Mindfactory Kaufwiederruf nach 16 Tagen

Tanztatze schrieb:
Der mir zuständige Mindfactorymitarbeiter hat es aufgrund der Geldzurückerstattung als Widerruf bezeichnet, da Ich mein Geld zurück möchte und nicht ein Ersatzgerät.
Wenn dem so wäre, hat er ebenfalls keine Ahnung. Bei Widerruf gibt es auch das Geld zurück und es ist völlig irrelevant, ob ein Fehler existiert. Das wäre hier dann eher Gewährleistung und darauf würde ich mich auch beziehen.
 
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Der typische Verbraucher hat von derlei Dingen und Unterscheidungen keine Ahnung. Und er sitzt sehr oft auch auf der anderen Seite - im Support von Unternehmen jeder Größenordnung.

Hieraus ableiten zu wollen, dass eine Geschichte nicht stimmt, halte ich für übereilt. Dazu kommt, und das hatte ich bereits an anderer Stelle ausgeführt, dass es sich in einem Forum ziemt, dem Fragesteller Glauben zu schenken. Er kennt (seinen Teil) den Tatsachenablauf, Weglassen oder Hinzufügen schadet erstmal auch nur ihm selbst.


Alleine die Tatsache, dass sich aus einem Sachmangel nicht direkt ein Rücktritt ableiten lässt und dieser von der Herausgabe gezogener Nutzung gezeichnet ist, deutet darauf hin, dass Mindfactory hier - zumindest angekündigt - kulant handelt. Gleichwohl wissen wir nicht, in welcher Höhe ein eventueller Betrag erstattet werden würde, sofern sich denn ein Fehler finden ließe.
 
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Idon schrieb:
Hieraus ableiten zu wollen, dass eine Geschichte nicht stimmt, halte ich für übereilt.

Damit beziehst Du dich wohl auf mich.
War so auch nicht gemeint. Wohl etwas missverständlich geschrieben.
Ich wollte damit nur sagen, dass was nicht zusammen passt. Nicht, dass er uns hier Unfug erzählt.

Scheint der TE aber auch nicht so verstanden zu haben und hat uns ja zusätzliche Infos geliefert bzw. aufgeklärt warum er von Widerruf gesprochen hat.
 
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Ich habe es absichtlich nicht direkt auf deinen Beitrag bezogen, weil ich deine Beiträge grundsätzlich sehr schätze. :) Es ging mir eher darum, diesen Ansatz noch einmal generell darzustellen, bevor (weiter/ohne gute Absichten) in diese Kerbe geschlagen wird.
 
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FrankenDoM schrieb:
D.h. Du hast die Karte heute eingeschickt mit Hinweis auf einen Defekt und willst Geld anstatt Reparatur oder Austausch?
Ja, da Sie mir das angeboten haben und Ich mich für ein Anderes Custom-modell, mit besserer Kühlung entscheiden will bzw. noch überlege eine RX 5700 xt zu nehmen.
 
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@Idon: Ich bin da völlig bei Dir mit dem ich glaube erstmal dem TE den es bringt ihm nichts Bullshit zu erzählen. Dieses Thema hatten wir hier erst die Tage und da ticke ich genauso wie Du. Mir ging es hier auch nicht ums nicht glauben, sondern ums aufdröseln was er uns sagen will, zugegeben nicht optimal formuliert ;)
Ich gebe aber auch gerne zu, es gab hier schon Threads, da habe ich dem TE nicht geglaubt, weil einfach zuviel nicht gepasst hat.
Ich wäre auch nicht beleidigt gewesen, wenn Du mich direkt zitiert hättest. Wir haben ja auch schon mal nicht die gleiche Meinung vertreten und uns trotzdem vernünftig behandelt ;)
 
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Mustis schrieb:
Wenn dem so wäre, hat er ebenfalls keine Ahnung. Bei Widerruf gibt es auch das Geld zurück und es ist völlig irrelevant, ob ein Fehler existiert. Das wäre hier dann eher Gewährleistung und darauf würde ich mich auch beziehen.

Die Gewährleistet beinhaltet allerdings Reparatur oder Ersatz und nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag!

Ergo ist die Vorgehensweise um den Kunden zu halten durchaus legitim...

