kurz nach Vertragsabachluss kündigen?

Handysurfer

Lt. Commander
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Aug. 2010
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1.128
Guten Morgen! :-)
Kann ich eigentlich einen Internetvertrag kündigen, nachdem ich ihn "kurz darauf" abgeschlossen habe?
Am 4.11.10 Wurde die Unterschrift bei einem Vertreter gesetzt.

Hat man da nicht so etwas wie 2 Wochen Widerrufsrecht oder irgend welche Storno-Fristen?

Der Vertrag wurde von einem Bekannten bei Vodafone gemacht. DSL 6000 mit Telefon für 25 Euro im Monat ohne Bonus, ohne Extras. Also offensichtlich überteuert, fast sogar Abzocke.
Ein anderer Vertrag von einem anderen Anbieter soll her.
 
Hallo, er soll mal in de AGB´s schauen... da steht meist drin ob Kündbar... aber in normalfall innerhalb 14 Tage ist dies Kündbar, solange der Techniker auch noch nicht da war... sonst versucht der Anbieter immer die kosten einen dann in Rechnung zu stellen.

MfG
 
Einfach mal anrufen und Fragen ob die Möglichkeit besteht den Vertrag zu Widerrufen.
 
1. Prüf doch mal die Gramatik deines ersten Satzes...wie willst du nen Vertrag kündigen, den du noch nicht abgeschlossen hast... ;)
2. Bei einem Vertreter abgeschlossen - was soll das heißen? Im Geschäft oder an der Haustür?
3. EarthQuaker hat Recht, lies einfach das Keingedruckte
4. Nein, der Gesetzgeber hat keinen generellen "Ich habs mir doch anders überlegt"-Paragraph erlassen
5. Würde ich erst einmal prüfen, welche anderen Anbieter bei dir Verfügbar sind. Wahrscheinlich lautet dein nächster Thread sonst: "Hilfe, alle Anbieter bei mir bieten nur 6mbit - wie komm ich an mehr?"

Und als generelle Antwort auf deine Frage: Natürlich kannst du den Vertrag jederzeit kündigen - nach Ablauf der Vertragsbindung wird er dann automatisch aufgehoben.

Ich weiß, das war jetzt alles ein bisschen spitzfindig, aber vielleicht kommst du dann ja mal darauf, dass so ganz ohne irgendwelche Infos, keine Aussage möglich ist.
 
Ich verstehe euch schon, ich habe selber nicht alle Infos ganz genau.
Mir wurde eben gesagt, da war ein Vertreter wohl an der Haustür, die Frau hat den Vertrag abgeschlossen, weil der Mann noch weniger deutsch kann und die wollen es nun doch nicht mehr, weil ich für 25 Euro bei KabelDeutschland deutlich mehr bekomme. DSL 16000 wäre bei denen verfügbar, das ist nicht das Problem.

Als ich deren Kopie vom Vertrag durchgelesen habe (5 Blätter), habe ich gar nichts darüber gefunden. Nur das Übliche: 24 Monate Laufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist, etc.
In den AGBs stand auch nicht die Antwort die ich mit der Wortsuche gesucht habe.

P.S.: Ja, mein erster Satz ist gramatisch falsch, habe ihn anders herum formulieren wollen, aber auf dem Handy verliere ich leicht die Übersicht. ;-)
Ihr wisst ja was ich meine. Nämlich ob man einen Vertrag nach dem Vertragsabachluss noch kündigen kann. ( Es wurden noch keine Leistungen empfangen)

Welche Infos werden denn noch benötigt?
 
Also erst mal ist kündigen und widerrufen nicht das selbe... du willst nicht kündigen, du willst widerrufen.

Meinem Kenntnisstand gilt das Widerrufsrecht nun mal auch nur bei Fernabsatz...

Zweitens sind die Chancen gering, wenn man beim Auftrag "schnellstmöglich" gemacht hat. Dann gilt das Widerrufsrecht nicht.


Und nochmal allgemein:
Grammatikalisch ist der erste Satz richtig... Er ist inhaltlich/logisch/zeitlich falsch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Haustürgeschäften gibts auch ein 2 Wochen Widerrufsrecht. Müsste § 312 BGB sein.

Daher ganz genau lesen was auf den Rückseiten steht beim wem mans widerrufen muss und das dann tunlichst schnell machen. Empfehlenswert ist dabei auch Einschreiben mit Rückschein.

Zudem drauf achten, ob ggf. eine Rufnummernportierung und Kündigung beim alten Anbieter mit veranlasst worden, sonst ist ganz schnell das Festnetz weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Per Fax wäre noch effektiver.

Denn da hast Du einen Beweis mit INHALT. Das hast Du selbst bei Einschreiben mit Rückschein nicht.
Musst bloss die richtige FAX Nummer ausfindig machen. Evtl. stehts im Vertrag.
Normalerweise steht auch im Kleingedruckten, das man das in Schriftform per Einschreiben und/oder Fax machen kann.
Oder schickst ein Fax vorab und das Einschreiben hinterher. Da ist man immer auf der sicheren Seite.
 
Ganz wichtig ist bei einem Fax aber, dass das geschickte auch Bestandteil des Sendeberichts ist! Nur der Sendebericht reicht nicht aus, falls behauptet wird, dass kein Widerruf per Fax einging.
 
@robafella: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn als Terminwunsch "schnellstmöglich" gemacht wurde...
 
Du meinst jetzt wegen der Kündigung beim alten Anbieter und der Rufnummernportierung. Das ist schon durchaus richtig. Hängt auch wieder von den bisherigen Verträgen ab wie schnell man dort raus kommt.

Meinte halt nur, dass es durchaus sein kann, dass in 2 Tagen das Telefon abgeklemmt wird und man sich darum ggf. extra kümmern muss und mit dem bisherigen Anbieter reden sollte.
 
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