Mindfactory Kaufwiederruf nach 16 Tagen

Aso und die Gutschrift verursacht keine Kosten? Ich bin raus...wenn man nicht mal im Kundenservice, als Führungskraft gearbeitet hat, abermeint dass man Recht hat

Anhand deines Posts bzgl. Lagerbestands merke ich dass du dich mit der Materie nicht ausreichend auskennst...

Natürlich ist es wichtig, dass der Händler sein Lager so gering wie möglich hält und dieser sich so schnell wie möglich dreht
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Mustis schrieb:
Ansonsten habe ich hierdurch lediglich kalkulatorische Kosten, während ich bei einem Austausch konkrete pagatorische Zahlungen habe (Versand,Verpackung, Arbeitsaufwand-->Lohn).

Erzähl doch so einen Schmarrn nicht!

Stimmt weil die Gutschrift sich von alleine erstellt und überwiesen wird...

Im Übrigen beansprucht eine Gutschrift unter gewissen Abläufen sogar mehr Mitarbeiter als ein Austausch...

Befasse dich mit Materie bevor du weiterhin solche Behauptungen aufstellst
 
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Ribery88 schrieb:
Aso und die Gutschrift verursacht keine Kosten?
Natürlich tut sie das. Ich habe nirgends etwas anderes behauptet. Wenn man aussagt, dass das eine MEHR Kosten verursacht als etwas anderes, dann liegt nahe, dass beides Kosten verursacht. Das sollte man als "Führungskraft herleiten können.

Ribery88 schrieb:
Natürlich ist es wichtig, dass der Händler sein Lager so gering wie möglich hält und dieser sich so schnell wie möglich dreht
Das ist so pauschal schlicht nicht richtig und eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Und woher du weist, wer hier was wann und wo gearbeitet hat, erstaunlich. Wahrscheinlich kann man als vermeintliche Führungskraft hellsehen.
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Ribery88 schrieb:
Befasse dich mit Materie bevor du weiterhin solche Behauptungen aufstellst
Habe ich. Hinreichend. Und habe dabei gelernt, dass es weder die eine Firma, noch die eine Branche gibt und solche Dinge massiv davon abhängen, wo man schafft, welche Ziele diese Firma verfolgt, welche Philosophie, welche Schwerpunkte gesetzt werden und welche Strategien angewandt werden, um dahin zu kommen. Den einen Weg gibt es in der Wirtschaft nicht.
 
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Mustis schrieb:
Das ist so pauschal schlicht nicht richtig und eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Und woher du weist, wer hier was wann und wo gearbeitet hat, erstaunlich. Wahrscheinlich kann man als vermeintliche Führungskraft hellsehen.
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Natürlich ist das richtig!

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Ein funktionierender und gesunder Händler hat ein Lagerbestand der die Nachfrage deckt ( Topseller etc. ) Dieser Lagerbestand muss/darf nicht zu hoch sein, sondern kann auch relativ klein sein!
Wichtig ist wie schnell sich das Lager dreht, dadurch verhindert man Abschreibungen, Diebstahl/Beschädigung und bindet gleichzeitig nicht zu viel Kapital

Wenn ein Händler ein zu hohen Lagerbestand hat dann ist das Risiko zu hoch, dass er erstens zuviel gebundenes Kapital hat, zweitens das Lager sich langsamer dreht und somit Abschreibungen und Altware sich erhöhen...

Es ist totaler Unsinn zu denken mit einem hohen Lagerbestand, dass man automatisch auch einen höheren Umsatz erzielt...

