Monitor Dead-Pixel RMA

barzakh

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Hey zusammen,

mein Anliegen betrifft ein Problem mit einem Monitor und ich wollte mich erkundigen ob es hier Leute gibt die ein ähnliches Problem hatten und wie damit umgegangen wurde.

Nach ca. 3 Monaten habe ich das Problem mit meinen ASUS PG279Q, dass ein kompletter Bereich der ca. 9 Pixel umfasst nicht mehr funktioniert. Egal bei welcher Hintergrundfarbe, schwarz, blau, rot, grün, weiß, der Bereich bleibt "schwarz", wird nicht mehr beleuchtet bzw. angesteuert. Sogar bei einem schwarzen Hintergrund sieht man den Fleck weil das schwarz was richtig angezeigt wird heller ist.
Grundsätzlich wäre es ja nicht so ein Problem, nur liegt der Punkt genau in der Mitte des Monitors im Blickfeld...
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Ich habe jetzt den Support angeschrieben und die haben mir angeboten, für mich RMA bei Asus zu erledigen. Voraussichtliche Dauer: mind. 4 Wochen. Dann wären wir bei Weihnachten, + Verzug durch Feiertage irgendwann Anfang Januar. Ein Freund von mir hatte letztes Jahr, mit einem Monitor den er von einem anderen namhaften Onlinehändler für Hardware bestellt hatte, auch ein ähnliches Problem, bekam jedoch sofort Ersatz (war auch innerhalb der ersten 6 Monate wie bei mir und Händler erledigte RMA).

Jetzt kommt das Problem: Ich benötige den Monitor jeden Tag aus beruflichen Gründen und kann auf ihn nicht verzichten. Ein "Austausch" der innerhalb von 3-4 Tagen über die Bühne geht wäre verkraftbar. 4 bis 6 Wochen sind aber inakzeptabel. Jetzt zusätzlich einen Monitor zu kaufen weil der andere mehrere Wochen unterwegs ist macht keinen Sinn. Grundsätzlich hätte ich mir erwartet, dass bei einem Gerät, was über 750€ gekostet hat, bei so einem Fehler auf Kulanz getauscht wird und der Händler das RMA übernimmt..

Was würdet ihr mir empfehlen wie ich mit dem Problem umgehen soll?

beste Grüße
 
Machs eben nicht über die Garantie sondern über die Gewährleistung. Das ist deine Wahl. Wenn du es über die gesetzliche Gewährleistung machst, ist der Händler verantwortlich und muss dir entweder das Gerät erstatten, es reparieren oder einen Austausch vornehmen. Was davon in Frage kommt, entscheidest du bei Gewährleistung. Der Händler kann das nur verweigern, wenn er nachweisen kann, dass es unverhältnismäßig wäre. Den Monitor zu tauschen sollte nicht darunter fallen.

Gehst du über die Garantie, musst du die Wartezeit hinnehmen, denn dann ist der Hersteller, nicht der Händler dein Ansprechpartner (der Händler ist nur "Vermittler ggf.) und die Leistungen der Garantie sind nicht vorgeschrieben, sprich die Wartezeit wäre dann hinzunehmen.

Zu beachten hier in diesem konkreten Fall wäre noch, ob diese 9 toten Pixel einen Gewährleistungsfall darstellen, ich habe die Regeln für tote Pixel nicht mehr im kopf bzw. hast du auch nicht angegeben, welche Pixelklasse hier vorliegt (vermutlich 2. die übliche). Bei 9 toten Pixeln auf einem Fleck müsste es aber an sich drüber liegen über der "Toleranz" dieser Pixelklasse, sprich es wäre ein Gewährleistungsfall.

PS: Hier nochmal die Pixelfehlerklassendefinitionen: https://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler. Also sofern 2 oder kleiner, sind 9 tote Pixel ein gewährleistungsgrund (bei 3,6 Millionen Pixel dürften 6 tote Pixel vorhanden sein, ich kann auf deinem Bild nicht erkennen, ob die 9 stimmen oder es mehr oder weniger sind)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
meine RMA hat 1 Woche gedauert.

mit vorabtausch. hole ihn heute ab, wurde gestern verschickt. RMA wurde vor knapp 1 Woche beantragt.

allerdings hab ich keine toten Pixel sondern bei mir hat das Panel einen schaden. bei längerem betrieb bekomme ich links einen dunklen streifen. sieht aus wie Flüssigkeit.

wenn ich heute abend einen fehlerfreien monitor bekomme, muss ich ASUS tatsächlich mal loben. Das ist das ziemlich gut

woher hast du die 4 Wochen?
 
Hallo barzakh,

ob diese Pixel wirklich als "tot" zu bezeichnen sind, obwohl sie ja nicht wirklich tot sind und offenbar mit allen Farben noch leuchten, ist schwer zu sagen und vermutlich sogar juristisch ungeklärt. Es handelt sich um einen Grenzfall. Wir würden das Produkt zur Reklamation annehmen, aber definitiv an den Hersteller zur Reparatur weiterleiten und damit mit Verweis auf § 439 Abs. 4 BGB aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen. Dieser Vorgang kann dann bis zu 4 Wochen dauern und dieser Zeitrahmen ist als Frist bei einer komplexen Reparatur eines Elektronikartikels durch ein Drittunternehmen mit einzukalkulierenden Warentransporten dem Kunden zumutbar.

Und weil sicher direkt die Frage danach kommt:

Ein Soforttausch ist hier in doppelter Hinsicht nicht möglich, denn wir müssten Neuware verschicken, obwohl unklar ist, ob der Hersteller hier überhaupt einen Fehler gemäß der Pixelfehlerklasse II anerkennt und selbst wenn, würden wir einen gebrauchten und reparierten Monitor zurückerhalten, den wir in keinem Fall über unseren Shop verkaufen können.

