Mutter hat defekten Laptop zum Laden gebracht - wollen nun Geld

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ne Apple sagt eiskalt: Ihr Gerät ist älter als 5 Jahre, sowas supporten wir nicht :)
 
Also hier werden wieder Äpfel mit Birnen verwechselt. Wenn es eine Software ist, was mit dem Gerät zusammen übergeben wurde (z.B. Treiber etc), dann haftet natürlich der Verkäufer über die Gewährleistung, wenn dieser nicht funktioniert. Die Garantie interessiert den Kunden gar nicht, weil es ein Anspruch vom Verkäufer zum Hersteller ist.

Interessant wäre zu wissen, was den dieser Softwarefehler denn war...
 
Luxmanl525 schrieb:
So sieht es aus und nicht anders! Behalte deine Respektlosen Silben bei dir, wenn du nichts gehaltvolles beizutragen hast!
Geht ja gut was ab hier, aber meine Worte waren ja nicht gehaltvoll genug. Und respektvolle Silben habe ich auch gesehen, was aber dann bei meinen Silben respektlos war, darauf bin ich noch gespannt. So wie ich es sehe teilen doch einige auch meine Aussagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WhyNotZoidberg?
Weil man halt davon ausgeht das der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Also wird nacherfüllt. Bis zur Beweislastumkehr.

Der Händler könnte ja auch beweisen das Softwarefehler "normal" sind.
Die meisten sparen sich das wohl Aufgrund des Kosten-Nutzen Verhältnis und setzen die Kiste einfach neu auf.

Gewährleistung ist ein schwieriges Thema, und die meisten (inkl. vieler Anwälte!) haben kaum eine Ahnung davon.
 
Interessant übrigens:

notebooksbilliger.de ist als Händler selbst kein Reparaturpartner für die unzähligen Hersteller in unserem Sortiment. Wir leiten dein Gerät deswegen im Falle eines Defekts bzw. Mangels an den spezialisierten Servicepartner oder Hersteller weiter. Da die Weiterleitung des Pakets auf dem Hin- und Rückweg jeweils einige Tage in Anspruch nimmt, geht es meist schneller, wenn du dich direkt an den Hersteller wendest.
 
Ist ja wieder geil hier :freak:
Euer gegenseitiges aufeinander losgehen hilft dem TE bestimmt ungemein.
Jeder will recht haben, und die anderen sind die Trolle - großes Kino.

@TE
Kläre das lieber selber mal mit NB. Die können dir bestimmt genaueres sagen. Im Zweifelsfall kannst du dann ja immer noch einen Anwalt einschalten.
 
Unfug. Wegen 60 Euro Streitwert bewegt sich kein Anwalt! Alles nur Zeitverschwendung. Das kann man auch mit NB durch ganz einfaches besprechen klären. Wenn das auch nicht helfen sollte, sind Verbraucherschutzorganisationen hier eine bessere Hilfe.
 
Das Thema für den TE ist schon seit Seite 2 erledigt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben