Notebook verkauft - Nun droht Käufer mit Anwalt

einer der sich mit was auskennt zählt vor gericht auch nichts.
darum soll wenn sich der te auf was einlässt das gerät + gutachten geben lassen.
um den käufer einzuschüchtern so wie er es mit dem verkäufer macht.
das soll er so dem käufer mitteilen wenn der te einlenken möchte.
 
Die Forenanwälte sind wieder unterwegs...

Wie sähe der Meinungstrend in diesem Thread eigentlich aus, wenn sich der Käufer beschweren würde, dass ihm da einer ein Gerät angedreht hat, welches nach 30 Minuten die Grätsche macht? Oder anders ausgedrückt, woher wissen denn alle hier, dass da jemand Geld machen oder abzocken will?

Wer als Verkäufer die Sachmängelhaftung von privat zu privat nicht ausschliesst, muss sich diese vorhalten lassen. Unklar ist hier aber, was der Käufer fordert. Will er ein einwandfreies Gerät oder den Kaufpreis zurück? Letzteres kann er zwar fordern, verpflichtet ist man dazu aber nicht.

Den Rat, das Gerät zur Begutachtung zurückzunehmen, würde ich ebenfalls geben. So sollte man dem Käufer sachlich mitteilen, dass man das Gerät gerne zur Prüfung und eventuellen Reparatur in Besitz nehmen würde. Geht der Käufer darauf nicht ein, macht er sich selbst einer Pflichtverletzung schuldig, indem er die Nacherfüllung verhindert.

Alles andere, was hier an "Pech gehabt" oder "Käufer ist ein Abzocker" geschrieben wurde, kannst du nicht nur, sondern solltest du ignorieren.
 
Das Gerät was ihm angedreht wurde hat er vorher 60 Minuten getestet und jetzt geht es plötzlich nach 30 Minuten einfach aus?

Keiner hat gesagt das der Käufer ein Abzocker ist aber der TE sollte aufpassen denn es riecht förmlich danach, eben weil es getestet wurde und dann ist es defekt und ein Spezialist hat auch noch direkt gesagt es ist defekt. Schon bei dem Wort "Spezialist" gehen bei mir alle Arlarmglocken an!
 
Bueller schrieb:
Den Rat, das Gerät zur Begutachtung zurückzunehmen, würde ich ebenfalls geben. So sollte man dem Käufer sachlich mitteilen, dass man das Gerät gerne zur Prüfung und eventuellen Reparatur in Besitz nehmen würde. Geht der Käufer darauf nicht ein, macht er sich selbst einer Pflichtverletzung schuldig, indem er die Nacherfüllung verhindert.

Damit wäre ich sehr Vorsichtig. So etwas kann dir unter Umständen als Schuldgeständnis ausgelegt werden. Sobald du hier nur irgend ein Zugeständnis machst, bist du der Dumme. Vorallem droht er dir ja anscheinend direkt mit dem Anwalt. Allein so etwas, so habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht, ist höchst unseriös.

Ich würde an deiner Stelle blocken, einfach aus dem Grund, der Käufer konnte das Gerät eine Stunde lang testen und hat keine Mängel festgestellt, wenn jetzt etwas auftritt dann ist das eben Pech und wenn man das Risiko nicht eingehen will, darf man nicht von Privat kaufen. Er hatte genug Zeit das Gerät zu prüfen bei dir Vor Ort.
 
@nebulein

Seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen ist ein Schuldeingeständnis? Interessante Ansicht.

Dafür hast du doch sicherlich Belege, oder?
 
Bueller schrieb:
@nebulein

Seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen ist ein Schuldeingeständnis? Interessante Ansicht.

Dafür hast du doch sicherlich Belege, oder?

Durfte ich am eigenen Leib schon erfahren, sonst hätte ich es hier nicht gepostet. Klar ich weiss auch das man ein Recht auf Nachbesserung hat. Ich hatte damals über einen Anwalt Gebrauch von diesem Recht gemacht und mir wurde das später als Schuldeingeständnis zur Last gelegt.
 
@Garack: hast du denn den Kaufinteressenten darüber informiert und auch einen Zeugen dafür, das der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt?
Hast du denn noch den Kaufbeleg des Laptops?
 
Bei dir war das NB noch gut.
beim Käufer ist es jetzt defekt.
denn beweis, dass es bei dir OK war, hast du ja.

