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Nebenkostenabrechnung erhalten - Versteht ihr die?
@ hamju63
Für den TE hat der Vermieter ja nie eine Abrechnung gemacht. Kann also keiner beantworten die Frage. Der TE bzw. seine Frau/Freundin hat da ja nur von 09/17 - 09/19 gewohnt.
Die müsste er auch aufschlüsseln.
Die Arbeitskosten (mit Ausnahme der reinen Materialkosten) fallen nämlich unter §35A und müssen gesondert angegeben werden, weil sie vom Mieter in seiner Steuererklärung abgesetzt werden können.
Bereits in der Rechnung des Handwerkers/Schornsteinfegers ist das entsprechend auszuweisen, sollte also vom Vermieter problemlos nachgewiesen werden können (und muss eben auch)
Falls der Vermieter so lustig war, dies in seiner Steuererklärung anzugeben, darf er Euch das natürlich dann nicht erneut in Rechnung stellen bzw. er darf das grundsätzlich nicht selber absetzen.
Zu diesen Arbeiten gehört übrigens auch der Winterdienst, Gebäudereinigung, Hausmeister und Gartenarbeiten.
Da sind die Lohn und Arbeitskosten gesondert für den Mieter auszuweisen.
@Mighty
Und bekommt jetzt die Abrechnung für 2018
Und nächstes Jahr dann nochmal eine für 2019