News Nicaragua und Venezuela bieten Snowden Asyl an

Ach so, die Dokumente, die Snowden an Guardian und Washington Post geschickt hat, sind also keine Beweise. Ein kleiner Teil, der wohl weniger brisant ist als der uns noch unbekannte größere, wurde sogar veröffentlicht.
 
xrayde schrieb:
Glaubst Du etwa, der sitzt da offen im Terminal-Bereich herum - so das jeder Hanswurst aka Journalist etc. ihn belästigen kann, und er keine Ruhe mehr findet?

Die Russen haben ihn sicher in einen angrenzenden Raum gesteckt - mit (gut getarnter) Security davor.

Wieso sollten sie das tun? Für die Russen ist er eine Person wie jede andere auch. Wieso sollten sie ihm so etwas wie Personenschutz gewähren? Auf welcher Grundlage?
 
MikeBe schrieb:
Du nimmst an dass die Behauptungen die Mr. Snowden in den Raum stellt der Wahrheit entsprechen. Das ist nichts verwerfliches, genau dieser Annahme bin ich auch, aber dies ist kein Beweis......

Seine Behauptungen wurden von den Stellen bestätigt, da die Geheimdienste sehr genau wissen, dass Snowden stichhaltige Beweise hat. Warum hat sich Obama nicht vor die Presse gestellt und alles als Lüge abgetan? Weil Snowden Beweise hat und das Leugnen nichts gebracht hätte, außer selbst als Lügner dazustehen.

Nur unsere Bundesmutti war dumm genug zu leugnen.

MikeBe schrieb:
Und es ist strafbewehrt was Mr. Snowden tut, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Und es ist auch strafbewährt, den verfassungsrechtlichen Datenschutz zu verletzen.

Snowden hat lediglich seinen Arbeitgeber verraten. Die NSA hat die Verfassung vieler anderer Staaten millionenfach verletzt. Was wiegt wohl schlimmer? Welches Verbrechen willst du bestraft wissen? Die einzelne Straftat oder den millionenfachen Verfassungsbruch?
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Und deswegen werden diese Tibeter politisch verfolgt, während Snowden nur ein gewöhnlicher Dieb ist, der nebenbei noch Staatsgeheimnisse ausplaudert.

Diese widerliche US Propaganda stinkt zum Himmel

Aber zum Glück steht ihr mit solchen Plattitüden ziemlich allein auf weiter Flur



MikeBe schrieb:
....
Und es ist strafbewehrt was Mr. Snowden tut, da beißt die Maus keinen Faden ab.
..

Und es ist zum 1000ten mal so uninteressant für Deutschland wenn Amerika das so sieht, hier ist nicht AMI Land u hier wird er auch nicht nach solchen Maßstäben bewertet, da er der Gesellschaft u der Demokratie geholfen hat u nicht geschadet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Habe nur ein Buch auf deutsch über die NSA zur Zeit des Kalten Kriegs gelesen, aber den Titel & Autor sind mir entfallen. Ansonsten die Bamford Bücher "Body of Secrets" & "The Puzzle Palace" (IMHO kommt das im Original besser).

UsarXF schrieb:
Snowden hat lediglich seinen Arbeitgeber verraten.
Snowden hat sich auch des Datendiebstahls schuldig gemacht. Zudem wird seine Flucht zu potentiellen Feinden der USA sicher nicht zur Strafmilderung bzgl. des Espionage Act beitragen
(lt. dem aktuellen SPIEGEL haben sich die Chinesen schon die Daten von Snowdens Laptops unter den Nagel gerissen).

UsarXF schrieb:
Die NSA hat die Verfassung vieler anderer Staaten millionenfach verletzt.
Wayne interessiert's?
Nach US Recht (FISA) darf die NSA das und es gehört nun einmal zur Aufgabe eines Auslandsgeheimdienstes Leute im Ausland zu belauschen.

Wenn deutsche Dienste das aufgrund ihrer Impotenz und Unfähigkeit nicht hinkriegen, macht das das amerikanische Vorgehen nicht automatisch illegal.
Im Übrigen machen die Franzosen, Russen und Chinesen genau das Gleiche.

scully1234 schrieb:
Diese widerliche US Propaganda stinkt zum Himmel !
Welche US Propaganda? Etwa dass Snowden hier kein Asylrecht genießt, da er nicht politisch verfolgt wird (er wird wegen Diebstahls und Geheimnisverrat verfolgt)?
Das haben auch Juristen so bestätigt.

