Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Froki schrieb:
Das lass aber bitte Deine Rechtsanwältin machen.
Natürlich, das einzige was ich mache ist den Austausch entgegen nehmen und das "alte" zurücksenden.

Froki schrieb:
Was ist aus dem von Dir angedachten Nutzungsausfall geworden?
Laut meiner Anwältin ist da im PC Bereich nichts zu machen.

Wenn mit dem Austausch nun alles in Ordnung ist dann versuche ich mir das eine Jahr mit der Aufwertung schönzureden.
Das hätte natürlich mit dem noch leicht höher ausgestattetem besser funktioniert aber ich bin ja schon froh das die direkt so kuschen.
Ergänzung ()

cbkk schrieb:
Mich würde etwas interessieren: Ist diese Anwältin irgendwie besonders spezialisiert, technikaffin, irgendwas? Oder hatte sie Haare auf den Zähnen oder tatsächlich nur ganz nüchtern geschrieben und war trotzdem erfolgreich?
Tatsächlich ist sie null technikaffin, ich habe Ihr die technischen Details vorgegeben und sie hat das mit dem eigentlich typischen Anschreiben umverpackt.
 
Adonay schrieb:
Laut meiner Anwältin ist da im PC Bereich nichts zu machen.
Da gehe ich mit Deiner RAin in der Allgemeinheit nicht so ganz konform.

Es gibt schon Einzelfallentscheidungen, in denen gewerblichen PC-Nutzern, auch von Laptops, eine Ausfallentschädigung zugesprochen wurde, wenn in diesen Fällen für eine solche Entschädigung eine wesentliche Notwendigkeit des Gegenstands für die alltägliche Lebensführung nachgewiesen werden konnte.

Aber diese Fälle sind geschwindend gering, denn um eine Ausfallentschädigung bekommen zu können, so z. B. im Falle einer überlangen Reparatur eines Kaufgegenstandes, muss der Nutzungsausfall einen Gegenstand betreffen, der zur alltäglichen Lebensführung unbedingt erforderlich ist.

Im Fall von Laptops oder PCs könnte das für gewerbliche Nutzer eher zutreffen als für private Verbraucher.

Das dürfte aber bei einem gängigen Konsumgegenstand, wie der Laptop einer Privatperson, regelmäßig nicht der Fall sein.

Für einen privaten Nutzer, der seine Geräte hauptsächlich für Freizeit oder normale Zwecke nutzt, ist eine Ausfallentschädigung in der Regel schwer zu argumentieren.

Aber speziell in Deinem Fall steht Dir sowieso keine Ausfallentschädigung für einen Nutzungsaufall zu.

Alleine schon deshalb nicht, weil Lenovos Garantiebedingungen einen Nutzungsausfallschadensersatz nicht vorsehen.

Die Garantiebedingungen von Lenovo sind hier maßgeblich. Wenn Lenovo in seinen Garantiebedingungen einen Nutzungsausfallschaden ausdrücklich nicht erwähnt, ist es für den Verbraucher IMO unmöglich einen solchen Anspruch durchzusetzen.

Alles gute Dir, @Adonay und ein letzter Rat für die Zukunft:

Lasse Dich von keinem Gewerbetreibenden so lange mit einer Reklamation/Regulierung hinhalten.
 
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Froki schrieb:
Alleine schon deshalb nicht, weil Lenovos Garantiebedingungen einen Nutzungsausfallschadensersatz nicht vorsehen.
Vielleicht liegt es daran, sie hat die Garantiebedingungen ja zuvor durchgearbeitet.

Allerdings verstehe ich nicht warum man den Nutzungsausfall nicht unabhängig von den Garantiebedingungen durchsetzen kann wenn es eine rechtliche Grundlage gibt?! 🤔
 
Im Rechtsinstitut der Garantie bekommst Du nur dass, was der Garantiegeber in die Garantiebedingungen hineinschreibt.

Das heisst, dass im Rahmen einer Garantie die Verpflichtungen des Garantiegebers klar durch die Garantiebedingungen definiert sind. Diese Bedingungen legen z. B. fest, welche Leistungen, Fristen und Ausschlüsse gelten.
 