Als Gebrauchtware könnte gerade so ein Monitor theoretisch je nach Zustand möglicherweise noch mit ~50 % bis 60 % geringerem Verkaufswert veräußert werden, wobei hier die Kosten der manuellen Aufbereitung und Angebotserstellung (Arbeitsstunden) genau wie all die Versandkosten (Neuware an Kunden, Herstellerreklamation des Mängelexemplars), die wir trotzdem tragen müssen, einfließen und ebenfalls abgezogen werden müssten.

Eine relative Unverhältnismäßigkeit der Kosten tritt ein, wenn die Kosten der Nacherfüllung ca. 5 bis 25 % des Wertes der Sache im mangelfreien Zustand übersteigen. Speziell instandgesetzte und gebrauchte High-End-Monitore lassen sich nur noch stark vergünstigt verkaufen, weshalb dieses Problem bei dieser Warengruppe besonders schwerwiegend ist.

In der Realität ist der Aufwand für eine Aufbereitung zum Gebrauchtverkauf durch uns selbst meist zu hoch, sodass ein solches Gerät zu einem noch geringeren Preis einfach an speziell darauf ausgerichtete Verwerter veräußert und de facto abgeschrieben wird. Ja, wir sind natürlich auch gern bereit, all das vor Gericht nachzuweisen, denn das ist nicht schwer.

Angesichts der extrem geringen Verkaufsmarge von Elektronikprodukten hat jede Reklamation dieses Produkts allein aufgrund der entstehenden Versandkosten bereits einen Verlust für uns zur Folge, weshalb es in unserem berechtigten Interesse liegt, diese Verluste zumindest zu minimieren.

Ein letzter Aspekt wäre, dass wir angesichts der bestehenden Beweislastumkehr theoretisch nachweisen müssten, dass hier gar kein Sachmangel vorhanden ist. Zu diesem Zweck stünde uns ebenfalls das Recht einer fachlich versierten Begutachtung durch den mit der Materie vertrauten Produkthersteller zu, ohne die wir unserer Beweispflicht gar nicht nachkommen könnten.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

erstmals danke an @Mustis und @Scrush für eure Antworten, eure Mühe und Hilfe!

Auch danke an @Caseking-Mike für die extrem ausführliche Antwort (mit sehr viel rechtlichem Text 😉).

Grundsätzlich ist es natürlich auch für mich schwer zu beurteilen, ob die Pixel tot sind, die Platine im Hintergrund was hat, die Hintergrundbeleuchtung spinnt, oder was da auch immer vor sich geht. Ich kann als Kunde halt nur den Fehler melden und mir wurde ja angeboten den Monitor einzusenden damit sich die Fachleute bei CaseKing den Monitor mal anschauen, das Problem verifizieren und RMA bei Asus für mich einleiten.

In diesem Sinne möchte ich gleich meine Aussage, dass die Reparatur mindestens 4 Wochen dauert, zurücknehmen. Wie bereits von dir beschrieben, dauert die Reklamation bis zu 4 Wochen. Überrascht hab ich nochmal in der EMail nachgelesen, und tatsächlich steht in der EMail (von CaseKing), dass es bis zu 4 Wochen dauern kann. War wohl ein Fehler meinerseits, sorry.

Natürlich kann ich die wirtschaftlichen und betrieblichen Gründe zum Teil nachvollziehen, dass hier in diesem Fall von einem direkten Austausch, sei es auf Kulanz oder was auch immer, von seitens CaseKings abgesehen wird (ohne jetzt die rechtliche Situation zu betrachten). Der Monitor funktioniert ja und hat keine „groben“ Ausfälle oder Probleme.

Im Kontrast dazu, aus Sicht des Kunden, ist es für mich natürlich ärgerlich (gleich wie für euch), das Produkt jetzt wieder zu verpacken, zurückzusenden und und und. Viel ärgerlicher ist es natürlich, dass ich im Vergleich zu einem normalen „Gamer“ das Gerät halt täglich aus beruflichen Gründen benötige, was mich unweigerlich zwingen wird, sofern das RMA länger dauern wird, einen Ersatzmonitor anzuschaffen.

Eben hier haben andere Onlinehändler, sowie mir von 2 Freunden schon beigetragen wurde, gewisse Rahmen und Puffer um den Kunden entgegenzukommen, ohne jetzt direkt zu wissen wie das dort funktioniert oder wie oft das angewandt wird. Dass CaseKing natürlich durch jegliche Gewährleistungsansprüche, egal ob RMA oder Direkttausch, Kosten entstehen, die man gerne vermeiden würde, ist denk ich auch jeden bewusst der etwas Ahnung von Wirtschaft hat 😊

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Zusammengefasst: CaseKing kann und wird den Monitor nicht durch direkten Austausch ersetzen (dadurch würde eine „relative Unverhältnismäßigkeit der Kosten“ entstehen -> nachvollziehbar).

Mir wurde angeboten den Monitor zurückzusenden, die Fachleute sehen sich ihn an und erledigen das RMA bei Asus für mich, sofern der Fehler verifiziert werden kann.

Schlussendlich wird mir also wohl keine andere Option übrig bleiben als eben das Angebot von CaseKing mit der Rücksendung und Abwicklung des RMAs in Anspruch zu nehmen. Aus rechtlicher Sicht kann ich natürlich dazu keine Stellung nehmen, meinen Anwalt hab ich diesbezüglich nicht konsultiert und es liegt nicht in meinem Interesse bzw. sehe ich keinen aktiven Grund dazu. Die Argumentation von Mike ist diesbezüglich ja auch schlüssig.

Somit danke an alle die hier beigetragen haben und ich werde wieder ein Update posten sobald ich Neuigkeiten diesbezüglich habe.
 
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