jenstv schrieb:
Solche Gewährleistungs-/Garantiesachen sind immer ein eigenes Ding. Die Hersteller nutzen in DE das Geesetz aus um alles auf den Händler abzuwälzen. Die Herstellergarantie läuft aber immer parallel. Der Endkunde kann sich entscheiden ob Händler oder Hersteller. Wie letztens hier im Forum. Defekter RAM - Der Händler hat einfach eine Gutschrift gemacht und fertig. Der Kunde kommt sich bei den aktuellen Preisen verarscht vor. Hätte er gleich die Herstellergarantie genommen währe ihm der RAM getauscht worden. Und wenn der Hersteller rumquäkt wegen Händler Gewährleistung einfach ignorieren. Die Garantie vom Hersteller ist trotzdem wirksam.
Einen Kaufvertrag schließe ich nun einmal mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller. Mit dem Hersteller hast du bei Kauf im Prinzip keine direkte Beziehung. Da wird nichts abgewälzt. Der Gesetzgeber sagt dir im Rahmen des Vertragsrecht, dass der Händler, also die Person, die dir im Rahmen des Kaufvertrages etwas liefert, eine mangelfreie Sache liefern muss.
Streng genommen bezieht sich das nur auf den Zustand
bei Lieferung. Funktioniert alles zunächst, könnte man davon ausgehen, dass ein nach einiger Zeit auftretender Mangel nicht bereits bei Lieferung vorhanden war. Im ersten Jahr der Gewährleistungsfrist müsste dir der Händler das nachweisen. Im zweiten Jahr wärst du in der Pflicht.
(Dank umfassender Herstellergarantien ist das tatsächlich bei vielen Händlern kein Problem)
Das es die zusätzliche Garantie durch den Hersteller gibt, ist aber ein Bonus. Etwas freiwilliges und nicht verpflichtendes durch den Hersteller. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht.
(Tatsächlich wälzen die Händler sehr gerne Garantieansprüche an die Hersteller ab. Gerade im Bereich der Computer-Hardware gibt es aber nicht selten Vereinbarungen zwischen Hersteller und Lieferanten, dass Ansprechpartner der Händler ist. Dürfte auch der Grund sein, warum es bei MF keine ASUS-Produkte gibt. Die sind wahrscheinlich eher not amused über die Tatsache, dass MF seinen Kunden sogar Geld anbietet, dass man direkt über den Hersteller abwickelt...)
Das Problem ist nicht Gewährleistung, Garantie oder Widerruf. Oder das A auf B auf C abwälzt, sondern das der Kunde nicht kommuniziert.
Eindeutig kommuniziert. Dann macht der Händler, was ihm gerade selbst am Besten in den Kram passt. Liegt sicher auch daran, dass viele bis heute nicht wissen wann sie welchen Anspruch haben und dass das alles unterschiedliche Ansprüche sind.
Der Widerruf ist meist noch am einfachsten. In den meisten Shop-Systemen bei den Händlern ist das ein Klick...
Gewährleistung und Garantie ist eine andere Kiste. Und hier muss man deutlich sein. Man muss klar kommunizieren, was man erwartet... Und nicht RMA öffnen und nur das Problem beschreiben.
Ich weiß jetzt nicht, von wem das RAM-Modul war, aber viele Speicherhersteller bieten die Möglichkeit, Garantieansprüche direkt beim Hersteller anzumelden. Eben weil es hier ohnehin eine eingeschränkte lebenslange Garantie gibt.
Und sobald es die Möglichkeit gibt, Garantieansprüche direkt beim Hersteller geltend zu machen, wäre das mein way to go.
Im Zweifel hilft es auch, bevor man sich an den Händler wendet, einfach mal den Hersteller zu kontaktieren. Hatte ich bei einem Gehäuse von Fractal auch mal gemacht. Die haben mir dann eine Rückmeldung gegeben, dass das über den Händler abzuwickeln ist, aber mir grundsätzlich den Schaden auch schon bestätigt.
So dass ich beim Händler eben direkt das Zeug mit einreichen konnte. Das ging dann recht zügig - und: Es war am Ende ein Tausch auf die Gewährleistung, da Mangel bei Lieferung vorhanden (aufgefallen ist das erst einige Monate später)
Daher:
Kenne deine Ansprüche, kenne die Rechtsgrundlage und kommuniziere klar und deutlich. Das ist im rechtlichen Kontext umso wichtiger. Insbesondere wenn es unterschiedliche Ansprüche gibt. Es ist nicht Aufgabe des Händlers dich rechtlich zu beraten
