M
Mickey Cohen
Gast
also wenn der TE verbraucher ist, dann mit der mail zum anwalt, der lacht sich schlapp
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Denke das dürfte der Knackpunkt sein.Offen gesagt würde ich hier spekulieren, dass der Verkäufer ironischerweise derart erfolgreich darin sein wird, die womöglich berechtigten Forderungen anderer Käufer abzuwehren, dass er sich einen beharrlicher geführten Streit auch trotz im Raum stehender unangemessener Kosten der Nacherfüllung lieber erspart. Solange genug Leute sich mit einfachen Argumenten abspeisen lassen, wäre alles andere nur unnötig Energie, die er anderswo besser einsetzen kann.
Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 als unzulässig verworfen. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt: "Mit europäischem Recht unvereinbar" (EuGH Az: C 404/06).
rush57 schrieb:Der Kauf habe ich als Privatkunde getan.
Zum Abschluss, als meine deutsche kenntnisse und in Recht/Verwaltung auch sehr gering sind, bleibt mir nur die leichte frustrierende Wahl zu akzeptieren.. Noch vielen dank für die Hilfe.![]()
Idon schrieb:Grundsätzlich stimme ich der Rechtsansicht von @dominion1 gerne zu. Hier aber nicht.
Mindfactory ist ein Sauladen wenn es um Gewährleistungsansprüche geht. Selber alles durchgemacht. Daher bestelle ich da auch nichts mehr, was ich nicht direkt beim Hersteller reklamieren kann. In meinem Falle war es so, dass ich auf eine Bearbeitung nach Gewährleistungsansprüche für ein 3 Monate altes Smartphone bestanden habe, dennoch meinte Mindfactory, dass sie das über die Garantie des Gerätes abwickeln. Naja Frist von 10 Werktagen gesetzt um das wieder in Ordnung zu bringen und siehe da "aus Kulanz" habe man mir ein neues Gerät geschickt. Kulanz....als ich das gehört habe, hätte ich das große Kotzen bekommen können. Das ist gesetzlich geregelt und ob sie im Nachgang die Garantieansprüche beim Hersteller stellen um ihren Gewährleistungsfall abzufedern ist mir als Kunde herzlich egal.rush57 schrieb:Verstehe schon was du sagst aber ich habe damals bezahlt für eine "Leistung" die im Kaufsvertrag schriftlich steht.
Der Verkaufer solltet diesen Service ehren oder nicht ?
Gibt etliche Firmen die machen keinen "Endkundensupport" da biste also an den Händler auch im Garantiefall gebunden.Ich würde darauf bestehen, dass ich mein Eigentum wieder zurück erhalte und mich dann mit XFX kurzschließen.
Stimmt schon.Es gibt eben immer neue Laufkundschaft. So lange die Preise attraktiv sind können sich derartige Läden das teilweise auch mehrfach erlauben.
was aber nicht das Problem des Kunden sein sollte, sofern er der Ersatzzahlung nicht zugestimmt hat. Solang er nicht zu stimmt, ist die Karte sein Eigentum... oder gibt er das an irgendeiner Stelle im Kleingedruckten ab?h00bi schrieb:und die Karte von MF zurück fordern.... was aber vielleicht schon nicht mehr klappen könnte weil MF die Karte schon weitergeschickt hat.
was aber nicht das Problem des Kunden sein sollte