Löschung von Google-Bewertung

Snowcrash000

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Ich hatte vor ca. einem Jahr eine Bewertung verfasst, in der ich sehr sachlich den schlechten Service eines Mitarbeiters bemängelt hatte. Nun habe ich eine Nachricht von Google in der es heißt, ich hätte die Persönlichkeitsrechte des des Beschwerdeführer's (also des Unternehmens) verletzt und sei nie dort gewesen oder hätte Kontakt mit dem "Mandanten" gehabt. Was natürlich eine dreiste Lüge ist, da diese Begegnung nun mal stattgefunden hat.

Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber steht hier nicht Aussage gegen Aussage und wird nicht im Zweifel für den Beklagten entschieden? Muss mir also nicht das Unternehmen nachweisen, dass diese Begegnung nicht stattgefunden hat, anstatt umgekehrt? Ich habe dazu den folgenden Text gefunden, der dies zu bestätigen scheint, denn eine "starke Herabwürdigung" ist in meiner Bewertung definitiv nicht gegeben. (zu "Beweisbarkeit und Beweistlast runterscrollen):

https://www.it-recht-kanzlei.de/gegen-negative-bewertungen-vorgehen.html

Wie gehe ich hier also am besten weiter vor? Das ganze scheint mir eine gehaltlose Drohgebärde zu sein, aber wie schmettere ich die am besten ab? Gibt es dazu Standardtexte?
 
Inwiefern wird dir denn überhaupt gedroht? Was wird gefordert?

Oder löscht Google die Bewertung einfach nur?
 
Das ist der Sinn dieses Beitrags, eine gute Stellungnahme zu formulieren.
Ergänzung ()

Falls mein Originalbeitrag nicht klar genug formuliert war, hier noch mal eine kondensierte Fassung:

Ich habe eine legitime, sachliche Bewertung geschrieben, die das Unternehmen unter dem Vorwand löschen lassen möchte ich wäre nie dort gewesen, was Unsinn ist. Wer ist hier jetzt in der Beweislast? Der Artikel aus meinem Originalbeitrag suggeriert, dass es das Unternehmen ist, aber das ist nur eine Quelle. Deshalb hätte ich hier gerne weitere Meinungen zu dem Sachverhalt, sowohl Hinweise of potentielle legale Schlupflöcher, die eventuell zu beachten sind.

Außerdem würde mich auch zusätzlich interessieren ob irgendetwas dagegen spricht, dieselbe Bewertung einfach erneut abzugeben, falls das Original gelöscht wird, eventuell mit dem Zusatz, dass dieses Unternehmen gezielt unter falschen Vorwänden negative Bewertungen abmahnt. Geht man da das Risiko ein, von Google den Account gelöscht zu bekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du etwas behauptest musst du es doch auch nachweisen können, nicht andersrum. Den Artikel habe ich jetzt nur überflogen aber der richtet sich doch an Unternehmen welche sich gegen falsche Bewertungen wehren wollen?.
 
Snowcrash000 schrieb:
und wird nicht im Zweifel für den Beklagten entschieden?
Der Grundsatz "In dubio pro reo" findet nur im Strafrecht Anwendung.

Da ich den Sachverhalt und insbesondere Deine Googlebewertung nicht kenne, vermag ich hier nichts weiter beitragen zu können.
 
Nimm Stellung dazu warum du der Meinung bist deine bewertung sei angemessen. Google entscheidet dann nach willkürlich und gut ist.

Tendenziell wird Google wohl für den beschwerdeführer entscheiden.
 
Vorab: Ich habe nicht wirklich eine Lösung für dich, außer dass du natürlich ggü. Google eine Stellungnahme abgeben kannst und hier vielleicht noch ein paar mehr Details zum Vorfall und deiner Bewertung nennst.

Hattest du persönlichen oder telefonischen Kontakt? Vielleicht hattest du ja jemanden bei dem Vorfall dabei? Oder falls telefonisch, vielleicht gibt es noch einen Verbindungsnachweis mit der Rufnummer.

Ich war vor einigen Wochen auch mit so einer Sache konfrontiert. Vor über 1 Jahr hatte ich die Bewertung abgegeben. Zum Glück war es eine Pizzabude ein paar Straßen weiter und ich habe über einen Lieferdienst bestellt. So konnte ich eine Rechnung präsentieren und ein Foto hatte ich damals auch gemacht. Die Bewertung steht noch heute online.

Viel Erfolg!
 
Das ist halt die Sache, ich habe keine Möglichkeit zu beweisen, dass ich dort war. Mir war ja klar, dass man auf online-Bewertungen nicht viel geben kann, aber das es so einfach ist schlechte Bewertungen los zu werden war mir dann doch nicht klar. In der Regel kann man ja nicht beweisen, dass ein Gespräch stattgefunden hat.
 
