Google Bewertung wird vom Anwalt gemeldet, aufforderung zur löschung

Warum willst du da überhaupt soviel persönliche Energie rein stecken?

Außer für deinen inneren seelenfrieden ist das doch völlig irrelevant.
weißt du überhaupt, ob der Kellner noch da Arbeitet?
Ist das "Problem" überhaupt noch aktuell?
Dürfen Menschen nicht mal einen schlechten Tag haben?

Früher hat man sowas vorort geklärt, und dann war es gut.
Heute wollen alle Internet Sheriff spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: SpookyFBI und TomH22
florian. schrieb:
Warum willst du da überhaupt soviel persönliche Energie rein stecken?
Außer für deinen inneren seelenfrieden ist das doch völlig irrelevant.
Naja, ist für mich oft auch ausschlaggebend.
Ich würde in dem Fall aber auch nachgeben, weil keine Beweise mehr vorliegen.
Man kann nur daraus lernen, nächstes mal eine Quittung geben lassen und diese aufheben, und die Bewertung ehrlich und sachlich schreiben, ohne Drohunge, ohne Lügen, ohne Übertreibungen.
Dann kann beim nächsten Dienstleister, der so vorgeht, ganz ehrlich und entspannt antworten:

Hier ist die Quittung als Beweis, dass ich an besagtem Datum dort Kunde war.
Meine Aussagen in der Bewertung sind korrekt, ich bestehe darauf dass die Bewertung stehen bleibt.
Sollte der Betreiber weiterhin der Meinung sein, dass die Bewertung in dieser Form nicht zulässig ist, darf er gerne über seinen Anwalt den weiteren Rechtsweg beschreiten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sasi Black
Sasi Black schrieb:
Entsprechend weiß man nicht was die Kanzlei mit den Daten macht bzw. Auf die Idee kommt meine Rezensionen zu anderen betrieben
Die Kanzlei wird und darf deine Daten überhaupt nicht bekommen. Die Kanzlei hat Google angeschrieben, Google adressiert und Google die Unterlassung zukommen lassen, nicht dir. Nun kommt Google auf dich zu um zu prüfen, ob du dort warst bzw. das ihnen gegenüber bekräftigst. Denn der Anwalt behauptet ja erstmal nur, wie will der denn geprüft haben, dass derjenige, der die Rezession verfasst hat, nicht dort war. Das kann er gar nicht, ergo behauptet er einfach nur. Du gibst Google einen Nachweis, dass du dort warst, diese können basierend darauf entscheiden, was sie tun. Sie dürfen auf keinen Fall dem Anwalt deine Identität preisgeben. lediglich mitteilen, dass die Rezession den Tatsachen entspricht auf Basis deiner Aussage (und wenn sie das für ausreichend halten). Der Anwalt müsste, um deine Identität zu bekommen, diese gerichtlich einklagen gegenüber Google.

Und ganz ehrlich? Das ist typisches anwaltliches (wenn auch fragwürdiges) Vorgehen. Behauptungen zu Gunsten des Mandanten aufstellen, ganz arg böse drohen und Kosten in Rechnung stellen, darauf aufbauend, dass der Gegenüber einknickt, völlig egal, wie die rechtliche Grundlage ist. Die lassen das an dem punkt immer drauf ankommen, es könnt ja klappen und es drohen defacto keine Konsequenzen. Meist passiert, wenn man das rechtlich korrekt kontert, nichts. Ist in dem Fall Googles Aufgabe. Ob sie das tun kannst du nur beeinflussen in dem du ihnen glaubwürdig nachweist, dass die Rezession echt ist. Google hat ja Interesse daran, dass korrekte Rezessionen bestehen bleiben, unabhängig davon, ob gut oder schlecht. Gleichzeitig wollen sie natürlich keine Fake Bewertungen. Denn nur so ist ihrem Bewertungssystem ja zu trauen, was Googles Ansinnen ist.