Eine mögliche Aufenthaltserlaubnis nach §22 Aufenthaltsgesetz wäre möglich gewesen, war aber von Mutti nicht gewollt, denn Mutti will ja vom Wissen der Amis auch noch in Zukunft profitieren.

scully1234 schrieb:
Und es ist zum 1000ten mal so uninteressant für Deutschland
Ist es nicht, denn Datendiebstahl und Verrat sind auch in Deutschland strafbar.
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Wenn deutsche Dienste das aufgrund ihrer Impotenz und Unfähigkeit nicht hinkriegen, macht das das amerikanische Vorgehen nicht automatisch illegal.

Doch. Wenn du deutsche Gesetze in Deutschland brichst, bist du strafbar. Von wo aus du das getan hast, ist irrelevant. Wenn du als ukrainischer Betrüger deutsche Bankenwebseiten fälschst und deutsche Bankkunden abzockst, dann wird ein Strafverfahren eröffnet und es werden die ukrainischen Behörden aufgefordert, denjenigen zu verhaften und auszuliefern, damit er hier vor Gericht gestellt werden kann.

Bei der NSA ist es exakt das gleiche. Die NSA bzw. für die NSA stellvertretend deren Direktor, haben sich in Deutschland strafbar gemacht... und die Bundesstaatsanwaltschaft tätigt ja schon Vorermittlungen. Warum wohl? Richtig, weil die NSA deutsche Gesetze gebrochen hat :)

Die USA werden ihren Geheimdienstchef sicher nicht ausliefern, aber rein vom Recht her, hat sich der NSA Direktor in Deutschland strafbar gemacht! Ergo: Der Mann braucht sich nicht wegen einer Auslieferung zu fürchten, aber er sollte um Deutschland lieber einen Bogen machen, weil ihm die sofortige Festnahme droht. Anstelle des Direktors könnte man auch den Aufenthaltsort eines hohen NSA-Offiziers auf einem der deutschen US-Stützpunkte ausfindig machen und den sofort in Untersuchungshaft stecken, sobald er den Stützpunkt verlässt. Möglichkeiten gibt es da genug.

Und egal wie lächerlich man das nun findet: So funktioniert das Rechtssytem und in dem Fall finde ich das auch gut so.

Man kann nicht sagen: Edward Snowden ist wegen Spionage strafbar, aber die NSA ist nicht wegen Spionage strafbar. Das ist lächerlich.

BEIDE sind wegen Spionage strafbar, GANZ GLEICH ob es deren Job ist oder nicht.
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Eine mögliche Aufenthaltserlaubnis nach §22 Aufenthaltsgesetz wäre möglich gewesen, war aber von Mutti nicht gewollt, denn Mutti will ja vom Wissen der Amis auch noch in Zukunft profitieren.

Das hat nichts mit unserer "Mutti" zu tun, sondern dass ein Asyl-Beantragender in dem jeweiligen Land persönlich anwesend seien muss. Dieser Passus findest sich mittlerweile in allen europäischen Ländern vor allem deswegen, damit nicht halb Afrika zu uns aus der Ferne legal einreisen kann. Deswegen haben ja auch Österreich, etc. seinen Asyl-Antrag geprüfung und abgelehnt. (Selbst Friedrich hat schön brav formuliert: "Wir prüfen das.") Und wie du schon richtig bemerkt hast, wird Snowden nicht als politisch Verfolgter behandelt. Ergo nichts mit Asyl... zu mal er auch nicht vom moskauer Flughafen wegkommt, ohne gültige Papiere. Der fliegt nirgendwo mehr hin.

UsarXF schrieb:
Bei der NSA ist es exakt das gleiche. Die NSA bzw. für die NSA stellvertretend deren Direktor, haben sich in Deutschland strafbar gemacht... und die Bundesstaatsanwaltschaft tätigt ja schon Vorermittlungen. Warum wohl? Richtig, weil die NSA deutsche Gesetze gebrochen hat.

Quatsch. Du ziehst, wie viele Andere völlig überzogene und voreilige Schlüsse. Es wurde lediglich eine Anzeige gegen Unbekannt ersattet und sonst nichts. Zu mal bisher überhaupt nichts außer Anschuldigungen und Behauptungen verbreitet wurden. Die Staatsanwaltschaft darf ohne eine Anzeige überhaupt nicht tätig werden, daher "Anzeige gegen Unbekannt" und es wird auch bisher nur geprüft, ob die Anzeige überhaupt haltbar ist.

