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Rotkaeppchen
Gast
Aber der Einkaufspreis hat sich nicht oder nicht wesentlich verändert. Die Ware ist weiterhin verfügbar. Hier wäre eine neue Karte mit z.B. 33% Eigenanteil auf den ursprünglichen Preis angemssen, also neue Karte und 80,-€ Eigenanteil für AbnutzungEisbrecher99 schrieb:...Aber ich meine gehört zu haben, dass eine Faustregel aus der Rechtssprechung existiert: wenn die Nacherfüllungskosten 150% des Wertes der beanstandeten Kaufsache im mangelfreien Zustand übersteigt, ist es unverhältnismäßig.
Bei 250€ Kaufpreis im mangelfreiem Zustand und momentanen Kaufpreis von ~440€ wären das etwas mehr als 175%.