Um es kurz zu fassen, rechtlich ist deine Angst unbegründet. Sollte Google es trotzdem tun, solltest du sehr gute Chancen haben, dagegen vorzugehen auf Basis der DSGVO. Das vorgehen des Anwalts des Restaurants ist normal, wenn auch fragwürdig. "Recht" kann man auch ohne rechtliche Grundlage immer wieder durchsetzen, wenn der gegenüber einknickt. Musst du wissen, welcher Aufwand dir dabei es wert ist. Aber Angst vor dem Anwalt brauchst du so nicht zu haben, meiner Laien Meinung nach beruhend auf meinen Kenntnissen zur DSGVO und auf Basis des Sachverhaltes wie du ihn geschildert hats.
 
florian. schrieb:
Früher hat man sowas vorort geklärt, und dann war es gut.
Ließ sich nicht klären, keine Entschuldigung o.ä. von der genannten Person. Seine Kollegin hat sich entschuldigt und hatte Verständnis für unsere Reaktion (Lokal verlassen)...
Das Verhalten des Mitarbeiters haben auch andere Gäste mitbekommen.
Was ja Image Schädigend ist...sicher mehr wie meine schlechte Bewertung...
florian. schrieb:
Warum willst du da überhaupt soviel persönliche Energie rein stecken?
Ich schreib des öfteren Bewertungen, wenn's besonders gut war, für die die das Lokal für sich noch nicht entdecken konnten.

Mir haben hier und da auch schon Bewertungen geholfen wie... "Restaurant hat keine Parkmöglichkeiten, aber in der Seitenstraße x ist immer ein Platz frei wo man sich kostenlos hinstellen kann"
Oder ich hab lange nach einer Waschbox gesucht wo es gestattet ist seine eigenen Produkte sowie Eimer Handwäsche etc. Nutzen darf...
Kleine Betreiber haben keine Homepage, aber über google und Bewertungen könnte ich einen ausfindig machen.
Alternativ hätte ich unötig hin und her fahren müssen...

@Erkekjetter
Danke für die ausführliche Erklärung
Das war mir nicht klar...da Google Ausschnitte vom Anwalt mit angehängen hat.
Und ich davon ausgegangen wird das meine Antwort weitergeleitet wird.
 
Ich hatte zuletzt einen ähnlichen Vorfall. Ich habe einen Flughafen Shuttle negativ bewertet, da er beim ersten Transfer zu spät war, dann die ganze Zeit privat während der Fahrt lautstark telefoniert hat und wir dann noch selbst an unser Gepäck gelangen mussten, weil er immer noch telefoniert hat. Beim Rücktransfer ist dann überhaupt niemand mehr erschienen und in der Zentrale ging niemand ans Telefon, so dass wir dann ein Taxi genommen haben, dass nur unwesentlich teuerer war.

Meine detaillierte 1-Sterne Google Bewertung wurde dann anwaltlich bei Google zur Löschung eingeklagt, da ich (mit Klarnamen bei Google unterwegs) angeblich nicht als Kunde beim Anbieter geführt würde. Ich konnte jedoch Telefonprotokolle und Insiderwissen zu Fahrzeug, Kennzeichen etc. nachweisen, sodass nichts weiter kam...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mrdeephouse, 3125b, Sasi Black und eine weitere Person
Eigentlich sollte man da auf einfachen Wege eine Aufwandsentschädigung zurückverlangen können wenn der Verdacht falsch ist. Damit nicht einfach ohne Nachteil jeder angemahnt werden kann und vllt schon aus Faulheit einfach einlenkt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Paladin301
Sasi Black schrieb:
Ich habe keine Möglichkeit anonym meine Anwesenheit zu bestätigen.
Muss/will ich für eine sche... Negative Bewertung, meine Identität Preisgeben?
Du musst der Gegenseite zugestehen, dass diese sich gegen schlechte Bewertungen schützen wollen.
Der Chef weiß evtl. gar nichts von der Situation an deinem Besuch und die Mitarbeiter streiten alles ab.
Er kann das also nicht nachvollziehen und stellt einen Löschantrag, der eben so abläuft wie er abläuft.

Würde dieser Vorang nicht so ablaufen, würden sich diverse Betriebe gegenseitig in Grund und Boden bewerten (was übrigens durchaus schon passiert ist). Man kann das sogar in Schwellenländern als Dienstleistung einkaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pym
Das ist mittlerweile gängige Praxis. Die Bewertung wird gelöscht werden, wenn du nicht reagierst. Alternativ kannst du auch 20 weitere Googlekonten öffnen und schlecht bewerten. Das ist ein sehr teurer Spaß für das Unternehmen, jedes mal den Anwalt einzuschalten.
 
Interessante Diskussion und natürlich verständlich, dass man als Besucher in einem Restaurant oder Kunde im Allgemeinen, per Googlebewertungen eine gute Übersicht über die Leistung eines Anbieters gewinnen will.

