Nasse Wohnung / Kündigung

Sevo

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Feb. 2010
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Hallo,

Ich hätte eine Frage zwecks unserer Wohnung und der Kündigungsfrist.
Wir wohnen seit ca. einem halben Jahr in unserer Wohnung und haben vor 2 Monaten festgestellt das im Badezimmer über der Dusche (die an einer Außenwand ist) die Wand komplett nass ist und sich dort schon die Tapete und der Putz komplett lösen.

Nun haben wir uns eine neue Wohnung gesucht und würden natürlich sofort dort einziehen. Jedoch haben wir ja eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in der jetzigen Wohnung.

Wir haben auch schon eine Mietminderung von 7,5 % durchgesetzt und es war auch schon ein Handwerker hier der uns aber auch nicht mehr sagen konnte, als das die Wand nass ist. Weiter wurde auch nichts unternommen zwecks dieser Sache.

Nun ist meine Frage. Kann man irgendwie früher aus den Mietvertrag kommen oder müssen wir die 3 Monate einhalten?

Kann uns da jemand weiter helfen?
 
Also eins vorweg, ich bin kein Anwalt. Genau jenen solltest du allerdings konsultieren.

Ein Freund von mir kam allerdings damit raus, weil der Vermieter sich "einschüchtern" lies. Er meinte das wären unzumutbare Zustände und eine Gefahr für die Gesundheit (weil da bildet sich ja auch Schimmel).
Damit hat der Vermieter klein bei gegeben. Einfach mal mit dem reden, und ihm sagen, dass du sonst zum Anwalt gehst, könnte schon helfen, dass ihr euch gütlich einigt. Z.b. noch einen der 3 Monate volle Miete zahlen und fertig. Dann wären beide zufrieden, weil ihm das Zeit verschafft, nen neuen Mieter zu finden.
 
In solchen Verhältnissen kann man nicht Leben. Zudem können daraus Krankheiten entstehen. Da würde ich einen Anwalt mit einschalten falls die Vermieter nicht mit sich reden lassen. Bei solchen Sachen immer schriftlich dem Vermieter Bescheid geben mit einer Fristsetzung für die Problembehebung. Mietminderung ist ja gut und schön, aber das Problem ist ja damit nicht gelöst. Das Sonderkündigungsrecht könnte hier greifen. Genau kann ich das aber auch nicht sagen.

Gruß Rossi
 
Ich frage mich ja manchmal - nein immer wieder - warum man in einem auf Computer spzialisiertem Forum solch eine Frage stellt und

man nicht einfach mal selbst googlen kann?

Du gibst nur frist ein und erhältst schon fristlose Kündigung vorgeschlagen. Klickst das an und erhälst als nächsten Vorschlag: fristlose Kündigung Mietvertrag. Ist irgendwie nicht so schwer...

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
 
Steht das mit den 3 Monaten im Mietvertrag?

Nach § 543 Abs. 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
 
Im Moment würd ich sagen, steht der Vertag unddie Kündigungszeit!
Der Vermieter scheint sich ja um das Problem zu kümmern, in wie weit das alles zeitnah geschiet geht aus deinem Beitrag nicht hervor.
Aber wie schon geraten wurde, Versuchs auf die einfache Art und Weise - mit dem Vermieter reden!
Er muss die Wand ja trocken legen - und solange dort jemand wohnt wirds schwer,,,
mfg
schweiger
 
@CHaos.Gentle: Und vor allem die Problembeschreibungen eigentlich überhaupt nicht ausreichen, um ene qualifizierte Antwort zu geben. Nicht grundlos machen sich ja Gutachter vor Ort ein Bild und auch ein Anwalt würde sich das wohl anschauen oder wenigstens Fotos sehen wollen, um seinen Senf dazu geben zu können.

@Jigsaw: 3 Monte sind gesetzlich. Und der Paragraph ist halt wie immer dann Interpretationssache.
 
Ich möchte stark bezweifeln, dass eine nasse Wand eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt. Dazu fehlen hier aber jegliche Anhaltspunkte, wie schlimm das Ganze wirklich ist. Aber die Wand war in den letzten zwei Monaten ja offenbar nicht so schlimm, dass die Wohnung unbewohnbar war. 7,5% Mietminderung ist auch eher am unteren Rand.
Am sinnvollsten wäre es hier eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setze (2-4 Wochen) und nach Ablauf der Frist außerordentlich zu kündigen.
Das funktioniert natürlich nur, wenn der VM den Mangel dann nicht beseitigt. In dem Fall, dass der VM sich hier einsichtig zeigt und bekundet, den Mangel schnell beseitigen zu lassen, wird es aber eh kaum möglich sein schnell aus dem Vertrag raus zu kommen.

Achso, da fällt mir noch ein: Wir machen hier alle keine Rechtsberatung, sondern geben nur persönliche Meinungen wieder...
 
@mib1668: Endlich einer der mich versteht... ;)

Das Thema hat mich jetzt gerade interessiert, deshalb hab ich mit einer Freundin gesprochen, die bei einer großen Wohnungsbaugenossenschaft arbeitet und die sagt:
Deine einzige Chance ist es mit dem Vermieter zu sprechen und auf Kulanz zu hoffen, denn du hast bereits eine Mitminderung durchgesetzt, wirst also bereits für die Durchfeuchtung entschädigt. Solch ein Mangel musst dringend behoben werden, dringend bedeuted bei Wohnungen aber nicht innerhalb einer Woche, sondern eher 4 Wochen. Schließlich haben Handwerker auch mal was zu tun und können nicht gleich vorbeikommen und mal eben das Dach neu legen.

Wie schon gesagt: Mit dem Vermieter sprechen, Frist setzen und Kündigung einreichen.
 
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