Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Genau das würde ich dem Rechtsanwalt nicht sagen, nicht das man dir einen Strick draus dreht, weil du fremdes Eigentum nutzt.
 
Das Notebook ist doch längst ausgepackt und durchgetestet.

Zwischenzeitlich hat der Support die Rückgabe deutlich gefordert und mein Anwalt zugestimmt das alte zurückzusenden.

Demnach ist der Austausch erfolgt und es ist aktuell mein Eigentum.
 
Adonay schrieb:
Demnach ist der Austausch erfolgt und es ist aktuell mein Eigentum.
Dann ist der Vorgang jetzt abgeschlossen?

Oder machst Du noch weitere Ansprüche geltend?
 
Natürlich ist der nicht abgeschlossen, das geht jetzt erst los, sobald er alle Mails gesichtet hat.
 
So natürlich finde ich das jetzt nicht.

Lenovo hat mit dem Austauschgerät doch seine Garantiepflicht Dir gegenüber erfüllt?

Oder hoffst Du noch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?
 
Adonay schrieb:
Adonay schrieb:
Negativ:
Ich muss mit Abstrichen klar kommen, die da wären:
  • Leistung ist geringer als vergleichbare Notebooks mit 3070 Ti, auch die CPU ist wohl minimal langsamer.
  • Display ist merklich dunkler
  • Tastatur leuchtet nur weiß, kein RGB verbaut.
  • Lüfter haben einen sehr hochfrequenten Pfeifton im mittleren Drehzahlbereich
Aber abgesehen davon das ich in keiner Form für 9,5 Monate entschädigt wurde, muss ich nun auch noch Abstriche hinnehmen.

Sollte ich diesen finden dann wird alles an Registern gezogen was geht, inkl. Schadenersatz für über 9 Monate Ausfall und weiß der Geier was da noch zu machen ist. 😤
Er sagt ja, dass das Austauschnotebook nicht gleichwertig sei und dass er auch für den Nutzungsausfall entschädigt werden möchte.

Ich kann schon nachvollziehen, dass das alles ein riesen Scheiß und absolut ärgerlich ist, aber deine Vorgehensweise war halt auch nicht immer die richtige und auch jetzt nicht, wenn du munter an dem Notebook rumschraubst und es nutzt, obwohl du es nicht haben willst.
 
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Adonay schrieb:
Ein Blick in die Spezifikationen zeigt das es pro Slot nur 1TB unterstützt.
Eine solche Limitierung gibt es seitens NVMe nicht.

Die Angabe bedeutet oft nur das es nicht mit anderen Grössen getestet wurde. Das Problem ist ggf. ein anderes, was sich evtl. mit einem BIOS Update etc beheben lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lenovo hat Dir ja die genaue Modelbezeichnung zuvor genannt was du als Austauschgerät bekommst. Ging daraus nicht hervor wieviel GB pro Slot maximal möglich sind? Kann ein BIOS Update sonst helfen?

Zumal Du das Notebook ja eh nicht behaltten willstt. Warum nutzt du es also? Deine Denkweisen muss man echt nicht verstehen. Genauso wie Dein Vorgehen hier. "Och. Ich will es ja gar nicht. Aber nutzen tu ich es trotzdem!" Was ist weenn Ddu jetzt was beim Einbau beschädigst? Am Ende schädigst du dich nur selbst mit deinem Vorgehen. Naja. Ist Dein Problem. Nicht unsers. Mach ruhig weiter so!
 
Ich habe seit 10 Monaten kein Notebook, da dieses zumindest momentan mein Eigentum ist liegt natürlich der Gedanke nah es zu nutzen, im Endeffekt habe ich ursprünglich dafür bezahlt und wie bereits erwähnt 10 Monate Ausfall, ist das wirklich nicht nachvollziehbar?

Sollte ich mir besser für die Zeit bis das Ganze zu einem Ergebnis kommt schon mal ein neues kaufen?

BIOS ist aktuell.