Ich schreibe jetzt hier mal als Geschäftsinhaber und habe selbst natürlich auch mit Googlebewertungen zu tun. Als wir darauf noch nicht geachtet haben, bekamen wir auch negative Bewertungen, die auch heute noch im Profil sichtbar sind. Wenn das aktuell passiert, stecken da in der Regel schon direkte Kontakte dahinter, aber die Vorstelleungen der Kunden und das was wir tatsächlich leisten können, gehen mitunter so weit auseinander, das der Kunde niemals zufrieden sein kann. Das Anspruchsdenken in der Kundschaft ist enorm gestiegen. Es ist ja auch ganz einfach, später bei Google und für alle öffentlich sichtbar eine Bewertung zu hinterlassen, ohne zuvor mit dem Anbieter mal persönlich über eine schlechte Erfahrung zu sprechen. Wenn ich denn etwas erreichen will, warum denn dann nicht sofort beim Chef über den Mitarbeiter beschweren und die Situation aufklären. Damit erreicht man doch viel mehr, als mit einer (meistens anonymen) Bewertung im Internet.

Google Bewertungen sollten immer ehrlich und fair sein. Es sollte von Google so laufen, dass bei einer Bewertung (schlechter als vier Sterne) zunächst folgende Punkte abgefragt werden:

1. Klarname verpflichtend
3. Kontaktdaten verpflichtend
2. Wann habe ich welche Dienstleistung in Anspruch genommen oder welches Produkt gekauft
3. Habe ich einen persönlichen Klärungsversuch unternommen bzw. eine Reklamation eingereicht

Nur, wenn diese vier Punkt nachweislich eingehalten sind, sollte es eine negative Bewertung auch in das Portal schaffen. Viele User betrachten das Internet leider inzwischen als völlig rechtsfreien Raum. Deswegen setzen auch wir uns zur Wehr, wenn wir eine Negativbewertung erhalten, obwohl wir alles nachweislich richtig gemacht haben und erhobene Vorwürfe falsch sind.
Ergänzung ()

Sasi Black schrieb:
Also du vergibt 2-3 Sterne für einen reservierten Restaurant Besuch, wenn du den abgebrochen hast...
Aufgrund der Bedienung die keine Lust auf dich hat? Und persönlich über dich herzieht...

Ich glaub eher so eine Bedienung schadet dem Betreiber mehr wie ein Kunde der den Betreiber drauf hinweist

zum Glück noch nicht, aber ist das heute auch schon "normal" geworden"? das man hier die untere Linie zieht?
bzw, damit rechnen muss wenn man ein Restaurant besuch plant
Also ist 1 Stern = ein traumatisches Erlebnis... wonach man ins Krankenhaus oder zum Psychiater muss..

Die beschreiben sich selbst als Edel, Liebe zum grillen blubb blubb schönes ambiente...
also ist die Latte doch etwas höher, genauso das was man als Kunde zahlt bzw. bereit sein sollte. Im Vergleich zu einem Grillimbiss.
Wenn man was verspricht, was man nicht halten kann oder will. Ist es für mich "1 Star"

Klar wenn ich mir einen Döner/Pizza whatever für 3€ Kaufe und den nächsten Tag aufm Pott sitze.
Kann ein Stern zu wenig sein (sagen wir eine Solide 4, man bekam worauf man sich eingelassen hat), weil man froh sein kann das man nicht im Krankenhaus mit einer Lebensmittelvergiftung liegt
oder diesmal vom Junkie nicht ausgeraubt worden bin.:lol:

Also sorry, ich verstehe Ihren Ärger über eine schlechte Bedienung. Sie schreiben aber, dass es Ihnen wichtig ist, dass der BEtreiber aus der Kritik etwas lernt. Was wäre denn da zielführender, als direkt im Restaurant um ein Gespräch mit dem Chef und dem Kellner zu bitten? Da kann man doch direkt eine Lösung schaffen. Entweder bedient jemand anderes den Tisch oder der Kellner wird unmittelbar nach Hause geschickt. Dieses spätere Nachtreten auf Google ist eine echte Pest geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
cash69 schrieb:
Damit erreicht man doch viel mehr, als mit einer (meistens anonymen) Bewertung im Internet.
Aus (reichhaltiger) Erfahrung kann ich sagen, dass genau das nicht stimmt. Vielen Gewerbetreibenden ist alles egal solange die Kohle fliesst und die berechtigten Beschwerden nicht öffentlich werden (den wo kämen wir denn dahin, wenn sich Kunden gegenseitig darüber informieren, dass so Mancher nur das absolute Minimum tut für einen Premiumpreis und selbst das Gesetz nicht unbedingt achtet, wenns mal unangenehm wird).

