Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

340€ Streitwert
Die Rechtsschutz muss erstmal übernehmen
Es muss erstmal zur Verhandlung kommen, die man erstmal voll umfänglich gewinnen muss
Kommt es zum Vergleich sieht es schon wieder ganz anders aus...

Dein "jeder" halte ich für sehr, sehr fraglich...
 
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uincom schrieb:
Jeder, der nicht alles mit sich machen lässt oder eine Rechtsschutz hat? Wenn man gewinnt werden die Kosten ersetzt.
Ja und die RS Schutz wird vor Freigabe die Sinnhaftigkeit prüfen und ggf. eine Übernahme der Kosten ablehnen. Eine RS ist kein Freifahrtschein für sinnlose Bagatellklagen.
 
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Es gibt keine sinnlosen Bagatellklagen. Wenn niemand kleine Forderungen einklagt, dann kann man auch gleich bei jedem Vertrag eine kleine Summe nicht bezahlen.
Das ist genau das gleiche, wenn dich jemand beleidigt oder ins Gesicht spuckt. Wenn es alle mit sich machen lassen, wird es nicht gut enden.
Klingt nach einer super Idee für ein Rechtssystem. Die Rechtsschutz prüft daher nur die Erfolgsaussichten.
 
uincom schrieb:
Wenn niemand kleine Forderungen einklagt, dann kann man auch gleich bei jedem Vertrag eine kleine Summe nicht bezahlen.

Die Welt ist ja auch nur binär...

uincom schrieb:
Das ist genau das gleiche, wenn dich jemand beleidigt

Heißt, wenn Dich am Volksfest einer anrempelt wird sofort geklagt oder wenn es sonst mal zu einer Auseinandersetzung kommt?
Warst Du noch niemals in Discos oder Kneipen oder sonstigen Veranstaltungen? Da kommt es immer wieder mal zu Beleidigungen...
Angespuckt werden? Wo sich manch einer rum treibt... Hab ich noch nie erlebt..

uincom schrieb:
Die Rechtsschutz prüft daher nur die Erfolgsaussichten.

Nein, es wird auch auf Mutwilligkeit geprüft. Was das bedeutet hilft google.
 
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scheinst ja selbst nicht zu wissen, was Mutwilligkeit bedeutet. Deswegen hab ich es auch nicht erwähnt.

Da hat jemand zwei Wochen die "eigene Wohnung" bewohnt und er zahlt ihm auch noch die Miete.
Verschieb das aufs Volksfest und überlege dir mit welchem Verhalten das Vergleichbar wäre? Sich selbst hauen, nachdem man angerempelt wurde vllt.

Wer redet von sofort klagen bei einer Auseinandersetzung? Das hast du dir jetzt selbst ausgedacht. Es geht um angemessene Gegenreaktionen, daher auch die Beispiele. Beispiele eben. Keine Ahnung wieso du nicht abstrahierst, sondern nur konkrete Erfahrungen aus deinem Leben nehmen willst.

Jedenfalls würde ich zum Anwalt gehen, wenn sich einer für den Klügsten hält und mich für dumm, indem er meint zwei Wochen kostenlos in der Wohnung wohnen zu dürfen. Du kannst ja gerne sagen "Lehrgeld". Damit bestätigst du allerdings seine Meinung.
 
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FrankenDoM schrieb:
Angespuckt werden? Wo sich manch einer rum treibt... Hab ich noch nie erlebt..
Nur weil man es selber nicht erlebt hat, heisst das nix.

