Heelix
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.476
Grundlegend muss der Laptop, wenn er als funktionsfähig beschrieben wurde, auch bei Übergabe funktionieren.
Ein anderes recht hat der Käufer bei privat zu privat nicht, sofern man keine Gewährleistung anbietet.
Damit ist sich geklärt wieso er behauptet der Laptop hätte bei Übergabe nicht funktioniert. Jede andere Grundlage wäre hinfällig weil es gibt keine andere.
Wenn du zeugen für das testen hast kannst du bis zum schreiben vom Anwalt das alles fast ignorieren. Selbst ohne zeugen solltest du keine Probleme bekommen. Schrieben aufsetzen wo du den Sachverhalt der Übergabe und das er funktioniert hatte erklärst.
Ein anderes recht hat der Käufer bei privat zu privat nicht, sofern man keine Gewährleistung anbietet.
Damit ist sich geklärt wieso er behauptet der Laptop hätte bei Übergabe nicht funktioniert. Jede andere Grundlage wäre hinfällig weil es gibt keine andere.
Wenn du zeugen für das testen hast kannst du bis zum schreiben vom Anwalt das alles fast ignorieren. Selbst ohne zeugen solltest du keine Probleme bekommen. Schrieben aufsetzen wo du den Sachverhalt der Übergabe und das er funktioniert hatte erklärst.