Notebook als Informatikstudent von Steuer absetzen. Erfahrungen?

Kazuya91

Commander
Registriert
Nov. 2007
Beiträge
2.286
Hallo liebe Community,

ich habe gehört dass man das Notebook von der Steuer absetzen kann, wenn man nachweisen kann, dass man das Notebook überwiegend für den Beruf bzw. das Studium nutzt.

Ich und mein Bruder studieren Informatik. Ich wollte wissen, wie die Chancen bei mir und bei meinem Bruder stehen, dass die Steuerabsetzung genehmigt wird. :confused_alt:

Zur mir:
Ich besitze schon ein Notebook welches schon 5 Jahre alt ist. Es muss bald ein neues her. Außerdem schließe ich dieses Semester meinen Bachelor ab. Mein Notebook benutze ich ausschließlich für die Uni, da mein Rechner zuhause einfach mehr Power hat und es mehr Spaß macht mit ihm zu arbeiten als mit meinem Notebook.
Falls es relevant sein sollte (man weiß ja nie ob das eine Rolle spielt) :
Zur Zeit habe ich kein Bafög, aber ich möchte kommendes Sommersemester (ab April 2016) wieder Bafög beantragen da ich in den Master komme. Neben dem Studium arbeite ich als Werkstudent und zahle auch steuern, möchte aber ab Januar auf 450€ arbeiten

Zu ihm:
Er arbeitet nebenbei nicht, bekommt aber Bafög. Ein Notebook hat er noch nicht und hat bis jetzt auch keines benötigt. Das Studium zwingt ihn aber quasi dazu eines zu kaufen.

Wie stehen die Chancen dass wir jeweils ein neues Notebook von der Steuer abgesetzt bekommen? Wie sieht es aus wenn ich mir ein Notebook für ca. 1300€ kaufe (Macbook Pro / Dell XPS 13) ?

Hab ihr schon mal ein Notebook von der Steuer abgesetzt?
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur)
Zahlt ihr überhaupt Steuern? Und wenn ja müsst ihr schauen erstmal schauen ob ihr über den Freibetrag kommt oder nicht (gibt ja so ne schöne pauschale).
 
Wie gesagt solang Du nicht über den Pauschbetrag kommst isses egal.

Ansonsten gibst Du es einfach an und schaust was passiert.
Im schlimmsten Fall läßte Dir vom Prof nen Wisch ausstellen, dass Du das Notebook braucht (is für Informatik aber an sich n nobrainer).
 
Neben dem Studium arbeite ich auf 450€ Basis.
Das ist doch Steuerfrei, also von welcher Steuer, die Du ja nicht zahlst, möchtest Du/Ihr etwas zurückbekommen?
Er arbeitet nebenbei nicht, bekommt aber Bafög.
Und das auf "Bafög" Steuern gezahlt werden wusste ich auch nicht, ich dachte immer diese Leistungen kommen aus den Steuergeldern der Steuerzahler.
Bin aber kein Steuerexperte und evtl gibt es ja Hintertüren die ich noch nicht kenne? :schluck:
 
Tut mir leid für die Verwirrung, aber ich hab im Eingangsthread verkackt.

Da ich das Notebook erst nächstes Jahr kaufen wollte und meinen Arbeitsvertrag ab Januar auf 450€ Basis umstellen wollte, habe ich jetzt schon geschrieben dass ich auf 450€ arbeite. (weil ich das Notebook erst nächstes Jahr kaufen wollte)

Ich arbeite aber zur Zeit nicht auf 450€ Basis, sondern seit Juni 2015 als Werkstudent wo ich mehr als 450€ verdiene und Steuer zahle. Kann ich also das jetzt nur von der Steuer absetzen wenn ich es jetzt kaufe?

Hab den Eingangsthread editiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr. Wiesel schrieb:
Kann ich also das jetzt nur von der Steuer absetzen wenn ich es jetzt kaufe?

Du machst die Steuererklärung (oder wie das auch immer heißen mag) immer für einen bestimmten Zeitraum. Der Kauf sollte schon in dem Zeitraum fallen, sonst wirds schwierig ;)
 
Also ob Du über dem Pauschbetrag liegst mußt Du ja selber sehn.

