basty33645
Cadet 3rd Year
- Registriert
- März 2017
- Beiträge
- 33
Hallo,
vielleicht könnte sich Mal jemand meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter anschauen. Irgendwie erscheint es mir zu hoch.
Ich habe bereits viele Unterlagen vom Vermieter eingeholt aber ich bin immer noch am zweifeln ob es stimmt.
Wohnunggrösse: 80,3 m2
6 Parteien Haus
2 Erwachsene und ein Kind 2 Jahre alt
Vorauszahlungen: 220€ pro Monat
Nachzahlung: 1.600€
Heizung und Warmwasser: Gas Kessel im Keller
Wärmemengenzähler (WMZ) für Warmwasser
Altbau ca. 1920
Jetzt erst mal zum Warmwasser:
Es gibt eine Gasrechnung vom Gasversorger.
Es gibt eine Einzelabrechnung. In dieser steht:
"Trennung der einheitlich entstandenen Gesamtkosten bei verbundenen Anlagen.
Warmwasserkosten errechnet nach Paragr.9 Abs.2 HeizkostenV.:
Energie für Warmwasser = Verbrauch Wärmezähler x Umrechnungsfaktor von Heizwert in Brennwert x Umrechnungsfaktor für Wärme
45027,00 KWh x 1,11 x 1,15 = 57476,97 KWh
57476,97 KWh (Warmwasser) von 163453,00 KWh (Gesamt) = 35,1642% des Verbrauchs
35,1642% (Warmwasser) von 19545,97 Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser = 6873,19 EUR für Warmwasser"
Ermittelt wurde die Wärme durch einen Wärmemengenzähler.
Ich habe den Vermieter bzw. die Firma, welche die Ablesungen und Berechnung macht, darauf hingewiesen, dass laut §9 Abs. 2 Heizk. V die Wärme mittels einem WMZ abgelesen werden soll, wenn es keine Möglichkeit gibt, dann nutzt man die Korrekturfaktoren 1,11 und 1,15. In seiner Abrechnung liest er nämlich den Wert vom WMZ und nimmt noch die Korrekturfaktoren her. Ist das rechtens?
Die Antwort vom Vermieter bzw. Ablesefirma:
"In §9 Abs. 2 der HeizkostenV ist geregelt, dass der Verbrauch mittels eines Wärmezählers erfasst werden muss und die Wärmemenge (Q) bei Abrechnungen mit Erdgas mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren ist. Zudem ist in der VDI 2077 Blatt 3.2 geregelt, dass der gemessene Verbrauch auf die Energielierferung ( 1,15) umgerechnet werden muss.
Zur Verdeutlichung: Die Erdgaslieferung der Firma Keslar ist der gelieferte Brennstoff (Brennwertniveau) und der „Wärmezähler für Warmwasser“ mist den Verbrauch (Wärmeniveau). Um die Gaslieferung auf Heizung und Warmwasser auf dem gleichen Niveau trennen zu können, muss der Verbrauch auf Wärmeniveau auf die gelieferte Menge Brennstoff (Brennwertniveau) mit den Faktoren umgerechnet werden."
Hier verweist der Vermieter auf die VDI 2077. Aber auf welcher Grundlage nimmt er jetzt die VDI her anstatt §9 Abs. 2 Heizk. V.
Laut dem Vermieter darf er das. Aber warum? VDI ist doch nur eine Richtlinie und kein Gesetz.
vielleicht könnte sich Mal jemand meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter anschauen. Irgendwie erscheint es mir zu hoch.
Ich habe bereits viele Unterlagen vom Vermieter eingeholt aber ich bin immer noch am zweifeln ob es stimmt.
Wohnunggrösse: 80,3 m2
6 Parteien Haus
2 Erwachsene und ein Kind 2 Jahre alt
Vorauszahlungen: 220€ pro Monat
Nachzahlung: 1.600€
Heizung und Warmwasser: Gas Kessel im Keller
Wärmemengenzähler (WMZ) für Warmwasser
Altbau ca. 1920
Jetzt erst mal zum Warmwasser:
Es gibt eine Gasrechnung vom Gasversorger.
Es gibt eine Einzelabrechnung. In dieser steht:
"Trennung der einheitlich entstandenen Gesamtkosten bei verbundenen Anlagen.
Warmwasserkosten errechnet nach Paragr.9 Abs.2 HeizkostenV.:
Energie für Warmwasser = Verbrauch Wärmezähler x Umrechnungsfaktor von Heizwert in Brennwert x Umrechnungsfaktor für Wärme
45027,00 KWh x 1,11 x 1,15 = 57476,97 KWh
57476,97 KWh (Warmwasser) von 163453,00 KWh (Gesamt) = 35,1642% des Verbrauchs
35,1642% (Warmwasser) von 19545,97 Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser = 6873,19 EUR für Warmwasser"
Ermittelt wurde die Wärme durch einen Wärmemengenzähler.
Ich habe den Vermieter bzw. die Firma, welche die Ablesungen und Berechnung macht, darauf hingewiesen, dass laut §9 Abs. 2 Heizk. V die Wärme mittels einem WMZ abgelesen werden soll, wenn es keine Möglichkeit gibt, dann nutzt man die Korrekturfaktoren 1,11 und 1,15. In seiner Abrechnung liest er nämlich den Wert vom WMZ und nimmt noch die Korrekturfaktoren her. Ist das rechtens?
Die Antwort vom Vermieter bzw. Ablesefirma:
"In §9 Abs. 2 der HeizkostenV ist geregelt, dass der Verbrauch mittels eines Wärmezählers erfasst werden muss und die Wärmemenge (Q) bei Abrechnungen mit Erdgas mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren ist. Zudem ist in der VDI 2077 Blatt 3.2 geregelt, dass der gemessene Verbrauch auf die Energielierferung ( 1,15) umgerechnet werden muss.
Zur Verdeutlichung: Die Erdgaslieferung der Firma Keslar ist der gelieferte Brennstoff (Brennwertniveau) und der „Wärmezähler für Warmwasser“ mist den Verbrauch (Wärmeniveau). Um die Gaslieferung auf Heizung und Warmwasser auf dem gleichen Niveau trennen zu können, muss der Verbrauch auf Wärmeniveau auf die gelieferte Menge Brennstoff (Brennwertniveau) mit den Faktoren umgerechnet werden."
Hier verweist der Vermieter auf die VDI 2077. Aber auf welcher Grundlage nimmt er jetzt die VDI her anstatt §9 Abs. 2 Heizk. V.
Laut dem Vermieter darf er das. Aber warum? VDI ist doch nur eine Richtlinie und kein Gesetz.