Neuer Monitor ist nach 4 Monaten defekt, wie funktioniert das mit der Garantie?

Kein Update, kommt wohl nichts bei rum, Klassiker.


Standard^^ Hab's noch nicht abgegeben :D Erst am Mittwoch, wenn ich meinen Ersatzmonitor von meiner Mutter bekomme. Ich war in MM und der Mann meinte, ich soll das Ding vorbeibringen und das geht entweder zur Reparatur oder ich bekomme mein Geld zurück. Ich schreibe dann nochmal, wenn ich den Monitor zu MM gebracht habe :)
 
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Ich will euch alle ja nicht enttäuschen, aber fast alle hier (und meist auch in den anderen -dieses Thema behandelnden- Threads) haben das Problem, der völlig veralteten Begrifflichkeiten im Rechtsverkehr:

Gewährleistung gibt es überhaupt nicht mehr.
Diese wurde vor über 20 Jahren in D abgeschafft (Schuldrechtsreform 2.Jan 2002) und durch die (Sach)Mängelhaftung ersetzt.
Das bloss so als kleiner Tipp von mir...;)
 
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eraser4400 schrieb:
Gewährleistung gibt es überhaupt nicht mehr.
Diese wurde vor über 20 Jahren in D abgeschafft (Schuldrechtsreform 2.Jan 2002) und durch die (Sach)Mängelhaftung ersetzt.
Das bloss so als kleiner Tipp von mir...;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung

Also verwendet jeder(!) Händler eine deiner Meinung nach veraltete Begrifflichkeit?

Wenn du es so willst: Twitter gibt es auch nicht mehr. Trotzdem wird man in 20 Jahren noch "twittern" und nicht "X'en" (sofern es die Plattform dann noch gibt).
 
Zuletzt bearbeitet:
sonny2 schrieb:
Also verwendet jeder(!) Händler eine deiner Meinung nach veraltete Begrifflichkeit?
Zwar sicher nicht jeder, aber ja, so ist es!

Juristen verwenden diesen veralteten Begriff seit über 20 Jahren nicht mehr. Auf Seiten im iNet wird zwar analog dazu noch weiterhin die Begrifflichkeit "Gewährleistung" verwendet, allerdings bloss, weil diese aus den Köpfen der Bevölkerung immer noch nicht heraus zu bekommen ist.

Es ist halt bloss befremdlich, wenn hier seitenweise von Hobby-Anwälten kluggeschissen wird, aber dennoch völlig veraltete und im deutschen Gesetzesbüchern seit 2002 nicht mehr verwendete Begriffe genutzt werden.

Übrigens: UPlay gibts auch schon länger nicht mehr....stell'dir vor...
 
eraser4400 schrieb:
Gewährleistung gibt es überhaupt nicht mehr.
Tante G sagt was anderes:
"Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?
Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an Kund:innen für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeit itpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).26.04.2023"
 
Er sagte, dass es den Begriff "Gewährleistung" nicht mehr gibt.
=> Korinthenkackerei
 
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Also ich habe den Monitor in MM abgegeben und die schicken ihn jetzt irgendwohin zum überprüfen und eventuell bekomme ich einen neuen sagte der Mann, dauert ca. 14 Tage. Bekomme dann ne Mail.
Ich halte euch, die es interessiert auf dem laufenden was daraus wurde.
 
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Baldwin schrieb:
in MM abgegeben und die schicken ihn jetzt irgendwohin zum überprüfen und eventuell bekomme ich einen neuen sagte der Mann, dauert ca. 14 Tage.
Also ganz klassisches und gesetzeskonformes Prozedere, ganz ohne "Du hast Recht auf einen direkten Austausch!!!1111elf!!!!11!

Wie bereits hier mehrfach beschrieben worden ist.
 
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Also ganz klassisches und gesetzeskonformes Prozedere, ganz ohne "Du hast Recht auf einen direkten Austausch!!!1111elf!!!!11!

