WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
Du hast es aber so pauschal formuliert, dass man es nur so interpretieren kann, dass der Käufer ein einschicken generell ablehnen kann.Idon schrieb:Aus dem Zusammenhang geht meines Erachtens klar hervor um was es geht, nämlich das Wahlrecht des Käufers bei dem konkreten Saturn-iPhone-Beispiel von @NagasakiGG - nicht die grundsätzlichen Rechte des Verkäufers. Wenn du das anders interpretieren möchtest, bitte. Das liegt außerhalb meines Einfluss- und Interessensbereiches.
Gerade bei Elektrogeräten kann es aber so sein, dass ein weiterer, bisher nicht ersichtlicher Defekt vorhanden ist, bspw durch einen Wasserschaden. Das darf der Händler natürlich auch prüfen lassen. Und es gab bereits Urteile, die besagen dass 4-6 Wochen durchaus angemessen sind.Nicht in jedem Fall ist die Ursache versteckt oder unklar. Und selbst wenn, dann darf die Prüfung eben nicht beliebig lange dauern.
Oft bleibt man auf den Kosten aber sitzen. Denn diese Kosten müsste man einklagen. Wenn bei dem Kunden aber nix zu holen ist, bleibt man darauf sitzen.Auf den Kosten musst du aber nicht sitzen bleiben?
21 Tage wären aber bereits 3 Wochen und nicht 1,5. Und der Händler wird dir das sicher nicht erklären, der sagt von Anfang an, dass es bspw 2-6 Wochen dauern kann. Idr bekommt man ja auch was schriftliches vom Händler, wenn man etwas einschicken lässt. Da sollte dann draufstehen, wielange es dauern kann.Ob eine Frist angemessen ist oder nicht entscheidet am Ende das Gericht. Warum eine Frist von 1,5 Wochen nicht angemessen sein soll, wenn sogar eine Reparatur laut @Ribery88 7-21 Tage dauert, kann ja dann gerne dargelegt werden. Ich fahre mit kurzen Fristen gut und werde davon nicht abweichen - warum auch. Wenn ein Händler mal länger braucht, dann wird er sich in aller Regel erklären und wenn das stichhaltig ist, dann ist das völlig ok.
Mag sein, aber beim Überschreiten der Frist, kannst auch nichts machen. Deine Frist ist ja schon logistisch oft nicht machbar.Nachteilig ist das sowieso nicht, da eine zu kurze Frist automatisch eine angemessene Frist in Gang setzt.
Es hebelt die Frist nicht auf, aber sie kann ignoriert werden, da viel zu kurz. Auch wird von einem Fachhändler nicht erwartet, dass er einen Fernseher reparieren oder angemessen prüfen kann. Ist ja ein Händler und keine Werkstatt.Das Recht des Verkäufers hebelt derartige Fristen nicht automatisch aus. Wenn sich ein gewerblicher Verkäufer z. B. dazu entscheidet das entsprechende Fachpersonal einzusparen, um die Reparatur auszulagern, wird er sich oft die zusätzliche Versandzeit zu seinem Verschulden anrechnen lassen müssen. An einen Fachhändler werden in aller Regel auch andere Erwartungen bezüglich Reparatur und Mängelerkennung gesetzt als z. B. an die nächste Aldi-Filiale mit Aktionsware.
Er hat Rechte, aber nicht viele Möglichkeiten. Angenommen du setzt eine Frist von 2 Wochen, musst aber ohne Begründung 4 oder 6 Wochen warten, was willste dagegen tun? Bis eine Klage anläuft, ist die Sache ja längst erledigt.Grundsätzlich hat der Verbraucher in Deutschland erhebliche Rechte und Möglichkeiten, nimmt diese aber oft nicht wahr. Das wird bewusst und unbewusst von vielen Händlern ausgenutzt. Auch, indem ganz klar falsche Rechtslagen dargestellt werden. Die meisten Käufer schlucken das, sie wissen es nicht besser - und viele Verkäufer sind auch nicht besser geschult.
Ebenso wenn der Händler reparieren lässt, anstatt umzutauschen. Man kann dann klagen, trägt aber sehr hohes Risiko dabei und kann auch nicht viel dabei gewinnen.