Gibt doch genügend "Prominente" Beispiele, das beliebteste in meinen Augen immer noch: Achtelfinale der Fußball-Weltmeisterschaft 1990 Rijkaard spuckt Rudi Völler an. Nun kann man natürlich sagen der Otto-Normalverbraucher treibt sich ja nicht auf dem Platz während eines Achtelfinalspiels rum
 
uincom schrieb:
scheinst ja selbst nicht zu wissen, was Mutwilligkeit bedeutet.
Selbst wenn Du damit recht hättest, bleibt folgende Aussage Käse...
uincom schrieb:
Die Rechtsschutz prüft daher nur die Erfolgsaussichten.
und wie hoch sind den die Erfolgsaussichten? Der Kumpel des TE weis doch nicht mal ob jemals darüber gesprochen wurde...
Wegen mir kann er doch klagen, ich halte nur die Erfolgssaussichten für sehr gering und würde deshalb wohl nicht klagen, weil ich kein Anwalt bin und keinen Bock habe meine RV wegen solch einem Streitwert, an dem ich auch noch selbst Schuld bin, den ich hab die Absprachen zu treffen und diese in Schriftform zu bringen versäumt, auch noch meine RV gekündigt zu bekommen.

uincom schrieb:
Wer redet von sofort klagen bei einer Auseinandersetzung? Das hast du dir jetzt selbst ausgedacht. Es geht um angemessene Gegenreaktionen, daher auch die Beispiele. Beispiele eben. Keine Ahnung wieso du nicht abstrahierst, sondern nur konkrete Erfahrungen aus deinem Leben nehmen willst.

Lies doch zumindest meinen Text. Ich habe gefragt, darum am Ende des Satzes dieses komische Zeichen "?", wie den Deine Reaktion wäre bei einer läppischen Beleidigung und ob Du klagst, den darum ging es hier ja um Bagatellklagen... Ausgedacht habe ich mir gar nichts, ich habe eine Frage gestellt.

Unten nochmal Dein Text, welcher durchaus nahelegt, dass Du eben genau das sagen wolltest, was Du mir nun als "von mir ausgedacht" unterstellen willst...
Oder ist die angemessene Reaktion, auf die Du raus wolltest um nicht alles mit sich machen zu lassen, eins aufs Maul? ACHTUNG wieder eine Frage...
uincom schrieb:
Wenn niemand kleine Forderungen einklagt, dann kann man auch gleich bei jedem Vertrag eine kleine Summe nicht bezahlen.
Das ist genau das gleiche, wenn dich jemand beleidigt oder



Mighty schrieb:
Nur weil man es selber nicht erlebt hat, heisst das nix.

Und das tut hier was zur Sache? Wo behaupte ich den, dass es das nicht gibt? Hab doch sogar geschrieben "wo sich manch einer rum treibt", dass impliziert doch ganz klar, dass es sowas durchaus gibt.

Stimmt, ich kann mich auch noch an die Klage von Völler gegen Rijkaard erinnern... oh wait?
 
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Und das tut hier was zur Sache?
Habe ich damit angefangen? Ich habs lediglich aufgegriffen.

wo sich manch einer rum treibt", dass impliziert doch ganz klar, dass es sowas durchaus gibt.
Der Zusammenhang aus "Habe ich noch nie erlebt" und "Wo sich manch einer rumtreibt" impliziert aber das sowas wohl nur Leute erleben, die sich mit zwielichtigen Gestalten oder an zwielichtigen Orten rumtreiben, aber lassen wir das sonst gibts hier wegen OT noch Verwarnungen ;)
 
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FrankenDoM schrieb:
und wie hoch sind den die Erfolgsaussichten? Der Kumpel des TE weis doch nicht mal ob jemals darüber gesprochen wurde...
Wegen mir kann er doch klagen, ich halte nur die Erfolgssaussichten für sehr gering und würde deshalb wohl nicht klagen, weil ich kein Anwalt bin und keinen Bock habe meine RV wegen solch einem Streitwert, an dem ich auch noch selbst Schuld bin, den ich hab die Absprachen zu treffen und diese in Schriftform zu bringen versäumt, auch noch meine RV gekündigt zu bekommen.

Das erfährst du in der Erstberatung. Mit gesundem Menschenverstand kommst du aber auch so zu einer Lösung. Meinst du man darf kostenlos in einer Wohnung wohnen, während ein anderer die Miete zahlt?
Was geht die RV der Streitwert an oder wessen Schuld es ist? Mutwilligkeit und Erfolgsaussichten. Bei 300€ liegt keine Mutwilligkeit vor. Da kann man bei einstelligen Beträgen anfangen drüber nachzudenken.

