News Netzneutralität: Telekom wagt sich allmählich aus der Deckung

@hotzenplot

http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136313.html schrieb:
Schwierig gestaltet sich auch die Pfändung von Unterhaltungselektronik. Zwar hat etwa das Amtsgericht Bremerhaven entschieden, dass ein Farbfernsehgerät grundsätzlich pfändbar ist, „wenn der Schuldner noch über ein im Ehebett eingebautes Radio verfügt, mit dem man mindestens einen Sender empfangen kann“ (Az. 9 M 8421/86 (b)). Genau zum entgegengesetzten Schluss kam jedoch das Amtsgericht Essen. Seine Einschätzung lautet: „Ein Fernsehgerät gehört heutzutage zur bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung und ist nicht pfändbar“ (Az. 31 M 888/98).

Selbst wenn du ein 100k € TV hast wenn es der einzige TV ist und kein Radio vorhanden ist wird da nichts weg genommen ;)
 
Cool Master schrieb:
Selbst wenn du ein 100k € TV hast wenn es der einzige TV ist und kein Radio vorhanden ist wird da nichts weg genommen ;)

falsch, Stichwort Austauschpfändung ;)


Der Schuldner besitzt einen LCD-Fernseher im Wert von 10.000,00 €. Da es sich hierbei um das einzige Fernsehgerät in seinem Haushalt handelt, besteht nach § 811 I Nr. 1 ZPO Pfändungsschutz. Der Gläubiger hat aber die Möglichkeit, dem Schuldner einen preiswerten, auch gebrauchten Austauschfernseher durch den Gerichtsvollzieher zur Verfügung zu stellen, um dann auf den LCD-Fernseher zugreifen zu können. Relevant ist allein, dass der Schuldner sein Informationsbedürfnis durch das Austauschgerät in gleichwertiger Weise befriedigen kann.
Zur Vornahme einer Austauschpfändung bedarf es nach § 811a II ZPO allerdings einer gerichtlichen Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht. Dieses prüft nicht nur, ob dem Schutzzweck durch den Austauschgegenstand hinreichend Rechnung getragen wird, sondern auch, ob zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Austauschgegenstandes erheblich übersteigen wird
Um zwischenzeitliche Vereitelungsversuche des Schuldners zu verhindern, kann der Gerichtsvollzieher allerdings auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung nach § 811b I ZPO eine vorläufige Austauschpfändung vornehmen

http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-die-austauschpfaendung/

wie ich schon schrieb : Sachpfändungen lohnen nur wenn der voraussichtliche Erlös deutlich über den zu erwartenen Kosten liegt und das ist bei normalen Gebrauchsgegenständen selten der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal von den Pfändergeschichten hier abzukommen ( ich hab nicht gelesen was davor kam ): Eigentlich wollte ich ja zur Telekom wechseln, weil mein aktueller anbieter DS-Lite nutzt. Nach diesem Hammer bleibt mein Geld dann aber wohl doch lieber woanders investiert. Der Kerl ist wohl nicht mehr ganz klar im Kopf.
 
@tris0x

Wenn der größte Anbieter so etwas macht, glaubst du nicht andere werden nachziehen? Da muss man sich an die Politik wenden um es direkt im Keim zu ersticken.
 
doch, leider ja. Ich für meinen Teil möchte damit allerdings auch ein Signal aussenden, dass ich diesen Unfug nicht mit meinem Geld unterstütze. Mein Telekom Mobilfunkvertrag ist auch schon gekündigt. Aber in der Essenz hast du leider Recht. Die Hoffnung, dass der Kram noch abgeschmettert wird, stirbt bekanntlich zuletzt.
 
Kenneth Coldy schrieb:
NEIN. Gedrosselt werden aufgrund niedriger Priorisierung darf eben nicht. Auch das steht im Gesetz drin.

*schmunzel* das ist zu kurz gedacht. Also, Provider müssen die wichtigen Funktionen aufrecht erhalten. Daher ist eine Kategorisierung erlaubt. Wichtige Kategorien müssen in Stoßzeiten funktionieren.
So, und jetzt du: was glaubst du passiert mit den niedrig priorisierten Diensten dann? Das ist das Schlupfloch. Da verschlüsselte Daten niedrig kategorisiert werden dürfen da der Inhalt nicht klar ist (= nicht festgestellt werden kann ob es wichtig ist) werden die dann auch mitgedrosselt.

Natürlich darf ein Provider nicht einfach so Dienste drosseln, wenn die Notwendigkeit nicht gegeben ist, nur:
- beweise das ohne Zugriff auf providerinterne Daten (siehe Filesharing drosseln, wurde auch lange abgestritten)
- die Ausnahme für Stoßzeiten ist bereits erlaubt
- Notwendigkeit kann durch mangelnden Ausbau der Bandbreite geschaffen werden bzw. ergibt sich nach ein paar Jahren ganz von allein

Ums nochmal klar zu sagen: die Frage war ob VPNs drunter fallen, und laut Gesetz, weil verschlüsselte Dienste, können sie darunter fallen.
 
TNM schrieb:
Natürlich darf ein Provider nicht einfach so Dienste drosseln, wenn die Notwendigkeit nicht gegeben ist, nur:
- beweise das [...]

Tut mir leid, aber damit verläßt Du das Feld seriöser Einschätzung und gehst zu völlig haltloser Unterstellung (direkter Gesetzesbruch, konspirative Kreise die darüber informiert werden müssten, etc.) über.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung das diese "Priorisierung" direkt dazu führen wird das die Drosseltarife wieder aus der Schublade geholt werden.
 
bensel32 schrieb:
Dann musst du nur noch die Dummen finden die ehrenamtlich bei den Netzbetreibern anfangen Kabel zu verbuddeln. ;)
Da brauche ich keine Ehrenamtlichen. Wir nehmen 1€ Jobber, die Zwangsverpflichtet werden! Die dürfen gar nicht anders.
Wie war noch der alte Spontispruch? ... Slavery gets shit done!!
Boah, bin ich ein Zyniker.
 
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