Wie bereits hier mehrfach beschrieben worden ist.

Leider :) Naja was will man machen die sind doch nicht blöd... Will mich da auch nicht streiten :) Solang ich einen Ersatzmonitor habe ist alles gut, auch wenn die Größe und die Bildwiederholrate erstmal wieder gewöhnungsbedürftig ist^^
 
Tja, wenn man sich nicht traut "Kontra" zu geben (obwohl man im Recht ist), muss man sich halt mit einer unbefriedigenden Lösung abspeisen lassen:
Wenn die den Monitor auf Lager haben, hättest du einen Austausch verlangen können.
 
MM hat 3x die chance auszubessern,erst dann gibts neues oder Geld zurück.


Da kannste dich aufm Kopf stellen^^
 
Blood011 schrieb:
MM hat 3x die chance auszubessern,erst dann gibts neues oder Geld zurück.

Da kannste dich aufm Kopf stellen^^

https://www.evz.de/einkaufen-intern...unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html

Sie können zunächst den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur des defekten Produktes verlangen. Kostenlos bedeutet, dass das Unternehmen nicht nur die Kosten für die eigentliche Ware und Ersatzteile sowie die aufgewandte Arbeitszeit bezahlen muss, sondern auch die Transportkosten (Hin- und Rücksendekosten).

Sie können prinzipiell zwischen einer Reparatur und einer Ersatzlieferung wählen. Das Unternehmen kann aber eine Ersatzlieferung bzw. die Reparatur der Ware ablehnen, wenn dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für das Unternehmen verbunden wäre.
 
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Update nach 2 Wochen: leider immer noch keine Antwort von MM, war heute dort mal nachfragen und es hieß der Monitor ist noch nicht da/nicht fertig... Hoffe das dauert keine 4-5 Wochen oder mehr, wie ich von anderen Leuten im Netz gelesen habe :/ Will Starfield spielen :D
 
sonny2 schrieb:
Schriftliche eine Frist von 2 Wochen setzen, dann Rücktritt vom Kaufvertrag.
Also ab jetzt schriftlich nochmal 2 Wochen Zeit geben? Ich weiß nicht ob das so viel bringt, weil mein Geld haben die ja schon und das muss ich trotzdem dann von denen irgendwie zurück holen. Was wenn die nein sagen und es heißt doch die haben 2 mal die Chance für eine Reparatur oder so? Und wo soll ich das schriftlich einreichen?
 
Länger als 4 Wochen für eine Reparatur ist unzumutbar, zumal sie den Monitor auch einfach hätten austauschen können. Aber da hast du dich ja nicht durchgesetzt (bzw. es überhaupt nicht angesprochen), obwohl du im Recht warst.

Schreib eine Mail, dass das reparierte Gerät bis zum 13.09. + 14 Tage bei dir angekommen sein muss.
Ansonsten würdest du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wieso muss man dir eigentlich alles genau erklären?
 
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Der Mann fragte mich was der Monitor gekostet hat (als würde es einen Unterschied machen keine Ahnung), aber dann meinte er ''ja wir müssen den erstmal einschicken und prüfen und dann wird der entweder repariert oder ich bekomme einen neuen''...
 
DU darfst entscheiden, ob der Monitor repariert werden soll oder ausgetauscht.
Wenn ein Austausch unwirtschaftlich ist (was er in dem Fall aber ganz sicher nicht war), dann "muss" repariert werden.

sonny2 schrieb:
Tja, wenn man sich nicht traut "Kontra" zu geben (obwohl man im Recht ist), muss man sich halt mit einer unbefriedigenden Lösung abspeisen lassen:
Wenn die den Monitor auf Lager haben, hättest du einen Austausch verlangen können.

Bin nun wieder raus.
Setz eine Frist (wenn du dich das traust, was ich nicht glaube) oder warte im schlimmsten Fall halt ewig.
 
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