Dass ein Laie keine rechtssichere Absprache trifft, ist ja wohl ganz normal. Dafür ist die RV da. Genau dafür. Fehler macht jeder.



FrankenDoM schrieb:
Lies doch zumindest meinen Text. Ich habe gefragt, darum am Ende des Satzes dieses komische Zeichen "?", wie den Deine Reaktion wäre bei einer läppischen Beleidigung und ob Du klagst, den darum ging es hier ja um Bagatellklagen... Ausgedacht habe ich mir gar nichts, ich habe eine Frage gestellt.

Unten nochmal Dein Text, welcher durchaus nahelegt, dass Du eben genau das sagen wolltest, was Du mir nun als "von mir ausgedacht" unterstellen willst...
Oder ist die angemessene Reaktion, auf die Du raus wolltest um nicht alles mit sich machen zu lassen, eins aufs Maul? ACHTUNG wieder eine Frage...

Suggestivfragen. Ganz guter Stil. Die angemessene Reaktion muss jeder selbst festlegen. Deine scheinen nur zu sein feige abzuhauen und ja kein Risiko einzugehen.

FrankenDoM schrieb:
Und das tut hier was zur Sache? Wo behaupte ich den, dass es das nicht gibt? Hab doch sogar geschrieben "wo sich manch einer rum treibt", dass impliziert doch ganz klar, dass es sowas durchaus gibt.

Stimmt, ich kann mich auch noch an die Klage von Völler gegen Rijkaard erinnern... oh wait?

wie gesagt es waren Beispiele/Gedankenspiele. Dir scheint es an Abstraktionsfähigkeiten zu mangeln. Man kann sich Gegebenheiten vorstellen, auch wenn man sie selbst nicht erlebt hat.

PS: Das ist kein OT. Die Frage ist welche Gegenreaktion angemessen ist, wenn ein anderer einen falsch behandelt, ist doch gerade die Frage des TE.
 
Was ist den die richtige Reaktion? Klagen willst Du nicht, aufs Maul hauen auch nicht, mir unterstellst Du ich renne feige weg, was ja auch nicht richtig ist.
Am Anfang setzt Du noch Bagatellklagen mit Beleidugungen gleich. Was den nun?

Wenn es nicht anderweitig vereinbart ist, dann darf ich auch kostenlos in einer Wohnung wohnen.


uincom schrieb:
Was geht die RV der Streitwert an oder wessen Schuld es ist? Mutwilligkeit und Erfolgsaussichten. Bei 300€ liegt keine Mutwilligkeit vor. Da kann man bei einstelligen Beträgen anfangen drüber nachzudenken

Da bist Du aber auf dem Holzweg...
Bei Mutwilligkeit ist nicht allein der Betrag entscheidend, aber Du kennst dich ja aus, dass Urteil wirst Du also finden.
Und die RV geht da sehr wohl was an, die sollen ja zahlen.

Ich bin hier raus.
Ich würde mir überlegen ob ich zum Anwalt gehe, Du würdest sofort rennen. Ist für mich ja Ok, aber zu sagen „Jeder“ muss so handeln bleibt Unsinn.

In diesem Sinne, schönes Wochenende
 
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FrankenDoM schrieb:
Wenn es nicht anderweitig vereinbart ist, dann darf ich auch kostenlos in einer Wohnung wohnen.

Nur in deiner Traumwelt. Wenn es nicht vereinbart ist, dass du kostenlos wohnen darfst, dann musst du zahlen.
 