Da hätt der Käufer das nicht Kaput machen sollen....
(Falscher Transport z.b.)

Das Wetter ist schön, mach dir über was anderes gedanken ;)
 
nebulein schrieb:
Vorallem droht er dir ja anscheinend direkt mit dem Anwalt. Allein so etwas, so habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht, ist höchst unseriös.

Warum?

Die Drohung mit der Einschaltung eines Anwalts, selbst wenn man nie vorhaben wird den zu nutzen, ist doch einer der häufigsten Tipps in vielen Foren, wenn es um Probleme mit Käufern oder Verkäufern geht.
 
Der erste Tipp ist eigentlich immer erst mal die friedliche Lösung, sprich das Gespräch.

Streiten kann man sich dann immer noch.
 
Der friedliche Teil der Lösung ist ja meist vor dem schreiben im Forum schon gelaufen.

Somit fängt das Thema im Forum meist dann mit Teil 2, dem Streit, an.
 
@Indako

Ich nehme mal an du hast selbst solch einen Fall noch nie erlebt. Ja in der Regel läuft so etwas normal ab. Mit den meisten Menschen kann man reden und dann findet man immer eine Lösung bzw. meistens die für beide Seiten ok ist.

Aber ich hatte halt auch mal das Gegenteil. Ich durfte mich beim 1. Telefonat schon sprichwörtlich anschreien lassen, die Person am anderen Ende versuchte mich massiv unter Druck zu setzen, nur leider telefoniere ich durch meine Arbeit täglich mit hissterischen Menschen und war dadurch etwas unbeeindruckt. Es ging dabei um ein KFZ das ich über Ebay als Bastlerfahrzeug verkauft hatte. Die Käuferin kam das Auto holen, hab ihr gesagt sie solle alles nochmals genau prüfen usw.

Das tat sie auch und fuhr zufrieden vom Hof. Plötzlich meldete sich 3 Tage später, dies sei kaputt und das und jenes. Vorallem die Bremsen seien unten und ich solle ihr 300 € bezahlen. Sie ersteigerte das Auto für knappe 400 €. Es ging um einen Peugeot 106 und da ich die Bremse selbst erst vor kurzem erneuert hatte, wusste ich:

1. Das diese nicht defekt sein kann oder verschlissen

2. Das der Preis niemals nicht hinhaut.

Mein Fehler war, dass ich das in der Auktion erwähnte, hätte ich gar nichts von den erneuerten Bremsen geschrieben, wäre es gar keine Diskussionsgrundlage gewesen.

Ich bot ihr an die Ersatzteile zu bezahlen, sprich Beläge und Scheiben, das wären knappe 60 € gewesen und dann könne sie diese ja tauschen lassen, das wollte sie nicht. Dann hab ich gemeint, ich baue es selbst ein, das wollte sie auch nicht. Sie war nur bereit sich zu beruhigen wenn ich 300 € bezahle und bezog sich auf eine Kostenvoranschlag einer KFZ Werkstatt der für mich sehr unseriös wirkte. Darauf hin, ignorierte ich das ganze, bekam eine Anzeige wegen Betrugs, durfte bei der Polizei aussagen und ging dann zu meinem Anwalt, weil es mir reichte.

Mein Anwalt teilte mir dann nach dem ausgedruckten Schriftverkehr mit meinem Angebot die Bremsen nochmals zu tauschen mit, dass dies bereits ein halbes Schuldgeständnis sei und ich vor Gericht damit Probleme kriegen würde. Er meinte ich hätte erstmal gar kein Zugeständnis machen sollen. Ich habe ein Recht auf Nachbesserung aber müsse dann wenn ich nachbessere sämtliche Kosten tragen. Das tat ich dann auch und holte den Wagen per Hänger ab. Dies war 3 Monate später und nach vielem hin und her zwischen unseren Anwälten. Als ich den Wagen dann abholen wollte, traf mich echt der Schlag. Auf dem Tacho waren mal eben 7000km mehr drauf. Auch sprang der Wagen nicht an. Man muss dazu sagen, ich hatte einen Hänger gemietet, war über 100km durch die Landschaft gegurkt um en Wagen abzuholen für die Bremsen zu erneuern und dann lief das Auto nichtmal mehr.

