Notebook Reklamation

F

fgvhubijno

Gast
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier auf ComputerBase, deshalb bitte ich etwas um Rücksicht, falls ich mal etwas nicht ganz beachte, ich gebe aber mein bestes.
Dann fange ich auch gleich mit meinem Thema an.
Ich habe ein Problem mit meinem Notebook und brauche euren Rat, was ihr in diesem Fall tun würdet.

Im Juli 2014 kaufte ich ein Notebook (Hersteller H) über den Online Shop S.
Letztes Jahr ging das Notebook an S zurück wegen einem kleinen Defekt, welches dann problemlos behoben wurde.
Vor einer Woche schickte ich das Notebook direkt an H zurück wegen zwei Fehlern, die mit dem vom letzten Jahr nichts mehr zu tun haben. Das Ganze kam noch bei H innerhalb der Gewährleistung an. Am heutigen Tag ist die Gewährleistung mittlerweile abgelaufen und ich habe nur noch knapp 3 Monate Garantie, wegen einer Garantieverlängerung.
Ich habe heute von H eine E-Mail bekommen, dass die erforderlichen Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind. Man hat mir daraufhin angeboten, ein neueres Modell als Austauschgerät zu vergünstigten Konditionen anzubieten.
Das Angebot ist jedoch nicht sehr lukrativ und kommt für mich nicht in Frage.

Ich hätte gerne mein Geld wieder zurück oder zumindest einen Teil, weil es ja zugegebenermaßen 2 Jahre in Benutzung war.

Das Problem dürfte wohl sein, dass ich gegenüber dem Hersteller nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da ich den Vertrag mit dem Shop abgeschlossen habe.
Kann ich denn gegenüber dem Shop vom Kaufvertrag zurücktreten? Immerhin ist die Gewährleistung mittlerweile abgelaufen und ich habe die Retoure nicht über diesen Händler, sondern über den Hersteller abgewickelt.

Über Feedback würde ich mich sehr freuen.

Gruß
 
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In den Garantiebedingungen steht normalerweise dein Anspruch, auch bezüglich Erstattung des Zeitwertes.
 
Erstens: Kauf nie wieder H.
Zweitens: Die Gewährleistung bietet der Händler/Verkäufer S. Wenn die Gewährleistung abgelaufen ist und der Auftrag zum Hersteller zu gehen nicht vom Verkäufer kommt sehe ich schwarz.
Drittens: Hersteller H vergeben normalerweise öfters 1 Jahr Garantie. Diese müssen bis Ende der Garantie oder noch länger Teile zur Verfügung stellen. Wenn schon nach so einer kurzen Zeit keine Teile vorhanden sind, sieht die Sache nach einer 08-15 Thematik aus. Das sie dir dann ein anderes Notebook andrehen wollen, würde ich so nicht akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es so verstanden, daß es keine Herstellergarantie ist, sondern so eine Garantieverlängerung, wie z.B. Versandhäuser diese anbieten.
 
So, ich möchte hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Es war keine richtige Garantie, sondern ich habe zu der normalen 2 Jährigen Garantie 3 Monate dazu bekommen, weil ich das Notebook mit der SN registriert habe.
Das Notebook habe ich direkt über den Händler gekauft, der Hersteller ist H. Habe ich schlecht formuliert.
 
Die normalen 2 Jahre sind keine Garantie, sondern Gewährleistung.

Und wer hat diese 3 Monate Zusatzgarantie vergeben, der Händler, der Hersteller oder wer.
 
Gegenüber dem Händler hast du keine Ansprüche mehr, da die 2 Jahre Gewährleistung eh abgelaufen sind,
da ist nix mehr mit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Für die 3 Monate Zusatz-Garantie ist dann der Hersteller zuständig und bei so einer Garantie bestimmt der Hersteller die Konditionen.
 
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Und was der Hersteller Dir anbietet, das kannst Du im Grunde nur ablehnen oder annehmen. Forderungen kannst Du da keine stellen. Mit ihm Rücksprache halten könnte was bringen. Muss es aber nicht.
 
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