Liegt hier eine Rechteverletzung vor?

freakzz

Lieutenant
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Hallo liebe CB Gemeinde.
Ich stelle mir schon lange die Frage ob bei den viel benutzten Freeware Programmen wie Stardock, Rocket Dock und wie sie sonst noch alle heißen gegen Rechte und Patente verstoßen wird. Schließlich wird ganz deutlich das Dock aus dem Betriebsystem von Apple nachgearmt. Und die haben doch eigentlich die Rechte daran und iwer muss die Objekte ja auch "geklaut" haben und stellt sie nun vielen anderen Nutzern zur Verfügung. Ist es also nun Illegal solche Tools zu nutzen, liegt da ein Vergehen vor oder seh ich das falsch.

Ich hoffe ihr wisst da mehr. ;)
 
So Klagefreudig wie die Leute von Apple sind würde dsa wohl nicht mehr auf dem Markt sein wenn es eine Rechteverletzung wäre.

Außerdem hält Apple nun nun wirklich nicht auf jeden scheiss Patentrechte etc.... nur weil es ein Apple hat/kann heißt das noch lange nicht das es davon kommt, oder von Apple entwickelt wurde.
 
Wenn man davon ausgehen würde das es illegal wäre, wer wäre dann der Schuldige? Der Bereitsteller, also in diesem Fall die Firma Stardock oder der Nutzer?

Wenn man davon ausgeht das jmd die Inhalte aus dem OS kopiert hat dann ist es doch eig schon eine Straftat oder geht man davon aus das das Dock komplett neu programmiert wurde und halt nur so aussieht und funktioniert und dies nicht Strafbar ist wegen fehlender Patente?
Gilt das auch für Tools die das Seven Design auf XP bringen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple hat auch nicht pauschal jeden flachen Bildschirm patentieren lassen.

Es liegt keine verletzung vor und wenn ist es nicht Dein Problem nach jetzigem Rechtsstand!
 
Beide natürlich... wenn du nen illegal kopierten Film ausm Netz ziehst, hast du ja genauso schuld wie der, ders reingestellt hat.

Allerdings wird keine Firma der Welt Leute anklagen, die die Software benutzen. Man könnte eh niemals nachweisen, wer die Software wann benutzt hat. Selbst Microsoft hat noch nie eine Privatperson angeklagt, weil sie eine illegale Version benutzt hat - interessant sind immer nur die, die sowas veröffentlichen/weitergeben.
 
phelix schrieb:
Beide natürlich... wenn du nen illegal kopierten Film ausm Netz ziehst, hast du ja genauso schuld wie der, ders reingestellt hat.
blödsinn, nur wenn du plagiate/"raubkopien" vorsätzlich und wissentlich kaufst/runterlädst, dann kannst du mit ner strafe rechnen. sonst kannst du keineswegs belangt werden.
 
blödsinn, nur wenn du plagiate/"raubkopien" vorsätzlich und wissentlich kaufst/runterlädst, dann kannst du mit ner strafe rechnen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn man einen Film, der gerade im Kino läuft, gemütllich ausm Netz zieht und dabei nicht mal auf die Idee kommt, dass es illegal sein könnte, der hat auch nichts anderes als ne Strafe verdient.

Du meinst, man kann nur belangt werden, wenn man vorsätzlich und unwissentlich was runterlädt. Und wie kann man bitte nicht vorsätzlich und unwissend was runterladen?

Demnach liegt also doch eine Patentverletzung vor und Programme die dies Immitieren sind illegal?

Nochmal: Nein. Das Apple-Dock läuft auf MacOS, und wäre daher niemls ohne Modifizierung unter Windows lauffähig. Es sidn also zwei unterschiedliche Programme.
 
Wieso willt Du das so genau wissen? Hast Du vor, den Programmierer abzumahnen? :D

Wie immer hilft die allwissende Müllhalde weiter:

Die Möglichkeiten zur Patentierung von Software sind international sehr unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich ist Software weltweit ebenfalls durch das Urheberrecht/Copyright geschützt. Das Urheberrecht schützt eine konkrete Implementierung, das Verfahren an sich, das einem Programm zugrunde liegt, aber nur sehr eingeschränkt. Es ist also möglich, dieselbe Idee in einem anderen Programm umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Strittig ist, ob ein solches Schutzinteresse berechtigt ist und ob Patentrecht das ökonomisch angemessene Instrument für die angenommene Schutzlücke ist.
 
Zu prüfen, ob eine Patentverletzung vorliegt ist nicht die Aufgabe der Nutzer.
Dafür ist der Entwickler verantwortlich.

