Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

Du gehst doch zum Anwalt, weil du die Erfolgsaussichten nicht selbst einschätzen kannst. Niedriger Streitwert ist außerdem gut, weil dann der Anwalt weniger kostet.

Wo steht, dass er die Nutzung kostenlos erlaubt hat? Genau, nirgends.
 
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@uincom schon mal wegen solch einer Summe beim Anwalt gewesen?

Ich schon, aber eher weil die andere Seite klagte. Das Verfahren ging über 6 Monate, diverse Telefonate + Termine mit meinem Anwalt und am Ende ging es dann so aus das ich 150 € zahlen musste. Also ganz ehrlich den Stress wegen 350 €, von denen ohne Rechtsschutz noch ein ordentlicher Teil an den Anwalt fällt etc. ist unter realen Bedingungen eben einfach ein Fall, wo man sich 2 mal überlegen muss ob man zum Anwalt geht.

Zumal du von einer unrechtmäßigen Nutzung ausgehst, die aber schwierig nachzuweisen sein wird, weil der Freund des TE sich ja geeinigt hatte und die Schlüssel übergeben hat etc. wo hier jetzt eine unrechtmäßige Nutzung statt findet, ist mir ein Rätsel.

Der "Freund" hat ganz klar versäumt vor der Übergabe das richtig zu klären, denn das hätte er machen müssen. Da hätte es noch Möglichkeiten gegeben einzugreifen. Im Nachhinein wird das einfach ein schwieriger Fall werden, weil die Rechtslage eben in diesem Fall hier nicht eindeutig ist.
 
Aus der kargen Erzählung entnehme ich nicht, dass sich geeinigt wurde, wer die Miete übernimmt. Juristisch ist der Fall sowieso kompliziert, weil ein Dreipersonenverhältnis vorliegt. Muss der ausziehende Mieter überhaupt noch die Miete zahlen, wenn im Einverständnis mit dem Vermieter ein Neuer einzieht? Muss man das extra vereinbaren?

Davon abgesehen gibt es auch die psychologische Seite. Wenn man sowas mit sich machen lässt, ohne sich zu wehren, dann ist das weder gut für die Selbstachtung noch das Selbstwertgefühl. Die 100€ Risiko wären es mir wert, dass ich jeden Morgen in den Spiegel schauen kann.
 
Ich würde dem neuen Mieter eine Rechnung schicken und die halbe Kaltmiete einfordern. Dann noch 2x anmahnen und einen Mahnbescheid androhen.
Mahnbescheid kostet keine 50€, wenn der neue Mieter versäumt dem zu widersprechen steht dein Kumpel erstmal gut da.
Widerspricht er, einfach fallen lassen, klagen lohnt sich nicht.
Nur weil sich klagen nicht lohnt heißt dass ja aber nicht, dass man es solchen Leuten einfach machen muss mit sowas durch zu kommen (vorausgesetzt deine auf hörensagen basierte Schilderung ist korrekt).
 
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So wie geschildert wurde darüber wohl gar nicht gesprochen groß und auf jeden Fall wohl nichts nachweislich festgehalten diesbezüglich. Unrechtmäßig kann die Nutzung der Wohnung grundsätzlich ja wohl kaum sein, da der Nachmieter die Schlüssel ja freiwillig erhalten hat (laut Schilderung wurde nachweislich erst nach der Schlüsselübergabe der Nachmieter auf die 50:50 Übernahme angesprochen) und so ungewöhnlich ist es nicht, dass der ehemalige Mieter die Kaltmiete noch zahlt (im vorliegenden Fall hat der Freund es ja schließlich auch angeboten), denn das hätte er ja ohnehin tun müssen bis zum Ablauf des Mietvertrages. Wenn beim Nachmieter jetzt keine Not war (was der Fall ist laut Schilderung), warum sollte er dann die Kaltmiete übernehmen und dafür er ggf. doppelt zahlen (seine Altwohnung)?