Die USA werden ihren Geheimdienstchef sicher nicht ausliefern, aber rein vom Recht her, hat sich der NSA Direktor in Deutschland strafbar gemacht! Ergo: Der Mann braucht sich nicht wegen einer Auslieferung zu fürchten, aber er sollte um Deutschland lieber einen Bogen machen, weil ihm die sofortige Festnahme droht. Anstelle des Direktors könnte man auch den Aufenthaltsort eines hohen NSA-Offiziers auf einem der deutschen US-Stützpunkte ausfindig machen und den sofort in Untersuchungshaft stecken, sobald er den Stützpunkt verlässt. Möglichkeiten gibt es da genug.

Da sind wir wiederum bei "Anzeige gegen Unbekannt"... der NSA-Direktor ist immer noch ein unbeschriebendes Blatt in dem Zusammenhang. 1) Ist der NSA-Direktor ein US-General... (2005 von Rumsfeld eingesetzt) also schon mal nicht von einem Zivilgereicht erfassbar. 2) Genießen Mitglieder der NSA, CIA, etc. so wie ich das begriffen habe, politische Immunität in ihren eigenen, sowie Partnerstaaten, so lange ihnen keine vorsätzliche Straftaten nachgewiesen werden können.

Und egal wie lächerlich man das nun findet: So funktioniert das Rechtssytem und in dem Fall finde ich das auch gut so.

So funktioniert es eben nicht. Du reimst dir halt irgend ein Zeug zusammen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu mal bisher überhaupt nichts außer Anschuldigungen und Behauptungen verbreitet wurden


Alles nur "Anschuldigungen u Behauptungen" ;)

Einige werden sich noch ganz schwer die Finger verbrennen

CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Ist es nicht, denn Datendiebstahl und Verrat sind auch in Deutschland strafbar.

Aber nicht wenn der Mann dabei demokratische Rechte dieses Staates u seiner Bürger schützt u das tut er in dem Fall!

Radbruchsche Formel schonmal was gehört davon?


Nur mal ein kleiner Präzedenzfall für den Herren

Ein Verfassungsrichter der noch nen Funken Ehre im Leib hat wird Snowden auf Basis dessen sehr gut unter Schutz stellen können, wenn er sich auf diesen Passus beruft bei bekannter Aktenlage. Die hier ganz klar Amerika als den Aggressor brandmarkt

Somit wäre jedwedes rechtliche Ersuchen auf Auslieferung null u nichtig

Deutschland ist kein Lakaie u Erfüllungsgehilfe, für drakonische Strafen die ein anderer Unrechtsstaat hier mit Nachdruck fordert, Auslieferungsabkommen hin oder her !
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Die Staatsanwaltschaft darf ohne eine Anzeige überhaupt nicht tätig werden

Falsch. Das nennt sich "von Amts wegen": http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen

Sobald eine Strafverfolgungsbehörde von einer Straftat Bescheid weiß, MUSS sie ermitteln, ansonsten würde der Zuständige Staatsanwalt wegen "Strafvereitelung im Amt" angezeigt werden - von einem anderen Staatsanwalt, der wiederum dazu gezwungen ist zu ermitteln, wenn keine Ermittlungen des ersten Staatsanwalts erfolgen ;)

Eisbrecher99 schrieb:
Da sind wir wiederum bei "Anzeige gegen Unbekannt"...

Die Anzeige gegen "Unbekannt" hat man wegen diplomatischer Gründe gestellt.

Eisbrecher99 schrieb:
der NSA-Direktor ist immer noch ein unbeschriebendes Blatt in dem Zusammenhang. 1) Ist der NSA-Direktor ein US-General... (2005 von Rumsfeld eingesetzt) also schon mal nicht von einem Zivilgereicht erfassbar.

Zivilrecht? Hier geht es ums Strafrecht! Und ein US-General ist in Deutschland kein General. Nur deutsche Generäle sind in Deutschland Generäle.

Eisbrecher99 schrieb:
Genießen Mitglieder der NSA, CIA, etc. so wie ich das begriffen habe, politische Immunität

Nein, politische Immunität haben nur Politiker und politische Diplomaten. Daher politische Immunität ;)

Eisbrecher99 schrieb:
So funktioniert es eben nicht. Du reimst dir halt irgend ein Zeug zusammen...