Beispiel MS-DOS und die Kompression von DoubleSpace - welche von Stacker kopiert wurde. Patentverletzung lag vor aber Anspruch wird nicht gegenüber den Nutzern geltend gemacht, weil diese gar nicht die Möglichkeit haben, eine Software auf Patentverletzungen zu prüfen...

@phelix: Schlechte Vergleiche bringen leider auch nichts.

Und dass es sich einerseits um ein MacOS-Programm und andererseits um z.B. Windows-Programme handelt, interessiert im Patentrecht überhaupt nicht. Es geht um das Patent, also was patentiert wurde, und nicht um ein Programm. Dummerweise ist der Patentdschungel sehr unübersichtlich geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein ich möchte keine Programmierer Abmahnen aber mir wurde gesagt das das Programm höchst illegal wäre und man dafür verklagt werden kann. Jetzt wollte ich nur von euch gute Argumente hören damit ich weiß was wirklich Sache ist.

Also ist das Programm doch nicht illegal und man kann es bedenkenlos nutzen?!
 
phelix schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn man einen Film, der gerade im Kino läuft, gemütllich ausm Netz zieht und dabei nicht mal auf die Idee kommt, dass es illegal sein könnte, der hat auch nichts anderes als ne Strafe verdient.

Du meinst, man kann nur belangt werden, wenn man vorsätzlich und unwissentlich was runterlädt. Und wie kann man bitte nicht vorsätzlich und unwissend was runterladen?
der vergleich funktioniert aber nicht wirklich. besser wäre folgender: eine internetseite nimmt z.b. 2 € für nen film. weißt du jetz ob es (il)legal ist? du hast ja schließlich dafür bezahlt. woher willst du wissen, ob die plattform dann entsprechend an die mafia (music and film industry association) zahlt? d.h. du kannst es nicht, also kannst du nicht dafür belangt werden, denn schließlich hast du gegen entsprechendes entgelt eine leistung eingeholt.
 
@phelix
Das sehe ich anders. Auszug aus dem Patent:
US7434177-7.jpg
 
Wenn jeder Nutzer der ein Produkt nutzt das Patente verletzt anzuklagen wäre würde heute so ziemlich jeder eine Klage am Hals haben... Die Mobiltelefonhersteller z.B. verletzen die Patente der Konkurenz ja schon fast jeden Tag... Wäre da jeder Nutzer eines HTC, Apple, Nokia, SE, usw. Mobiltelefons anzuklagen weil er es genutzt hat, dann könnte man die Gerichte gleich einstampfen weil die nie nachkommen würden. ;-)

Wie schon erwähnt, Hersteller hat die Aufgabe Patent- und Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.

In dem Speziellen Fall: Wenn Apple noch nicht geklagt hat is vermutlich auch nix dran, so gern wie die klagen. :-)

MfG True
 
phelix schrieb:
Beide natürlich... wenn du nen illegal kopierten Film ausm Netz ziehst, hast du ja genauso schuld wie der, ders reingestellt hat.
§139 Patentgesetz:
(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung eingeholt hätte.
Schadenersatzanspruch entsteht nur, wenn das Patent wissentlich oder fahrlässig verletzt wurde. Meiner Ansicht nach ist es dem Benutzer aber nicht zuzumuten sich vor dem Einsatz eines Produkts darüber zu informieren ob dadurch ein Patent verletzt wird. Und selbst wenn der Benutzer davon wusste ist dies kaum beweisbar.
Somit bleibt nur der Unterlassungsanspruch, der aber besonders bei Freeware kaum durchzusetzen ist und selbst wenn kaum Nutzen bringt.

Beim Ersteller der Software sieht die Rechtslage natürlich anders aus, weil diesem eine Fahrlässigkeit durchaus Unterstellbar sein dürfte.
 
@TrueAzrael: Oder weil kaum was zu holen ist...
Warum wird denn x264 nicht verklagt? Klar, aus dem Projekt holst kein Geld und außerdem hilft es dabei, h264 zu verbreitern...
 
1668mib schrieb:
Warum wird denn x264 nicht verklagt?
Warum sollten die Entwickler des X264 Codecs auch verklagt werden? Sie haben gegen keinerlei Patente oder Copyrights verstoßen. Das ist aber jetzt OffTopic... ;)
 
Also ich versuche das ganze nochmal zusammen zu fassen. Es gibt ein bestehendes Partent auf das Dock aus dem MAC OS. Es ist allerdings nicht verboten ein Programm mit ähnlichem Sinn zu erfinden. Im Falle einer Klage würde es den Bereitsteller des Programmes treffen und nicht jeden einzelnen Benutzer des Programms. Und es ist nicht meine Pflicht mich über Partente von Software zu informieren??

Das Programm ist also eine Grauzone, wo für den kleinen Nutzer keine Gefahren bestehen??
 
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