Notebook verkauft - Nun droht Käufer mit Anwalt

Garack

Captain
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Hey,

Ich habe ein Notebook verkauft, welches keine Gewährleistung mehr hatte aber völlig korrekt funktioniert hat.

Ebay Kleinanzeigen, dann war der Käufer da hat ca. eine Stunde alles getestet GPUZ/CPUZ/Benchmarks und das Notebook gekauft.

Einen Tag danach hieß es das Teil ist defekt und geht nach 30 Minuten aus. Spezialisten hätten ihm einen defekten Lüfter bescheinigt.

Meine Frage : Kennt jemand den weiteren Ablauf und wie stehen meine Chancen ?

Ich habe ja eine Gewährleistungspflicht, bzw. Sachmängelhaftung. Somit muss ich das Teil eigentlich zurücknehmen.

Da ich unter Zeugen das Notebook kurz vor dem Verkauf getestet habe, kann ich beweisen das es fehlerfrei verkauft wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

Oder ??

Weiterhin denke ich das §363 greift, da ich eine private Person bin und kein Unternehmen und der Käufer damit beweisen muss das der Mängel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Und wie sollte er das tun?

Habt ihr da Erfahrungen?
 
Privatverkauf, gekauft wie gesehn, er hat es ja sogar ne Stunde getestet und jetzt gehts nach 30 Min aus?

Spezialisten ... :D

Einfach labern lassen der gibt von alleine Ruhe.
 
Du hast als Privatperson verkauft und ihm keine Rechnung oder so ausgestellt?
Dann bist du fein raus. Kann er nichts machen, du musst keine Gewährleistung geben, so einfach ist das.
Der versucht jetzt irgendwie Geld zu machen bzw. hat da jetzt Teile ausgebaut und defekten Krams eingebaut und will so andere Betrügen.
Lass ihn reden.
 
....und morgen fällt dem neuen Besitzer auf, dass die Festplatte nicht mehr so schnell ist wie eine neue......?...

Lüfter ist ein Verschleissteil --> Relevants für Dich = 0
Hinzu kommt noch, dass er das Gerät ja getestet hat - ist ein gebrauchtes Gerät, selbst wenn er Recht hat und es war Defekt, dann hat er halt beim Kauf nicht aufgepasst!

Wie man es dreht und wendet - Käufer ist schuld!
 
kein echter Spezialist wird von heute auf gleich ein Laptop untersuchen und schon garnicht so schnell ein Gutachten vorlegen.

Sollte das Gerät tatsächlich defekt sein hast du Glück und dein Käufer wahnsinniges Pech gehabt.

Und wenn mir direkt einer mit Anwalt und "Spezialisten" kommt anstatt erstmal mit mir zu reden wäre meine Kulanz ohnehin direkt auf Null und meine Betrugssensoren auf 100.

Kurzum: Lass ihn reden, er kann nichts ausrichten.
 
Wurde im Kaufvertrag ein (wirksamer) Gewährleistungsausschluss vereinbart?

Ja, eine Beweislastumkehr wie beim Verbrauchsgüterkauf gibt es bei privat zu privat nicht. Der Käufer trägt die Beweislast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaufvertrag? Wer macht sowas bei Privat? Wer günstig gebraucht kauft lebt auch mit dem Risiko?!
 
Garack schrieb:
Ich habe ja eine Gewährleistungspflicht, bzw. Sachmängelhaftung. Somit muss ich das Teil eigentlich zurücknehmen.

Nein du musst nicht das Teil zurück nehmen. Wenn dann musst du den Mangel beseitigen. Sollte die Mängelbeseitigung in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, dann kann man das ganze Rückgängig machen.

Und ja der Käufer muss dir beweisen das der Defekt von Anfang an bestand. Wie, das ist sein Problem. Erst dann bist du zur Mängelbeseitigung verpflichtet.

Hast du dir die Seriennummer deines Geräts aufgeschrieben? Nicht das einer da versucht sein altes kaputtes gegen deins auszutauschen.

Ich muss aber auch zugeben, sollte er ehrlich sein, es schon verdächtig ist dass das Gerät nach einem Tag schon den Schaden aufzeigt. Sollte es also tatsächlich das Gerät sein was du ihm verkauft hast das den Defekt hat, halte ich seine Chance vor Gericht nicht für unmöglich zu gewinnen.
 
Erstmal viel Geld investieren für ein Anwalt damit so was sinnloses vor Gericht landet? Rechtsschutz übernimmt so nen schwachsin doch erst garnicht ... am Ende verliert er das Ding :D

Naja gibt so viel dumme Leute auf der Welt. Es gibt Dinge die würd ich nie gebraucht kaufen, dazu zählen Notebooks bei mir.
Bei höherpreisigen Sachen lohnt einfach ein Neukauf mehr. Würd z.b. nie nen MBP für 1600€ gebraucht erstehen wenn das 1800€ neu kostet.
 
Hey, danke für die Antworten erstmal.
Ich habe eine Quittung ausgestellt, und ich denke er hat einen Gutachter der ihm bescheinigt das das Notebook schon zu Übergabe defekt war. Dies geht zumindest aus dem Einschreiben mit Aufruf zur Nachbesserung und 14 Tage Frist hervor.

Wurde im Kaufvertrag ein (wirksamer) Gewährleistungsausschluss vereinbart?

