So wie geschildert wurde darüber wohl gar nicht gesprochen groß und auf jeden Fall wohl nichts nachweislich festgehalten diesbezüglich. Unrechtmäßig kann die Nutzung der Wohnung grundsätzlich ja wohl kaum sein, da der Nachmieter die Schlüssel ja freiwillig erhalten hat (laut Schilderung wurde nachweislich erst nach der Schlüsselübergabe der Nachmieter auf die 50:50 Übernahme angesprochen) und so ungewöhnlich ist es nicht, dass der ehemalige Mieter die Kaltmiete noch zahlt (im vorliegenden Fall hat der Freund es ja schließlich auch angeboten), denn das hätte er ja ohnehin tun müssen bis zum Ablauf des Mietvertrages. Wenn beim Nachmieter jetzt keine Not war (was der Fall ist laut Schilderung), warum sollte er dann die Kaltmiete übernehmen und dafür er ggf. doppelt zahlen (seine Altwohnung)?
Auf welcher Rechtsbasis hier geklagt werden soll ist halt auch fraglich/strittig. Der Schilderung nach ist ein Vertrag der 50:50 Übernahme der Miete eben ggf. gar nicht zustande gekommen, nicht mal mündlich. Das dem doch so gewesen ist/sein sollte, dürfte insbesondere ohne Zeugen unmöglich nachzuweisen sein, Aussage stünde gegen Aussage und eine Rechtsgrundlage darüber hinaus, die festlegt, dass der Nachmieter hier zahlen muss, wäre mir nicht bekannt. Du gehst davon aus, dass ein Vertrag vorliegt (mündlicher Art ggf.), dass geht aus der Schilderung aus Post 1 aber überhaupt nicht hervor:
code² schrieb:
Er ist sich nicht sicher ob bei der Besichtigung oder einen späteren Termin, bei dem Maße aufgenommen wurden ein Satz in Richtung „bei den Kosten wird man sich schon einig“ gefallen ist.
Und selbst wenn der Satz so gefallen wäre, bestünde wohl eher kein Vertrag, denn die Höhe oder selbst die Übernahme von Kosten an sich, wäre mit diesem Satz sicher nicht besiegelt. Wie auch, es fehlt eine konkrete Angabe der Höhe über die Kosten bzw. deren Verteilung.... Dazu müsste schon auch mündlich eine exakte Benennung der Höhe vorgelegen haben sowie eine klare Willensbezeugung des Nachmieters, diese auch zu zahlen. Hätte der Freund das so in den Raum geworfen und der Nachmieter hätte nicht reagiert, dann würde ich auch nicht zwingend darauf bauen, dass ein Vertrag vorliegt, es fehlt die Willensbekundung beider Seiten und Zustimmung durch Stillschweigen dürfte im vorliegenden Fall nicht ausreichend sein.