Klar...
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Nach US Recht (FISA) darf die NSA das und es gehört nun einmal zur Aufgabe eines Auslandsgeheimdienstes Leute im Ausland zu belauschen.

US-Recht gilt aber nicht in Deutschland.
Nur weil es in den USA legal ist,ist es das nicht auch automatisch in Deutschland.

Ist es nicht, denn Datendiebstahl und Verrat sind auch in Deutschland strafbar.

Aha.
Dann sag das mal deinen Freunden vom NSA.

http://www.staatsfeind.net/Wirtschaft/die_enercon_gmbh.html

Waren bestimmt " Terror-Windmühlen ".
 
Zuletzt bearbeitet:
UsarXF schrieb:
Wenn du deutsche Gesetze in Deutschland brichst, bist du strafbar.
Tja, die NSA bricht aber keine deutschen Gesetze, denn sie ist nicht an Art. 10 GG gebunden (geregelt wird das Ganze im Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut). ;)

scully1234 schrieb:
Aber nicht wenn der Mann dabei demokratische Rechte dieses Staates u seiner Bürger schützt u das tut er in dem Fall!
Mag sein, aber da die NSA lt. dem Zusatzabkommen nicht an Art. 10 GG gebunden ist, darf sie auch in Deutschland Spionage betreiben.

0815-TYP schrieb:
US-Recht gilt aber nicht in Deutschland.
Andererseits gilt Art. 10 GG auch nicht für die NSA, denn für sie gibt es hier genauso wie für den BND eine Ausnahmeregelung.
Die Befugnisse des BND werden vom G10 Gesetz geregelt, während die NSA sich nur an US Gesetze halten muss. Und die erlauben der NSA in Deutschland fast alles. :D
 
Schon traurig wie man als MENSCH abgeschrieben wird..... UND das schlimme ist die GESAMTE GESELLSCHAFT schaut zu das ist mittlerweile nicht mehr feierlich, aber vom prinzip geht es uns allen mittlerweile so ich bin im Handel tätig und da werden die Leute auch so reihenweise eingestellt und wenn die Nase nicht passt wieder gegangen... Ist vom Prinzip her das selbe was snowden wiederfährt nur öffentlich.....

Hauptsache irgendjemand in der chefetage hat den dicken hängen lassen und leute gekündigt.....
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
während die NSA sich nur an US Gesetze halten muss. Und die erlauben der NSA in Deutschland fast alles. :D

Trotzdem bedeutet das nicht, dass deutsche Strafverfolger zwangsläufig däumchendrehend zusehen müssen, wie US-Agenten deutsches Recht brechen.
Wenn sich einer von den fraglichen US-Agenten in Deutschland sehen lässt, kann (bzw. müsste) er verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Seine Nationalität schützt ihn davor nicht. Außerdem müssten Auslieferungsanträge gegen die Verantwortlichen in den USA gestellt werden. Bis hoch zum NSA-Chef und Obama persönlich.

Natürlich würden die USA dem nicht nachkommen. Einfach weil sie sich aus politischen Gründen dagegen entscheiden den deutschen Behörden in dieser Sache zu helfen, weil die eigenen, nationalen Interessen überwiegen.
Und genausowenig müssten wir jemanden ausliefern, dem in den USA eine Straftat vorgeworfen wird. Jedenfalls nicht, wenn die politische Entscheidung getroffen wird, es nicht zu tun. Z.B. weil er gegen unser Land verübte Verbrechen ans Licht gebracht hat.

Ich bleibe außerdem auch dabei, dass Snowden ganz genauso poltiisch verfolgt und damit asylberechtigt ist, wie ein tibetischer Separatist oder ein nordkoreanischer Geheimdienstüberläufer. Es ist (für uns) völlig irrelevant, ob denen in ihrer Heimat deswegen eine Straftat angelastet wird.

Wer denkt, es ginge hier um ein objektives juritisches Prinzip, der irrt. Snowden nicht aufzunehmen ist ebenfalls eine rein politische Entscheidung, kein juristischer Zwang. Wir bzw. unsere Regeriung will ihm nicht helfen, weil sie in den USA und deren Geheimdiensten trotz Allem immer noch einen Verbündeten sieht. Auch wenn die NSA-Spionage in Deutschland garantiert mehr Schaden anrichtet, als z.B. iranische oder nordkoreanische.
Wir bücken und vor den USA und bedanken uns auch noch brav.

