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Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2020
- Beiträge
- 1.328
Ich habe mich befasst und bezahle (scheinbar im Gegensatz zu Dir) seit 1987 meine Rentenbeiträge!Dr. MaRV schrieb:Nein. Befasse dich damit. Offensichtlich hast du keinerlei Ahnung wovon du schreibst. Nur weil man zu den Übergangsjahrgängen gehört, bedeutet das nicht automatisch von einer Doppelbesteuerung betroffen zu sein! Das kann überhaupt nicht pauschal festgestellt werden.
Entscheidend ist, ob die voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzahlungen mindestens so hoch sind wie die aus versteuertem Einkommen geleisteten Rentenbeiträge.
Seit 2023 werden die Rentenbeiträge zu 100 % aus unversteuertem Einkommen geleistet.
Wer seit 1987 arbeitet, hat bis zum Jahr 2005 seine Rentenbeiträge fast vollständig aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt. Auch von 2005 bis 2022 waren die Beiträge nur schrittweise (prozentual ansteigend) absetzbar. Es wurde also ein sehr großer "Topf" an bereits versteuerten Beiträgen angespart.
Wer das weiß, merkt auch, dass Du keinerlei Ahnung hast wovon Du schreibst. Aber Du bist scheinbar davon so stark überzeugt, dass es kein Zweck hat, dazu noch was zu schreiben.