Zumal der MF Mitarbeiter nicht wegen dem Widerruf eine Gutschrift anbietet, sondern weil der Widerruf erst kürzlich abgelaufen ist und er höchstwahrscheinlich im System den Defekt vorgemerkt, um überhaupt legitimieren zu können, dass der Kunde eine Gutschrift erhält

Dem MF Mitarbeiter keine Ahnung zu unterstellen, halte ich für höchst gewagt
 
Ribery88 schrieb:
Die Gewährleistet beinhaltet allerdings Reparatur oder Ersatz und nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag!

Ergo ist die Vorgehensweise um den Kunden zu halten durchaus legitim...

Zumal der MF Mitarbeiter nicht wegen dem Widerruf eine Gutschrift anbietet, sondern weil der Widerruf erst kürzlich abgelaufen ist und er höchstwahrscheinlich im System den Defekt vorgemerkt, um überhaupt legitimieren zu können, dass der Kunde eine Gutschrift erhält

Dem MF Mitarbeiter keine Ahnung zu unterstellen, halte ich für höchst gewagt
Zumal er sehr freundlich und entgegenkommend war und ich, nach Erhalt des Geldes wieder bei Mindfactory einkaufen werde.
 
Ribery88 schrieb:
Die Gewährleistet beinhaltet allerdings Reparatur oder Ersatz und nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag!
Richtig, das aber primär zum Schutz des Kunden (in BGB 439 steht nicht ohne Grund, dass der Kunde dies verlangen kann, nicht der Händler), damit dieser nicht einfach auf den für den Händler einfachsten und günstigsten Weg abgespeist wird und zum Beispiel im Falle eines Aktionsangebots anschließend sich die Ware teurer neu besorgen muss. Möchte der Kunde dies ohnehin nicht wie hier, ist es in der Regel auch für den Händler am attraktivsten. Das einige Händler dies dann gern nutzen sich "kulant" zu zeigen und den Kunden dies so gern empfehlen, verwundert mich da nicht, Amazon tut dies im großen Stile und wird dafür regelmäßig nicht zu Unrecht kritisiert. Aber ja, in Bezug auf den Fall hier und Mindfactory ist das eine bloße Vermutung.
 
also wenn MF anbietet dass widerruf ok ist aber der anwender dazu einen defekt vermutet find ich es schon ok dass zu erwähnen damit MF direkt die karte prüfen kann
 
und ich nachhinein, war es das gute Chinaböller Netzteil weil das Bugdet beim Netzteil aus war :-)
 
die Befürchtung habe ich auch.
 
Mustis schrieb:
Wieso Kulanz? Das wäre im Rahmen der Gewährleistung ein normales vorgehen, dass der Kunde ohnehin wählen kann.

Der Kunde kann aber nicht wählen das Geld zurück zu bekommen im Rahmen der Gewährleistung. Nur zwischen Reparatur und Neulieferung, wobei bei Neulieferung das Produkt nicht Fabrikneu sein muss, was auch viele glauben. Erst wenn das alles gescheitert ist besteht ein Rücktrittsrecht und die Leistungen sind rückabzuwickeln.
 
@xSnackosaurus

Doch, der Käufer hat Anspruch auf ein neues Produkt, da bei der Sachmängelhaftung zuvor gar nicht erst das vereinbarte Produkt (= sachmangelfrei) geliefert wurde. Entsprechend steht dem Käufer die Lieferung eines sachmangelfreien Produktes zu und damit, wenn nicht anders vereinbart, Neuware (= kein Refurbished, gebraucht etc.; Rückläufer im Widerruf sind im Rahmen des Üblichen auch bei normaler Lieferung in Ordnung).

Darüber gibt es auch keine zwei Meinungen, das Thema ist abschließend ausgeurteilt.
 
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xSnackosaurus schrieb:
Der Kunde kann aber nicht wählen das Geld zurück zu bekommen im Rahmen der Gewährleistung
Das habe ich so auch nicht ausgesagt. Ich habe dargelegt, warum in der Praxis es defacto aber oft daraufhianus läuft, wenn der Kunde es so möchte. Weil er ansonsten zwischen Reparatur und Lieferung von Neuware wählen kann. Beides ist für den Händler aufwendig und damit teuerer als dem Kunden das Geld zurück zu erstatten. Es liegt also im Interesse des Händlers, den Kunden dazu zu bringen, nur das Geld wiederhaben zu wollen. Warum die Kunde hier zum Entscheidungsträger wird, habe ich ebenso dargelegt, eben weil es für den Händler in aller Regel die beste Option ist, nicht aber für den Kunden. Es dient dem Kundenschutz. Will der Kunde aber ohnehin das Geld, wird er dies in der Regel problemlos bekommen. Daher halte ich es eben in gewisser Weise für fragwürdig, wenn Händler dies als Kulanz auslegen. Sollte der Händler, warum auch immer, tatsächlich diese Option nicht nutzen wollen, dann kann der Kunde den Händler nicht dazu zwingen sondern müsste sich zwischen Neulieferung und Reparatur entscheiden, was insbesondere bei Neulieferung keine Schlechterstellung für den Kunden bedeutet.

