Nie wieder Acer - keine Gewährleistung bei Sachmangel

@MrMorgan Sorry,aber wenn Du Dir einfach die Mühe gemacht hättest, meinen Text ordentlich zu lesen, dann bräuchtest Du nichts interpretieren: alle drei Bilder wurden vor dem Versand zu Acer gemacht. Auf den ersten beiden Bildern sieht man das ich das Notebook nicht äußerlich beschädigt habe. Auf dem dritten sieht man sehr schlecht (Das Display spiegelt) den Riss der sich vergrößert hat. Bitte MrMorgan, tun sie mir einen Gefallen und beenden Sie die Interpretation, danke! Im übrigen hat sich der Kampf gelohnt. Nachdem ich Beweise für meine Schuld angefordert habe, hat sich Acer bereit erklärt den Schaden zu reparieren
 
Also auf den ersten Bild sehe ich einen Kratzer oder ist das ein Haar? Auf dem Letzten Bild ist klar ein Druckpunkt rechts zusehen. Geh auch davon aus, das sich das Fehlerbild von rechts nach links entwickelt hat oder?

Aber so ein Displayschaden fällt sofort auf und entwickelt sich nicht einfach. Hier wurde eindeutig durch Fremdeinwirkung das Display beschädigt. Es gibt auch 4 Verdächtige (Frau, 2x Kinder und DHL), wobei DHL schon raus ist, da die Ware angenommen wurde ;) Ich würde nochmal mit der Familie sprechen. Kinder haben Angst und lügen deswegen auch mal.

Aber ich kann Acer bei so einen großen Schaden verstehen. Das hat rein gar nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Selbst ein Anwalt wird da nicht viel machen. Acer hat ein Gutachten / Kostenvoranschlag erstellt wo ganz klar ein Fremdverschulden nachgewiesen wurde. Ob es jetzt DHL oder die Familie war muss Acer nicht beweisen. Wenn das so wäre, könnte ja jeder in den 6 Monaten sein Gerät beschädigen und es auf den Hersteller schieben ;)



Edit: Dann hast du aber echt Glück gehabt wenn Acer nun aus Kulanz dir das Gerät rapariert ;) Also scheint Acer doch nicht so schlecht zu sein?
 
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Ich kann mir schon vorstellen, dass der Laptop eine Vorschädigung hatte, zb der "Kratzer" den der TE am Anfang bemerkt hatte. Durch die Benutzung wird das Display nun wärmer und es entstehen Spannungen, durch die sich der Riss dann vergrößert.

Wie in Steinschlag in der Windschutzscheibe, der breitet sich bei Temperaturwechsel auch immer weiter aus.
 
@SimSon wie ich schon geschrieben habe, war das Notebook bei Nichtbenutzung im verschlossenen Büro.
Auf dem ersten Bild ist kein Kratzer vorhanden.
 
oje... naja wie bereits angemerkt glück gehabt ;)
Ergänzung ()

hansdampf84 schrieb:
Ich kann mir schon vorstellen, dass der Laptop eine Vorschädigung hatte, zb der "Kratzer" den der TE am Anfang bemerkt hatte. Durch die Benutzung wird das Display nun wärmer und es entstehen Spannungen, durch die sich der Riss dann vergrößert.

Wie in Steinschlag in der Windschutzscheibe, der breitet sich bei Temperaturwechsel auch immer weiter aus.

Das Laptop war ja Mängelfrei am Anfang, der "Kratzer/Riss" zauberte sich ja erst nach ein paar Tagen her ;)
 
Gut, dass Rissausbreitung für gewönlich nicht von Mikrorissen unter der Oberfläche ausgeht. Haben ja nen richtigen Spezialisten für Bruchmechanik hier<3
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber so ein Displayschaden fällt sofort auf und entwickelt sich nicht einfach.
Naja wenn das Display "unter Spannung steht" kann das schon sein.
Aber ich kann auch Acer verstehen. Fehler die quasi nachträglich auftreten sind blöd bzw legen Kundenverschulden nahe (Dank den ganzen Ar***xxx die versuchen ihre "runtergefallene Hardware" zu reklamieren).
N Kumpel hatte mal n fehlerhaftes Display bzw den Einbau mit nem Handy. Und wenn Dir dann was "unterstellt wird" haste natürlich als ehrlicher Kunde die Kappe auf.

Ich hatte mal vor Ewigkeiten den Fall mit nem defekten RAM, wo mir der Händler auch unsachgemäße Handhabung unterstellen wollte - da war ich kurz davor über den Tresen zu hüpfen.