Es geht nämlich darum die gewünschten Produkte zum richtigen Preis am richtigen Ort zu haben und dabei braucht man nichtmal einen großen Lagerbestand

Um deinen Aussagen komplett zu widerlegen, hier ein Beispiel:

Razer Headset 199€ hat einen Defekt

Kunde reklamiert dies

Händler hat noch 5 Stück am Lager

Wenn jetzt der Händler eine Gutschrift erstellt, hat er mehr Kosten verursacht, als wenn er einen Austausch durchführt

Der Austausch würde effektiv nur die Kosten für den Versand verursachen

Nämlich das defekte Gerät wird vom Grosshändler zurückgekommen

Fazit:

Kunde glücklich gemacht und Lagerbestand verringert

Hätte er die Ware zurückgenommen, ist folgendes Szenario passiert:

Kunde glücklich gemacht
Umsatz eingebüßt, Lagerbestand weiterhin gleich hoch

Jetzt kann jeder gerne sich selber ein Bilf machen, für was für ein Szenario sich der Händler entscheiden würde
 
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Jetzt mal back to topic. Hatte auch eine RX 5700 nach Release und die stürzte immer ab danke der Treiber. Gut möglich, dass MF die Fehler der Serie kennt und nicht zu genau prüft.
 
Ich zitiere mich mal:
Mustis schrieb:
Das wäre lediglich dann richtig bzw. sinnvoll, wenn der Händler davon ausgehen muss, dass die Ware ansonsten liegen bliebe, was üblicherweise eher nicht der Fall ist
Du nimmst etwas an, was nicht zwingend der Fall sein muss. Auch die Abschreibungen sind erst relevant, wenn die Ware länger liegt. Diebstahl ist subjektiv und welchem Händler im großen Maßstab was aus dem Lager gestohlen wird, der hat ganz andere Probleme. Beschädigungen im Lager sind auch ein ähnliches Thema. Kommt das in einem Maßstab vor im Lager, das es relevant wird, hat man ein andere Problem als seinen Lagerbestand und dem darin gebundenen Kapital. Zumal wir dann auch wieder beim Thema kalkulatorische und pagatorische Kosten sind.
Zudem ist das mit dem Lagerbestand auch ganz konkret eine strategische Entscheidung. Es gibt durchaus Strategien und Schwerpunkte, wo ich lieber etwas an LAger habe statt unter Umständen durch Lieferverzug des Lieferanten ohne Ware dazustehen.

Ganz ehrlich, so einseitig und eindimensional wie du hier versuchst BWL Lerhbuchwissen an den Mann zu bringen habe ich an einigen deiner Aussagen erheblichen Zweifel was deren Wert angeht. Dazu wiederholt die Dreistigkeit hier so zu tun, als würdest du mir Wissen vermitteln müssen (!), obwohl du keinerlei Ahnung von meinen Erfahrungen und meinem Wissen auf dem Gebiet hast. Dazu das aufgeplustere bezüglich Führungsposition. Boah ey, sowas besonderes wenn man heutzutage bereits als Teamleiter der untersten Ebene als Fürhungspersonal mit Mitarbeiterverantwortung durchgeht. Ganz ehrlich, in meinem bekanntenkreis gibt es genügend, die auch und weitaus höher stehen, aber im Internet damit versuchen eine Argumentation zu gewinnen, das hat keiner nötig.
 
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Hallo,
An all diejenigen die Zweifel hatten:
Ich habe mein Geld, bis auf 5€ zurückerhalten.

Ich bedanke mich bei denjenigen, die mir ernsthaft helfen wollten und das auch getan haben.

Vorallem an @Ribery88 ein Dankeschön :)

Er hat Recht, denn die 5€ wurden abgezogen, da MF aus Kulanz das Geld zurückgibt und für 5€ das Paket an den Großhändler zurückschickt, welcher das Produkt prüft, repariert und ggfls. dann (als B-Ware(z.B. auf notebooksbilliger)) weiterverkauft.
 