Soll er klagen. Warum auch nicht?
Schwierig wird’s nur wenn’s an die Beweise geht. Hier wurde ja gepennt, und das macht die Klage „unsinnig“ oder bestenfalls „interessant“. 🤷🏼‍♂️
 
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uincom schrieb:
Wenn es nicht vereinbart ist, dass du kostenlos wohnen darfst, dann musst du zahlen.
So, dann musst du erstmal beweisen, dass es nicht so vereinbart war. Ist doch immer die schöne Floskel "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge."
Wenn die Gegenpartei dann z.B. noch zu zweit war (Paar) und nicht explizit vereinbart wurde, dass Summe X für die frühere Eingabe bezahlt wird, sehe ich da wenig Chancen auf Erfolg.
Btw: Ich finde es ohnehin seltsam, dass hier der alte Mieter an den neuen Mieter übergibt. Ist mMn so auch nicht richtig. Speziell wegen Thema Kaution.
Ich habe das so auch noch nie erlebt. Normal wäre doch:
Mieter(alt) --> Übergabe an Vermieter inkl. Abnahmeprotokoll (Und ggf. zusätzlicher Vereinbarungen)
Vermieter --> Übergabe an Mieter(neu) inkl. Abnahmeprotokoll (Und ggf. zusätzlicher Vereinbarungen)
Das kann natürlich alles parallel laufen, aber dass das komplett ohne Vermieter (?) läuft, finde ich seltsam.

Ich bin da juristisch nicht ausgebildet aber hat der alte ggü. dem neuen Mieter denn generell einen Rechtsanspruch?
Mir scheint, als wäre dieser Aspekt in der Diskussion noch nicht angebracht worden. Daher stelle ich die These einfach mal in den Raum.
 
@Khaotik: Vielen Dank. Bin ich froh, dass ich nicht alleine in meiner Traumwelt bin.....

Den Teil mit der Übergabe habe ich auch schon erwähnt. Was es noch gibt, so habe ich es auch schon erlebt, dass sich alle 3 Parteien gemeinsam treffen, auch deshalb sinnvoll, wenn der Neumieter vom Altmieter bauliche Veränderungen übernimmt, welche sonst zurückgebaut werden müssten. Waren damals zb Lightspots und Duschwand anstatt Vorhang, was wir sehr gerne behalten haben und übernommen haben.
 
Manche Sachen sind so unüblich, dass die andere Partei letztlich den Entlastungsbeweis führen wird müssen.

Ob das hier bereits der Fall ist vermag ich nicht zu beurteilen. Kurios ist es schon für Fremde die Miete zu zahlen.
 
Idon schrieb:
Kurios ist es schon für Fremde die Miete zu zahlen.

Unbestritten, aber das war für mich auch nie die entscheidende Frage.
Mir ging es immer um die Beweisbarkeit und wie hoch die Chance ist einen evtl. Prozess voll umfänglich zu gewinnen, sonst sitzt man plötzlich bei mehr entstandenen Kosten als den Streitwert einer halben Monatskaltmiete von Zeit und Stress mal ganz zu schweigen.

Klar ist der Nachmieter ein Drecksack der es grad ausnutzt.
Klar sollte es selbstverständlich sein, dass ich die Kosten ab den Tag des Einzugs voll umfänglich trage.
Aber die Geschichte hier lehrt uns, dass dem eben nicht so ist und man alles besser schriftlich oder mit Zeugen macht.

Sau doofe Geschichte. Leider...
 
Also ich bin da ja der Meinung, man muss sich nicht um jeden € streiten.

Seht es doch mal so: Der Altmieter hat eine neue Wohnung in die er ziehen wird. Meinetwegen fängt der neue Vertrag am 01.10 an, der Vertrag der alten Wohnung läuft noch bis zum 01.11. Also ein Monat Überschneidung. Zum 15.10 zieht der Mieter endgültig um und die Wohnung ist leer.
Der alter Mieter hat jetzt zwei Möglichkeiten: Er übergibt die Wohnung an dem Tag, an dem er sie verlässt oder er macht die Übergabe vertragsgemäß am 31.10.
Vorteil bei früherem Auszug: Kapitel alte Wohnung abgeschlossen, alles übergeben. Nachteil: Er „verschenkt“ 15 Tage in der Wohnung, die er ja rein rechtlich noch bis zum 31.10 bewohnen dürfte. Meine Frage wäre: Was hätte er denn davon? Was soll man in einer Wohnung, in der man nicht mehr wohnen kann/will? (Alle Möbel weg, ggf. sogar Küche)