Die USA drohen der halben Welt mit Sanktionen, wenn die Snowden nicht ausliefern. Einen einzelnen Mann, der ihnen ein paar geheime Informationen "geklaut" hat.
Andersherum tun zehntausende NSA-Agenten rund um die Uhr genau das selbe mit Bürgern, Behörden und Regierungen aller möglichen souveränen Nationen. Jedem einzelnen deutschen Bürger wurden ebenfalls persönliche Informationen entwendet und die Wanzen in Büros der Politiker haben garantiert auch die eine oder andere geheime Information aufgeschnappt.
Aber es ist halt politisch so entscheiden worden, dass diese an uns begangegen Straftaten nicht verfolgt werden sollen. Weder strafrechtlich noch diplomatisch. Genauso könnte politisch beschossen werden, Snowden nicht an die USA auszuliefern. Und die USA hätten das gefälligst zu akzeptieren, genauso wie wir damit leben müssen, dass sie uns unter Verletzung deutschen Rechts ausspioniert haben und es weiterhin tun werden.
 
@Herderware
Ob Snowden für Dich die Voraussetzungen erfüllt, Asly beantragen zu können oder nicht, ist an der Stelle aber nicht relevant. Selbst ProAsyl schätzt es so ein, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Sie sehen darin auch eine strafrechtliche Verfolgung und keine politische.
 
Auch das GG 10 mit seinen Einschränkungen erlaubt der NSA in Deutschland fast alles. Ausserdem waren die deutschen Dienste eingebunden. Das ist doch der Witz an der ganzen Sache. Das was passiert ist aller Wahrscheinlichkeit nach total legal und erfolgt mit ausdrücklicher Billigung der Regierung. Niemand, weder Regierung noch Opposition verlangen doch einen sofortigen Stop oder machen einen grossen Wohei darum. Man weiss schon warum. Schröder hatte den USA "uneingeschränkte Solidarität" versprochen. Das waren mit Sicherheit nicht nur Worte.
Snowden kann in D kein Asyl bekommen. Er hat in den USA Gesetze gebrochen. Asyl könnte er nur bekommen wenn man feststellt das in den USA kein rechtsstaatlicher Prozess zu erwarten ist bzw, die Todesstrafe erwartet wird. Ersteres festzustellen wäre ein diplomatischer Fauxpas der Folgen haben dürfte und für zweiteres fehlen im Moment die Grundlagen das anzunehmen.
Ich weiss nicht wie es in D aussehen würde wenn ein BND Mitarbeiter so massiv verraten würde. Ansonsten darf man aber in D über Missstände in seinem Betrieb berichten ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
 
@Jelais99
Mir soll mal jemand erklären, warum sich strafrechtliche Verfolgung und politische Verfolgung automatisch ausschließen sollen.

Ich würde mal sagen, dass ca. 99% aller politisch Verfolgten in ihrer Heimat auch strafrechtlich verfolgt werden. Und zwar anhand von Gesetzen, die es in ganz ähnlicher Form auch in Deutschland oder den USA usw. gibt. Der einzige Unterschied ist, ob das jeweilige Land von der Asyl-gewährenden Nation als "gut" oder "böse" eingestuft wird und das ist doch wohl eine rein politische Entscheidung, keine juristische.

Das Menschenrecht auf politisches Asyl gilt, wie jedes andere, für alle Seiten. Nicht nur für "die Guten" (wer sieht sich selbst schon als "Böser"?). Die aus unserer Sicht "Bösen" können sich ganz genauso darauf berufen und das muss auch akzeptiert werden.

Ich bleibe dabei: Dass Snowden in Deutschland und anderen westlichen Ländern kein Asyl angeboten wird, liegt einfach nur daran, dass sich unsere Regierungen in einer rein politischen Entscheidung auf die Seite der USA geschlagen haben. Nicht mehr und nicht weniger.
Die sollen das einfach zugeben und sich nicht hinter angeblichen juristischen Zwängen verstecken.

