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Muss PSU registriert werden für Garantie?
- Ersteller 1337LEET
- Erstellt am
Der Verkäufer muss nur zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung geben.Haudr0ff schrieb:Rechnung ist wichtig, wahrscheinlich im Garatiefall zum Händler, in den wenigsten fällen zum Hersteller
Die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers.
Wenn also nach 2 Jahren etwas passiert ist das ein Fall für den Hersteller.
Bei den meisten Produkten die so lange Garantie bieten muss man die immer beim Hersteller registrieren.
kachiri
Fleet Admiral
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- Apr. 2011
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- 23.125
Es kann sogar sein, dass wenn etwas in den ersten zwei Jahren passiert, es ein Fall für den Hersteller ist. Die Gewährleistung ist nämlich keine "Das Gerät funktioniert garantiert zwei Jahre"-Garantie, sondern schlicht ein "Zum Zeitpunkt des Kaufes war das Gerät einwandfrei".1337LEET schrieb:Wenn also nach 2 Jahren etwas passiert ist das ein Fall für den Hersteller.
Kurz: Nach sechs Monaten musst du nachweisen, dass ein möglicher Defekt auf einen bereits bei Kauf bestehenden Mangel zurückzuführen ist!
In den ersten sechs Monaten müsste der Händler dir quasi das Gegenteil nachweisen.
Die Gewährleistung zielt allein auf den Zustand zum Zeitpunkt des Kaufes ab
so nicht richtig, bei corsair gibts auch keine registrierung mehr. wenn RMA fall, dann muss man dort die rechnung hochladen. früher konnte man das NT bei corsair registrieren und gleich die rechnung hochladen1337LEET schrieb:Bei den meisten Produkten die so lange Garantie bieten muss man die immer beim Hersteller registrieren.
btw der händler gewährt dem kunden freiwillig eine garantie. diese ist eine freiwillige leistung dem kunden gegenüber und es besteht darauf kein rechtsanspruch, da der händler, die garantiebedingungen vorgibt.
anderst im falle der gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist, für was sie gilt, weann sie gilt, was diese beinhaltet, wie lange sie gilt, stichwort beweislastumkehr usw.
genauso ist die garantie des herstellers an den händler normalerweise nicht übertragbar, auf dritte, sprich dem kunden
Zuletzt bearbeitet:
cvzone
Fleet Admiral
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Solange du den Kauf per Rechnung nachweisen kannst ist das in Ordnung. Ansonsten zieht der Hersteller das Alter anhand der Seriennummer heran.1337LEET schrieb:Bei den meisten Produkten die so lange Garantie bieten muss man die immer beim Hersteller registrieren.
Meist bekommt man bei einer Registrierung etwas extra, da die Hersteller natürlich gerne auch an Kundendaten kommen möchten. Also z.B. statt 3 dann 5 Jahren Garantie.
Einen Registrierungszwang gibt es so gut wie nie, weil man sich dann die Kunden schnell vergraulen würde, da viele ja unwissend sind oder sich damit gar nicht beschäftigen. Dem Produkt würde dann auch eine Karte beiliegen die klar zur Registrierung auffordert.
Schau im Zweifel einfach in die Garantiebedingungen von Seasonic.
Zuletzt bearbeitet:
+Leiche ausbuddel+
Bin gerade durch die Google-Suche auch hier wieder gelandet. Wie sieht es aus, wenn man Zweitbesitzer ist und den Support braucht? Akzeptieren die RMA im Falle eines Defektes auch, wenn ich als Zweitbesitzer Rechnung und Abtritt vom Erstbesitzer habe? Amazon, von denen das Netzteil stammt, bietet da nichts für den Zweitbesitzer, trotz Abtritt. Von Seasonic hängt es ab, ob ich dieses Netzteil von Privat abkaufe. Ist übrigens 1 Jahr alt.
Bin gerade durch die Google-Suche auch hier wieder gelandet. Wie sieht es aus, wenn man Zweitbesitzer ist und den Support braucht? Akzeptieren die RMA im Falle eines Defektes auch, wenn ich als Zweitbesitzer Rechnung und Abtritt vom Erstbesitzer habe? Amazon, von denen das Netzteil stammt, bietet da nichts für den Zweitbesitzer, trotz Abtritt. Von Seasonic hängt es ab, ob ich dieses Netzteil von Privat abkaufe. Ist übrigens 1 Jahr alt.
Novocain
Admiral
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- März 2004
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- 8.183
Seasonic bietet eine übertragbare Garantie für Neukäufe, die am oder nach dem 1. September 2012 getätigt werden, solange sich das Produkt in seinem ursprünglichen Werkszustand befindet und alle Original-Werksetiketten und Aufkleber behält. Wenn Sie Ihr Netzteil vor diesem Datum gekauft haben und nicht der ursprüngliche Besitzer des Geräts sind, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Die Übertragung der Garantie ändert nicht die ursprüngliche Garantiedauer, die für das Produkt in seiner geografischen Region verfügbar ist. Der neue Besitzer wird aufgefordert, den ursprünglichen (Original-)Kaufbeleg vorzulegen, um die RMA-Services von Seasonic zu beantragen.
Also kann ich eigentlich dort dann zuschlagen. Das Netzteil ist ein Seasonic PX-750 im Luxx-Marktplatz. Beworben mit 10 Jahren Garantie, bzw. 9 verbleibend.
Solange der Verkäufer im Luxx zugesichert hat, dass er die Originalrechnung mit beilegt, ja.Banger schrieb:Also kann ich eigentlich dort dann zuschlagen.
Normalerweise geht sowas aber, insbesondere wenn man im Vorfeld einmal drüber spricht.
Ich wurde neulich auch wegen der Rechnung zu 'nem Noctua Kühler gefragt, den ich vor 3 Jahren am Marktplatz weiterverkauft hatte. Passiert halt - ich habe auch schon Rechnungen verlegt. Mittlerweile seltener, gute Mail-Archivierung sei Dank.
Nein, Gewährleistung findet immer über den Händler statt!kachiri schrieb:Es kann sogar sein, dass wenn etwas in den ersten zwei Jahren passiert, es ein Fall für den Hersteller ist.
kachiri
Fleet Admiral
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- Apr. 2011
- Beiträge
- 23.125
Nicht jeder Defekt ist ein Fall für die Gewährleistung!aronlad schrieb:Nein, Gewährleistung findet immer über den Händler statt!
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