Mindfactory will Graka nicht reparieren/tauschen

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also wenn der TE verbraucher ist, dann mit der mail zum anwalt, der lacht sich schlapp
 
Da kann man ja fast nur hoffen, dass dort nur ein Template verschickt wurde, ohne sich genauer mit dem Fall zu beschäftigen.
Anderenfalls ist das an Dreistigkeit und Übervorteilung kaum zu überbieten.
 
Der Kauf habe ich als Privatkunde getan.
Zum Abschluss, als meine deutsche kenntnisse und in Recht/Verwaltung auch sehr gering sind, bleibt mir nur die leichte frustrierende Wahl zu akzeptieren.. Noch vielen dank für die Hilfe. ;)
 
Richtig; das ist mindestens Quatsch und möglicherweise auch noch mehr.

Da zum einen der TE nicht zurückgetreten ist und zum anderen der Verkäufer in dieser Situation kein Recht hat, zurückzutreten, bleibt 346 völlig außen vor. Das allein zeugt schon von Augenwischerei.

Die Beweislastverteilung, welche ebenfalls nicht mit der Darstellung des Verkäufers in Einklang zu bringen ist, wurde schon völlig richtig hier hervorgehoben.

Offen gesagt würde ich hier spekulieren, dass der Verkäufer ironischerweise derart erfolgreich darin sein wird, die womöglich berechtigten Forderungen anderer Käufer abzuwehren, dass er sich einen beharrlicher geführten Streit auch trotz im Raum stehender unangemessener Kosten der Nacherfüllung lieber erspart. Solange genug Leute sich mit einfachen Argumenten abspeisen lassen, wäre alles andere nur unnötig Energie, die er anderswo besser einsetzen kann.
 
Offen gesagt, auch abseits von Paragraphen und Bestimmungen fehlt mir das Verständnis für die Reaktion von Mindfactory.

Meines Erachtens nach steht dem TE nach gerade mal vier Monaten der Ersatz seiner Grafikkarte zu, und zwar in Form einer gleichen oder zumindest vergleichbaren Karte, und ich denke, mehr will er ja auch gar nicht.
 
Offen gesagt würde ich hier spekulieren, dass der Verkäufer ironischerweise derart erfolgreich darin sein wird, die womöglich berechtigten Forderungen anderer Käufer abzuwehren, dass er sich einen beharrlicher geführten Streit auch trotz im Raum stehender unangemessener Kosten der Nacherfüllung lieber erspart. Solange genug Leute sich mit einfachen Argumenten abspeisen lassen, wäre alles andere nur unnötig Energie, die er anderswo besser einsetzen kann.
Denke das dürfte der Knackpunkt sein.
Die lassen es halt drauf ankommen und wenn sie bei nur 4 von 10 Erfolg haben lohnt es sich schon...

Eine entsprechende Nutzungsgebühr darf laut dem hier auch nicht anfallen (wenn der VK vom Kauf zurücktritt) https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gesetzliche-gewaehrleistung-keine-nutzungsentschaedigung-beim-ersatz-defekter-geraete-10569
Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 als unzulässig verworfen. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt: "Mit europäischem Recht unvereinbar" (EuGH Az: C – 404/06).
 
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rush57 schrieb:
Der Kauf habe ich als Privatkunde getan.
Zum Abschluss, als meine deutsche kenntnisse und in Recht/Verwaltung auch sehr gering sind, bleibt mir nur die leichte frustrierende Wahl zu akzeptieren.. Noch vielen dank für die Hilfe. ;)

Bitte mach das nicht. Mindfactory scheint zumindest zum Teil seine Geschäftstätigkeit darauf zu begründen, dass sich Leute nicht um ihr Recht kümmern.

Wenn das stimmt, was du alles geschrieben hast, sehe ich dich hier jedenfalls nicht im Unrecht. Und so wie @Droitteur mache ich das beruflich.
 
Muss er nicht dieselbe oder ähnliche Leistung zum Tausch anbieten? Das heisst zb eine 1060 6gb würde es doch auch tun, oder?
 
Naja die "Zumutbarkeit" wurde glaub ich noch nie gerichtlich entschieden.
Das Gesetz is mMn nicht exakt genug für einen schnelllebigen IT-Markt formuliert.

