Mobilfunk: Funkzellenüberwachung 10 Jahre rückwirkend für 2006?

David7

Ensign
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Ich habe zufällig den Artikel "Schülerin verschwunden: Mordprozess beginnt" unter https://www.welt.de/regionales/berl...uelerin-verschwunden-Mordprozess-beginnt.html gelesen und bin über folgende Passage gestolpert (Hervorhebungen durch mich):

"Seit dem 25. September 2006 will niemand mehr Georgine Krüger gesehen haben. Ermittler sind sicher, dass sie getötet wurde. Nun kommt der mutmaßliche Mörder vor Gericht.
Berlin (dpa) - Fast 13 Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden einer Berliner Schülerin beginnt heute der Mordprozess gegen einen 44-Jährigen. Dem Verdächtigen wird zur Last gelegt, die damals 14-jährige Georgine Krüger vergewaltigt und erwürgt zu haben. Ihre Leiche wurde nie gefunden.
Das Wegbleiben von Georgine war über Jahre einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Erst 2017 geriet der Verdächtige durch Funkzellenauswertungen und verdeckte Ermittlungen in den Blick."

Es wundert mich doch sehr, dass die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, im Jahr 2017 eine Funkzellenabfrage für das Jahr 2006 durchzuführen, also mehr als 10 Jahre rückwirkend.

Leider konnte ich keine Quellen finden, die auf eine Speicherdauer von 10 Jahren hindeuten. Lediglich folgendes konnte ich finden:
Wie kann es sein, dass eine Funkzellenabfrage mehr als 10 Jahre rückwirkend (in 2017 für 2006) technisch möglich ist? Was sind das für Daten und wer speichert die so lange?
 
Ich vermute, dass die Daten bereits 2006 im Rahmen der Ermittlungen erhoben und dauerhaft gesichert worden sind. Ausgewertet bzw. zu einem Ergebnis geführt hätten sie dann erst 2017.
 
Finde ich interessant. Aber das beisst sich, @Tech-Nick - denn:

Erst 2017 geriet der Verdächtige durch Funkzellenauswertungen und verdeckte Ermittlungen in den Blick."

Das scheint irgendwie "lustig" und Aluhuträger werden den Hut durch zu kräftiges Schütteln des Kopfes wohl verlieren. Eine Erklärung dafür würde ich mir aber auch wünschen.
 
Klingt so, als wenn sie wussten, welches Handy/IMEI in Frage kommt, das aber keiner Person zuordnen konnten bis eben 2017. Vielleicht wurde es irgendwann irgendwo wieder eingeschaltet und sie haben dann Querverweise gesucht und gefunden (Wohnort Ummeldungen, andere Handys, Kameraaufzeichnungen, ...)
 
@onesworld Liest sich für mich eher so, als hätte ein Verdächtiger erst durch die verdeckten Ermittlungen mit den Funkauswertungen in Verbindung gebracht werden können. Vermutungen dazu hat BeBur ja geäußert.
 
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2006 wurden die Daten von Funkzellen in der Nähe gesichert. Diese wurden nach und nach abgearbeitet oder aufgehoben. 2017 hat man dann anderweitig Daten erhalten, die man mit den alten gespeicherten Daten abgleichen konnte und einen Treffer gelandet.

Ist doch soweit klar?
 
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David7 schrieb:
Was sind das für Daten und wer speichert die so lange?
Wer kann dies schon sagen, aber wenn Du nicht willst das jemand erfasst wo Du wann bist, dann nehmen kein Handy und erst recht kein Smartphone mit, letztere sind sowieso die schlimmsten Datenschleudern und Überwachungsgeräte wie sie sich Orwell nicht hätte ausmalen können.
 
Idon schrieb:
2017 hat man dann anderweitig Daten erhalten, die man mit den alten gespeicherten Daten abgleichen konnte und einen Treffer gelandet.
Das Problem ist die Speicherdauer. Die wäre nach geltendem Recht illegal.
 
nö, warum?
Ohne Tatverdacht darf man nur begrenzt speichern.
Mit Tatverdacht sind das Beweismittel und die darf man unbegrenzt speichern.
Mord verjährt nicht, genau sowenig tuen es Beweismittel.
 
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