Neuer Monitor ist nach 4 Monaten defekt, wie funktioniert das mit der Garantie?

Tuetensuppe schrieb:
Bist du sicher, dass nicht die Grafikkarte einen defekt hat?

Ansonsten: nimm das Ding mit zum nächsten MM. Die überprüfen das und du bekommst entweder gleich einen neuen Monitor mit sofern vorrätig, oder auf Wunsch einen Gutschein über den Neupreis.
Ich denke und hoffe es zumindest nicht. Wie kann man das prüfen? Dxdiag meldet keine Probleme und in Spielen habe ich auch keine Probleme alles läuft stabil. Es ist eine RX 6800 XT und die ist auch kein halbes Jahr alt. Ich suche mal mein langes HDMI Kabel und dann teste ich meinen TV als Monitor


EDIT: Am TV getestet und dort ist das Bild clean. Also ist es der Monitor.
 
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Tuetensuppe schrieb:
Bist du sicher, dass nicht die Grafikkarte einen defekt hat?

Ansonsten: nimm das Ding mit zum nächsten MM. Die überprüfen das und du bekommst entweder gleich einen neuen Monitor mit sofern vorrätig, oder auf Wunsch einen Gutschein über den Neupreis.
Genauso. Monitor ins Auto und vor Ort am Tresen die Reklamantion starten. Habe ich genauso schon gemacht. Die werden das Produkt nicht vorrätig haben und du erhälst in wenigen Tagen dann dein Geld via ursprünglichem Zahlungsmittel zurück.
 
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Genauso. Monitor ins Auto und vor Ort am Tresen die Reklamantion starten. Habe ich genauso schon gemacht. Die werden das Produkt nicht vorrätig haben und du erhälst in wenigen Tagen dann dein Geld via ursprünglichem Zahlungsmittel zurück.

Wie ist es bei Ihnen abgelaufen? Auch Media Markt? Wie lange hat es gedauert und wie kulant waren die Mitarbeiter? Ich habe bar bezahlt, ich habe den Kassenzettel. Muss nur schauen wie ich das Ding dann wieder ordnungsgemäß wieder einpacken kann mit alldem Zubehör... So einen Fall hatte ich noch nie, ich musste noch nie etwas zurückgeben/reklamieren...
 
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Djura schrieb:
Nope. Einfach nur nope.


Quelle: https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Die Themen Gewährleistung und Garantie waren in meiner Abschlussprüfung vor Jahren. Absolut nichts, bis auf den Zeitraum der Beweislastumkehr, hat sich von damals zu heute verändert.

Wenn du schon beim Austausch mit Nope antwortest, solltest du evtl. mal deine Quelle aufmerksam lesen ;)

Über die Gewährleistung darfst Du hingegen vom Kaufvertrag zurücktreten, falls die Reparatur zweimal gescheitert ist oder der Händler das Produkt bereits vergeblich ausgetauscht hat.

Du darfst einen Austausch verlangen, dies kann aber der Händler ablehnen, wenn die Kosten für eine Reparatur günstiger sind.

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057


Also ab nach Media Markt und neuen Monitor verlangen. Eine Reparatur wird bei einem Monitor wahrscheinlich sowieso nicht durchgeführt. Wenn die dir keinen Ersatz geben möchten, kannst du ja einfach den Artikel von der Verbraucherzentrale vorlegen.
 
SimSon schrieb:
Du darfst einen Austausch verlangen,
Verlangen kann man viel. Gesetzlichen Anspruch hat man darauf aber nicht. Alles was darüber hinaus geht, ist die Kulanz des Händlers.
 
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@Helge01
Dann bitte auch § 439 Abs. 4 lesen :)

Grundsätzlich kann der Händler, auch wenn der Kunde darauf besteht, die Beseitigung des Mangels durch Reparatur vorziehen, wenn mit der Lieferung einer mangelfreien Sache für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Das kann btw. auch umgekehrt der Fall sein. Wenn der Kunde die Beseitigung fordert, der Händler aber eine neue mangelfreie Sache liefern möchte.