Ich hatte meinen Anwalt angerufen und teilte ihm die beiden Sachen mit, weil mich das ziemlich ärgerte und was ich machen soll? Ich hab dann den Wagen mitgenommen und ihr wurden die Kosten für die Miete des Hängers etc. in Rechnung gestellt und sie musste erklären wie man mit defekten Bremsen denn 7000km fährt. Ich hab dann aus Kulanz das KFZ für den halben Preis zurück genommen, weil ein Kumpel ein Winterauto brauchte und mir eine außergerichtliche Lösung lieber war.

Ich hatte meine Ruhe, mein Kumpel ein günstiges Winterauto und alle waren glück und zufrieden. Die Aktion ist jetzt 6 Jahre her und der Wagen läuft immernoch. Seitdem bin ich sehr misstrauisch wenn jemand direkt mit dem Anwalt droht, weil irgendwas ist da immer nicht so ganz koscher.
 
Wenn du eine Nachbesserung vornehmen solltest (es geht hier um einen dummen Lüfter), dann würde ich schriftlich mitteilen das dies eine Kulanzleistung ist, und du das "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" tust, das hat einer der Vorposter weiter vorher dann wohl vergessen, so sichert man sich ab.

Da der Käufer dir wohl schlecht Arglist vorwerfen kann wenn er bei dir getestet hat sollte man hier auf der sicheren Seite sein.

Man sagt oft Hunde die bellen beißen nicht, aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, verlass dich da bloß nicht drauf. Fast jeder Anwalt nimmt auch jeden Fall an, und die Motive warum jemand einen Anwalt aufsucht sind oft unterschiedlich.

Ich habe sehr oft mit Anwälten, Mediatoren zu tun, und glaubt mir die unterhalten sich auch oft mit mir durch die Blume, aber darauf werde ich nicht weiter eingehen.

Trotzdem wird es interessant wie weit der Käufer geht, ich glaube eher weniger das er Ruhe geben wird, ich würde es auch nicht tun ;)

Bisher gibt es ja auch noch keine eindeutigen Hinweise darauf das wirklich etwas defekt ist, wenn der Käufer soviele Maßnahmen ergreift, warum legt er keinen KVA bei, oder macht ein Video, liefert also irgendeinen Beweis dafür das das NB tatsächlich einen Mangel hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann mir denn mal einer erklären, wieso es den VK Interessieren sollte das der Lüfter beim Kunden Kaput ging?

Das ist ein Gebrauchtgegenstand und sofern nicht anders vereinbart hat der VK keinerlei Gewährleistungspflichten.
Das Notebook war bei übergabe ganz, der VK ist raus.
soll doch der Käufer den Lüfter reparieren...
 
Gegenfrage was würdest du denn als Käufer tun? Und jetzt mal Hand aufs Herz
 
sind wir jetzt bei wünsch dir was?

entweder man hat pflichten oder man hat keine.
kann auch sein das ich mich täusche, aber ich sehe hier keine Pflichten die der Verkäufer hätte.
alles was der Verkäufer tut, kostet ihn Zeit und Geld. wieso sollte er das tun?
 
scheidet aus, war bei Übergabe ja noch ganz.
der Käufer hat den Laptop 1h getestet, er war ganz!
jetzt ist er Kaput, da kann der Käufer doch nicht argumentieren, dass der Laptop beim Kauf schon Kaput war.
 
@florian

Wir sind leider nicht bei wünsch dir was, sondern bei so ist es.

Ich stimme dir auch zu, ich sehe das ähnlich und Pflichten würden sich ergeben wenn die Kaufsache oder der Kaufvertrag von dem was zugesichert wurde abweicht, was hier ja belegbar nicht der Fall ist.

Die Chancen, die Forderung des Käufers durchzusetzen unter Berücksichtigung des BGB halte ich ebenfalls für sehr gering.

Durch meinen Job bedingt versuche ich immer möglichst fair zu sein, man kann natürlich hingehen und sagen Pech gehabt hab ich nix mehr mit am Hut, aber dann sollte man auch Gegenwind einplanen, und spätestens wenn wirklich ein Anwalt eingeschaltet wird muss TE sich Gedanken machen, Zeit und vielleicht Geld investieren, unabhängig davon wer nun Recht hat oder nicht.
 
@florian.

Ich verzichte darauf, dir zu erklären, warum du Unrecht hast. Das wirst du mit einer beliebigen Suchmaschine selbst herausfinden können.
 
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