Ich kann als Vergleich nur sagen, mein Kumpel Arbeitet in nem "Systemhaus" und da wurde bisher steuerlich jede "PC Komponente" anerkannt. Auch n iPad war z.B kein Problem.
Es kommt aber auch immer drauf an, welchen Sachbearbeiter Du da hast.
 
Es liegt doch immer daran wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist und ob Du die pauschalen Freigrenzen überschreitest.
Und ein PC/Notebook kann nur über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sind so ca 3 Jahre. Es wird auch nicht der Kauf-Betrag erstattet sondern das zu versteuernde Einkommen wird gesenkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt für die Studenten die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Also muss dein Bruder fleißig seine Steuererklärung machen - gibt das Notebook als Lehrmittel an. (sollte aber keine Gaming-Station sein)
Die Werbungskostenpauschale beträgt ca. 1.000€ - wenn inkl. Notebook dieser Betrag nicht überschritten wird, dann setzt das Finanzamt eh den hohen Pauschalbetrag an ... zu teuer darf das Notebook aber auch nicht sein, Finanzbeamte sind nicht blöd ... ;) ... wirklich sinnvoll aus meiner Sicht ist es nur, wenn dein Bruder noch weitere Werbungskosten hat, Beispiel 700€ Notebook + 500 Fahrtkosten ...

Die Steuererstattung erfolgt dann erst, wenn dein Bruder sein erstes steuerpflichtiges Einkommen bekommen.

Zur Info: "von der Steuer absetzen" heißt nicht dass es 1:1 den Kaufpreis zurückgibt, sondern nur das Einkommen um den absetzbaren Betrag gemindert wird und darauf dann die Steuer bemessen wird.
 
Das mit dem Verlustvortrag ist generell richtig.

Auch das mit dem Werbungskostenpauschale.

Nur leider geht die Rechnung (700 +500 =1200) nicht auf, da man Gegenstände über 410 Euro Netto über die Vertragslaufzeit abschreiben muss.
Das sind bei einem Notebook in der Regel 36 Monate.

Zudem wird das Finanzamt nicht 100% vom Notebook als "beruflich" anerkennen.
Pauschal 50% werden sie anerkennen. Möchte man mehr geltend machen, so muss man für den Laptop ein "Fahrtenbuch" führen, in dem man die Zeiten der Verwendung dokumentiert.

Ohne die genaue steuerliche Situation zu kennen, kann man jetzt Pauschal nicht sagen, ob sich das Notebook überhaupt steuermindernd auswirkt.

Aber im zweifelsfalle einfach mal angeben.

50% vom Kaufpreis auf 36 Monate verteilt sollten anerkannt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem wird das Finanzamt nicht 100% vom Notebook als "beruflich" anerkennen.
Pauschal 50% werden sie anerkennen. Möchte man mehr geltend machen, so muss man für den Laptop ein "Fahrtenbuch" führen, in dem man die Zeiten der Verwendung dokumentiert.

Wäre mir neu - wie soll das auch gehn?
Wenn ich den Läppich jeden Tag 1-2 Std geschäftlich nutze heißt es im Umkehrschluss nicht, dass die restliche Zeit eine private Nutzung stattfindet.
Ich glaub kaum, dass das Finanzamt die Betriebsstunden der Fehplatte ausliest ;)
 
Sofort absetzen oder abschreiben?

Sollte Ihnen das Finanzamt die mindestens 90-prozentige Nutzung für berufliche Zwecke nicht abnehmen, können Sie zumindest einen anteiligen Kostenabzug durchsetzen. Sie können Ihre Kosten dann entsprechend der beruflichen und privaten Nutzung aufteilen.

50:50-Anteil - Kaum ein Steuerzahler wird den beruflichen Nutzungsanteil seines Computers ganz genau nachweisen können. Deshalb hat sich ein 50:50-Anteil etabliert. Falls Sie nicht genau belegen können, wie hoch der berufliche Anteil bei Ihnen ausfällt, erkennt das Finanzamt 50 Prozent Ihrer Kosten an. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie den Rechner wirklich beruflich nutzen – und zwar in einem nicht unwesentlichen Umfang. Das wiederum müssen Sie nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.