Nimm Doc Martens - die gibts seit über 25 jahren.
Da isses kein Thema nach 6 oder 23 Monaten auf Gewährleistung zu pochen.
Selbst wenn (Sondereditionen ausgenommen) die da grad Lieferschwierigkeiten haben bekommste problemlos z.B die 8 Loch Treters in vertretbarer Zeit.

Nich umsonst setzen Firmen halt auf Business hardware wo ne Ersatzteilbevorratung zumindest eine Reparatur im Rahmen der Garantie/Gewährleistung sicher stellt.
 
Idon schrieb:
Grundsätzlich stimme ich der Rechtsansicht von @dominion1 gerne zu. Hier aber nicht.

Das ist auch kein Problem, man kann ja nicht immer ein und derselben Auffassung sein. ;)

Im Übrigen, das sagte ich oben ja bereits, halte ich Deine Rechtsauffassung (und die anderer hier) für durchaus vertretbar.
Nur waren die Preissteigerungen im GPU-Bereich in der letzten Zeit derart beachtlich (über 70 % teilweise), dass hier mE von unverhältnismäßigen Kosten gesprochen werden darf. Darüber kann man aber streiten.

Wenn unser Rechtssystem endlich damit beginnen würde, dem wahren Schuldigen (nämlich dem Hersteller) die Last aufzuerlegen, wäre dem ewigen Streit zwischen Kunden und Händler ein Ende gesetzt. Jetzt ist es so, dass der Hersteller Müll produziert, der Händler aber haften muss.


Dieser Fall hier ist aber etwas komplizierter: Mindfactory bestreitet das Vorhandenseins eines Mangels (dafür ist der Käufer beweisbelastet).
Absurd ist dabei, dass deren Distributor offenbar einen Mangel anerkannt hat (warum sollten sie sonst eine Auszahlung genehmigen?).


Sobald es sich durchsetzt, dass endlich der Richtige (nämlich der Hersteller) für derartige Fälle haften muss, und nicht der Unschuldige (nämlich der Händler), wären solche Fälle endgültig vom Tisch. Diese Aufgabe, das zu erreichen, obliegt uns allen (Endkunden wie auch Händlern).
 
rush57 schrieb:
Verstehe schon was du sagst aber ich habe damals bezahlt für eine "Leistung" die im Kaufsvertrag schriftlich steht.
Der Verkaufer solltet diesen Service ehren oder nicht ?
Mindfactory ist ein Sauladen wenn es um Gewährleistungsansprüche geht. Selber alles durchgemacht. Daher bestelle ich da auch nichts mehr, was ich nicht direkt beim Hersteller reklamieren kann. In meinem Falle war es so, dass ich auf eine Bearbeitung nach Gewährleistungsansprüche für ein 3 Monate altes Smartphone bestanden habe, dennoch meinte Mindfactory, dass sie das über die Garantie des Gerätes abwickeln. Naja Frist von 10 Werktagen gesetzt um das wieder in Ordnung zu bringen und siehe da "aus Kulanz" habe man mir ein neues Gerät geschickt. Kulanz....als ich das gehört habe, hätte ich das große Kotzen bekommen können. Das ist gesetzlich geregelt und ob sie im Nachgang die Garantieansprüche beim Hersteller stellen um ihren Gewährleistungsfall abzufedern ist mir als Kunde herzlich egal.

Was ist jetzt hier passiert:

MF hat deine Karte entgegengenommen und sie an den eigenen Großhändler geschickt. Dieser sendet sie dann zum Hersteller, der in der Regel eine Ersatzkarte schickt (mind. Gleichwertig). Der Großhändler gibt diese Karte jetzt aber nicht weiter, sondern erstellt eine Gutschrift, die MF dann an dich weiterreicht. Die Karte vom Austausch wird dann schön als Neuware zum höheren Preis verkauft.

Ich würde darauf bestehen, dass ich mein Eigentum wieder zurück erhalte und mich dann mit XFX kurzschließen. Vermutlich wird MF dir sagen, dass das nicht geht, da die Karte beim Hersteller verblieben ist. Lass dich nicht abwimmeln und bestehe auf dein Eigentum. Du wirst sehen wie schnell du eine neue 580er in der Hand hälst ;-)
 
was mich an solchen problemthreads immer wieder verwundert, mindfactory ist seit vielen jahren im negativen gerede und trotzdem wird dort immer wieder gekauft.

die theorie von Scythe1988 ist nicht ganz von der hand zu weisen.

auf jeden fall darf mindfactory nicht die rückgabe des eigentums des te verweigern. drauf bestehen und schauen, was dann passiert.
 