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Da bist du aber ein sehr zuvorkommender Kunde.
Sorry aber wofür du dir jetzt 5 € abziehen lässt verstehe ich nicht. Wenn sie dir das Gerät austauschen hätten müssen, dann hätte MF ebenfalls die Liefergebühren zu dir wieder hin bezahlen müssen. Jetzt aber lässt du dir die Liefergebühren eines defekten Geräts abziehen, dass an den Großhändler zurück geht, gegen den MF ebenfalls selbst sogar aufgrund des Defekts Regressansprüche anmelden kann?
Sehr kulant von dir.
 
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Kurzer Erfahrungsbericht von mir:

Ich hatte Anfang letzten Jahres eine Vega 64 nach ca. 2 Monaten in RMA gegeben, da sie ständig Freezes verursacht hat (die ich auch hierzu Mithilfe des Forums nicht beheben konnte).
Mindfactory hat mir nahezu unverzüglich nach Wareneingang ein Austauschmodell zugeschickt, hat insgesamt etwas über eine Woche gedauert.

Ebenso habe ich dort im Q1 '19 ein Mainboard eingeschickt nach ca. 5 Monaten Betrieb, will keiner der M.2 Slots funktionstüchtig war und ich es ist Zufall mit dem Kauf einer M.2 SSD bemerkt habe.
Das Austauschboard kann auch relativ zügig innerhalb einer guten Woche.

Kann mich persönlich nicht über den Service von Mindfactory beschweren, habe vorher immer Kontakt mit dem Support von MF sowie dem Hersteller der Hardware aufgenommen um alle Optionen auszuschöpfen.
 
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Da der aktuelle Kauf geklärt ist, als Tipp für ähnliche Fälle:

Widerruf ist für den Kunden meist der "einfachere Weg. Hier reicht ein Fax (plus ggf. eine E-Mail) innerhalb der Frist. Zurückschicken kann man auch später als 14 Tage.

In Zweifelsfall (schnell) widerrufen und die Reaktion des Verkäufers abwarten. Die Frist beginnt ja erst mit dem vollständigen Erhalt der Ware.
 
Das später mit den 14 Tage ist pauschal mal wieder falsch....wenn du schon Tipps geben möchtest, dann mache dir die Mühe und erkläre die Tipps genauer
 
Zur Fristwahrung reicht die Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist in Schrift- oder Textform, wobei auch eine andere dauerhaft verkörperte Form ausreichend ist. Die Leistungen sind dann innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren.
 
Richtig wäre der Tipp:
Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tage
zu erfolgen! Nach erfolgtem Widerruf hat man wiederum weitere 14 Tage Zeit die Ware zurückzusenden
 
Der Hinweis ist doch im Kern richtig.

Dass man geradezu 14 Tage "Zeit" hätte, ist streng genommen ebenfalls nicht ganz der Fall; das ist lediglich der Zeitpunkt, ab dem man spätestens in Verzug wäre. Die Leistungen sind grundsätzlich jedoch unverzüglich nach der Widerrufserklärung zurückzugewähren; der Unternehmer hat natürlich dann erstmal sein Zurückbehaltungsrecht. Ich finde zudem, wenn man es damit genau nimmt, sollte man auch dazuschreiben, dass das Widerrufsrecht auch keineswegs erlischt, wenn man mit der Rücksendung in Verzug gerät.

Die Widerrufserklärung bedarf im Übrigen auch nicht stets der Textform. Abgesehen davon, dass mancher sicher gern was in der Hand hat.
 
Imho ist es sicherlich sinnvoll, im Internet die idiotensichere Form zu nennen:
Rückgabe innerhalb von 14 Tagen + Widerruf in Textform.

Das ist zwar dogmatisch in vielerlei Hinsicht falsch, die Dogmatik hilft aber dem in aller Regel unbedarften Nutzer nicht weiter. Der braucht einfache Anweisungen, mit denen er arbeiten kann. :) Gleichwohl schätze ich natürlich derartige Einwürfe hier sehr, weil sie zeigen, dass Jurisprudenz nicht ganz so flach ist.
 
