Mindfactory "Goldservice"

Turbostaat schrieb:
@FortyTu
Das Fernabsatzgesetz ist seit 2002 im BGB integriert. Ruf doch einfach mal kurz bei deinen Eltern an, dauert keine 2min

Sicher nicht [bezieht sich darauf das ein Telefonat nicht länger als 2 min dauern würde ;)], aber beide sind kein Fachanwälte für Verbraucherschutz oder sonstwas, also brauchen sie auch ein bisschen...

Außerdem gibs jetzt erstmal BuLi
 
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Sicher nicht?

http://www.kanzlei-flick.de/bgb_fernabsatz.html

Sicher doch! Und wenn du mal google bemühst dann findest du noch sehr viel mehr Quellen dass das Fernabsatzgesetz im BGB aufgegangen ist.

Zudem sollten deine Eltern auch ohne Fachanwalt im Bereich zu sein solche Gesetzestexte innerhalb kürzester Zeit finden.

Ich warte.
 
Ich stimme dir ja zu, nur gibt es hier im Forum einen Thread mit etwa 30 Seiten, die alle das selbe Problem haben. Ich bin also kein Einzelfall.
ja und die zigtausend zufriedenen Kunden findest du nirgens ...:D Sry, das gibts bei jedem Händler mal ... und Mindfactory zählt jetzt zu den sehr guten ...

Das GigabyteBoards diesen AnAus Bug haben sollte sich auch schon rumgesprochen haben die Foren sind voll davon (um mal deine worte zu nutzen) und ist ja kein Fehler für die Mindfactory was kann ...

und wenn die das board getestet haben und es geht ... ja was sollen die da machen ? dann kommts auf die anderen Kombonenten an und die hast du zusammengestellt ... ist ja schliesslich kein FertigPC ... das alles miteinander läuft bist du selbst verantwortlich ...

solange das Board geht haben sie dir einwandfreie Ware geliefert ... dafür das es mit deinen Kombonenten ned läuft sind sie ned verantwortlich ...

Tja ist halt doch ned immer so einfach nen PC selbst zusammenzuschrauben!
 
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Sie könnten mich z.B. zuvor kontaktieren und nicht das Mainboard ohne Kommentar zurückschicken, das kostet einfach nur Zeit. Das zählt mMn. zu einem guten Service. (Den ich eigentlich beim Tausch meines Netzteils erleben konnte..)
 
Ich dachte eigentlich MF ist so einer der besten Shops hier. o.O ich hab denen seit Januar schon über 2000€ in den Rachen geworfen! Kann ich ja nur hoffen, dass nichts davon kaputt geht. War ja auch immer glücklich mit denen und werd wohl noch eine Weile dort bleiben.
Hast du einen Bekannten mit einem entsprechenden Chipsatz? Kannst ja mal fragen ob du das Board mit seinem Komponenten verwenden darfst um es zu testen. Aber das ist natürlich nicht wenig Aufwand.
 
Leider nicht, die meisten haben AMD und der Rest wohnt zu weit weg. Montag rufe ich dort nochmal an..
 
Wie gleich von einem Problem, welches eigentlich keins ist, dann geschrien wird was von in den Rachen geworfen und was weiß ich. :rolleyes:

MF oder Gigabyte hat das Board getestet und konnte den Fehler nicht reproduzieren, ergo. Board nicht defekt, Board wird nicht getauscht. Vielleicht kann der TE sogar froh sein das MF ihm nichts dafür berechnet.
 
So der Anruf ergab folgendes: BGB §430 ff. Besonders §433 und §437.

Zu beachten natürlich: Gilt nur bis zur Beweisumkehrung, ab dann wirds kniffliger.
 
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__430.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html

§430 sagt nur was über Gläubiger aus
§433 sagt nur was darüber aus das die vom Verkäufer ausgelieferte Ware iO sein und das der Käufer die Ware bezahlen muss
§437 verweißt auf die oben genannten §§ 440, 323 und 326 Abs. 5, 441 welche nur eine Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz regelt. etc

Dort habe ich bisher nichts entdecken können das der Händler in irgendeiner Form verpflichtet ist dir vorab ein Austauschexemplar schicken muss und das du solange die defekte Ware behalten kannst.
 
Ich habe oben §439 vergessen, der ist sehr wichtig...

Zur allgemeinen Nacherfüllung:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. [§439]
Sprich: Du darfst wählen ob neue Ware oder Reparatur und nicht der Händler.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. [§439]
Sprich: Erstmal gibts was funktionierendes, dann das kaputte zurück.

Und allgemein: (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. [§433]

Nochmal abschließend sei gesagt, ich bin kein Jurist, aber nach Argumentation mit diesen Paragraphen hat MF damals anstandslos Ersatz geliefert....

Ich bin jetzt erstmal unterwegs, wir können die Diskussion gerne bei nem Bier weiterführen, ich wohne zur Zeit auch in Braunschweig ;)
 
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und wo steht da was von
so läuft das. Wenn man dir ein nichtfunktionierendes Produkt sendet, ist der Verkäufer verpflichtet dieses durch ein funktionierendes zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Ganz einfach. Und da das Produkt in meinem Fall nicht komplett unbrauchbar war, steht es mir zu es solange zu behalten bis ich funktionierenden Ersatz bekommen habe oder mein Geld zurück
o.ä.

Das ist der Knackpunkt.
Der Verkäufer, hier Mindfactory, muss doch erstmal prüfen können ob überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht und daher wird zuerst das (teil-)defekte Gerät eingeschickt, bevor der Verkäufer dafür in Gewährleistung geht.
Gibt ja genug Kunden welche Sachen auf Gewährleistung getauscht haben wollen, obwohl gar kein Anspruch besteht, aufgrund falscher Bedienung oder Fahrlässigkeit.

Der Verkäufer ist im Falle eines Gewährleistunganspruches selbstverständlich dazu verpflichtet einen funktionstüchtigen Ersatz zu liefern. Der Verkäufer ist aber keineswegs verpflichtet dir vorab einen Ersatz zu schicken, selbst wenn es sich im einen Teildefekt handelt.

und §439 Absatz 4 sagt nicht aus das es zuerst etwas funktionierendes gibt und dann kann man das defekte Teil zurückschicken, das ist wohl eher eine Falschinterpretation.

Denn dort steht nur "wenn der Verkäufer eine mangelfreie Sache liefert, ist der Käufer verpflichtet die mangelhafte zurückzugeben" Da steht nichts davon das der Verkäufer verpflichtet ist dir vorab etwas zu schicken.
 
Wie willst du beurteilen ob die Nachlieferung mangelfrei ist bevor du sie in den Händen hälst? Was das prüfen betrifft, kann der Händler immer noch meckern wenn er feststellt, dass die Reklamation zu unrecht erfolgt ist. Ein paar Rechte hat der Kunde einfach, egal was der Händler davon hält.

Ich denke wir haben da einen unterschiedlichen Standpunkt. Wäre das Gesetz immer eindeutig, bräuchte es keine Anwälte. Wer ähnliche Probleme hat, wie ich sie hatte, sollte es jedenfalls so probieren, er ist dabei zumindest nicht im Unrecht, und wie mein Beispiel zeigt funktioniert es durchau. Man darf natürlich keinen Applaus vom Händler erwarten. Solche Querelen treten im übrigen meist nur bei solchen kleinen Läden auf, große Lieferanten liefern einfach neu bzw. tauschen kommentarlos um.
 
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