Es gibt eben immer neue Laufkundschaft. So lange die Preise attraktiv sind können sich derartige Läden das teilweise auch mehrfach erlauben.

Ganz ehrlich: Ich bestelle manchmal auch bei der Mindfactory-Gruppe. In dem Bewusstsein, dass ich den Laden bei derartigen Fällen komplett und zeit- und geldintensiv auf links drehen muss. Kam aber bisher nicht vor, sonst wäre mein Kundenkonto wohl nicht mehr existent. :) Wer das nicht möchte (oder kann) und die Konsequenzen einfach so akzeptiert, der hält das Hamsterrad am Laufen.
 
Ich würde darauf bestehen, dass ich mein Eigentum wieder zurück erhalte und mich dann mit XFX kurzschließen.
Gibt etliche Firmen die machen keinen "Endkundensupport" da biste also an den Händler auch im Garantiefall gebunden.

Es gibt eben immer neue Laufkundschaft. So lange die Preise attraktiv sind können sich derartige Läden das teilweise auch mehrfach erlauben.
Stimmt schon.
Ich kauf auch gerne beim local dealer, aber bei den letzten Komponenten war der zwischen 10 EUR und 30 EUR pro Teil teurer.
Das is mir dann doch zuviel.
 
in dem fall hat der te glück, xfx bietet endkundensupport: http://www.xfxforce.com/de/support/xfx-warranty

nicht verwunderlich wäre, wenn mindfactory bei forderung der rücksendung der karte herumzueiern beginnt. aber auch einfach mal darauf hinweisen, daß ein einbehalten der karte gegen den willen des kunden unterschlagung sein dürfte, so langer er keiner ersatzzahlung zugestimmt hat.
 
MF bekommt vom Distri (falls sie selbst keiner sind) auch nur ne Gutschrift. Das ist B2B so ziemlich der Standard.

Ich würde hier auch checken ob Direktabwicklung möglich ist und die Karte von MF zurück fordern.... was aber vielleicht schon nicht mehr klappen könnte weil MF die Karte schon weitergeschickt hat.
 
h00bi schrieb:
und die Karte von MF zurück fordern.... was aber vielleicht schon nicht mehr klappen könnte weil MF die Karte schon weitergeschickt hat.
was aber nicht das Problem des Kunden sein sollte, sofern er der Ersatzzahlung nicht zugestimmt hat. Solang er nicht zu stimmt, ist die Karte sein Eigentum... oder gibt er das an irgendeiner Stelle im Kleingedruckten ab?
 
Eine Eigentumsaufgabe mit der Folge, dass man u. U. einen erheblichen finanziellen Nachteil erleidet - und das im "Kleingedruckten"? Na, ob so eine Klausel eine AGB-Kontrolle überleben würde? ;)
 
was aber nicht das Problem des Kunden sein sollte

es SOLLTE nicht das Problem des Kunden sein, ist es aber.
Denn die Karte ist weg, der Kunde hat keine und kann den PC nicht nutzen.
Ob der Kunde im Recht ist oder nicht ändert nichts daran dass MF das vermutlich nicht interessiert. Und damit ist es leider das Problem des Kunden.
Der kann jetzt gegen MF Rechtsmittel einlegen.
Dass er nicht bei der Reklamation ausdrücklich auf Austausch gepocht hat kann es schonmal zu seinen Lasten ausgelegt werden. Zudem kann MF ja sagen dass die gleiche Karte nicht beschaffbar ist und die Karte nicht reparierbar ist. Damit bleibt nur der Rücktritt und die Auszahlung.
Die Pflicht zur Lieferung einer ähnlichen Karte hat MF nicht.
Der Kunde könnte aber auch Schadenersatz in Höhe der Preisdifferenz zu einer anderen Karte fordern. Das kann er aber erst, wenn der Schaden entstanden ist er also schon eine neue Karte gekauft hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotzdem kann er die defekte Karte jederzeit zurückfordern, denn der Kunde hat ja nur den Besitz, nicht aber das Eigentum an MF übertragen.

Wie auch immer, Mindfactory ist der größte Saftladen. Lieber ein paar Euro mehr bezahlen und bei einem anderen Shop bestellen.
 
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