Snowcrash000 schrieb:
aber das es so einfach ist schlechte Bewertungen los zu werden war mir dann doch nicht klar.
Es gibt leider Firmen und Rechtsanwälte, die sich auf die Löschung von negativen Bewertungen von Unternehmen spezialisiert haben ---> Reputationsmanagement. :D
 
Vielleicht kann ja noch jemand was hierzu sagen, falls das im thread bisher untergegangen ist:

Außerdem würde mich auch zusätzlich interessieren ob irgendetwas dagegen spricht, dieselbe Bewertung einfach erneut abzugeben, falls das Original gelöscht wird, eventuell mit dem Zusatz, dass dieses Unternehmen gezielt unter falschen Vorwänden negative Bewertungen abmahnt. Geht man da das Risiko ein, von Google den Account gelöscht zu bekommen?
 
Vorab: einen Standardtext habe ich nicht, also ist mein Beistrag fuer dich vermutlich nicht hilfreich und du kannst ihn auch direkt ueberlesen dann.
Snowcrash000 schrieb:
Muss mir also nicht das Unternehmen nachweisen, dass diese Begegnung nicht stattgefunden hat, anstatt umgekehrt?
das glaube ich eher nicht. Wenn du eine Behauptung aufstellst, warum muss der andere dann das Gegenteil beweisen? Und vor allem, was ist wohl realistischer?
  • zu beweisen dass jemand nicht da gewesen ist
  • zu beweisen dass jemand da gewesen ist
Snowcrash000 schrieb:
In der Regel kann man ja nicht beweisen, dass ein Gespräch stattgefunden hat.
und noch viel weniger dass es nicht stattgefunden hat

Snowcrash000 schrieb:
Außerdem würde mich auch zusätzlich interessieren ob irgendetwas dagegen spricht, dieselbe Bewertung einfach erneut abzugeben, falls das Original gelöscht wird, eventuell mit dem Zusatz, dass dieses Unternehmen gezielt unter falschen Vorwänden negative Bewertungen abmahnt.
kannst du sicherlich machen, aber ich vermute dass es dann zeitnah ohne Diskussion wieder geloeshct wird. Der Sachverhalt waere da der gleiche.
Snowcrash000 schrieb:
Geht man da das Risiko ein, von Google den Account gelöscht zu bekommen?
kann ich mir nicht direkt vorstellen, aber am Ende bist du eh dem Hausrecht von Google ausgeliefert. Am Ende erkennt eh ein Bot oder ein Sprachmodell ob es sich um nahezu den gleichen Beitrag haelt und triggert den Prozess.
Und ein Recht auf Google Review hat wohl eher niemand

Evtl. kannst du deinem Unmut bzgl. der Firma ja noch auf anderen Plattformen online stellen? Keine Ahnung in welchem Bereich die Firma agiert, aber andere Bewertungsplattformen haben dann vielleicht icht die Reichweite wie Google Review.

Ich wuensche dir aber dass du jetzt nicht so viel Zeit damit verbringst, dann hat die Firma dich ja noch mehr geaergert als eh schon. Trotzdem viel Erfolg, evtl. hat hier ja noch jemand konstruktive Tips fuer dein Vorgehen.
 
Snowcrash000 schrieb:
Das ist halt die Sache, ich habe keine Möglichkeit zu beweisen, dass ich dort war.
Du musst es auch nicht glasklar beweisen, aber vielleicht kannst du es plausibel erklären, dass du dort warst. Am einfachsten wäre natürlich eine Rechnung rund um die Bewertung. Wenn du dort öfters bist, könntest du auch frühere oder spätere Rechnungen oder Kartenabuchungen darbieten -> Darstellung als regelmäßiger Kunde des Mandaten -> entkräftet den Vorwurf das es keinen Kontakt gegeben hat. Womöglich auch Rechnungen von Geschäften die im selben Einkaufszentrum oder Gebäude sind etc. oder falls du auf Urlaub dort warst, Reisebelege oder Übernachtungsbelege. Womöglich kannst du auch Google Daten dafür nutzen um zu zeigen, dass du an dem Tag dort warst - wenn man den Standortverlauf aktiviert hat.

Eine andere Möglichkeit, falls du dort nicht alleine warst, wären Zeugen anzubieten bzw. zu nennen oder ihnen ein formloses Schreiben von jemand Dritten darzulegen.

Wenn du dort allerdings wirklich nur einmal und alleine dort warst, wird es in der Tat schwierig. Dann würde ich möglichst Wahrheitsgetreu die Abläufe schildern, vielleicht hast du noch mehr Details als in der Bewertung waren, und Google entscheiden lassen. Da kann man dann auch die Gründe aufführen wieso man in dem Geschäft war und weswegen man sich beraten hat lassen und womöglich noch mehr Details bezüglich der Beratung offenbaren und vllt auch noch Gründe anführen warum man sich zu einer Bewertung entschlossen hat. Die ganze Geschichte muss jedenfalls plausibel sein. In einem Media Markt ist eine andere Beratung zu einer Waschmaschine zu erwarten, als in einem Miele Schauraum zum Beispiel. Also Geschäft und gewünschtes Produkt spielen da meiner Meinung nach auch eine Rolle.

