David7
Ensign
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Ich habe zufällig den Artikel "Schülerin verschwunden: Mordprozess beginnt" unter https://www.welt.de/regionales/berl...uelerin-verschwunden-Mordprozess-beginnt.html gelesen und bin über folgende Passage gestolpert (Hervorhebungen durch mich):
Es wundert mich doch sehr, dass die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, im Jahr 2017 eine Funkzellenabfrage für das Jahr 2006 durchzuführen, also mehr als 10 Jahre rückwirkend.
Leider konnte ich keine Quellen finden, die auf eine Speicherdauer von 10 Jahren hindeuten. Lediglich folgendes konnte ich finden:
"Seit dem 25. September 2006 will niemand mehr Georgine Krüger gesehen haben. Ermittler sind sicher, dass sie getötet wurde. Nun kommt der mutmaßliche Mörder vor Gericht.
Berlin (dpa) - Fast 13 Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden einer Berliner Schülerin beginnt heute der Mordprozess gegen einen 44-Jährigen. Dem Verdächtigen wird zur Last gelegt, die damals 14-jährige Georgine Krüger vergewaltigt und erwürgt zu haben. Ihre Leiche wurde nie gefunden.
Das Wegbleiben von Georgine war über Jahre einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Erst 2017 geriet der Verdächtige durch Funkzellenauswertungen und verdeckte Ermittlungen in den Blick."
Es wundert mich doch sehr, dass die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, im Jahr 2017 eine Funkzellenabfrage für das Jahr 2006 durchzuführen, also mehr als 10 Jahre rückwirkend.
Leider konnte ich keine Quellen finden, die auf eine Speicherdauer von 10 Jahren hindeuten. Lediglich folgendes konnte ich finden:
- Unter https://www.golem.de/news/bundesnet...vidern-sollen-anonym-bleiben-1905-141454.html und https://www.golem.de/news/telekommu...gale-vorratsdatenspeicherung-1901-138466.html steht folgendes:
"Rufnummern und andere Kennungen werden demnach zu Abrechnungszwecken zwischen 90 und 180 Tage aufbewahrt. Selbst für unbeantwortete oder erfolglose Anrufe werden die Metadaten bis zu sechs Monate lang gespeichert. Die Funkzelle, also der jeweilige Aufenthaltsort, wird bis zu einer Woche erfasst. Die IMEI, eine eindeutige Kennung des jeweiligen Mobilfunkgerätes, wird bis zu vier Monate lang gespeichert, die IP-Adresse der Internetzugänge bis zu drei Monate."
- Unter https://netzpolitik.org/2019/vorratsdaten-durch-die-hintertuer/ steht, dass manche Verkehrsdaten maximal 148 Tage gespeichert werden.
- Unter https://www.datenschmutz.de/moin/TK-Verkehrsdaten#Speicherfrist steht, dass manche Verkehrsdaten maximal 180 Tage gespeichert werden.