Auf welcher Rechtsbasis hier geklagt werden soll ist halt auch fraglich/strittig. Der Schilderung nach ist ein Vertrag der 50:50 Übernahme der Miete eben ggf. gar nicht zustande gekommen, nicht mal mündlich. Das dem doch so gewesen ist/sein sollte, dürfte insbesondere ohne Zeugen unmöglich nachzuweisen sein, Aussage stünde gegen Aussage und eine Rechtsgrundlage darüber hinaus, die festlegt, dass der Nachmieter hier zahlen muss, wäre mir nicht bekannt. Du gehst davon aus, dass ein Vertrag vorliegt (mündlicher Art ggf.), dass geht aus der Schilderung aus Post 1 aber überhaupt nicht hervor:
code² schrieb:
Er ist sich nicht sicher ob bei der Besichtigung oder einen späteren Termin, bei dem Maße aufgenommen wurden ein Satz in Richtung „bei den Kosten wird man sich schon einig“ gefallen ist.
Und selbst wenn der Satz so gefallen wäre, bestünde wohl eher kein Vertrag, denn die Höhe oder selbst die Übernahme von Kosten an sich, wäre mit diesem Satz sicher nicht besiegelt. Wie auch, es fehlt eine konkrete Angabe der Höhe über die Kosten bzw. deren Verteilung.... Dazu müsste schon auch mündlich eine exakte Benennung der Höhe vorgelegen haben sowie eine klare Willensbezeugung des Nachmieters, diese auch zu zahlen. Hätte der Freund das so in den Raum geworfen und der Nachmieter hätte nicht reagiert, dann würde ich auch nicht zwingend darauf bauen, dass ein Vertrag vorliegt, es fehlt die Willensbekundung beider Seiten und Zustimmung durch Stillschweigen dürfte im vorliegenden Fall nicht ausreichend sein.
 
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uincom schrieb:
Davon abgesehen gibt es auch die psychologische Seite. Wenn man sowas mit sich machen lässt, ohne sich zu wehren, dann ist das weder gut für die Selbstachtung noch das Selbstwertgefühl. Die 100€ Risiko wären es mir wert, dass ich jeden Morgen in den Spiegel schauen kann.

Wenn man ein ziemlich übersteigertes Ego hat oder ein Narzisst ist mag dem so sein...
Bist Du etwa der "Was guckst Du?"-Typ?

uincom schrieb:
Wo steht, dass er die Nutzung kostenlos erlaubt hat? Genau, nirgends.

Andersrum aber eben auch nicht...

Scheinbar klagt hier nicht nur in meiner Traumwelt nicht jeder direkt los ;)

@h00bi: Interessanter Ansatz? Geht das so einfach? Dann wäre das doch eine Option.
 
Bin mir nicht sicher, ob der Ansatz so geht. Ob der Freund sich hier dann wirklich besser stellt, wenn der Mahnung nicht widersprochen wird. Den wenn die Mahnung keine Rechtsgrundlage mangels Vertrages hat, dann ist sie wohl nicht gültig. Wie gesagt, nach allem was in Post 1 steht, ist nirgends erkennbar, dass ein vertrag zwingend vorhanden war. Es ist ja nicht mal sicher, ob 2 Willensbekundungen vorlagen.
 
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Ein mangels Widerspruch wirksam gewordener Mahnbescheid bedeutet nicht dass man im Recht ist oder ab sofort recht hat bzw. vor Gericht Recht bekommen wird.
Ein Mahnbescheid ist aber bereits vollstreckbar bzw. kann vollstreckbar gemacht werden. Wird der Mahnbescheid mangels Widerspruch wirksam muss die Gegenpartei dagegen klagen.

Für die Gegenpartei stellt sich dann quasi die gleiche Frage: Klage ich wegen 340€ zzgl. Gebühren für etwas aus dem ich mich rauswieseln wollte aber es eben doch nicht geschafft habe?

Wenn der neue Mieter halbwegs Hirnschmalz hat widerspricht er dem Mahnbescheid und dein Kumpel ist wieder bei Null.
 
Das glaube ich weniger. Dann könnte man millionenfach unbegründete Mahnungen versenden, nicht wenige davon würden dann nicht widersprochen und damit "wirksam" und vollstreckbar und die zu unrecht betroffen müssten dann klagen. Ich bezweifele, dass das rechtens ist. Eine Mahnung bedarf einen rechtlichen Grundlage um wirksam zu sein. Sonst würden auch so Reglungen keinen Sinn machen, dass man ohne weitere Mahnung in Verzug gerät, wenn auch Rechnungen ein Zahlungsziel angegeben und über die Folgen des Verzugs aufgeklärt wird. Denn das würde ebenso bedeuten, dass ich einfach Rechnungen schicke mit Zahlungsziel verschicken kann. wird diesen dann nicht widersprochen, ürde automatisch Verzug eintreten. Auch hier muss eine rechtliche Grundlage vorhanden sein, damit die weiteren Folgen auch wirklich eintreten können.
 