PC-Fahrtenbuch - Um dem Finanzamt von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, können Sie sich die Mühe machen, eine Art „PC-Fahrtenbuch“ zu führen. Zwingen kann Sie dazu aber niemand. Falls Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie Ihre PC-Nutzung im Einzelnen dokumentieren. Sie legen dann eine Liste an, aus der jeweils Datum, Uhrzeit, Dauer und Zweck der Nutzung hervorgehen. Weil das einen hohen Aufwand bedeutet, sollte eine lückenlose Dokumentation über einen Zeitraum von drei Monaten ausreichen, wie es auch bei den Telefonkosten erlaubt ist.

Schätzung - Alternativ können Sie auch schätzen, wie hoch Ihr beruflicher Nutzungsanteil ist. Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, ist es sinnvoll, dem Finanzamt zu beschreiben, was Sie genau beruflich machen. So helfen Sie den Beamten, sich vorzustellen, welche Arbeiten Sie zu Hause am Rechner erledigen. Listen Sie am besten alles auf, was mit Ihrem Beruf zusammenhängt, und wofür Sie nur zu Hause Zeit und Gelegenheit haben: zum Beispiel Fort- oder Weiterbildung, Umschulung, Bewerbungen und Erstellung von Präsentationen. Als Belege bieten sich auch Arbeitsproben an, sofern Sie nicht Geheimnisträger sind.

Für eine berufliche Nutzung spricht es auch, wenn Ihr Arbeitgeber den Kauf Ihres Rechners bezuschusst hat.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/pc-notebook-steuer-absetzen/#ixzz3tBSauyGZ

Quelle: http://www.finanztip.de/pc-notebook-steuer-absetzen/

oder auch z.b:

Private und berufliche Nutzung oft über Pauschale berechnet

Oftmals ist es schwierig, den konkreten Umfang der beruflichen Nutzung nachzuweisen. Können die Nutzungsanteile nicht im Einzelnen aufgeführt werden, gehen die Finanzgerichte und die Finanzämter pauschalierend von einer hälftigen Aufteilung aus. Der Steuerpflichtige muss jedoch glaubhaft machen können, dass er den Computer nicht nur in unwesentlichem Maße beruflich einsetzt.

Vorgaben der Finanzverwaltung zum Nachweis der beruflichen Nutzung des Computers bestehen nicht. Es reicht aus, wenn der Steuerpflichtige darlegt, dass der Computer zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten wie den Empfang von E-Mails und Newslettern oder zur beruflichen Weiterbildung verwendet wird. Dazu können einzelne Seiten oder Links abgespeichert und als Anlage der Steuererklärung beigefügt werden. Soll eine berufliche Verwendung von mehr als 50 Prozent geltend gemacht werden, bestehen höhere Dokumentationsanforderungen. Der Nutzer muss dann eine Art PC-Fahrtenbuch führen.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/finanzen...omputer-von-der-steuer-absetzen-11868287.html

Die 50% haben sich als gängige Praxis eingespielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool, wieder was gelernt.

Wie gesagt im Bekanntenkreis wars bisher nie notwendig, aber bin ich ja nun im Zweifelsfall gerüstet.

Danke Dir
 
U-L-T-R-A schrieb:
Ich kann als Vergleich nur sagen, mein Kumpel Arbeitet in nem "Systemhaus" und da wurde bisher steuerlich jede "PC Komponente" anerkannt. Auch n iPad war z.B kein Problem.
Es kommt aber auch immer drauf an, welchen Sachbearbeiter Du da hast.

Finanzamt ist ja oftmals wie ein türkischer Basar.

Man kann sich mit denen streiten, was sie anerkennen und was nicht.

Dass sie bei jemanden der in einem Systemhaus arbeitet evtl. sogar die vollen 100% anerkennen, kann gut möglich sein.
Oder man müsste mal den Steuerbescheid genau anschauen und prüfen, wieviel sie ihm anerkannt haben.
 
Zurück
Oben