Aber ich denke das Quote von Darrel
§477 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war,[/QUOTE sollte erstmal Bestand haben.

Klar können die Kids oder die Frau Mist gebaut haben - aber genauso der Chinese, der das Teil zusammengeklöppelt hat.
 
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Holt schrieb:
Es wird regelmäßig unsachgemäße Handhabung unterstellt und die wird weder von der Garantie noch der Gewährleistung abgedeckt.

Die Aussage ist nicht korrekt. Die gesetzliche Gewährleistung kann, im Gegensatz zur Herstellergarantie, nicht erlöschen... selbst wenn Eigenverschulden vorliegt! Das wird nur über die jeweilige Beweislast dann gehandhabt.

Die Kosten die dem Unternehmer diesbezüglich durch Reklamationen in den ersten 6 Monaten der Beweislastumkehr entstehen, fallen ganz einfach unter unternehmerisches Risiko.

Ansonsten bin ich bei dir.
 
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SimSon schrieb:
Dann hast du aber echt Glück gehabt wenn Acer nun aus Kulanz dir das Gerät rapariert ;) Also scheint Acer doch nicht so schlecht zu sein?
Richtig. Aber jetzt gibt es hier einen Thread mit dem Titel "Nie wieder Acer" - reines Hersteller-Bashing.
Angebrachter wäre "Acer war bei mir kulant".
Ich selbst habe mal mit Dell schlechte Erfahrungen machen müssen. Da aber hier im "Notebooks: Kaufberatung"-Unterforum vor allem Dell empfohlen wird, vertiefe ich das Thema jetzt nicht. :p
 
Wo ist das Kulanz wenn der Käufer sich nicht abwimmeln lässt und auf Gewährleistung besteht?

Wenn es vor Gericht ginge, müsste Acer Beweisen, dass die Ursache der Rissentstehung nicht von der Herstellung ausging. Wie soll man das beweisen?
 
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Gesetz dem Fall, dass der Fehler schon bei Kauf da war, nichts.
Ist aber er selbst für den Fehler verantwortlich, hat es nichts mit Gewährleistung zu tun.

Aber die Wahrheit werden wir hier niemals erfahren...
 
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Bennomatico schrieb:
Wo ist das Kulanz wenn der Käufer sich nicht abwimmeln lässt und auf Gewährleistung besteht?
Klapp mal den Deckel von einem Notebook auf, indem Du ihn immer nur an der rechten oberen Ecke anfasst. Ich unterstelle das nicht dem TE, aber ich beobachte, dass viele das so machen. Was kann dann wohl passieren?
Glaubst Du wirklich, das Recht schützt nicht auch den Verkäufer? Das nennt man dann Gewährleistungsausschluss. Übliche Formulierungen sind dabei: Der Defekt wurde von Ihnen selbst oder einer anderen Person verursacht durch Verwendung von nicht zugelassenem Zubehör, unsachgemäßen Gebrauch, Sturz, ... .
Das ist natürlich schwer zu beweisen. Acer ließ es nicht drauf ankommen und war kulant.
Bennomatico schrieb:
Wenn es vor Gericht ginge, müsste Acer Beweisen, dass die Ursache der Rissentstehung nicht von der Herstellung ausging. Wie soll man das beweisen?
Irrtum! Wenn andere (offensichtliche) Ursachen für den Defekt vorliegen, müssen sie gar nichts beweisen.
Kauf mal was, schmeiß es gegen die Wand, schick's zurück und mach dann Deinen Gewährleistungsanspruch geltend. Dann verstehst Du, was ich meine.
 
Dann erkläre mir Mal bitte woran offensichtlich ist, dass die Ursache der Rissentstehung nicht Herstellerbedingt ist. Der Laptop wurde ja offensichtlich nicht gegen die Wand geworfen.

Ist doch keine Kulanz, wenn sie wissen,dass sie den Kürzeren ziehen und dann nachgeben. Vor allem, wenn man vorher schon ne Rechnung geschrieben hat.
 
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf: der Verkäufer
Dem Käufer kein entsprechendes Verfahren zuzumuten nennt man: Kulanz
 
Wie viel Unsinn in diesem Thread steht ist Kinopur
Wäre ich ein Servicemitarbeiter von Acer hätte der TE keine Chance gehabt, da die Story vom TE Lücken hat, spielt aber keine Rolle

Eins sei gesagt, die ersten sechs Monate bieten dem Verbraucher keinen Freifahrtschein
 
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... und sich selbst einen Shitstorm und schlechte Publicity - hat aber nicht geklappt ... verdammt! :p
 
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