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Ich fühle mich zu solchen Einwürfen immer dann besonders hingerissen, wenn andere auf dem Weg, es so ganz genau zu nehmen, bereits den ersten Schritt gemacht haben :D
 
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Droitteur schrieb:
Ich finde zudem, wenn man es damit genau nimmt, sollte man auch dazuschreiben, dass das Widerrufsrecht auch keineswegs erlischt, wenn man mit der Rücksendung in Verzug gerät.

Kannst du das bitte genauer erläutern bzw. wie du das meinst ?
 
Warum sollte der widerruf verfallen wenn man in verzug gerät? Oo ein kaufvertrag verfällt doch auch nicht einfach wenn eine partei in verzug gerät. Was muss da genauer erklärt werden?
 
Gut auf den Punkt gebracht^^

Nicht, dass man es darauf ankommen lassen sollte. Aber wenn wir schon über "Zweifelsfälle" sprechen, gehört dazu mE auch der Fall, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dann sollte sich niemand aus falschen Gründen vom Widerrufsrecht abhalten lassen.
 
Mein Kenntnisstand ist dass die Änderung beim Widerrufsrecht im Jahr 2014 folgendes beinhaltet:

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
Sobald der Widerruf erfolgt ist, muss der Verbraucher, die Ware innerhalb 14 Tage zurücksenden

Erfolgt die fristgerechte Versendung der Ware nicht, ist der Händler nicht mehr „verpflichtet„ den Widerruf anzunehmen bzw. kann hier Schadensersatzansprüche stellen

Das war nämlich vor der Änderung nicht der Fall!
Da konnte der Kunde den Kaufvertrag widerrufen, aber sich „x-beliebig“ Zeit lassen um den Artikel zurückzusenden

Bevor die Juristen hier wieder aufschlagen, ich beziehe mich nicht auf den Passus mit der fehlenden Widerrufsbelehrung, die auch im Jahr 2014 geändert wurde
 
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Ja, an eine Verwechslung mit genau diesem Passus hätte ich jetzt ebenfalls gedacht und auch nicht übel genommen^^, aber gut, dass du es sagst.

Vor der Reform zu 2014 wurde zwecks Rückabwicklung auf die allgemeinen Rücktrittsregelungen und ua auf die allgemein für Verzug geltende 30 Tage-Regelung verwiesen (alte Fassung 357 BGB, linke Spalte, Abs. 1).

"Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend"

(Bei Bedarf: 286 III alte Fassung; "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen .. leistet; dies gilt gegenüber einem .. Verbraucher .. nur, wenn auf diese Folgen .. besonders hingewiesen worden ist."; heutiger Text im Wesentlichen unverändert)

Nach der Reform hat man die der 30 Tage-Regelung vergleichbaren Höchstfristen, wie eben zB die 14 Tage-Frist, speziell in den Widerrufsnormen eingeführt und die dadurch entbehrlich gewordenen Verweisungen gestrichen.

x-beliebig Zeit lassen konnte man sich also auch vorher nicht unbedingt; richtig ist jedoch, dass es nicht für jeden Fall automatisch eine Höchstfrist gab. Nicht zuletzt kann ein Gläubiger eine fällige Leistung aber auch immer anmahnen, um Verzug auszulösen.

Man kann mit Sicherheit, wie über alles^^, auch darüber streiten, was genau die Rechtsfolge der nun eingeführten Höchstfristen sein soll. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass praktisch ernsthaft (höchstens eben theoretisch/aus akademischem Interesse) vertreten wird, dass das Widerrufsrecht danach (rückwirkend?) erlöschen soll. Es gibt ja nirgends eine Rechtsfolgenanordnung, die auch nur annähernd in diese Richtung weist. Um in einem Streitfall so etwas herbeiargumentieren zu können, würde man daher mE auf allgemeine Regelungen angewiesen sein; ungefähr "offenbar wollte K keineswegs widerrufen". Und selbst dann würde man vllt eher auf Schadensersatzansprüche erkennen.
 
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