Sollte gegen dich entschieden werden, würde ich es dabei belassen und nicht nochmal zum gleichen Sachverhalt eine Bewertung abgeben. Theoretisch kann man zivilrechtlich gegen dich persönlich Vorgehen und auf Unterlassung klagen. Deine Daten müsste Google in dem Fall rausgeben. Google hat natürlich erstmal Interesse daran, selbst möglichst wenig Aufwand zu haben, also wird im Zweifel die Bewertung wohl gelöscht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Snowcrash000 schrieb:
Das ganze scheint mir eine gehaltlose Drohgebärde zu sein, aber wie schmettere ich die am besten ab? Gibt es dazu Standardtexte?
Das gleiche ist mir vor 2 Wochen auch passiert. Habe 2 Autohäuser sachlich negativ bewertet. Bekam die selbe Mail von Google mit dem Hinweis, dass die ja nie Kontakt zu mir hatten und Persönlichkeitsrechte verletzt haben soll.

Ich habe aber zum Glück Nachweise darüber, dass ich Kontakt hatte. Mails und auch Rechnungen vom Unternehmen. Dazu habe ich aber auch wegen Heirat meinen Namen geändert und habe meinen Ausweis mit angehangen.

Hatte 7 Tage Zeit um Stellung zu beziehen. Ist nun schon ne Woche her. Bisher sind meine Bewertungen noch Online.

Im Zweifel würde ich die Bewertung nach Löschung immer wieder neu schreiben. Sollen die doch ruhig Arbeit damit haben. Die Bewertung steht ja erst mal 7 Tage Online. Das ärgert diese Unternehmen so oder so.
 
Snowcrash000 schrieb:
Außerdem würde mich auch zusätzlich interessieren ob irgendetwas dagegen spricht, dieselbe Bewertung einfach erneut abzugeben, ... ... Geht man da das Risiko ein, von Google den Account gelöscht zu bekommen?
Mit Google hat das erstmal nix zu tun.
Du stellst öffentlich ein Unternehmen schlecht dar.
Das ist natürlich geschäftsschädigend.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind strafbar.
Entsprechend solltest du belegen können, dass es sich auch wirklich so zugetragen hat.

Entscheidend ist hier, was du belegen kannst.
Wenn es das Unternehmen erst meint, wird dir vermutlich zuerst eine Unterlassungserklärung geschickt und anschließend geht es vors Gericht. Die Kosten liegen dann irgendwo im mittleren 4stelligen Bereich. Ohne Beleg wird man das verlieren.
 
Snowcrash000 schrieb:
Wer ist hier jetzt in der Beweislast?
Da google hier entscheidet gibt es keine Beweislast. Es gibt eine Abwägung.

Lass das Ding einfach löschen und schreibe eine neue negative Bewertung mit der Ergänzung, dass der Inhaber negative Bewertungen zu unrecht löschen lässt.

Vielleicht animierst du ja mal ein paar Freunde, die damals dabei waren oder dort auch schon unzufrieden waren aber nicht bewertet haben, nun eine negative Bewertung zu verfassen.
Ergänzung ()

Snowcrash000 schrieb:
aber das es so einfach ist schlechte Bewertungen los zu werden war mir dann doch nicht klar.
Aber wie stellst du es dir sonst vor?
Wäre es nicht "so einfach", dann wäre google noch viel viel viel viel voller mit gefälschten Bewertungen.
Zudem ist es übrigens viel schwerer eine 2-Sterne Bewertung löschen zu lassen als eine 1 Stern-Bewertung.
Insbesondere dann, wenn man in der Bewertung auch irgendeinen positiven Aspekt erwähnt und nicht nur kritisiert.
denn mal ganz ehrlich: Wenn ALLES 1-Stern würdig ist, bleibt man eigentlich gar nicht lange genug dort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heutzutage kann jeder schlechte Google Bewertungen abgeben ohne jemals in einem Laden gewesen zu sein. Schon eine negative Berichterstattung in der Presse und es hagelt schlechte Google Bewertungen. Wenn jetzt jeder Inhaber in der Beweispflicht wäre, wo soll das hinführen?

Du kaufst eine "Bot-Armee" und lässt Wettbewerber negativ bewerten
 
Darum haben Tatsachenbehauptungen auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Tatsachen muss man belegen können, sonst kann man abgemahnt werden.
Meinungen können frei von jeglicher logik sein.
 
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