Daten habe ich als Excel bekommen, siehe Anhang (nach PDF konvertiert).

Ist für mich nicht nachvollziehbar warum so viel gegen mich gewettert wird, versetzt euch doch mal selbst in diese Situation, würdet ihr alles richtig machen?
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Bin bisher stiller Mitleser. Manchmal den Kopf geschüttelt ob der Vorgehensweise aber deine Grundsatzhaltung verstehe ich schon.

Allerdings würde ich (und hätte es schon viel früher getan) alles nur mit dem RA absprechen. Im besten Fall sind deine Handlungen nicht schädlich, im schlimmsten Fall wird dir wieder was gegengerechnet oder derart.

Wie mir mal ein RA gesagt hat. Nichts mehr sagen, machen, schreiben, sobald er es in der Hand hat. Dann nur noch über den RA kommunizieren bzw jedwede Handlung abstimmen.

Manchmal meint man nämlich im Recht zu sein, ist es vielleicht auch aber nur moralisch oder persönlich.

Ich fände es aber gut, wenn du, vielleicht auch nur neutral, das Ergebnis postest. Auch wenn es noch dauern kann. 😬
 
Adonay schrieb:
und wie bereits erwähnt 10 Monate Ausfall, ist das wirklich nicht nachvollziehbar?
Daran bist Du ja nicht ganz schuldlos. ;) :)

Wärst Du mal früher in die Pötte gekommen. :D

Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren und gönne Dir auch, nach all dem Ärger, eine Nutzungsausfallentschädigung.

Wir sind hier im Rechtsinstitut der Herstellergarantie.

Im Rahmen der Herstellergarantie verpflichtet sich der Garantiegeber, bestimmte Mängel oder Schäden an einem Produkt zu beheben. Die Garantie umfasst in der Regel die Beseitigung des Mangels oder den Austausch des Produkts, jedoch nicht notwendigerweise einen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Ersatzansprüche für entgangenen Nutzen. Nach deutschem Recht, insbesondere nach §§ 276 bis 278 BGB, ist der Verkäufer oder Garantiegeber für die Mängelhaftung verantwortlich. Für Ansprüche auf Nutzungsausfall könnte jedoch eine vertragliche Grundlage oder besondere Vereinbarungen notwendig sein. In den meisten Fällen sind Ansprüche auf Nutzungsausfall nicht in den allgemeinen Garantiebedingungen enthalten.

In den Garantiebedingungen von Lenovo habe ich nichts dazu gefunden, dass Lenovo eine Nutzungsausfallentschädigung zahlt. Somit ist IMO davon auszugehen, dass ein Anspruch darauf nicht besteht.

Aber lass Deinen Rechtsanwalt mal machen.

Ich lehne mich jetzt genüsslich zurück, freue mich darüber dass Du Dich gegenüber Lenovo zur Wehr setzt und würde mich freuen, wenn Du uns das Ergebnis Deiner Auseinandersetzung mit Lenovo mitteilen würdest.🍿

Bis dahin: Halt die Ohren steif! :schluck:
 
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Crucial listet zu dem Notebook Modell 4 TB SSDs als kompatibel, ich bleib dabei die Liste die man dir gegeben hat ist alt und beinhaltet 1 TB weil die nicht mehr getestet haben. Einen Grund für eine Limitierung gibt es nicht.

Auch verweigert ein Notebook nicht den Start wegen einer zu großen SSD sondern zeigt diese einfach nicht an. Das Problem ist ein anderes.

Eine der SSDs darf nur im 2242 Format vorliegen, möglicherweise kollidiert eine normale 2280 SSD dann mit anderen Bauteilen und erzeugt einen Kurzschluss weswegen das Notebook nicht startet.
 
@Thorle
@Froki
werde ich machen, lieber heute als morgen...

@Mojo1987
Ich denke auch, habe gestern versucht die Firmware der SSDs zu updaten aber Lexar hat einen Bug in der Software die es nicht zulässt, soll zwar mittlerweile behoben sein, ist es aber scheinbar nicht.

