Neues System startet nicht! Defektes Board erhalten?

  • Ersteller Ersteller TheDaywalker
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TheDaywalker schrieb:
... muss wohl ein Fertigungsfehler sein.

Aber sicher doch - Fertigungsfehler. Hört man ja ständig, dass CPU-Sockel quasi von allein auseinanderfallen. Stand auch neulich bei Foxconn in der Mitarbeiterzeitung: "Ein Mainboard durch die Endkontrolle gerutscht". Muss wohl deins gewesen sein.

TheDaywalker schrieb:
Reparieren, kann man sowas nicht oder, bei nen Shop.
Also was soll man den reklamieren, angeben dass es defekt ist oder nicht?

Wieso willst du es reparieren, wenn du doch nichts kaputt gemacht hast?
Was ich aber noch viel interessanter finde: Du möchtest den Defekt also nicht angeben, wenn du das Board zurückschickst?
Es ist doch ein Fertigungsfehler - außerdem hat dir der Händler doch ein "beschädigtes Board" zugesendet - deiner Vermutung nach. Ich würde da mal auf den Putz hauen und den Händler fragen, was ihm eigentlich einfällt, defekte Ware zu versenden.
 
Naja, die Pins kann man ja nicht so einfach verbiegen, dass sieht eher so als wäre es nicht richtig verarbeitet worden.

Wie soll man den die Pins verbiegen, die CPU wurde zwar vosichtig, und korrekt eingesetzt, und danach der Kühler rauf, die CPU war ja schon drinnen, durch den Kühler, kann es ja zu keinen Schaden kommen.

Selbst wenn mir die verbogenen Pins sofort aufgefallen wären, wäre es wohl kaum möglich dies zu beweisen.
Hierzu müsste der Hersteller einen Videobeweis haben, dass es nicht verbogen war, und es kann ja sein, dass es trotzdem schlecht verarbeitet wurde, sodass es erst bei der Lagerung zum Schaden kam.

Sieht ja so aus, als würd es einfach aus der Halterung kommen, nicht richtig befestigt.

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Der Händler, kann wohl nichts für seine Ware, denke kaum das der da reinsieht.
Habe auch bereits auch einmal mit einem Mitarbeiter geschrieben, und das sind normale Mitarbeiter, keine Fachmänner, die sich das auskennen.


... Die CPU wurde korrekt eingesetzt, bin hier ja kein Einsteiger, und habe das schon öfters gemacht, nur bei diesen war es eben kritisch, dass andrücken der Halterungen war schon schwer, und bedenklich, scheint wohl ein Fehler zu sein.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Die Gewährleistung kann hingegen nicht erlöschen, weil Eigenverschulden grundsätzlich eben über die jeweilige Beweislast abgedeckt ist.

Da sollte man nochmal das Gesetzbuch zur Hand nehmen, natürlich ist Eigenverschulden nicht Teil der Gewähr und wird auch nicht davon abgedeckt. Wo kämen wir denn da hin? Hau ich kurz vor Ablauf der 6 Monate mit nem Hammer auf alle Güter und bekomm diese ersetzt?! Wahnsinn.
 
Ist schon ein Hammer, dass dem TE vorgeworfen wird er wäre schuld.

Wenn ich wüsste, dass ich Mist gebaut habe dann schreibe ich es sicher nicht in ein Forum und mach mir noch die Mühe Bilder zu erstellen.

Das ist auch nur noch billige Massenware auf einer Fertigungsstraße.

Sowas passiert. Scheiße ist nur der damit verbundene Ärger!

Leider kann man es an Hand deines Bildes nicht 100% beurteilen ob einer Rettung möglich ist, ich persönlich hätte die Teile mehr oder weniger an ihren Platz gedrückt und das Mainboard zurück geschickt mit der Angabe doch ein anderes Fabrikat kaufen zu wollen.

Mfg David
 
DanielJEBerlin schrieb:
Da sollte man nochmal das Gesetzbuch zur Hand nehmen, natürlich ist Eigenverschulden nicht Teil der Gewähr und wird auch nicht davon abgedeckt. Wo kämen wir denn da hin? Hau ich kurz vor Ablauf der 6 Monate mit nem Hammer auf alle Güter und bekomm diese ersetzt?! Wahnsinn.

Du solltest mal das BGB zur Hand nehmen, du hast offensichtlich nämlich nichts verstanden, was ich ausgeführt habe. (P.S. Dann auch bitte mit dem richtigen Paragraphen... ich bin sehr gespannt.)
 
Eisbrecher99 schrieb:
Du solltest mal das BGB zur Hand nehmen, du hast offensichtlich nämlich nichts verstanden, was ich ausgeführt habe. (P.S. Dann auch bitte mit dem richtigen Paragraphen... ich bin sehr gespannt.)

Sei gespannt, denn Grundlage meiner Aussage war es das lt. deiner Definition selbst bei Eigenverschulden und unsachgemäßer Handhabung die Gewähr besteht, dieses ist nicht der Fall, dementsprechend auch meine Anmerkung mit dem Hammer. Schöne neue Welt...

Des Weiteren ist zumindest für mich nicht geklärt ob Mainboard und CPU bereits zusammengesetzt waren oder ob der TE dies tat.

"Ein Sachmangel und somit jegliche Mängelrechte sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Mangelhaftigkeit der Kaufsache auf einer unsachgemäßen Handhabung durch den Käufer oder anderen Personen nach Erhalt der Kaufsache beruht

z. B. ist ein Drucker nicht mangelhaft, wenn falsche oder inkompatible Patronen verwendet worden sind; ferner sind die Patronen ihrerseits nicht mangelhaft, wenn sie nicht gemäß der Anleitung eingesetzt und betrieben werden.

Auch der nicht ordnungsgemäße oder mit Hilfsmitteln (z. B. Klebeband etc.) erfolgte Einbau oder eine sonstige mechanische, nicht vorgesehene Einwirkung (Umbiegen, Bearbeiten) schließen einen Sachmangel der Kaufsache aus, sofern dieser auf der unsachgemäßen Behandlung beruht. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Anleitung fehlerhaft war und der Ein- oder Aufbau der Kaufsache deshalb nicht gelingt – dann liegt ein Sachmangel vor.

Zudem stehen dem Käufer auch im Falle des normalen Verschleißes oder bei typischen Abnutzungserscheinungen keine Mängelrechte zu."
 
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