Wenn du jedes Mal einen Sachmangel hast, klar.
Sinn eines Vertrages, sei es nun Kauf- oder Werkvertrag, ist eine sachmangelfreie Leistung. Wird die nicht geliefert, ist der Vertrag nicht erfüllt - und zwar seitens des Lieferanten, denn er schuldet ja diese Leistung. Der Leistungsempfänger hat, zumindest im Verbraucherbereich, längst 100% des Warenwertes erbracht und damit seine Verpflichtung (neben der Annahme der Ware...) erfüllt. Im B2B haben wir dann eben den Fall, dass ein (regelmäßig der letzte) zahlungsauslösender Milestone erst nach Ablauf der Gewährleistungszeiträume ist, ob nun direkt oder über ein Sicherungsmittel wie eine Gewährleistungsbürgschaft.
Nicht grundlos werden regelmäßig bei teureren Gütern (Industrieanlagen, Maschinen etc.) kurz vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistung große Vollrevisionen durchgeführt - um eben noch möglichst viele Kosten über die Gewährleistung und damit den Lieferanten abwickeln zu können. Inklusive, je nach final warranty end, erneuter Gewährleistung.
Und, ganz ehrlich: Ich mache das mit unserem privaten PKW genauso. Kurz vor Ablauf der Gewährleistung sowie der (erweiterten) Herstellergarantie geht die Kiste in die Werkstatt und wird komplett durchgecheckt.
Dasselbe sollte man auch als privater Hausbauer tun: Während der Bauphase zwei externe Gutachter beschäftigen und vor Ablauf der einzelnen Gewährleistungszeiträume (oder Garantie, je nach Fall) nochmal eine große und aufwendige Revision durchführen.
Tipp: Handwerker und Baufirmen lieben das.
Woher nun aber die Idee kommt, der Lieferant müsse einem Sachmangel "zustimmen", womöglich gar explizit, kann ich so nicht nachvollziehen. Die Beweislast ist doch, zumindest im Verbraucherbereich, eindeutig geregelt.