Wenn du eine Nachbesserung vornehmen solltest (es geht hier um einen dummen Lüfter), dann würde ich schriftlich mitteilen das dies eine Kulanzleistung ist, und du das "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" tust, das hat einer der Vorposter weiter vorher dann wohl vergessen, so sichert man sich ab.
Da der Käufer dir wohl schlecht Arglist vorwerfen kann wenn er bei dir getestet hat sollte man hier auf der sicheren Seite sein.
Man sagt oft Hunde die bellen beißen nicht, aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, verlass dich da bloß nicht drauf. Fast jeder Anwalt nimmt auch jeden Fall an, und die Motive warum jemand einen Anwalt aufsucht sind oft unterschiedlich.
Ich habe sehr oft mit Anwälten, Mediatoren zu tun, und glaubt mir die unterhalten sich auch oft mit mir durch die Blume, aber darauf werde ich nicht weiter eingehen.
Trotzdem wird es interessant wie weit der Käufer geht, ich glaube eher weniger das er Ruhe geben wird, ich würde es auch nicht tun
Bisher gibt es ja auch noch keine eindeutigen Hinweise darauf das wirklich etwas defekt ist, wenn der Käufer soviele Maßnahmen ergreift, warum legt er keinen KVA bei, oder macht ein Video, liefert also irgendeinen Beweis dafür das das NB tatsächlich einen Mangel hat.