Aber "Kulanz" ist natürlich eine andere Geschichte. Das hat nichts mit Kulanz zutun. Kulanz hat der Händler hier nämlich nicht. Das Gesetz sieht klar vor, dass der Käufer das Mittel wählt.


Bei einen 300 Euro Monitor kann ich mir sehr gut vorstellen, dass MM sich dort recht "kundenfreundlich" zeigen wird... Den "Verlust" holt man sich dann selbst über die Garantie bzw. über den eigenen Distro wieder zurück.
 
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kachiri schrieb:
Dann bitte auch § 439 Abs. 4 lesen :)
Das ist ja eine Ausnahme wenn es dem Händler nicht zumutbar ist, das ist aber nicht der Regelfall.

Ein Beispiel wäre, wenn man sich eine Küche einbauen lässt und ein Türscharnier knarzt, dann wäre ein kompletter Austausch der Küche für den Händler unzumutbar.
 
Ne ne... Da steht nichts von "Ausnahme". Da steht ganz klar, ist das vom Käufer gewählte Mittel mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann der Händler auf das andere Mittel zurückgreifen. Wenn der Kunde nach 3 Monaten mit einem defekten Akku im Smartphone kommt, wird mich der Austausch des Akkus sehr wahrscheinlich deutlich günstiger kommen, als ihm ein komplett neues Smartphone mitzugeben.
Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sowas schon sehr oft vorkommt. Also das der Kunde dann doch direkt lieber ein neues Smartphone möchte, als einfach nur den Akkutausch ;)

Das einzige was er rein gesetzlich hat, ist Ermessen. Er kann. Er muss nicht. Also er kann auch einfach in meinem Beispiel ein neues Handy mitgeben, obwohl der Akkutausch deutlich günstiger für ihn wäre.
 
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kachiri schrieb:
Da steht nichts von "Ausnahme"
Wenn was unzumutbar ist dann ist es eine Ausnahme, die meisten Fälle sind für den Händler zumutbar. Du meinst ein Austausch eines Monitor ist für den Händler unzumutbar?
 
Es geht nicht darum, was ich meine. Es steht da nichts von Ausnahme. Es wird die Regel sein, dass der Kunde am liebsten ein neues Produkt möchte. Es wird auch gar nicht so selten vorkommen, dass der Händler dies ablehnt und auf die Nachbesserung in Form der Reparatur bestehen wird.
Es geht nicht darum, ob der Austausch als solches zumutbar ist, sondern ob die KOSTEN die dadurch entstehen zumutbar sind. Und zwar in Relation zu den KOSTEN, die dem Händler mit der Reparatur entstehen würden.

Wie gesagt. Bei einem 300 Euro Monitor sehe ich nicht, wo sich MediaMarkt bei der Forderung einer (sofortigen!) Nachlieferung querstellen sollte. Bei einem 1.500 Euro Monitor sieht das im Zweifel halt wieder anders aus, wenn die Reparatur am Ende deutlich günstiger wäre, als die Lieferung eines neuen Monitors.
 
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Djura schrieb:
Nope. Einfach nur nope.


Quelle: https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Die Themen Gewährleistung und Garantie waren in meiner Abschlussprüfung vor Jahren. Absolut nichts, bis auf den Zeitraum der Beweislastumkehr, hat sich von damals zu heute verändert.
Hast du die Abschlussprüfung auch bestanden (SCNR)?
Aber das Gesetz sagt was anderes: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Du hast die Wahl als Käufer. Der Verkäufer kann sich versuchen rauszureden, aber wenn was lagernd ist wäre das schwierig. Das schaut anders aus wenn jetzt bei einem Auto was bestellt hast mit individualisierter Inneneinrichtung und der Austausch die Produktion und Überführung aus Übersee beinhalten würde...
 
Jeder Händler kann eigene Garantien geben also zu sagen, dass man die nur beim Hersteller bekommt,
stimmt halt nicht ganz. Vielleicht kann man sogar als Privatverkäufer jede Art von Garantie geben. :daumen:
 
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