Muss mir mal ein Windows 10 System bauen und es darüber versuchen...
 
Kleiner Zwischenbericht:
Mein Beratungstermin war leider erst am Donnerstag letzter Woche.

Interessant ist das meine Anwältin sich mal durch die Garantiebedingungen von Lenovo gelesen hat und dort ist tatsächlich festgehalten das der Austausch durch ein mindestens gleichwertiges oder besseres Gerät erfolgen muss.

Lenovo hat also tatsächlich nicht mal seinen eigenen Garantiebedingungen entsprochen.

Da sie selbst mit der Materie nicht viel anfangen kann hat sie mich um eine detaillierte Darstellung der Leistungsunterschiede gebeten.

Das Schreiben wird sie voraussichtlich morgen oder Mittwoch aufsetzen.
 
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Adonay schrieb:
Lenovo hat also tatsächlich nicht mal seinen eigenen Garantiebedingungen entsprochen.
Die Support-Mitarbeiter kannten die vielleicht gar nicht so explizit. ;):D

Danke für Deinen Zwischenbericht, @Adonay .
 
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Guten Abend zusammen,

möchte euch mal wieder auf den neuesten Stand bringen:
Meine Anwältin hat das Schreiben am 3. Mai auf den Weg gebracht.

Forderung der Gebühren und Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät mit Frist zur Erledigung bis zum 16. Mai.

Lenovo hat am 14. Mai reagiert und den Austausch gegen dieses Modell angeboten:

https://psref.lenovo.com/Detail/Legion_Pro_5_16ARX8?M=82WM0027GE

Natürlich werde ich dieses Angebot annehmen, dies haben wir heute bestätigt.

Anschließend muss man nochmal bzgl. der Gebühr nachhaken, darauf wurde nicht eingegangen.
Denke aber nicht das es Absicht war da die Email des Austauschangebots absolut identisch zu dieser ist die ich vormals für das Slim 5 bekommen habe.

Der Support hat richtig Druck gemacht weil meine Anwältin nicht innerhalb eines Tages geantwortet hat.
Ich wurde angeschrieben, hab aber nicht reagiert.
Heute hat meine Anwältin das Angebot bestätigt und die Mail wurde scheinbar übersehen so das man mich dann sogar angerufen hat.

Wäre toll gewesen wenn der Austausch vorher schon in dieser Form abgewickelt worden wäre.

Nun wird wohl doch noch alles gut.
 
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Und was ist mit dem alten passiert was Du zuvor als Austauschgerät erhalten hast und nicht zurück geben wolltest? Kann mir kaum vorstellen dass Du es einfach so behalten kannst / darfst.
 
Ich weiß nicht genau welches du meinst, das ursprünglich gekaufte Legion 5 Pro 3070 Ti wollte ich nach dem Austausch erst nicht zurückgeben bis der Anwalt mir gesagt hat das sei kein Problem.
Das im Austausch erhaltene Legion 5 Slim 4060 geht natürlich anschließend zurück, es ist ja ein weiterer Austausch der nun stattfindet.
 
Adonay schrieb:
Natürlich werde ich dieses Angebot annehmen, dies haben wir heute bestätigt.
Gut so.

Adonay schrieb:
Anschließend muss man nochmal bzgl. der Gebühr nachhaken, darauf wurde nicht eingegangen.
Das lass aber bitte Deine Rechtsanwältin machen.

Was ist aus dem von Dir angedachten Nutzungsausfall geworden?

Adonay schrieb:
Nun wird wohl doch noch alles gut.
Schön für Dich und danke, dass Du uns auf dem Laufenden gehalten hast.
 
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Herzlichen Glückwunsch, freut mich wirklich richtig!

Mich würde etwas interessieren: Ist diese Anwältin irgendwie besonders spezialisiert, technikaffin, irgendwas? Oder hatte sie Haare auf den Zähnen oder tatsächlich nur ganz nüchtern geschrieben und war trotzdem erfolgreich?
 
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