Hey,
Ich habe ein Notebook verkauft, welches keine Gewährleistung mehr hatte aber völlig korrekt funktioniert hat.
Ebay Kleinanzeigen, dann war der Käufer da hat ca. eine Stunde alles getestet GPUZ/CPUZ/Benchmarks und das Notebook gekauft.
Einen Tag danach hieß es das Teil ist defekt und geht nach 30 Minuten aus. Spezialisten hätten ihm einen defekten Lüfter bescheinigt.
Meine Frage : Kennt jemand den weiteren Ablauf und wie stehen meine Chancen ?
Ich habe ja eine Gewährleistungspflicht, bzw. Sachmängelhaftung. Somit muss ich das Teil eigentlich zurücknehmen.
Da ich unter Zeugen das Notebook kurz vor dem Verkauf getestet habe, kann ich beweisen das es fehlerfrei verkauft wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
Oder ??
Weiterhin denke ich das §363 greift, da ich eine private Person bin und kein Unternehmen und der Käufer damit beweisen muss das der Mängel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Und wie sollte er das tun?
Habt ihr da Erfahrungen?
Ich habe ein Notebook verkauft, welches keine Gewährleistung mehr hatte aber völlig korrekt funktioniert hat.
Ebay Kleinanzeigen, dann war der Käufer da hat ca. eine Stunde alles getestet GPUZ/CPUZ/Benchmarks und das Notebook gekauft.
Einen Tag danach hieß es das Teil ist defekt und geht nach 30 Minuten aus. Spezialisten hätten ihm einen defekten Lüfter bescheinigt.
Meine Frage : Kennt jemand den weiteren Ablauf und wie stehen meine Chancen ?
Ich habe ja eine Gewährleistungspflicht, bzw. Sachmängelhaftung. Somit muss ich das Teil eigentlich zurücknehmen.
Da ich unter Zeugen das Notebook kurz vor dem Verkauf getestet habe, kann ich beweisen das es fehlerfrei verkauft wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
Oder ??
Weiterhin denke ich das §363 greift, da ich eine private Person bin und kein Unternehmen und der Käufer damit beweisen muss das der Mängel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Und wie sollte er das tun?
Habt ihr da Erfahrungen?