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Es wäre sicher nicht lohnenswert aber theoretisch möglich einzuklagen, oder?
 
Adonay schrieb:
aber theoretisch möglich einzuklagen, oder?
Nein.

Die Garantiebedingungen Lenovos sehen einen Schadensersatz auf eine Ausfallentschädigung nicht vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hab ich verstanden aber vor Gericht wird vieles eingeklagt das nichts im Sinne eines Herstellers vorgesehen ist.

Vor 5 Jahren habe ich in der zweiten Instanz vor dem OLG Düsseldorf einen Golf GTI gewandelt weil der Radlauf rostet, das war in den Garantiebedingungen des Herstellers und Händlers auch nicht vorgesehen.

Darauf wollte ich hinaus.
 
Adonay schrieb:
das war in den Garantiebedingungen des Herstellers und Händlers
Da war aber auch der Händler mit im Boot?
 
Ja richtig, da ich das Auto dort gekauft.

Es ist doch wohl nicht so das sich ein Hersteller vor Klagen schützt indem er seine Garantiebedingungen entsprechend auslegt dann wäre ja fast nichts möglich einzuklagen. 🤔

Vergiss nicht ich bin absoluter Laie aber daher sehe ich es rational.
 
Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, bestimmt der Garantiegeber den Inhalt der Garatiebedingungen.
 
Das ist klar, aber wenn ich eine Entschädigung einklage hat das ja nichts mehr mit den Garantiebedingungen zu tun.

Der VW Händler hatte auch nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen das er den Wagen nach zwei Jahren wieder auf dem Hof stehen hat.
 
Adonay schrieb:
Das ist klar, aber wenn ich eine Entschädigung einklage hat das ja nichts mehr mit den Garantiebedingungen zu tun.
Von wem möchtest Du denn auf welcher Grundlage eine Entschädigung wofür einklagen?
 
Von Lenovo, weil sie es ein Jahr lang nicht geschafft haben das Notebook instand zu setzen und zwischendurch noch Verzögerungen von Tagen und teilweise Wochen zu verursachen.
 
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Keine Chance meiner bescheidenen Meinung nach.

Aber bitte: Ein jeder ist seines Glückes Schmied. :schluck:
 
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Ich hätte auch keinerlei Interesse daran, deswegen hatte ich oben auch theoretisch geschrieben.

Nach dem Austausch möchte ich das Thema endlich abschließen...
 
Adonay schrieb:
Nach dem Austausch möchte ich das Thema endlich abschließen...
Das kann ich nachvollziehen.

Ich hoffe, dass Du mit dem neuen Laptop zufrieden bist und wünsche Dir viel Spaß mit dem Teil. :schluck:
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
Es wäre sicher nicht lohnenswert
Das würde ich so nicht sagen.

Es wurden schon Ausfallentschädigungen für den Nutzungsausfall von PCs und Laptops von Gerichten bewilligt, die zwischen € 1,50 und € 4,00 täglich lagen. Für ein Smartphone hingegen gab es nur € 1,00 täglich.

Ausführungen, wie die Gerichte auf diese Beträge gekommen sind, erspare ich mir an dieser Stelle, würden sie doch den Rahmen dieses Fadens endgültig sprengen. Außerdem lagen diesen Einzelfallentscheidungen andere Sachverhalte zugrunde.
 
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Danke für die Rückmeldung. Und dann viel Freude mit dem neuen, besseren Laptop.
 
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Klasse, Durchhalten zahlt sich ganz oft aus!

Viel Spaß mit dem neuen Laptop. :)
 
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@Adonay
Auch von mir viel Spaß mit dem Neuen und endlich Ruhe wünsche ich Dir fast noch mehr :)
 
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Guten Morgen zusammen,

nachdem nun eine Woche nichts passiert ist, kam gestern diese Mail:
1000076580.jpg


Da ist ja nun eine wirklich große Entschädigung enthalten! 😲

Ich befürchte ich mag meine neuen Monitore am Desktop anschließend nicht mehr.
Merkwürdig das es für den Desktop meine OLED Monitore mit hoher Helligkeit gibt aber fürs Notebook gibt es 500 Nits?! 🤔
 
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