@Gucky10
Verstöße gegen per Verfassung garantierte Grundrechte kann man nicht mal so eben per Gesetz legitimieren. Ich schätze, dass eine Verfassungsklage gegen die (vermeintliche) juristische Grundlage dieser maßlosen Spionageaktionen in Deutschland sehr gute Aussichten auf Erfolg hätte. Es müsste schließlich die Verhältnismäßigkeit bewiesen werden, die es rechtfertigen würde, dass dadurch die einen Grundrechte (Privatssphäre, Fernmeldegeheimnis, Schutz der Wohnung usw.) zugunsten eines anderen (z.B. Recht auf Leben und körperliche Unversertheit) beschnitten werden.
Dass diese maßlose Überwachung zur Bekämpfung von Terrorismus unbedingt notwendig, wirksam und verhältnismäßig ist, ist jedenfalls ziemlich dünnes Eis.

Vielelicht müssen wir in Deutschland dagegen nicht mal klagen.

Derzeit prüft ja gerade der EuGH einen ganz ähnlich gelagerten Fall, nämlich die Vereinbarkeit der EU-VDS-Richtlinie mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn dieses Gericht die VDS kippt, dann automatisch auf alle entsprechenden Tätigkeiten von Geheimdiensten in der EU.

Warten wir es also ab.

Wobei es sehr traurig ist, dass sich immer erstmal höchste Gerichte damit befassen müssen. Die Politik könnte solchen Grundrechtsverletzungen auch einfach selbst einen Riegel vorschieben. Man muss nicht immer die äußersten Grenzen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates ausloten (und oft genug verletzen). Man kann auch mal rechtzeitig "Stopp!" rufen.
 
Herdware schrieb:
Die USA drohen der halben Welt mit Sanktionen, wenn die Snowden nicht ausliefern. Einen einzelnen Mann, der ihnen ein paar geheime Informationen "geklaut" hat.
Andersherum tun zehntausende NSA-Agenten rund um die Uhr genau das selbe mit Bürgern, Behörden und Regierungen aller möglichen souveränen Nationen. Jedem einzelnen deutschen Bürger wurden ebenfalls persönliche Informationen entwendet und die Wanzen in Büros der Politiker haben garantiert auch die eine oder andere geheime Information aufgeschnappt.
Aber es ist halt politisch so entscheiden worden, dass diese an uns begangegen Straftaten nicht verfolgt werden sollen. Weder strafrechtlich noch diplomatisch. Genauso könnte politisch beschossen werden, Snowden nicht an die USA auszuliefern. Und die USA hätten das gefälligst zu akzeptieren, genauso wie wir damit leben müssen, dass sie uns unter Verletzung deutschen Rechts ausspioniert haben und es weiterhin tun werden.

+1 (oder +1000)

Das es immer noch Leute hier gibt, die die Position der USA verteidigen ist mir fast unerklärlich. Pochen auf das Recht und die Regeln (die sowieso gebogen werden wie es gerade am besten passt). Soll der BND und andere Geheimdienste einfach mal den Spieß umdrehen, amerikanische Botschaften verwanzen, und ihren kompletten Internet und Telefonverkehr abhören.
Und dann will ich sehen wie die Leute hier, die immer noch vom Recht der USA reden, ins Staunen kommen werden, weil es den USA dann sicherlich möglich sein wird an den Informanten zu kommen, ihn zu schützen, und auch was gegen die Spionage tun werden.
 
Das Problem ist doch aber das 10GG sehr eingeschränkt ist, ein Staatsrechtler sprach sogar von Makulatur. Die ehemaligen Besatzungsmächte haben sich nach dem Krieg sehr umfangreiche Rechte in Deutschland gesichert. Erst durc Besatzungrecht später wurde das in geltendes Recht überführt. Als Deutschland 1990 souverän wurde sind diese Punkte nicht angepasst wurden. Wahrscheinlich aus Angst sonst die Vereinigung nicht durchzubekommen. Wie gesagt ich habe bisjetzt noch von niemanden ,also massgeblichen Politikern, gehört das es ungesetzlich ist was da passiert. Man mokiert sich über den Umfang usw. aber das ist allenfalls moralische Entrüstung und heisst nichts.

Nur mal das Briefgeheimniss:
Aufgrund Besatzungsrecht erfolgten in der Bundesrepublik Deutschland Verletzungen des Briefgeheimnisses durch die Geheimdienste der Besatzungsmächte. Auch die deutschen Geheimdienste (BND, MAD und Verfassungsschutz) haben die Möglichkeit gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisseses das Briefgeheimnis zu verletzen

http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
 
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