Nein. Es gibt keinen Vertrag. Mündlich habe ich gesagt dass ich keine Gewährleistung geben. Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich nichts dergleichen mit rein geschrieben, was ja aber auch eh nicht rechtswirksam ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du ein Funktionstüchtiges Gerät verkauft hast dann sollte das der Käufer auch haben (auch wenn man Gewährleistung ausschließt). Zwar sind die Chancen 50/50 vor Gericht (aus meiner Sicht) aber ich täte mir den Stress nicht an und würde es zurück nehmen. Bedenke aber, du darfst das Gerät erstmal prüfen. Also hol dir das Gerät ab oder lass es dir zuschicken. Wenn du dann sicher bist es ist das was du verkauft hast und sonst keine Merkmale findest die auf sein Verschulden führen, zahlst du das Geld aus.
 
Mir kommt das trotzdem alles viel zu schnell vor um "echt" zu sein. Kein normaler Mensch hat über Nacht nen Anwalt und Gutachter parat und statt Einschreiben sollte auch erstmal ein Gespräch stehen (aber die Geschichte kann hier natürlich auch verkürzt widergegeben sein, dann lieg ich u.U. total daneben).

Unabhängig davon, wenn das Gerät bei Kauf eine Stunde gestestet wurde hätte ein Defekt der nach 30 Minuten zum Abschalten führt entdeckt werden müssen.

Ich würde hier erstmal nicht klein beigeben, allein schon aus Trotz (zugegeben, kein guter Ratgeber). Wenn ein Rechtschutz besteht würde ich da selbst Beistand oder Informationen suchen.
Meiner Ansicht nach hat der Käufer hier einfach Pech gehabt (ärgerlich, kann ich verstehen)
 
Lionel Hutz schrieb:
Ja, eine Beweislastumkehr wie beim Verbrauchsgüterkauf gibt es bei privat zu privat nicht. Der Käufer trägt die Beweislast.

Was er hiermit

Garack schrieb:
Spezialisten hätten ihm einen defekten Lüfter bescheinigt.

wenn der Gutachter wirklich einer ist, im Grunde schon gemacht hat.


Und das er das Gerät beim TS eine Stunde getestet hat, jetzt aber schon nach 30 Minuten Probleme macht, das kann einfache Gründe haben. Beim TS in der Wohnung war es kühler als jetzt. Oder Leistungshungrige Anwendungen wurden dort zu kurz laufen gelassen. Was jetzt aber eventuell anders ist und das Gerät erst jetzt wegen Lüfterstörung in die Überhitzung kommt.
 
Den kurzen Test vor Ort halte ich auch nicht zwingend für einen Beweis dafür das das NB gänzlich in Ordnung war und mit Pech gehabt ist das glaube ich auch nicht so einfach abgetan, wenn der Käufer sich schon so viel Mühe macht ist fast davon auszugehen das er seine Drohung wahr machen wird.

Hoffe du wirst uns auf dem laufenden halten.

Rechtlich kann ich keine Einschätzung dazu geben.
 
Lass dir erstmal das Gerät samt Gutachten zur Nachbesserung schicken / geben. Das Geld musst du dabei ja noch nicht zurück geben. Macht ja auch kein Gewerblicher so und er will dich ja als solchen behandeln.
Und dann kannst du nachsehn ob was manipuliert wurde oder so. Das Einschreiben ist eh nix Wert. Soll ich dir auch eines schicken? :D
Der lässt nur heiße Luft ab mehr nicht. Das Gutachten kostet schon ne menge Geld. Das hat ein Bekannter gemacht? Das ist dann ein Gefälligkeitsgutachten und sowieso vor Gericht absolut nix Wert :)

Ich mein du selber solltest ja wissen ob du ein funktionierendes NB oder ein defektes verkauft hast.
 
Moment, der Käufer hat selber (erfolgreich!) gestestet und kurz später meldet er selbst, dass es defekt ist?

Der Rechner ist ihm wohl eher zu langsam oder zu laut. Kommt mir echt komisch vor. Schicke ihm einfach mal entsprechende Klauseln bzgl. Verkauf von Privat. Dagegen soll er erstmal argumentieren.
 
alffrommars schrieb:
Lass dir erstmal das Gerät samt Gutachten zur Nachbesserung schicken / geben.

Und am Ende ist das Gerät defekt und er darf es zurücknehmen. Ich würde mich darauf gar nicht einlassen.

Er hat das Gerät unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung verkauft (was anderes müsste der Käufer beweisen, das kann er nicht). Der Käufer war persönlich bei ihm, hat das Gerät getestet.
Für mich ist die Sache hier ganz klar.

Wer sofort, ohne vorherige Kontaktaufnahme, Einschreiben rausschickt mit Fristen und Anwaltsdrohungen..das ist meist viel heiße Luft um nichts.
Wahrscheinlich will er nun ein anderes Notebook, oder hats woanders günstiger gefunden.
 
Einfach mal nach "Käufer droht mit Anwalt" googeln.
Das hat wahrscheinlich inzwischen mehr Treffer als die berühmte Niceria-Connection und ist heutzutage eine halblegale Methode um Leute abzuzocken.
 
Von welchem Gutachten spricht hier eigentlich? Der TE hat selbst deartiges gar nicht gesagt. Er sagte nur Spezialisten hätten ihm dies so gesagt. Das können durchaus auch Menschen sein die sich eben gut auskennen.

Übrigens kannst du auch den Lüfter nur austauschen, vielleicht ist das die günstigere Alternative für dich TE.
Um welchen Preis geht es eigentlich hier?
 
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