Unwidersproche Mahnbescheide werden grundsätzlich wirksam.

Uincom als (angehender?) Anwalt hat hier durchaus ein paar sehr interessante Ansätze geliefert.

In der Praxis wird es womöglich schwer für das wenige Geld einen Anwalt zu finden, der einen doch eher komplexeren Sachverhalt seriös bearbeiten will.
 
ernsthaft? Auch wenn sie jedweder Rechtsgrundlage entbehren und unberechtigt erhoben werden weil beispielsweise gar kein Kaufvertrag vorliegt? Da ist das Missbrauchspotential doch quasi vorprogrammiert.
 
Ja. Bis auf sehr wenige Ausnahmen ist das ein Problem.

Aufgrund der förmlichen Zustellung des Mahnbescheides durch den Gerichtsvollziehe-/boten wird eben davon ausgegangen, dass der mündige Bürger spätestens dann alles durchliest oder Rat bei einem (fachkundigen) Dritten einholt.
 
Mahnbescheide werden ja auch haufenweise verschickt mit fraglicher Begründung. Klappt öfter als man denkt. Deswegen wurde auch die rechtskraftdurchbrechende Klage "erfunden".
Einen verzweifelten Anwalt findet man sicher. Zur Not muss das Gericht die Rechtslage herausarbeiten.
 
Es gibt übrigends in der EU small claims courts.
Noch nie verwendet oder jemanden getroffen der hat.
Aber vielleicht ist das ja eine Möglichkeit.
 
Vorsicht bei dem Weg mit dem Mahnbescheid:
Es wurde offenbar nichts über die Kaltmiete für den Rest des Monats vereinbart, sondern der Schlüssel einfach übergeben und dies ist damit wie eine Schenkung zu verstehen, so wird es auch der Nachmieter verstanden haben und damit ist man mit einem Mahnbescheid der nicht auf einer Vereinbarung darüber basiert, auf ganz dünnem Eis unterwegs.
 
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Der Knackpunkt ist "absichtlich und wissentlich". Es ist ein riesen Unterschied, ob man eine entfernt mögliche Forderung geltend macht oder einfach aus dem nichts gegen Nachbar einen Mahnbescheid erlässt.
 
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Was verwirrst Dich? Das man nicht einfach ohne eine Grundlage einen Mahnbescheid erwirken sollte und bei sich falschen Angaben sogar strafbar machen kann? Oder das eine Forderung auch einer Grundlage bedarf? Dies sollte klar sein und wenn jemand einen anderen einfach so etwas überlasst ohne dafür zeitgleich eine Gegenleistung zu verlangen, dann ist dies eine Schenkung. In dem Moment wo die vorzeitige Schlüsselübergaben angeboten oder verlangt wurde, hätte der Freund des TE seine Forderung nach einem Teil der Kaltmiete für den Monat stellen müssen, dann hätte der Nachmieter entscheiden können, ob ihm die vorzeitige Schlüsselübergabe den Preis wert wäre. Der Nachmieter kann es ja auch so verstanden haben, dass er dem Freund des TE mit der vorzeitigen Übergabe einen Gefallen tut, weil dieser vielleicht zum Monatsende keine Zeit hat, dann würde er bei einer nachträglichen Geldforderung zu recht aus allen Wolken fallen.

Der Freund des TE soll dies Lehrgeld abhaken und beim nächsten mal vorab Geld fordern, wenn er für etwas Geld haben will.
 
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Ist auf jeden Fall gut dass ihr hier wieder in knapp 60 Posts drüber diskutiert habt, einige irgendwann mehr oder weniger ins Off-Topic abgedriftet sind und ihre private Diskussion ausgetragen haben und ... vom TE seit dem Eingangspost nix mehr gehört wurde ... :freak:

Wird sich wohl erledigt haben oder doch nicht so wichtig gewesen sein.
 
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