PS: Ich kann auch gern dabei noch mal auf Amazon verweisen, die diese Art der Abwicklung quasi fast als obligatorisch durchführen und auch nicht nur aus kundenfreundlichkeit den Widerruf auf 30 Tage ausweiten. Das ist Kalkül und wohl überlegt.
 
Du weißt schon dass ein Austausch, in der Regel, nichts anderes ist als eine Gutschrift, bei der Abwicklung, für den Händler...

Die Kosten sind also identisch...

Deine Argumentation ist nur umsetzbar, wenn der erworbene Artikel deutlich am Preis gestiegen ist, was in der Elektronik Branche eher unüblich ist....

Amazon schreibt auch nicht alles gut, aber einen wirklichen Kundenservice bietet Amazon nicht wirklich an, da hast du Recht
 
1. Das dem so pauschal eben nicht so ist, hat dir ja auch schon Caseking Mike an anderer Stelle geschrieben. Mag bei Großhändlern so sein, da fehlt mir der Einblick, bei Endkundenhändlern ist das nicht die Regel, zumal es nicht nur den Elektronikbereich gibt. und wieso muss der Preis deutlich steigen? Auch 10€ mehr tun weh, denn auch das muss an anderer Stelle verdient werden.
2. Kostet eine Neulieferung den Händler trotz allem mehr: Mehr Aufwand in der Abwicklung = mehr Personalkosten, erneute Versandkosten, Verpackungkosten etc. Das mag im Einzelfall kostentechnisch überschaubar sein, in der Masse (und damit wird gerechnet) ist es aber relevant und muss eingepreist werden. Wenn du hier schon die Elektronikbranche heranziehst und dort die teils mickrigen Margen kennen solltest, spielen dann auch schnell wenige Euro ein Rolle, ob man im Preisvergleich oben steht oder irgendwo in der Mitte und tiefer, wo man erheblich schlechter wahrgenommen wird. Warum Mindfactory und seine Konsorten günstiger ist als zum Beispiel Caseking liegt auch im unterschiedlichen Level des Kundenservice (den man bei Mindfactory zwar bekommt, dafür aber auch extra zahlt). So als Beispiel.
 
Das ist nicht nur bei Großhändler so, dass weiß ich aus erster Hand...

Nochmal für dich
Der Austausch oder eine Gutschrift sind Kostentechnisch nahezu identisch

Ein Austausch wäre für den Händler die bessere Variante, weil er dadurch sogar sein Lager verringert...

Um deine Aussage komplett zu widerlegen müsste ich Insiderwissen auspacken, was ich leider nicht machen kann
 
Ribery88 schrieb:
Das ist nicht nur bei Großhändler so, dass weiß ich aus erster Hand...
Gut, cih auch. Und Mike von Caseking sicher auch. Warum gehst du davon aus, dass du weitgehend der einzige bist, der da Erfahrungen hat? Und was soll das für Insiderwissen sein? Das ist 0815 kaufmännisches Wissen und Kosten-Rechnung und wäre lediglich dann Insider wenn man konkrete Zahlen zu konkreten Unternhemungen preisgäbe. Erzähl also keinen Unsinn.

Ribery88 schrieb:
Der Austausch oder eine Gutschrift sind Kostentechnisch nahezu identisch
Das kann so schon mal gar nicht sein, weil das eine konkrete Zahlungen verursacht und deutlich mehr Arbeitszeit benötigt als das andere.

Ribery88 schrieb:
Ein Austausch wäre für den Händler die bessere Variante, weil er dadurch sogar sein Lager verringert...
Das wäre lediglich dann richtig bzw. sinnvoll, wenn der Händler davon ausgehen muss, dass die Ware ansonsten liegen bliebe, was üblicherweise eher nicht der Fall ist oder aber kurz vor einer Inventur, wo es sinnvoll wäre, dass der Lagerbestand möglichst niedrig liegt. Ansonsten habe ich hierdurch lediglich kalkulatorische Kosten, während ich bei einem Austausch konkrete pagatorische Zahlungen habe (Versand,Verpackung, Arbeitsaufwand-->Lohn).
 
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