberwolf Dein Urteil hat leider nichts mit dem Thema hier zu tun und ob der TE aus Bremen kommt wissen wir auch nicht, die Wahrscheinlichkeit ist aber eher gering.
 
DuckDuckStop schrieb:
Dein Urteil hat leider nichts mit dem Thema hier zu tun
Da es hier um die Einhaltung von Angaben der Lieferzeiten geht, ist das Urteil mitunter sehr relevant. Ich habe nur die Ursprüngliche Quelle angegeben. Genauer wird der Sachverhalt hier erläutert:

Grundsatz: Lieferzeiten müssen stimmen
Achten Sie darauf, dass Ihre Lieferzeiten stets aktuell sind, andernfalls kann eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen...

...Anders verhält es sich allerdings mit Zirka-Lieferzeiten (z.B. "Lieferzeit ca. 3 Tage"). Diese wurden von der Rechtsprechung ausdrücklich für zulässig gehalten, da sich die Lieferzeit hier nach dem Verständnis des Kunden hinreichend zuverlässig eingrenzen lässt (so OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 U 42/09 und Urteil v. 05.10.2012, 2 U 49/12). Die Lieferzeit sei im Wesentlichen festgelegt und von dem mitgeteilten Zeitrahmen dürfe nur in einem geringfügigen Maße abgewichen werden. Die Zulässigkeit von ca.-Lieferzeiten wurde übrigens auch bereits zur neuen Rechtslage bestätigt (OLG München, Beschluss v. 8.10.2014, 29 W 1935/14).

Alternativ ist es auch möglich, eine Relativierung durch Angabe einer Höchstfrist zu begrenzen, sodass der Verbraucher weiß, wann er spätestens mit der bestellten Ware rechnen kann. Auch die Angabe einer Zeitspanne wie z.B. "Lieferzeit: 3 – 5 Tage" ist denkbar. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann selbstverständlich auch auf jede Relativierung der genannten Lieferzeiten verzichten.
Quelle: Trustedshops - Lieferzeitangaben: Auf diese Formulierungen sollten Sie besser verzichten!


DuckDuckStop schrieb:
ob der TE aus Bremen kommt wissen wir auch nicht
Ich hoffe der Begriff Präzedenzfall ist ein Begriff.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir leben in keiner Präzedenzjudikatur, das Urteil kann also nur Indizwirkung haben, sofern man nicht tatsächlich in Bremen lebt oder zum BGH möchte.

Ich sehe das Urteil dennoch als grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar an.

Leider interessieren sich Verbraucherzentralen grundsätzlich wenig für einzelne Belange. Zumindest meiner umfangreichen bisherigen Erfahrung nach.

@DuckDuckStop

Also ist es eine rein eigenständige, wirtschaftliche Entscheidung des Händlers. Und damit ausschließlich seiner Willens- und Wollenssphäre zuzuordnen.

Warum genau muss ich als Käufer nun des Händlers wirtschaftliche Entscheidungen und seine Risiken tragen? Und warum sollte ich, wenn ich dafür keine Kompensation erhalte?
 
@DuckDuckStop Das ist auch nicht das Problem. Mit ner verspäteten Lieferung hab ich überhaupt kein Problem. ABER dann möchte ich eine ehrliche Aussage vom Händler. Ich glaube kaum, dass Mindfactory, Amazon, Computeruniverse etc. einfach nur Glück haben. Diese Händler haben den Monitor seit Wochen auf Lager und keine Probleme mit Lieferungen vom Hersteller...
Das andere: Wieso sagt mir der Kundendienst heute, dass kein neuer Liefertermin bekannt ist, obwohl im Shop der 23.03 angegeben ist?
Ich denke es gibt keine Lieferverzug, weil nie eine Bestellung von Saturn beim Großhändler / Hersteller aufgegeben wurde...
 
@Timberwolf90 Laut dem TE war der Lieferzeitpunkt aber klar definiert und das Urteil bezieht sich hauptsächlich auf die Formulierung "Vorraussichtliche Lieferzeit". Tatsächliche Lieferzeit, Verzögerungen etc. werden dort nicht bewertet.

@Darkskater Du weißt doch gar nicht ob andere Händler Probleme mit der Lieferung haben, vielleicht haben sie einfach nicht so hohe Stückzahlen verkauft, vielleicht haben sie aber auch andere Lieferkonditionen und werden deshalb bevorzugt beliefert, weiß man nicht, aber Mutmaßungen helfen dir da auch nicht weiter.