Und deine 4 Punkte sind echt lächerlich und dienen nur dazu, direkt rechtlich gegen die Personen vorzugehen, wohlwissend, dass die allermeisten weder Zeit noch Geld investieren wollen um ihre Bewertung zu verteidigen. Umhin wird einfach behauptet, die Bewertung sei nicht gerechtfertigt und möge doch unter Strafandrohung unterlassen werden.

Wenn einer nicht nur das netz als rechtsfrei sehen, dann doch unsere ach so lieben, braven und aufrichtigen Gewerbetreibenden und Selbststädnigen. Die Reaktion auf Kritik ist heute doch einfach nur Ignoranz oder, wenn das nicht mehr reicht, die Rechtskeule und das unabhängig von der eigentlichen Rechtslage.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tstorm, Console Cowboy, TheManneken und 4 andere
Wir können bei uns aus den Erfahrungen sagen, dass es zumindest bei uns genau andersrum ist. Ich kann da aber nicht für andere Betriebe sprechen. Da bekommen wir Bewertungen von Profilen (zum Glück nur sehr wenige), die für uns nicht nachvollziehbar sind. Erstens unter Fantasienamen, anhanderer nicht feststellbar ist, ob der Verfasser jemals bei uns war und zweitens, weil manchmal gar kein konkreter Vorgang oder Kritikpunkt genannt wird. Wir haben also gar keine Chance, auch nur mal Kontakt aufzunehmen und ggf. ein klärendes Gespräch in der Sache zu führen. Dann werden Fälle beschrieben, die uns gar nicht bekannt sind und so bei uns auch nicht vorkommen können. Es ist also ganz offensichtlich, dass uns da jemand, warum auch immer, eins auswischen will. Dafür sind die Bewertungsplattformen allerdings auch nicht gemacht. Solche Bewertungen lassen wir konsequent löschen.

Das Internet ist nicht rechtsfrei! Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein wichtiges Grundrecht, muss aber gleichzeitig gewissen Regeln folgen. Regel Nr. 1 ist, dass keine falschen Tatsachen behauptet werden dürfen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sicherfs, Hans_Dampfer und TomH22
cash69 schrieb:
Erstens unter Fantasienamen, anhanderer nicht feststellbar ist, ob der Verfasser jemals bei uns war und zweitens, weil manchmal gar kein konkreter Vorgang oder Kritikpunkt genannt wird. Wir haben also gar keine Chance, auch nur mal Kontakt aufzunehmen und ggf. ein klärendes Gespräch in der Sache zu führen.
Ich nehme mal an, es geht um Gastronomie.
Ich kenne kein Restaurant, wo ich erstmal den Perso abgeben muss oder zwanghaft mit Karte zahlen muss.
Also wie zur Hölle will denn jetzt ein "geleuteter" Restaurant Chef nochmal Kontakt aufnehmen? Wie wollt ihr denn nach dutzenden Gästen nach Tagen denn nochmal analysieren wer von euch Scheiße gebaut hat oder tatsächlich Fake ist? Davon ab dürfte das ohnehin gegen die DSGVO verstoßen.

Wenn man sich im Restaurant scheiße behandelt fühlt, das Essen grenzwertig, dafür aber als Ausgleich der Preis zu hoch und der "Chef" vor eigene Familie eskaliert, dann ist so ziemlich das Einzige was einem bleibt eine Warnung/Rant bei Google.
Ja schade Schokolade 😉. Wie gemein für Restaurantbesitzer^^
Darfst gerne bei #13 nochmal nachlesen- und zwar mit Klarnamen bei Google angemeldet (!)

Vielleicht müsste nur einfach mal die Qualität in der Gastro zunehmen? Jetzt wo ja selbst der letzte Dulli begriffen hat (dank Koch TV und Sebastian Lege) wo und wie beschissen wird und was gutes Essen ausmacht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Console Cowboy
Also, wenn hier nun Grundsätzliches diskutiert wird, dann möchte ich sagen, dazu sagen, dass eine Ungleichbehandlung von positiven und negativen Bewertungen doch wohl lächerlich ist.
Warum sollte man eine Klarnamenpflicht als Hürde für drei Sterne und weniger, nicht aber für vier oder fünf Sterne einführen?