Im Gegenteil: Für die Zeit sind dann noch weiterhin die Nebenkosten zu zahlen (Im Winter muss die Heizung ja etwas laufen um Frostschäden vorzubeugen); Dazu z.B. Strom für Licht, Kühlschrank, Nachtspeicherofen etc.
Also, rein aus der Logik: Man zahlt als Mieter die Miete für den Monat so oder so. Wenn man die Wohnung vorzeitig übergibt ist das doch die persönliche Entscheidung. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kaltmiete sehe ich eigentlich nicht. Ansonsten würde jeder Vermieter seine Übergaben am letzten Tag des Monats abends um 11 machen und Punkt 11:59 Uhr die Unterschrift setzen. Andernfalls hätte der alte Mieter ja Anspruch auf Rückzahlung für die Zeit, die er nicht mehr Wohnberechtigt in der Wohnung war…

Mein Vorschlag bei sowas: Wenn es um ein paar Tage geht (Übergabe 3-5 Tage vor Mietende): Einfach gut sein lassen. Jeder ist froh, wenn er ein paar Tage früher in die neue Wohnung kann wenn man am 31.10 raus muss und der neue Vertrag erst am 01.11 startet (Ohne Überschneidung also)
Wenn es sich wie hier um einen halben Monat handelt kann man ja ggf. mit dem Nachmieter einfach was aushandeln z.B. eine kleine Summe als Dankeschön, dass dieser wiederum mehr Zeit zum umziehen/renovieren hat. Das Ganze aber auf freiwilliger Basis in Absprache mit dem Vermieter und nicht aus „Zahl mir die Hälfte der Miete oder ich verklag dich“.
 
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Khaotik schrieb:
So, dann musst du erstmal beweisen, dass es nicht so vereinbart war. Ist doch immer die schöne Floskel "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge."

Wieso muss er das beweisen? Wenn "ohne Erlaubnis/Mietvertrag" in einer fremden Wohnung wohnt, dann hat man die Bereicherung herauszugeben nach Bereicherungsrecht, Schadensersatz nach Deliktsrecht zahlen oder Nutzungsersatz zu zahlen nach GoA oder EBV.

Entgegen der verbreiteten Meinung hier, gibt es eben nicht nur vertragliche Ansprüche. Krass oder? Wer dann im Einzelnen darlegungs- und beweispflichtig ist, könnt ihr mir dann sicher sagen, da ihr direkt von einem Gang zum Anwalt abratet. @FrankenDoM @Khaotik
 
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Khaotik schrieb:
Er „verschenkt“ 15 Tage in der Wohnung,

Oder man vereinbart etwas anderes, was hier scheinbar versäumt wurde klar zu tun...

uincom schrieb:
Wenn "ohne Erlaubnis/Mietvertrag" in einer fremden Wohnung wohnt,

Ach tut er das? Also hier in dem Thread steht das so nicht oder wieso hat der Freund des TE dem Nachmieter den Schlüssel übergeben und Dinge wie Nebenkosten sind geklärt und unstrittig??
Ohne Erlaubnis/Mietvertrag... Wir sprechen hier nicht von einem Hausbesetzer...

uincom schrieb:
da ihr direkt von einem Gang zum Anwalt abratet. @FrankenDoM @Khaotik

Tun wir nicht, aber lesen scheint ja nicht so ganz Deine Stärke zu sein.
Man sollte es sich überlegen wie die Erfolgsaussichten sind bevor man für 350€ Streitwert zum Anwalt geht war die Aussage und nicht "Lieber TE, rate bitte Deinem Freund nicht zum Anwalt zu gehen, weil man das bei solch einem Streitwert nicht tut".
 
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