Warum du eine anders lautende Information vom "Kundendienst" bekommen hast kann verschiedene Gründe haben.

1. Er hatte keine Ahnung und war zu faul nachzugucken

2. Er hat solche Informationen nicht/Er darf solche Informationen nicht weitergeben

3. Er hatte kein Bock

Nochmal, du sprichst dort nicht mit qualifiziertem geschulten Personal, du solltest deine Erwartungshaltung an solche "Kundendienste" etwas herunterschrauben.

Was bringt dich auf die Idee, dass MMS nie eine Bestellung beim Großhändler aufgegeben hätte?
 
Mach dir nichts draus, das Problem hat Saturn nicht alleine sondern liegt wohl eher in Corona und den besonderen Umständen.
Ich habe in den letzten Monaten bei diversen Händlern versucht einen LG Ultragear 34GN850-B zu erwerben. Bei allen wurde der Liefertermin nicht eingehalten, weil sie die Ware nicht wie geplant erhalten haben. Erst nach 1,5 Monaten konnte einer endlich liefern und viele hatte er wohl auch nicht bekommen, da direkt wieder ausverkauft.
 
@DuckDuckStop Gut, das mit den Lieferkonditionen wäre möglich. Aber ein Händler hat mir telefonisch mitgeteilt, dass in den letzten 1-2 Monaten mehrmals nachbestellt wurde und es bei den Nachbestellungen keine Probleme gab.
Was mich auf die Idee bringt ist, dass es im Internet relativ viele solcher "Berichte" gibt.
In den meisten Fällen das gleiche Schema wie bei mir: Ziemlich günstiges Angebot im Onlineshop --> Bestellung durch Kunden --> Lieferverzug von einigen Wochen / Keine Lieferung.
Nachdem was ich gelesen habe, kann man schon einen Trend erkennen: sehr häufig Lieferverzug / keine Lieferung bei (sehr) guten Angeboten.
Habe eben noch mit einem Bekannten gesprochen, bei ihm gab es vor einigen Monaten einen ähnlichen Fall:
Er bestellte eine CPU+Gehäuse bei Saturn (war im Angebot). Sein Bruder hat knapp 2 Wochen später genau die gleiche CPU und das gleiche Gehäuse bestellt, allerdings zum "normalen" Preis. Der Bruder hatte sein Paket knapp 4 Tage später in den Händen, der Bekannte, welcher beim Angebot zugeschlagen hat, musste weitere 3 Wochen warten...

Man muss sich auch mal folgendes überlegen:
Laut dem Kundendienst waren es vor etwa 3 Wochen noch 86 Personen, die auf ihren Monitor warten. Jetzt rechnen wir das mal grob hoch. Wenn die 86 Kunden ebenfalls im Vorraus bezahlt haben, hat Saturn dadurch knappe 32.000€ "eingenommen" ohne jemals Ware geliefert zu haben. Klar ist das jetzt für so ein großes Unternehmen keine sonderliche Summe, aber ich gehe mal davon aus, dass nicht nur das eine Monitormodell betroffen ist sondern vllt noch eine Kaffemaschine, ein TV-Bildschirm und weiß Gott was noch.
 
Und der Händler mit dem du telefoniert hast bestellt beim gleichen Großhändler, auf den gleichen Lieferwegen, zum gleichen Zeitpunkt wie MMS?

Sonst (aber auch wenn es tatsächlich so wäre) ist seine Aussage leider nichts wert.
 
Schon klar, das sind alles keine handfesten Dinge. Aber dass dort ein gewisses Muster zu erkennen ist, liegt mMn klar auf der Hand.
Aber ich glaube kaum, dass mein bestellter Monitor bei der nächsten angekündigten Lieferung (23.03 bis 24.03) geliefert wird...
Ich werde definitiv berichten.
 
Was interessieren den Kunden die Lieferkonditionen des Verkäufers mit seinen Lieferanten?


Ja, natürlich verkaufen Händler Produkte, die sie noch nicht physisch vorliegen haben. Und ja, natürlich können sich Sachen verzögern.

Aber das ist doch alles das Problem des Händlers und nicht des Endkunden. Der in vielen Fällen sogar noch Verbraucher ist.

Woher kommt der Gedanke, Händler dürfen Kunden - und insbesondere Verbraucher - behandeln, wie sie gerade lustig sind?
 
Idon schrieb:
Woher kommt der Gedanke, Händler dürfen Kunden - und insbesondere Verbraucher - behandeln, wie sie gerade lustig sind?
Hat niemand behauptet oder gedacht.
 
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