Zudem weiß, wer rational denken kann, dass solche Bewertungen subjektiv sind. Wenn da steht "Essen schmeckt mir nicht" dann ist das für die Person, der es nicht schmeckt eben schlecht. Das lässt sich nicht unbedingt objektiv bewerten.
Man kann natürlich das Argument anbringen, dass nicht jeder in der Zielgruppe eines beliebigen Unternehmens rational denken kann.

cash69 schrieb:
Regel Nr. 1 ist, dass keine falschen Tatsachen behauptet werden dürfen
Wo steht das denn? In dieser Pauschalität zweifel ich das an. (rechtlich)
 
Mit falschen Tatsachen ist das so eine Sache.
Wer will die überprüfen? Reicht das dann einfach, wenn der Laden sagt, kann nicht sein?
Wer richtet über berechtigt oder falsch? Google? Ein Richter? Der Besitzer selber?
Kunde sagt: Essen Mist, Bedienung Mist, alles Mist (also persönliche Meinung und höchst subjektiv)
Restaurant will das bezweifeln. Ist ja auch subjektiv... Oder grundsätzlich JEDE Negativbewertung löschen lassen, gar klagen? Wie geht das dann weiter?
Mit den hier viel diskutierten Hardwareläden? Hotels und Reisevevenstalter?
Ebay? Geizhals? Wie ist das wenn Nachbar fragt wie die Pizzeria um die Ecke so ist, und man nix Gutes sagt?
Angenommen das Ganze läuft wie bei Arbeitszeugnissen, wo nichts negatives stehen darf, sagen darf.
Fängt man dann auch den "Code" an?
 
@Pym Vielen Dank, leider für mich nutzlos. Dass üble Nachrede verboten ist, ist mir bewusst.
Cash69 schreibt in #31, ich zitiere nochmal den ganzen Absatz:
cash69 schrieb:
Das Internet ist nicht rechtsfrei! Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein wichtiges Grundrecht, muss aber gleichzeitig gewissen Regeln folgen. Regel Nr. 1 ist, dass keine falschen Tatsachen behauptet werden dürfen.
Das bezweifle ich. Ich gehe davon aus, dass ich für Dinge, die eben nicht strafrelevant sind, beliebig falsche Tatsachen im Internet verbreiten darf.
 
simpsonsfan schrieb:
Das bezweifle ich. Ich gehe davon aus, dass ich für Dinge, die eben nicht strafrelevant sind, beliebig falsche Tatsachen im Internet verbreiten darf.
Zitat aus meinem Link:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe (...) bestraft.“
 
Wenn man die 0-5 oder 1-5 Bewertungsmatrix mal wirklich neutral betrachtet kann ich mich nicht mal dran erinnern, wann der letzte Gastro Besuch war, der wirklich 5 Sterne verdient gehabt hätte.
Ich kenne die Lokalitäten noch und dass es vor Corona war, aber das wars dann auch.
Wenn "alles okay" ist, dann hat das halt keine Maximalbewertung verdient. Die Maximalbewertung ist meiner Meinung nach für eine besonders gute und herausragende Leistung.


Von daher lese ich sowieso keine Bewertungen und verlasse mich auch nicht drauf. Ist meistens sowieso nur Quatsch. Das einzige für was ich es nutze ist um Fotos der Speisekarte zu finden, wenn der Laden die Speisekarte nicht im Netz hat.
 
simpsonsfan schrieb:
Das bezweifle ich. Ich gehe davon aus, dass ich für Dinge, die eben nicht strafrelevant sind, beliebig falsche Tatsachen im Internet verbreiten darf.
Ich denke, dass er meint, dass man keine Unwahrheiten schreibt um negativ zu bewerten wie zum Beispiel "die Pizza schmeckt scheiße" und es gibt keine Pizza, nur Barzahlung möglich obwohl Karte geht oder sowas...

Zumindest lese ich das so und da finde ich schon, dass er recht hat, auch wenn der ganze Rest seiner 2 Beiträge, in meinen Augen, hauptsächlich Quark ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: simpsonsfan
Zurück
Oben